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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Das Familiengericht in Weimer fasste kürzlich einen Beschluss, mit dem zwei Schulen ab sofort untersagt wurde, Maskenpflicht, überspannte Abstandsregelungen und Zwangstests an Kindern zu vollstrecken.

Diese Maßnahmen, so das Gericht, stellen eine massive Gefährdung und Schädigung des Kindeswohls dar.

Die Landesregierung Thüringen reagiert mit Missachtung des Gerichtes und die Presse behauptet, diese Entscheidung beruhe auf "fragwürdigen Minderheitsmeinungen".

Dem widerspricht der vorliegendende Beschluss bereits durch die Tatsache, dass der Vorsitzende die Gutachten, auf deren Ergebnissen sich seine Entscheidung stützt, in den Beschluss hineingearbeitet wurden und die entsprechende, sehr hohe Fachkompetenz der Gutachter unzweifelhaft sein dürfte.

Diese Erkenntnis ist jedoch nicht neu, wurden im Deutschen Bundestag doch bereits 2020 ausdrücklich diese menschenverachtenden Umstände ausführlich durch Fachleute kritisiert.

Allein die Tatsache, dass die Parteien diese Warnungen damals wie heute ignorieren, Unrecht gegen Kinder und die daraus resultierenden Schäden an Kindern, sagt alles über die charakterlose Gedankenwelt dieser Menschen aus und führt uns zu der unweigerlichen Feststellung, dass Vertrauen und Mitmachen uns nicht zu solidarischen und guten Menschen macht, sondern zu Monstern.


#20IV21 #EveryLifeMatters #WeAreNotAfraid #dieBasis #Freiheit #Grundrechte #Ichmachdanichtmit

https://youtu.be/QEdZ6hyMp0c

t.me/davidclaudiosiber

@Anwaelte_fuer_Aufklaerung
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Forwarded from Friedemann Däblitz
Artikel des Jahres:

Mit den Zugangsbeschränkungen für Nichtgeimpfte beginnt eine neue Ära. Es ist ein Bruch mit einem ethischen Prinzip, das vor 172 Jahren erstmals in einer deutschen Verfassung normiert und zuletzt in der Nazizeit außer Kraft gesetzt worden war – der Gleichheit und Gleichberechtigung aller Bürger.

Der durch die Ungleichbehandlung Nichtgeimpfter aktuell aufgebaute Druck, sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, bricht dieses Recht auf Unversehrtheit und zerstört das Selbstbestimmungsrecht des Patienten

Dies verletzt eine konstitutive Norm einer freien Gesellschaft und verändert den Grundcharakter des Staates von freiheitlich zu autoritär.

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Art. 20 Abs. 4 GG
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
#ichmachdanichtmit
https://multipolar-magazin.de/artikel/die-aufhebung-der-gleichheit
@RA_Friede