Forwarded from Friedemann Däblitz
Ein User auf X fragt nun: "Kann auch nur ein Urteil Bestand haben, nachdem nun klar ist, das die Datenlage überwiegend frei erfunden wurde?"
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede