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#S0101 - Allgemeinverfügung der Stadt Stuttgart gegen #Spaziergänge

„Untersagt werden alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen im nachfolgend näher bezeichneten Verbotsbescheid mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ oder ähnlichen Ver- sammlungen, unabhängig vom Wochentag, die sich gegen die Regelungen der Corona-Verordnung richten. Der beigefügte Plan des Bereiches „City-Ring“ ist Bestandteil der Verfügung.“

https://www.stuttgart.de/medien/ibs/av-verbot-der-spaziergaenge-ab-01-01-2022-mit-begruendung.pdf

Meine rechtliche Einschätzung:
1. Versammlungen zu verbieten, weil sie nicht bestätigt worden ist verfassungswidrig.
2. Ob eine Versammlung vorliegt definiert nicht die Stadt.
3. Spaziergänge die keine Versammlungen sind (Eine Person oder verschiedene Zwecke bei mehreren Personen), sind somit gegen alles zulässig, was sich nicht gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württembergs und deren Regelungen richten.

Am Ende würde es sich selbst bei einer Versammlung nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln, solange man eben nicht gegen die Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg spazieren geht.

Wenn einer für den Weltfrieden auf die Straße geht, der andere gegen die Impfpflicht für Pfleger, der nächste für das Klima, der übernächste für eine bessere Bezahlung von Krankenschwestern und der übernächste für bessere Arbeitsbedingungen bei der Polizei, dann fällt es mir sehr schwer, hier einen gemeinsamen Zweck zu sehen.
Auch heute waren wieder Hunderttausende in #Deutschland gegen das #CovidRegime auf der Straße. Hier in #Berlin #B0301. Links vor dem ZDF Studio mit den Rufen Lügenpresse, rechts auf den Straßen von Berlin. #WirSindDieRoteLinie

#Spaziergang #Spaziergänger #Spaziergänge #Montagsspaziergang
🇩🇪 Der Medizinlobbyist #Montgomery meint, "Massenspaziergänge wird es nicht mehr geben."

"Die 2G-Regel müsse „konsequent ausgeweitet werden auf andere Bereiche“, zum Beispiel auf Fernzüge. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt bereits weitere Kontaktbeschränkungen angedeutet. „Massenspaziergänge wird es nicht mehr geben“, so Montgomery. Der Staat müsse bei der Durchsetzung geltenden Rechts „Konsequenz zeigen, sonst kriegen Aluhüte und Querdenker Oberhand“."

Quelle: Welt sowie https://twitter.com/welt/status/1479079076996558853?s=20

Kommentar: Ich meine, jeden Tag muss es #Spaziergänge geben, in jeder Stadt. Bislang hatten Lobbyisten die Oberhand. Das ändert sich gerade, weder ist Montgomery in irgendeiner Weise demokratisch legitimiert, noch interessiert er sich für demokratische Grundsätze. Warum sollte man auf dieses kleine Ärztelein hören. Wir sehen gerade die letzten Zuckungen des #CovidRegime.

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🇩🇪 Demokratischer Widerstand, Ausgabe 49 - Meine Kolumne

Jagd auf Spaziergänger?
Die Hashtags #Spaziergang, #Spaziergänge und #Spaziergänger trenden im Moment bei Twitter. Die Medien berichten inzwischen nahezu täglich von Spaziergängen. Die Versammlungsbehörden reagieren auf diese Spaziergänge höchst unterschiedlich. Während Städte wie Nürnberg und Ulm die Spaziergänge polizeilich begleiten und schützen, auch wenn sie vorher nicht angezeigt wurden, unternehmen Städte wie München und Ravensburg alles, um Menschen davon abzuhalten spazieren zu gehen. In München wurde seitens eines Polizeisprechers kürzlich verlautbart, „es ist uns gelungen hier mehrere, ja Spaziergänger einzufangen“. Dies sei für die Kräfte (der Polizei) anspruchsvoll gewesen. Solche Aussagen muten mit etwas Abstand skurril an. Warum muss man in einem Rechtsstaat Spaziergänger einfangen?

Die Begründung ist in der Regel, verbotene Demonstration (Bei entsprechende Allgemeinverfügung) bzw. Teilnahme an einer nicht angezeigten Demonstration, was nicht strafbewehrt ist. Nicht jeder Spaziergang ist automatisch eine Versammlung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 104, 92) definiert eine Versammlung wie folgt: „Versammlung im Sinne des Art. 8 GG ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ Das Kriterium der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung ist bei einem Spaziergang nicht immer erfüllt. Menschen können aus unterschiedlichsten Gründen spazieren gehen oder sich einem Spaziergang anschließen.

Auch Behörden und Gerichte bewerten Spaziergänge nicht einheitlich. Am 28. März 2021 wurde diverse Spaziergänge in Sinsheim seitens der Verwaltungsbehörde als unzulässige Ansammlung deklariert, trotz m. E. eindeutigem Versammlungscharakter. Im Moment werden Spaziergänge eher als Versammlungen gewertet und teils einzeln oder per Allgemeinverfügungen verboten. Inzwischen finden in Deutschland bis zu 1.500 Spaziergänge an einem Tag statt, der Großteil ohne Anzeige bei der Versammlungsbehörde. Zwar können manche dieser Spaziergänge durch massive Polizeipräsenz unterbunden werden, in der Masse wird sich diese Bewegung aber wohl nicht mehr aufhalten lassen.

Quelle: Demokratischer Widerstand

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❗️VG Stuttgart kassiert Allgemeinverfügung gegen #Spaziergänge❗️

https://t.me/RASattelmaier

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag gegen ein Verbot nicht angemeldeter Versammlungen stattgegeben. Auch für solche Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen würden die Verfassungsvorgaben zur Versammlungsfreiheit gelten, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit (Az.: 1 K 80/22). Der bloße Verstoß gegen die Anmeldepflicht sei noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Einer Allgemeinverfügung der Stadt Bad Mergentheim gegen „Corona-Spaziergänge“ fehle eine tragfähige Gefahrenprognose, beschied das Gericht.

Quelle 👉 stuttgarter-zeitung.de)

Das Gericht stellt hier zwei grundsätzliche Dinge klar, die wir Anwälte bereits seit Monaten vor Gericht monieren, obwohl diese längst höchstgerichtlich geklärt waren.

1. Es reicht eben nicht aus, eine Versammlung mit dem Verweis auf eine fehlende Anmeldung zu verbieten bzw. die vor Ort für illegal zu erklären.

2. Spaziergänge sind Versammlungen i. S.d. Art.8 GG und unterliegen damit dessen Schutzbereich. Folglich sind auch die Teilnehmer geschützt, die nicht sanktioniert werden dürfen.

Leider wenden viele Amtsgerichte derzeit die Grundsätze des Versammlungsrecht derzeit nicht an wie meine Erfahrungen zeigen.

Es bleibt zu hoffen, dass es weiterhin so klare Entscheidungen pro Versammlungsrecht getroffen werden.

Insbesondere müssen sämtliche Allgemeinverfügungen, die pauschal #Spaziergänge mit Verweis auf die fehlende Anmeldung verbieten, gerichtlich angegangen werden.

Es besteht noch Resthoffnung wie dieses Beispiel zeigt.
Wir haben heute auch die #Allgemeinverfügung gegen die #Spaziergänge in #Karlsruhe angegriffen.
💥Eilmeldung: Wir haben heute die Allgemeinverfügung bezüglich pauschal verbotener Spaziergänge in Landsberg am Lech gekippt (Verwaltungsgericht München)💥 #LL2401

Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.

Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.

Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.

PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21