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Das pauschale #Verbot von #Kinderehen verstößt gegen das #Grundgesetz.

Das hat das Bundesverfassungs-gericht in Karlsruhe entschieden.

Grundsätzlich billigte das Gericht das Verbot von Kinderehen, forderte aber Nachbesserungen.

Zwar können nach der Entscheidung Ehen annulliert werden,
wenn einer der Partner bei der Heirat unter 16 Jahre alt war.

ABER: Das Gesetz muss Regelungen über die Folgen enthalten,
etwa zu Unterhaltsansprüchen. Außerdem muss es die Möglichkeit geben, dass die im Ausland geschlossene Frühehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht gültig wird.

#Harbarth und seine Parteibuch -Kumpane.

Was das für jedes
einzelne Kind bedeutet -

Unfassbar.

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