Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #eilantrag #unsozial #rechtswidrig #politikausserrandundband
Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:
„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.
[…]
Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“
Über meinen Eilantrag heißt es:
„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“
https://lnkd.in/gWQDnrMX
Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:
„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“
Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.
Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.
Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Am 1.8. habe ich einen Eilantrag gegen die Testnachweispflicht gestellt. Die BZ berichtet darüber und interviewte dazu auch eine Betroffe, die - wie viele Menschen - von der hektisch eingeführten Testnachweispflicht im Ausland überrascht wurde. Eva Maria Vogt kommentiert:
„Ich finde es eine Unverschämtheit, dass so plötzlich Verordnungen erlassen werden, ohne den Menschen Zeit zu lassen, sich darauf einzustellen.
[…]
Ich habe ein dreijähriges Kind. Das spürt natürlich, wenn ich nervös werde, weil ich jetzt zu einem Testzentrum rasen muss, um vor der Abreise noch eine Bestätigung zu bekommen, obwohl Schweden noch nicht einmal Risikogebiet ist. Sie können sich vorstellen, welche Stress-Situationen da entstehen. Der Druck auf Eltern und Familien ist seit 16 Monaten enorm.“
Über meinen Eilantrag heißt es:
„Offenbar wächst der Unmut über die Einführung der Testpflicht unter den Deutschen: Die Mainzer Anwältin Jessica Hamed hat bereits einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Einreiseverordnung gestellt. Sie begründet ihren Antrag mit der mangelnden Ermächtigungsgrundlage, der Tatsache, dass in vielen Ländern kein erhöhtes Risiko vorliege, einem Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex, der Verletzung des Rechts auf Personenfreizügigkeit, der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung zwischen Geimpften und Ungeimpften und noch weiteren Argumenten.“
https://lnkd.in/gWQDnrMX
Den Antrag werde ich bald veröffentlichen. Dort heißt es ua:
„Die Antragstellerin erlaubt sich zudem noch die allgemeine Anmerkung, dass die hier beanstandete Testnachweispflicht vor allem Familien mit Kindern belastet und dabei insbesondere jene, die über ein geringes Einkommen verfügen. Das dürfte vermehrt auch Menschen mit Migrationshintergrund treffen, die etwa verreisen, um ihre Familie zu besuchen.“
Neben der aus meiner Sicht evidenten Rechtswidrigkeit der pauschalen, vom Infektionsgeschehen völlig entkoppelten Regelung - warum soll jemand der zB aus Polen, wo die Inzidenz bei unter 3 liegt, einen Test vorlegen? Meines Erachtens ist das ebenso als Schikane, wie die geplanten inzidenzunabhängigen „Regeln“ im Herbst.
Jedenfalls liegt das mildere Mittel - Test in Deutschland nach Einreise bis dahin Quarantäne - auf der Hand. Stattdessen werden insbesondere Familien mit hohen Testkosten belastet - so kommen in Spanien für eine vierköpfige Familie direkt bis zu 200 Euro zusammen.
Zudem werden die Menschen mitten im Urlaub damit überrumpelt, es gibt mE einen gewissen Vertrauensschutz, die Bürger*innen müssen sich wenigstens darauf verlassen dürfen, dass nicht während ihres Urlaubs – so kam die Ferienzeit nicht überraschend –, in der Sommerpause des Bundestags, ein Paradigmenwechsel stattfindet: Unwägbarkeit, die die unterschiedlich steigenden Fallzahlen mit sich bringen, sind gravierend genug.“
Berliner Zeitung
Protest gegen Testpflicht bei Einreise: „Ich finde es eine Unverschämtheit“
Vor allem für junge Familien brachte die kurzfristig verfügte Corona-Testpflicht bei der Einreise nach Deutschland große Schwierigkeiten.
Forwarded from Jessica Hamed
#einreiseverordnung #rechtswidrig #politikausserrandundband
Wie angekündigt anbei unser Eilantrag vom 1.8. Für die Jurist*innen unter uns: spannend ist bereits die Frage des richtigen Antragsgegners.
Auszugsweise heißt es im Antrag:
„Die Antragsgegnerin hat mithin von dem erforderlichen Kriterium des erhöhten Infektionsrisikos…in rechtswidriger Weise Abstand genommen.
Die Regelung stellt letztlich alle anderen Staaten unter den nicht auf Tatsachen basierenden Generalverdacht einer erhöhten Gefährlichkeit und suggeriert damit auf befremdliche Weise, nur in Deutschland sei es sicher.
