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Jus-Professorin: "Urteilsfähigkeit bereits bei gut informierten zehnjährigen Kindern – oder sogar noch jüngeren"

Kürzlich tauchte eine BAG-Information im Netz auf, die Kindern unter 18 Jahren das Recht zusprach, bereits selbständig eine Impfentscheidung fällen zu dürfen.

Das Portal "20 Minuten" legt noch einmal nach und zitiert dafür Regina Aebi-Müller, Jus-Professorin und Prorektorin an der Universität Luzern und Mitglied der Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften. In der BAG-Info hält man unter 10jährige in der Regel nicht für urteilsfähig. Doch Frau Aebi-Müller sieht das anders.

Der letzte Absatz des Artikels hat es in sich:

"Bei einer Covid-19-Impfung, die als sehr nebenwirkungsarm gelten muss, um in der Schweiz zugelassen zu werden, sei die Urteilsfähigkeit bereits gut informierten zehnjährigen Kindern – oder sogar noch jüngeren – zuzusprechen, so Aebi-Müller. «In einem solchen Fall kann sich das Kind auch selbständig bei einer Fachperson, der die Urteilsfähigkeit einschätzen kann – etwa dem Haus- oder Kinderarzt – für eine Impfung anmelden.»"

Mit anderen Worten: Die Kinder können kaum vernünftig lesen und schreiben, sollen aber bereits in der Lage sein zu entscheiden, ob sie sich einer experimentellen Gentherapie unterziehen lassen wollen

https://www.20min.ch/story/laut-bag-sollen-kinder-ab-zehn-selbst-ueber-impfung-entscheiden-822743826313

#Kinder #Impfung #Urteilsfähigkeit

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