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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

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Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
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Die Staatsanwaltschaft wird heute noch eine Strafanzeige von mir gegen Karl Lauterbach erhalten, wegen des Verdachts der #Volksverhetzung (§ 130 StGB) und der verletzenden #Beleidigung (§ 192a StGB).

#EsistvorbeiKarl, #LauterbachRuecktritt jetzt! #lauterbachmussweg #Impfpflicht

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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Verurteilt:
Bezugnahme auf Nürnberger Kodex strafbar

Mittwoch, 11.10.2023

Amtsgericht Bergheim

Es war nach dem ersten Verhandlungstag vor einigen Wochen vorhersehbar:

Nach Ansicht des Strafrichters am AG Bergheim stellt eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 eine tatbestandliche Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 StGB dar. Die Mandantin wurde zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Dabei war die heutige mündliche Begründung des Gericht so ungewöhnlich, dass dieses Verfahren mit ziemlicher Sicherheit ein (wenn auch kleines) Stück Rechtsgeschichte darstellt. Denn wohl zum ersten Mal ist eine Bezugnahme auf den Nürnberger Kodex von 1947 im Rahmen des Tatbestandes der Volksverhetzung als strafbar angesehen worden.

Was dahinter steckt und vor allem wie durchaus bedenkenswerte Begründung des Gerichts ausgefallen ist, erläutere ich

👉 hier im Video👈

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