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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Stefan Homburg auf X: Hier noch einmal das Zitat aus Wielers „Brandrede” vom 18.11.2021, also nach knapp zwei Jahren Erfahrung mit dem Virus. Seine Jagd auf Ungeimpfte steht in klarem Gegensatz zu den RKI-Protokollen. Link (ZDF)

Kommentar:
Herr Wieler und viele andere sollten sich schon mal nach einem guten Strafverteidiger umschauen. Während die Täter des #CovidRegime´s sich vor Gericht 2020-2023 noch mit "das RKI sagt" rausreden konnten, geht dies nach den #RKIFiles / #RKIProtololle´n nicht mehr. #RichtigErinnern
❗️Polizeibeamter in Berlin vor Gericht❗️

Einer der wenigen Fälle, in denen Polizeigewalt auf Corona-Demos tatsächlich als rechtswidrig erachtet wurde, wird jetzt vor Gericht verhandelt.

Ein Beamter soll auf zwei Corona-Demonstrationen im April und August 2021 Teilnehmer körperlich misshandelt haben und steht nun vor Gericht wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt.

Er soll am 21. April 2021 einen schwerbehinderten Teilnehmer an die Schläfe geschlagen und gezielt Pfefferspray in Gesicht gesprüht haben. Anschliessend soll der Teilnehmer einen epileptischen Anfall erlitten haben.

Zudem soll der Beamte am 1. August 2021 einen betroffene Teilnehmer „ununterbrochen ins Gesicht geschlagen haben“, obwohl dieser bereits fixiert am Boden gelegen hat.

Auch bei weiteren Demonstrationen soll der Beamte auffällig geworden sein.

(Quelle 👉 schwaebische.de)

Die Folgen für den „Prügel-Polizisten“ könnten ab einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verheerend sein, da er in diesem Fall den Beamtenstatus qua Gesetz verliert.

Und das sollten sie im Falle einer Verurteilung auch sein.
Denn aufgrund der Brutalität des Handels, das aus den Videos zu den Taten hervorgeht, wäre eine Gesamtstrafe in dieser Höhe als angemessen zu werten.

Ein Polizeibeamter, der friedlichen Protest mit der hier erkennbaren Brutalität angreift, hat m.E. nichts mehr im Polizeidienst zu suchen.

Derartige Vorfälle stellten vor allem in Berlin keine Einzelfälle dar und waren vor allem auf Corona-Versammlungen nahezu an der Tagesordnung.

Leider wurde zu viele Fälle strafrechtlich nicht verfolgt, da es eben nur selten Videos der Polizeigewalt gab, auf denen eine eindeutige Rechtswidrigkeit erkennbar war.

In dem vorliegenden Fall konnte die Staatsanwaltschaft aber offenbar gar nicht mehr anders als anzuklagen.

Die strukturellen Gewaltexzesse gegen friedliche Bürger auf Berliner Demonstrationen stellen ein trauriges Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte dar, welche es ebenfalls dringend aufzuarbeiten sind.

Solange dies nicht geschieht, wird das Vertrauen der Betroffenen Bürger in staatliche Institutionen wie z.B. der Polizei nachhaltig erschüttert bleiben, denn der Stachel sitzt tief.

Dies kann und darf nicht im Interesse von uns allen liegen.

Der vorliegende Prozess hier kann daher nur ein Baustein der dringend notwendigen Aufarbeitung sein.

Wann das Verfahren beginnt, steht noch nicht fest.

#RichtigErinnern
❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch am Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.

Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.

Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.

(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)

Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.

In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.

Zitat des Angeklagten:

„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall

Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung
nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.

Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“


#RichtigErinnern
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Ein Mensch mit Gewissen, ein vergessener Held:

Stephan Kohn.

Ein Opfer des Frühjahrs 2020, seinerzeit war er Abteilungsleiter für Katastrophenschutz im BMI. Er hatte die Maßnahmen intern scharf kritisiert, als überflüssig und schädlich bezeichnet, und vor vielen Folgen gewarnt, die nun real sind.

Hier erklärt er, warum es Verschwörungstheoretiker braucht.

#RichtigErinnern via Tom.

https://www.youtube.com/embed/7srxBnjThas

t.me/Rosenbusch