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Wie umfassend die #Regierung bestrebt ist, die gesamte #Meinungsbildung der #Bevölkerung zu beeinflussen, zeigt nun deren Antwort auf eine #Anfrage der #AfD-Bundestagsfraktion, welche #Zahlungen über die #Zuwendungen an #öffentlich-#rechtliche #redaktionelle Mitarbeiter hinaus auch noch „an #Medien und #Influencer für Werbung, Anzeigen, Kampagnen und Informationsmaßnahmen“ vorgenommen wurden.

Der Zeitraum umfasst die Jahre 2020 bis 2022.


Und siehe da:

Robert #Habecks #Wirtschafts- und “Klimaschutz”-#Ministerium gab etwa 2022 nicht weniger als 35 Millionen Euro (exakt unfassbare 35.596.988,21 Euro) für die “#Energiewechsel”-#Kampagne 2022 aus.

Ebenfalls noch im Jahr 2022, als der
#Corona-#Spuk längst vorbei war, verschwendete Karl #Lauterbachs #Gesundheitsministerium mehr als unfassbare 110 Millionen Euro (!) für das Thema “#Corona-Kommunikation”, sprich: reine “#Pandemie”-#Propaganda.

2021 hatte die Summe, damals noch unter Lauterbachs Vorgänger Jens Spahn, bei über 140 Millionen gelegen.

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#OERR
#Meinungsvielfalt

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Am 11. Juli findet in München die zweite Instanz eines richtungsweisenden Prozesses gegen die #Rundfunkbeitragspflicht statt,
den die
#Bürgerinitiative #Leuchtturm #ARD gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Friedemann Willemer vor dem
Bayerischen Verwaltungsgerichts
-hof führt .


Dem Gericht liegt ein #Gutachten von Prof. Michael Meyen, Institut für Kommunikations-wissenschaften der LMU München, vor, der die #Einseitigkeit und #Unausgewogenheit des öffentlichen #Rundfunks untersucht hat.


Die eklatanten und systemischen #Verletzungen des #Medienstaatsvertrages haben eine verheerende #Wirkung auf die öffentliche #Meinungsbildung und beschädigen die #demokratische #Entwicklung nachhaltig.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Meinungsäußerungs-freiheit durch #Meinungsvielfalt zu #schützen.

Das ist das Lebenselixier einer Demokratie, so urteilt das Bundesverfassungs-gericht in ständiger Rechtsprechung.

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