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Wir haben heute auch die #Allgemeinverfügung gegen die #Spaziergänge in #Karlsruhe angegriffen.
💥Eilmeldung: Wir haben heute die Allgemeinverfügung bezüglich pauschal verbotener Spaziergänge in Landsberg am Lech gekippt (Verwaltungsgericht München)💥 #LL2401

Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite Beschwerde einlegt. Wir haben bereits einen Befangenheitsantrag gegen den zehnten Senat des bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorbereitet.

Dieser hat letzte Woche in München den ursprünglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts München (bezüglich der dortigen Allgemeinverfügung) aufgehoben.

Dies obwohl die Stadt München sich nicht mit der Begründung des Beschlusses auseinandergesetzt hat. Dies ist ein klarer Verstoß gegen Verwaltungsprozessrecht.

PS: Wie schon im letzten Winter werde ich so lange Prozesse vor dem Verwaltungsgerichtshof München führen, bis sich dieser wieder „outet“. Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof München folgt einer politischen Ideologie, nicht dem Recht.

https://twitter.com/haintz_markus/status/1485639011221835781?s=21
💥💥💥Bääämmm💥💥💥
Eil Antrag gegen die #Allgemeinverfügung der #StadtKarlsruhe zur Untersagung von Corona Spaziergängen in #Karlsruhe erfolgreich gekippt💫

Hier gehts zur Quelle
👇🏼👇🏼👇🏼
https://verwaltungsgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/9846478/?LISTPAGE=9106435

Ich habe das Gefühl auch bei den Gerichten ändert sich gerade etwas - am 22.12.2021 sah das nämlich noch anders aus. Am 21.12.2021 stellte ich einen Eil Antrag gegen die Allgemeinverfügung
(3 K 4579/21) - allerdings erfolglos,siehe Begründung damals😅
➡️ https://verlag.jura-intensiv.de/kostenlose-lerninhalte/gerichtsentscheidungen/vg-karlsruhe-beschluss-vom-22.12.2021-3-k-4579/21

Umso mehr freut es mich, das es im 2. Anlauf Erfolg hatte💫
Danke an den Antragsteller - Mut zahlt sich aus💫

Mein Kanal:
https://t.me/GI_informiert
220207_von_VG_München,_wegen_Beschluss_Antrag_abgelehnt,_68_22_geschwärzt.pdf
574.1 KB
Das Thema Allgemeinverfügungen gegen Spaziergänge dürfte juristisch durch sein.

Hier noch ein ablehnender Beschluss zur Allgemeinverfügung in #Landsberg am Lech von der 33. Kammer des VG München, welche uns vor einigen Wochen noch bezüglich der #Allgemeinverfügung in #München Recht gegeben hat.