#Meinungsfreiheit
#Redefreiheit
#Friedenstreiber
Das #Berliner #Amtsgericht hat den bekannten #Berliner #Friedensaktivisten
Heiner Bücker zu einer vierstelligen Geld- oder ersatzweise 40-tägigen Haftstrafe #verurteilt.
Sein #Vergehen?
Er hatte bei einer #Rede anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die
Sowjetunion am 22. Juni 2022 erklärt, man müsse „offen und ehrlich versuchen,
die russischen #Gründe für die militärische #Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“.
Diese Aussage, so die Begründung im Strafbefehl vom 3. Januar 2023, welcher den
NachDenkSeiten vorliegt, billige „den völkerrechtswidrigen Überfalls Russland (sic!) auf die Ukraine“
und hätte „das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das
psychische Klima in der Bevölkerung aufzuhetzen.“
Eine rechtsstaatliche Farce, die von der verbrieften Rede- und Meinungsfreiheit nur noch Trümmer übriglässt
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Heiner Bücker zu einer vierstelligen Geld- oder ersatzweise 40-tägigen Haftstrafe #verurteilt.
Sein #Vergehen?
Er hatte bei einer #Rede anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die
Sowjetunion am 22. Juni 2022 erklärt, man müsse „offen und ehrlich versuchen,
die russischen #Gründe für die militärische #Sonderoperation in der Ukraine zu verstehen“.
Diese Aussage, so die Begründung im Strafbefehl vom 3. Januar 2023, welcher den
NachDenkSeiten vorliegt, billige „den völkerrechtswidrigen Überfalls Russland (sic!) auf die Ukraine“
und hätte „das Potential, das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu erschüttern und das
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