[…]
Vor dem Hintergrund, dass in beiden Ländern die Delta-Variante vorherrscht und inzwischen allgemeint bekannt ist, dass gegen Covid-19 geimpfte, aber dennoch infizierte Menschen genauso ansteckend wie ungeimpfte Menschen sind, stellt sich die vorliegende Ungleichbehandlung offenkundig als rechtswidrig dar.
[…]
Vor diesem Hintergrund begegnet auch der pauschalen Akzeptanz aller in Deutschland zugelassener Corona-Impfstoffe, unabhängig von der Wirksamkeit des jeweiligen Vakzins sowie ungeachtet des Zeitpunkts der Impfung – so startet Israel inzwischen die 3. Impfung -Bedenken.
[…]
Selbst wenn man nun annähme, dass das Infektionsrisiko bei Geimpften reduziert wäre, erweist sich die Ungleichbehandlung als systemwidrig. Ausdrückliches Ziel der Verordnung ist schließlich letztlich jeden Viruseintrag nach Deutschland zu vermeiden.
Mithin lässt sich die Privilegierung von Geimpften nicht mit dem Regelungszweck der Verordnung in Einklang bringen.
[…]
Die mildere Maßnahme wäre daher im Rahmen der Erforderlichkeit auch einen Test in Deutschland zuzulassen. […]
Abschließend ist zu konstatieren, dass die generelle Testpflicht, die abgekoppelt von jeglichem Infektionsrisiko besteht, unverhältnismäßig ist. Diese Ansicht teilte bis vor wenigen Tagen auch noch die Bundesjustizministerin Lambrecht.“
https://lnkd.in/deWEm2Qz
Ferner haben wir der Übertragung an den Einzelrichter widersprochen, denn:
„Es kann also keine Rede davon sein, dass es sich vorliegend um eine Rechtssache handelt, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist.
Darüber hinaus kommt der Streitsache eine besondere politische und soziale Tragweite zu.
Zwar wirkt eine für oder gegen die Antragstellerin getroffene Entscheidung zunächst nur inter partes.
Allerdings ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebots, das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultiert, dass der Staat im Falle des Obsiegens der Antragstellerin gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet wäre, die Rechtswirkung auf alle Bürger*innen zu erstrecken.“
https://lnkd.in/dVknkDZ6
Wie angekündigt anbei unser Eilantrag vom 1.8. Für die Jurist*innen unter uns: spannend ist bereits die Frage des richtigen Antragsgegners.
Auszugsweise heißt es im Antrag:
„Die Antragsgegnerin hat mithin von dem erforderlichen Kriterium des erhöhten Infektionsrisikos…in rechtswidriger Weise Abstand genommen.
Die Regelung stellt letztlich alle anderen Staaten unter den nicht auf Tatsachen basierenden Generalverdacht einer erhöhten Gefährlichkeit und suggeriert damit auf befremdliche Weise, nur in Deutschland sei es sicher.
[…]
Vor dem Hintergrund, dass in beiden Ländern die Delta-Variante vorherrscht und inzwischen allgemeint bekannt ist, dass gegen Covid-19 geimpfte, aber dennoch infizierte Menschen genauso ansteckend wie ungeimpfte Menschen sind, stellt sich die vorliegende Ungleichbehandlung offenkundig als rechtswidrig dar.
[…]
Vor diesem Hintergrund begegnet auch der pauschalen Akzeptanz aller in Deutschland zugelassener Corona-Impfstoffe, unabhängig von der Wirksamkeit des jeweiligen Vakzins sowie ungeachtet des Zeitpunkts der Impfung – so startet Israel inzwischen die 3. Impfung -Bedenken.
[…]
Selbst wenn man nun annähme, dass das Infektionsrisiko bei Geimpften reduziert wäre, erweist sich die Ungleichbehandlung als systemwidrig. Ausdrückliches Ziel der Verordnung ist schließlich letztlich jeden Viruseintrag nach Deutschland zu vermeiden.
Mithin lässt sich die Privilegierung von Geimpften nicht mit dem Regelungszweck der Verordnung in Einklang bringen.
