Forwarded from Friedemann Däblitz
Ein User auf X fragt nun: "Kann auch nur ein Urteil Bestand haben, nachdem nun klar ist, das die Datenlage überwiegend frei erfunden wurde?"
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede
Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).
Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede
Forwarded from Friedemann Däblitz
Laut Tom Lausen legt das VG Osnabrück die Frage der Verfassungswidrigkeit der Einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht dem Bundesverfassungsgericht für den Zeitraum ab 7.11.2022 zur Prüfung vor.
Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks
https://t.me/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede
Anmerkung: das wäre eine neuerliche Chance des Bundesverfassungsgerichts, sich von der eigenen verfassungswidrigen Rechtsprechung der „Pandemie“ zu distanzieren - nun im Lichte der #RKIFiles und #RKILeaks
https://t.me/TomLausen/650 (X🔗) @RA_Friede
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