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#AfD
#Verfassungsschutz
#Münster

Das #Oberverwaltungs-gericht #Münster hat in der Causa #AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden:

Die
#Bundespartei wird zu Recht als #rechtsextremistischer #Verdachtsfall eingestuft.

Sie darf
#weiterhin #nachrichtendienstlich #beschattet werden.
Das
#Urteil ist #noch #nicht #rechtskräftig.

Die AfD hatte bereits angekündigt, bei einer Niederlage vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen.

In Münster argumentierten die Anwälte der AfD, dass die Richter befangen seien. Das Gericht lehnte 470 Beweisanträge ab.





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