[…]
Die mildere Maßnahme wäre daher im Rahmen der Erforderlichkeit auch einen Test in Deutschland zuzulassen. […]
Abschließend ist zu konstatieren, dass die generelle Testpflicht, die abgekoppelt von jeglichem Infektionsrisiko besteht, unverhältnismäßig ist. Diese Ansicht teilte bis vor wenigen Tagen auch noch die Bundesjustizministerin Lambrecht.“
https://lnkd.in/deWEm2Qz
Ferner haben wir der Übertragung an den Einzelrichter widersprochen, denn:
„Es kann also keine Rede davon sein, dass es sich vorliegend um eine Rechtssache handelt, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist.
Darüber hinaus kommt der Streitsache eine besondere politische und soziale Tragweite zu.
Zwar wirkt eine für oder gegen die Antragstellerin getroffene Entscheidung zunächst nur inter partes.
Allerdings ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebots, das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultiert, dass der Staat im Falle des Obsiegens der Antragstellerin gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verpflichtet wäre, die Rechtswirkung auf alle Bürger*innen zu erstrecken.“
https://lnkd.in/dVknkDZ6
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
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Forwarded from Jessica Hamed
#eilantrag #3G #Hochschule #rlp #bildungschancen
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
Für meinen Mandanten habe ich am Samstag einen Eilantrag am #VG #Mainz gestellt, da die #3G Regelung in Hochschulen in Gänze #rechtswidrig ist. Der #swr berichtet in einem kurzen TV-Beitrag, in dem Stefan Heyne erklärt, dass er sich aufgrund der #kostenpflicht der #Test sein #Studium nicht mehr leisten kann. Mein Statement:
"Für alle anderen Besuche, sei es Gastronomie, Hotels oder sogar im Prostitutionsgewerbe sind die Selbsttests unter Aufsicht erlaubt. Ausschließlich bei Hochschulen ist dies letzten Endes ausgeschlossen, sodass für uns ganz klar diese Regelung rechtswidrig ist."
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/binger-student-klagt-wegen-3g-regeln-gegen-land-100.html
Unsere Kernargumentre:
- es besteht aktuell keine #pandemische #Lage nationaler Tragweite (S. 12-20)
- die #Privilegierung von #Geimpften ist #rechtswidrig, sie infizieren oft unbemerkt andere (S. 21-27)
- #kollektive Maßnahmen sind aufgrund der #individuellen #Schutzmöglichkeiten nicht mehr notwendig (S. 27-40)
-jedenfalls müssten #Selbsttests als #milderes #Mittel zugelassen sein (S.37 ff.)
-die doppelte Absicherung von #3G und #Abstand o. #Maske verstößt gegen das #Übermaßverbot (S.36)
-#3G ist unangemessen und bedroht die #Bildungs- und Lebenschancen sowie die #Selbstbestimmung (S.40-48)
Auszugsweise:
„Der Umstand, dass #ausschließlich an Hochschulen die #Selbsttestung #nicht #möglich ist, entlarvt die #Feigenblattpolitik des Antragsgegners…
#Politisch gewollt sind Selbsttests also offensichtlich nicht. Andernfalls würde der Verordnungsgeber die Unternehmen verpflichten, Selbsttest zu akzeptieren…
Vor dem Hintergrund, dass ausschließlich an Hochschulen keine Selbsttests zugelassen sind, dem Antragsteller vom Sekretariat der Hochschule mitgeteilt wurde, dass man es #ohnehin #nicht so gerne habe, wenn jemand #nur #getestet und #nicht #geimpft sei und unter Berücksichtigung des allgemeinen, geradezu #feindseligen #Klima…gegenüber Menschen, die von ihrem Recht Gebrauch machen, eine I. gegen Covid abzulehnen, ist davon auszugehen, dass diese Reglungskonstruktion gewählt wurde, um auf Studierende Druck für die I. auszuüben….
In der Corona-Politik wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, die Menschen in #prekären #Lebenssituationen besonders belastet haben….
Dass der Staat die Ausübung von Freiheitsrechten von dem Nachweis eines Gesundheitszeugnisses abhängig macht, ist bereits gravierend…genug, dass er aber nunmehr von seinen Bürger*innen auch noch verlangt, diesen Nachweis, den er fordert so sie sich nicht für die Impfung entscheiden, selbst zu zahlen, ist #perfide. Der Antragsteller nimmt hier keine freiwillige Dienstleistung in Anspruch, sondern er wird dazu vom Staat gezwungen, da er andernfalls nicht in seine Vorlesungen darf.
