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#Waffenbesitz
#AfD
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Geschichte wiederholt sich ..

Urteile von „grundsätzlicher Bedeutung“:

Mitglieder von Parteien, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wurden, gelten als waffenrechtlich unzuverlässig und dürfen keine Waffen besitzen – auch, wenn die Partei nicht verboten ist.

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei miteinander zusammenhängenden Urteilen am Montag entschieden.

In den Verfahren ging es um zwei Mitglieder der AfD.

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