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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from dieBasis NRW funkt
Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht
Vortrag und Pressekonferenz am 21. Januar 2023 in Wuppertal

Düsseldorf, 22. Januar 2023. Im November und Dezember 2020 unterstützen der Landesverband dieBasis NRW sowie diverse weitere Initiativen Sarah Luzia Hassel-Reusing aus dem Stadtverband Wuppertal bei ihrem Aufruf zu Zeugenaussagen für eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag². Am 26.11.2022 reichte Hassel-Reusing – Menschenrechtsverteidigerin i.S.d. UN-Resolution 53/144 – nach mehr als zwei Jahren ehrenamtlicher Recherchen eine internationale Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Corona-Schockmaßnahmen gemäß Artikel 7 des Römischen Statuts (RS) in Den Haag ein. Die mit Schwerpunkt auf Haupttäter orientierte Strafanzeige richtet sich gegen über 400 Tatverdächtige/Beschuldigte und unbekannte Täter weltweit.

Der Einladung zur Pressekonferenz folgten etwa 60 Gäste vor Ort. Von den eingeladenen 450 Redaktionen und Journalisten deutschsprachiger Medien in Deutschland, Schweiz und Österreich nahmen einige Pressevertreter von alternativen Medien, wie apolut oder AUF1, sowie ein Vertreter der öffentlich-rechtlichen Medien teil, die der Veranstaltung überwiegend online zugeschaltet waren. Die Teilnehmer erfuhren zu Beginn der Pressekonferenz am 21.01.2023 in Wuppertal in einem etwa 70-minütigen Vortrag von den Beweggründen des Ehepaars Reusing, ihrer Herangehensweise bei der Analyse der Sachverhalte und der Auswertung der über 600 Zeugenaussagen aus Deutschland, Griechenland, Kanada und zahlreichen weiteren Ländern, die Basis für die 720 Seiten umfassende Strafanzeige sind. Ihr persönliches Fazit. …

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Links Vortrag und Pressekonferenz:
YouTube: https://youtu.be/qR9_7N7uOvc
Odysee: https://odysee.com/20230121---Pressekonferenz-Wuppertal-komprimiert:d
Podcast auf telegram: https://t.me/RheinMainGedanken_podcasts/116
Präsentation: https://nrw.diebasis.nrw/wp-content/uploads/2023/01/Vortrag-Strafanzeige-IStGH_die-BASIS_21012023.pdf

Unser besonderer Dank gilt dem Team von BEWEG WAS! Ohne sie, wären die Online-Verbindung und Aufzeichnung nicht möglich gewesen!

#diebasisnrw #IStGH #denHaag #Strafanzeige #pressekonferenz #diebasis
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Der SWR berichtet neutral, sachlich und zur besten Sendezeit von der heutigen Demonstration in Karlsruhe und der eingereichten Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der sog. einrichtungsbezogenen #Impfpflicht (Nachweispflicht)
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Initiator des ZAAVV, wird auch in einem kurzen Interview befragt. Diese Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist schon ein erster Achtungserfolg der #Strafanzeige und ein Beleg dafür, dass es richtig war, diese im Rahmen einer Demonstration einzureichen. #Ka1210
Forwarded from Friedemann Däblitz
Strafanzeige_KarlLauterbach_100524.pdf
2.6 MB
Aus gegebenem Anlass (Bezug: https://t.me/RA_Friede/6222) habe ich soeben in eigenem Namen bei der Staatsanwaltschaft Berlin #Strafanzeige gegen @Karl_Lauterbach erstattet. Ich veröffentliche diese hier zur Dokumentation.
Über den Fortgang des Verfahrens werde ich berichten. @CJHopkins_Z23 @RA_Friede
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Markus Haintz auf X: "#Landtagswahlen im Osten, Demokratie & Faschisten.
Ich habe soeben #Strafanzeige gegen die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der #Volksverhetzung erstattet

#Schausten hat in einem Kommentar zu dem Ergebnis der #Thueringenwahl2024 einen Kontext zwischen dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 01. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden im 3. Reich hergestellt, um Stimmung gegen Höcke, die AfD und deren Wähler zu machen.

Nach der eigenen Argumentation der Staatsanwaltschaft, der ich die Strafanzeige geschickt habe, liegt hier eine Volksverhetzung vor.

Ein Mandant / eine Mandantin von Haintz legal wurde aufgrund eines vermeintlichen Vergleichs mit COVID-Bezug von eben jener Staatsanwaltschaft angeklagt (Strafbefehl) und erstinstanzlich wegen vermeintlicher Volksverhetzung von einem Amtsgericht verurteilt.
Die Berufung hiergegen liegt seit fast 2 Jahren beim Landgericht, welches offenkundig Probleme damit hat, den Fall zu händeln.
In diesem konkreten Fall wurde gerade kein Bezug zu einem Verbrechen gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (Völkermord) gezogen, welcher aber für eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch zwingend erforderlich ist. Trotzdem erfolgte eine Verurteilung.

Erstinstanzlich hätte hier niemals eine Verurteilung erfolgen dürfen. Mit der Argumentation der Staatsanwaltschaft und des erstinstanzlichen Amtsgerichts habe ich auch Strafanzeige gegen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet. Diesbezüglich wurde ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, welches nach meiner Kenntnis noch immer nicht abgeschlossen ist. Jedenfalls habe ich diesbezüglich noch keine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft erhalten.

Nunmehr habe ich mit derselben Argumentation auch die ZDF-Chefredakteurin Bettina Schausten wegen des Verdachts der Volksverhetzung angezeigt. Ich bin wirklich gespannt, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr gegen ihre eigene Argumentation argumentieren wird.

Sowohl im Fall von Steinmeier als auch im Fall Schausten wurde ein Kontext zu einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung gemäß § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs gezogen.
Steinmeier stellte bei seiner Rede anlässlich des 80. Jahrestags des Aufstands im Warschauer Getto einen Bezug zwischen dem Ukrainekrieg und dem Vernichtungskrieg der Wehrmacht in Osteuropa her. Schausten stellte einen Kontext mit dem Angriff der Wehrmacht auf Polen am 1. September 1939 und 6 Millionen ermordeter Juden her.

Ich bin wirklich gespannt, wie die politisch abhängige Staatsanwaltschaft (§ 146 f. GVG) versuchen wird, aus diesem "juristischen Dilemma" herauszukommen.

Ich fordere meine Anwaltskolleginnen und -Kollegen dazu auf, sich den unzähligen Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden, den verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und den staatlichen Machtüberschreitungen, insbesondere seit März 2020, entgegenzustellen.

Dies ist keine Bitte. Es ist eine Aufforderung zur Einhaltung der anwaltlichen Berufspflicht gemäß § 1 Abs. 3 der Berufsordnung der Rechtsanwälte.

Markus Haintz
Rechtsanwalt"