Dieser Tiefpunkt an #sozialer #Ungerechtigkeit darf nicht bestehen bleiben.“
Zum Antrag: https://www.ckb-anwaelte.de/download/Verwaltungsgericht_Version_HP.pdf
SWR Aktuell
Keine Einigung zu Selbsttests an Hochschule in Bingen
Ein Student der TH Bingen klagt gegen die 3G-Regeln an Hochschulen in RLP. Sein Vorschlag, sich selbst auf Corona zu testen, wurde vom Land abgelehnt.
Forwarded from Friedemann Däblitz
Gedanken zum Verhältnis von Freiheit, Demokratie und Menschenwürde
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
„Irre. Wir werden alle von der Mafia regiert“ habe ich neulich in Wut Jens Spahns Verkündung der frohen Botschaft kommentiert, die lautete, dass wir als „Ungeimpfte“ ab 11. Oktober die zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufgezwungenen Tests auch noch selbst bezahlen müssen.
Eine Freundin hat mich dafür scharf kritisiert. Anders als bei der Mafia seien unsere Politiker demokratisch gewählt worden.
Das stimmt natürlich.
Nun hat ein Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass es rechtlich nicht zu beanstanden sei, als Staat unschuldige Menschen bei diversen sozialen Begebenheiten auszuschließen, wenn sie nicht extra Geld für einen Test ausgegeben haben, den eigenen biologischen Zustand damit gemessen haben und als Ergebnis das Negativresultat: „Ich bin heute nicht gefährlich“ vorlegen können.
„Der Anspruch auf kostenlose Bürgertestung sei im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der Tatsache eingeführt worden, dass die entwickelten Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zunächst nur sehr limitiert verfügbar gewesen seien und durch ein kostenfreies Testangebot der nicht-immunisierten Bevölkerung ermöglicht werden sollte, wieder vollständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Diese Situation habe sich insofern entspannt, als mittlerweile jeder Bundesbürger über zwölf Jahren, bei dem keine medizinische Kontraindikation bestehe, in der Lage gewesen sein sollte, ein kostenloses und breit verfügbares Impfangebot wahrzunehmen.“
Die Logik ist bestechend: Der so verursachte Impfdruck sei verhältnismäßig, denn man könne sich ihm ja auch beugen.
Die Entscheidung des VGH ist sachlich-rechtlich falsch, warum kann man zB hier https://t.me/RA_Friede/1862 nachlesen, mit weiteren Nachweisen.
Die Entscheidung des VGH greift überdies die freiheitlich demokratische Grundordnung an, weil sie die Umwandlung unveräußerlicher Grundrechte in Privilegien für Mitläufer als vertretbar absegnet und damit das Grundgesetz ad absurdum führt.
Die Staatsgewalt schafft so Recht ab und Unrecht herbei. Das kann man immernoch demokratisch nennen. Denn wir können die Entscheider über unser aller Regeln wählen. (1/3)
@RA_Friede
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfdruck #rechtswidrig #Drosten #Lauterbach
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Ein hervorzuhebender #juristischer #Tiefpunkt der Corona-Krise ereignete sich mit dem Beschluss des #VGH #Mannheim vom 12.10.21 1 S 3038/21, bislang nur PM):
„Auch wenn nach derzeitigem Erkenntnisstand die Impfung oder eine überstandene COVID-19-Infektion nicht in allen Fällen davor schütze, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, seien diese Risiken im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen #ganz #erheblich #reduziert.“
Abgesehen davon, dass die Impfungen #nicht vor der Infektion schützen (dass das Gericht nicht mal das weiß, ist erschütternd) sind die Ausführungen zum #angeblichen #Fremschutz schlicht falsch. Drosten erläuterte in seinem Podcast am 28.09.21:
„Der #Übertragungsschutz geht nach #zwei #Monaten sowieso flöten. Wenn man jetzt Booster hat, dann wird er erst einmal wieder für eine Zeit da sein. Das ist das IgA.
Das kommt dann wieder hoch. Das bleibt aber auch nicht ewig. Das wird wahrscheinlich nach zwei, drei Monaten wieder weggegangen sein. Dann ist wieder #kein #Übertragungsschutz da…
Für die Gesamtgesellschaft, wo man sagen muss, wir können diese Übertragung mit dieser Impfung sowieso nicht verhindern, wir können sie #gering verringern.
