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Die von Gesundheitsminister
#Lauterbach (SPD) geplante #Cannabis-#Legalisierung ist kontrollwahnhafter Etatismus in Monsterform:

Eine von allen Regierenden gewollte Reform lässt sich aus Wirklichkeitsverlust nicht realisieren.

Da geht man doch lieber weiter zum Stammdealer.

Es sollen Vereine gegründet werden.

Diese Vereine dürfen nur maximal genau 500 Mitglieder haben, nicht 501.

In den Vereinsräumen aber darf der Stoff nicht etwa konsumiert werden, das wäre zu einfach.

Er wird dort nur verkauft.
Der Verein muss einen Jugendschutzbeauf-tragten, einen Suchtbeauftragten und einen Präventionsbeauftragten bestimmen.

Der Verein darf keinen Gewinn machen.

Privatleute aber dürfen exakt drei Cannabispflanzen besitzen, weibliche.

Warum eigentlich nicht vier?

Das Rauchen ist in Fußgängerzonen ab genau 20 Uhr legal, 19.50 Uhr ist illegal.

An Personen zwischen 18 und 21 Jahren soll ein spezieller Stoff mit reduziertem THC-Gehalt verkauft werden.

All dies muss selbstverständlich protokolliert werden.
🤡

Der #Staat kann
sich also leicht einen
#Überblick darüber verschaffen, #wer #kifft und #wieviel.

Hier mehr ▶️▶️

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#Betäubung
#AmpeldesGrauens
#Cannabisgesetz

Morgen ist übrigens Abstimmung im #Bundestag über
die defacto Freigabe von #Cannabis.

War eigentlich immer dagegen,
aber seit der Ampel halte ich
eine neue legale Volksdroge nicht nur für
angemessen, sondern auch für notwendig.

via
#TheRealTom

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#Bundestag stimmt für teilweise #Legalisierung von #Cannabis
Ab April dürfen Erwachsene Cannabis besitzen und anbauen – unter Vorgaben. Der Bundestag hat die Legalisierung nach langem Ringen beschlossen.
Ab dem 1. April sind Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit Vorgaben legal.

Das sind die wirklich wichtigen Themen!

„Opium fürs Volk.




Quelle ➡️➡️


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#Cannabis soll bald in sogenannten Cannabis-Clubs erhältlich sein. Allerdings nur für #Mitglieder.

CSC in Deutschland: Der Status Quo


CSCs sind gemeinnützige Vereine, die für den legalen und kontrollierten Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf betrieben werden. So wird eine sichere, verantwortungsvolle und sozial verträgliche Nutzung von Cannabis gewährleistet werden.

(und eine gute Überwachung des Konsumenten)

Des Weiteren sind gesetztlich umfängliche Vorschriften zur Gesundheitsaufklärung und Prävention vorgeschrieben.

Quelle ➡️➡️



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#Eltern sind empört:
Darum dürfen NRW-Schulen
#Cannabis auf dem #Pausenhof nicht
verbieten


#Schulen können nicht verbieten, dass volljährige Personen – Schüler oder Lehrkräfte – #Cannabis mit in die Schule bringen. Das geht aus einem Erlass hervor, mit dem das Bildungsministerium von Dorothee Feller (CDU) die Einrichtungen informieren ließ. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Endlich! Wann kommen die richtig harten Drogen?


Quelle➡️➡️



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