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#Kuchensteuerkommt

Vorsicht - keine
#Satire

Gerne greift der
#Staat in unsere Taschen, nun sind die #Schüler dran

Das Land setzt mit neuen Regelungen entsprechende europarechtliche
Vorschriften um, die eigentlich schon von 2023 an gelten sollten.

Die Übergangsfrist wurde aber bis Anfang 2025 verlängert.

Die Frage, ob künftig Kinder und Jugendliche, die für ihre Klassenreise oder einen guten Zweck
Kuchen verkaufen, Steuern zahlen müssen,
sorgt schon länger für Unmut vor allem an Schulen.

Im Kern geht es darum, ob an öffentlichen Einrichtungen Leistungen erbracht werden,
die auch ein privater Dritter erbringen könnte.

Das heißt: Wenn etwa Eltern für ein Schulfest Kuchen backen, der dann verkauft werden soll, hätte den auch ein Bäcker liefern und damit Geld verdienen können.

Die
#EU will mit ihrer #Mehrwertsteuerrichtlinie verhindern, dass private Unternehmer im Wettbewerb benachteiligt werden.

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