[…]
Man sieht schon, dass ein Geimpfter das Virus eher weniger überträgt, aber es ist eben #nur #weniger.“
https://www.ndr.de/nachrichten/info/coronaskript332.pdf
Der VGH hat damit die pauschale Privilegierung der #Geimpften - man müsste #wenigstens nach Zeitpunkt der Impfung und Impfstoff unterscheiden - mit #falschen #Behauptungen begründet.
Wäre die Entscheidung eine Youtubevideo müsst es wegen gleich mehrere #medizinischer #Fehlinformationen #gelöscht werden.
Die Frage der Diskriminierung wird auch in unserem Eilverfahren eine wichtige Rolle spielen, denn wir beanstanden #3G in Hochschulen in Gänze und sehen insbesondere eine nicht gerechtfertigte #Ungleichbehandlung von #Geimpften und #Ungeimpften. Abseits der aus meiner Sicht klaren juristischen Lage, hat mich aber der Kommentar einer Studentin der TH Bingen sehr betrübt, weil er zeigt, was 18 Monate #autoritäres #Regieren mit Menschen macht:
„Wir sollten ja alle froh sein, dass wir jetzt in Präsent dasein dürfen .“
https://www.1730live.de/student-aus-bingen-wehrt-sich-gegen-corona-testkosten/
Lauterbach hat sich übrigens gestern bei #Illner ua aus epidemiologischen Gründen klar #gegen eine #Impfpflicht ausgesprochen, da keine #Herdenimmunität erreichbar sei.
So ist es. Sagte schon Prof. Dr. Katrin Gierhake vor Monaten (https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/juristin-zum-fall-eva-herzig-es-geht-um-die-integritaet-des-koerpers-li.164342.amp).
Vor dem Hintergrund, dass Geimpfte letztlich das Virus auf Bevölkerungsebene betrachtet ebenso weitertragen wie Ungeimpfte, gibt es juristisch nur zwei Möglichkeiten: #Testplicht auch für #Geimpfte oder für niemanden.
Alles andere ist eine Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Forwarded from Jessica Hamed
#Ungleichbehandlung #Geimpfte #rechtswidrig #ethischverwerflich
Teil unserer Argumentation gegen #3G an #Hochschulen ist, dass 3G gegen den #Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Denn wie bereits im Schriftsatz vom 01.08.21 dargelegt sowie in meinem Gespräch bei #allesaufentisch - das bereits zweimal von Linkedin #gelöscht wurde - und vertieft im hiesigen Hochschulverfahren - gibt es keinen sachlichen Grund für eine Besserstellung Geimpfter gegenüber #Ungeimpfter
Die medizinisch nicht begründbare Besserstellung in Form der nicht existierenden Testverpflichtung Geimpfter ist nicht nur #juristisch und #ethisch zu beanstanden, sondern ist letztlich eine willkürliche, rein politische Entscheidung die ganz real #Menschenleben in besonders vulnerable Gruppen kosten kann.
Das Redaktionsnetzwerk hat gestern einen lesenwerten Überblick zusammengestellt:
„Das…(RKI) war zu Beginn der Impfungen davon ausgegangen, dass sich Geimpfte kaum noch infizieren….
Das allerdings trifft schon seit längerer Zeit nicht mehr zu, wie eine Veröffentlichung aktueller Daten des Instituts zeigt…
Doch mit dem Nachlassen des Impfschutzes und dem Auftreten der Delta-Variante hat sich das Geschehen verändert. So treten in der Altersgruppe ab 60 Jahren mittlerweile (Daten der Kalenderwochen 37 bis 40) bereits rund 55 Prozent der symptomatischen Neuinfektionen bei vollständig Geimpften auf. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen entfiel in diesem Zeitraum fast ein Drittel der symptomatischen Neuinfektionen auf Geimpfte. Die Tendenz ist in beiden Altersgruppen steigend.
Die gemeldete Zahl der asymptomatischen Infektionen bei Geimpften und Ungeimpften wird zwar von einigen Bundesländern, vom RKI hingegen nicht veröffentlicht. Weil sie statistisch nicht aussagekräftig sei, wie das Institut auf Nachfrage des RND mitgeteilt hat. Und zwar ganz einfach deshalb, weil sich Geimpfte ohne Symptome kaum testen lassen und so gar nicht erfasst würden.
Inzwischen aber haben die Hersteller selbst neue Daten veröffentlicht: Biontech/Pfizer gaben vor Kurzem an, dass der Schutz vor Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch oder asymptomatisch) vier Monate nach der Impfung bei etwa 53 Prozent liege. Bekannt ist inzwischen auch: Sobald sie sich infizieren, haben Geimpfte eine ähnlich hohe #Viruslast wie Ungeimpfte, sie können also auch andere anstecken.
Lediglich der Zeitraum, in dem Geimpfte infektiös sind, ist vermutlich etwas kleiner. Zur Verbreitung des Virus also tragen Geimpfte weiterhin bei. Ein Grund, warum auch bei hohen Impfquoten #keine #Herdenimmunität erreicht würde und das Coronavirus nicht mehr verschwinden wird…
Bei der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen in Deutschland zeigt sich jedenfalls, dass vollständig Geimpfte einen immer größeren Anteil an den Covid-19-Patientinnen und -Patienten ausmachen und Ungeimpfte einen immer geringeren.“
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-streit-ueber-die-pandemie-der-ungeimpften-JV2QJS4A2FAA5CZD2VDY6ALMWE.html?outputType=amp
Teil unserer Argumentation gegen #3G an #Hochschulen ist, dass 3G gegen den #Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt.
Denn wie bereits im Schriftsatz vom 01.08.21 dargelegt sowie in meinem Gespräch bei #allesaufentisch - das bereits zweimal von Linkedin #gelöscht wurde - und vertieft im hiesigen Hochschulverfahren - gibt es keinen sachlichen Grund für eine Besserstellung Geimpfter gegenüber #Ungeimpfter
Die medizinisch nicht begründbare Besserstellung in Form der nicht existierenden Testverpflichtung Geimpfter ist nicht nur #juristisch und #ethisch zu beanstanden, sondern ist letztlich eine willkürliche, rein politische Entscheidung die ganz real #Menschenleben in besonders vulnerable Gruppen kosten kann.
Das Redaktionsnetzwerk hat gestern einen lesenwerten Überblick zusammengestellt:
„Das…(RKI) war zu Beginn der Impfungen davon ausgegangen, dass sich Geimpfte kaum noch infizieren….
Das allerdings trifft schon seit längerer Zeit nicht mehr zu, wie eine Veröffentlichung aktueller Daten des Instituts zeigt…
Doch mit dem Nachlassen des Impfschutzes und dem Auftreten der Delta-Variante hat sich das Geschehen verändert. So treten in der Altersgruppe ab 60 Jahren mittlerweile (Daten der Kalenderwochen 37 bis 40) bereits rund 55 Prozent der symptomatischen Neuinfektionen bei vollständig Geimpften auf. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen entfiel in diesem Zeitraum fast ein Drittel der symptomatischen Neuinfektionen auf Geimpfte. Die Tendenz ist in beiden Altersgruppen steigend.
Die gemeldete Zahl der asymptomatischen Infektionen bei Geimpften und Ungeimpften wird zwar von einigen Bundesländern, vom RKI hingegen nicht veröffentlicht. Weil sie statistisch nicht aussagekräftig sei, wie das Institut auf Nachfrage des RND mitgeteilt hat. Und zwar ganz einfach deshalb, weil sich Geimpfte ohne Symptome kaum testen lassen und so gar nicht erfasst würden.
Inzwischen aber haben die Hersteller selbst neue Daten veröffentlicht: Biontech/Pfizer gaben vor Kurzem an, dass der Schutz vor Infektionen mit der Delta-Variante (symptomatisch oder asymptomatisch) vier Monate nach der Impfung bei etwa 53 Prozent liege. Bekannt ist inzwischen auch: Sobald sie sich infizieren, haben Geimpfte eine ähnlich hohe #Viruslast wie Ungeimpfte, sie können also auch andere anstecken.
Lediglich der Zeitraum, in dem Geimpfte infektiös sind, ist vermutlich etwas kleiner. Zur Verbreitung des Virus also tragen Geimpfte weiterhin bei. Ein Grund, warum auch bei hohen Impfquoten #keine #Herdenimmunität erreicht würde und das Coronavirus nicht mehr verschwinden wird…
Bei der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen in Deutschland zeigt sich jedenfalls, dass vollständig Geimpfte einen immer größeren Anteil an den Covid-19-Patientinnen und -Patienten ausmachen und Ungeimpfte einen immer geringeren.“
https://www.rnd.de/gesundheit/corona-streit-ueber-die-pandemie-der-ungeimpften-JV2QJS4A2FAA5CZD2VDY6ALMWE.html?outputType=amp
RND.de
Corona: Streit über die „Pandemie der Ungeimpften“
Corona sei zur einer „Pandemie der Ungeimpften“ geworden, betont die Politik gerne. Aber ist das auch wirklich so? Denn aktuelle Zahlen zeigen: Geimpfte haben auch weiterhin einen hohen Anteil am Infektionsgeschehen und der Belegung der Krankenhäuser.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
Meine Kanäle:
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden ?
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen Berufungsverhandlung bestätigte die kleine Strafkammer die Verurteilung der Mandantin durch das AG Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein Video einer polizeilichen Maßnahme auf einer Versammlung verbreitet zu haben, was eine Strafbarkeit gem. § 33 KunstUrhG darstellen sollte.
Dabei war die Maßnahme mutmaßlich rechtswidrig, da das Vorgehen der Beamten den Vorgaben einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 2007 widersprach, unter welchen Voraussetzungen ein Versammlungsteilnehmer überhaupt von einer Versammlung verbracht werden kann. Dies stellt m.E. dann den Ausnahmetabestand der Zeitgeschichte dar, die dann ohne Einverständnis der Abgebildeten veröffentlicht werden darf und so zur Straflosigkeit führt.
Dabei verlor der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung zu diesen Einwänden kein einziges Wort.
👇👇👇👇👇👇👇👇👇
Mehr zu diesem Fall hier im Video
Ein schwarzer Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Recht auf Information der Öffentlichkeit
👉 Entscheidung des BVerfG v. 30.04.2007 (1 BvR 1090/06)
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Dürfen selbst rechtswidrige Maßnahmen der Polizei nicht veröffentlicht werden?
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
Dienstag, 19.09.2023
Landgericht Ulm
In der heutigen #Berufungsverhandlung bestätigte die kleine #Strafkammer die #Verurteilung der #Mandantin durch das #AG #Göppingen. Ihr wurde vorgeworfen, ein #Video einer #polizeilichen…
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig
Freitag, 3. November 2023
Amtsgericht Düsseldorf
Heute erging ein Teilfreispruch nach vermeintlich tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Dabei erklärte das Gericht die „Maskenkontrolle“ von Mitarbeitern des Ordnungsamtes während einer Versammlung für rechtswidrig.
Es verblieb eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gegen den Mandanten.
Warum diese Entscheidung gut für das Versammlungsrecht und im Rahmen einer Aufarbeitung der Maßnahmen auf Versammlungen von Bedeutung ist,
👇👇👇👇👇👇
erkläre ich hier im Video.
Leider ist das Ergebnis für den Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend.
Immerhin: Ca. 2/3 der Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.
Ob hier Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.
Meine Kanäle:
👉 YouTube
👉 Telegram
Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig
Freitag, 3. November 2023
Amtsgericht Düsseldorf
Heute erging ein Teilfreispruch nach vermeintlich tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Dabei erklärte das Gericht die „Maskenkontrolle“ von Mitarbeitern des Ordnungsamtes während einer Versammlung für rechtswidrig.
Es verblieb eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung gegen den Mandanten.
Warum diese Entscheidung gut für das Versammlungsrecht und im Rahmen einer Aufarbeitung der Maßnahmen auf Versammlungen von Bedeutung ist,
👇👇👇👇👇👇
erkläre ich hier im Video.
Leider ist das Ergebnis für den Mandanten persönlich am Ende nicht vollends zurfriedenstellend.
Immerhin: Ca. 2/3 der Kosten des Verfahrens sind der Staatskasse aufzuerlegen.
Ob hier Rechtsmittel eingelegt werden, wird noch geprüft.
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Maskenkontrolle auf Versammlungen rechtswidrig
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️
Freitag, 03.11.2023
Amtsgericht Düsseldorf
Heute erging ein #Teilfreispruch nach vermeintlich #tätlichem #Angriff auf #Vollstreckungsbeamte.
Dabei erklärte das #Gericht die „Maskenkontrolle“ von #Mitarbeitern des #Ordnungsamtes…
Freitag, 03.11.2023
Amtsgericht Düsseldorf
Heute erging ein #Teilfreispruch nach vermeintlich #tätlichem #Angriff auf #Vollstreckungsbeamte.
Dabei erklärte das #Gericht die „Maskenkontrolle“ von #Mitarbeitern des #Ordnungsamtes…