Zensus2022-Grundsteuer Kanal
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🔋❗️Stromabschaltungen für Ungehorsame? Mit dem Smart Meter in die Totalüberwachung

In Zeiten politisch geförderter Energieknappheit geraten Smart Meter in den Fokus:

Sie ermöglichen nicht nur die detaillierte Überwachung des Stromverbrauchs, sondern könnten auch zur gezielten Abschaltung genutzt werden.

Der Einbau dieser Geräte, oft gegen den Willen der Bürger, öffnet dem Machtmissbrauch Tür und Tor.

👁 Überwachung bis ins Detail

Smart Meter senden alle 15 Minuten Daten an den Energiebetreiber – vom Einschalten der Kaffeemaschine bis zur Stromspitze beim Kochen.

In Zukunft könnte sogar auf private Netzwerke zugegriffen werden. Die Folge? Kontrolle über unser Leben und unseren Haushalt. Der Strom wird rationiert oder abgeschaltet, wenn es „nicht passt“.

Strom nur, wenn … Geld nur, wenn … 💸

Ein beängstigendes Szenario, das uns allen bevorstehen könnte...

Mehr dazu hier

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Zensus 2024: Neues Gesetz! Automatische Volkszählung kommt!
Das neue Gesetz ist da! Der vollautomatische Zensus kommt - ohne die Möglichkeit zum Widerspruch! 7 Dinge, die JEDER zum neuen Zensus Gesetz wissen sollte.

Übersicht
00:00 Intro
01:08 Das neue Zensus Gesetz
01:46 Woher kommen die Daten?
04:31 Welche Daten werden erfasst?
05:49 Wo werden die Daten gespeichert?
06:41 Der Haken an der Sache
08:25 Soviel Geld kostet der neue Zensus
09:57 Ab wann gilt das?

BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Registerzensus

Ergänzung Hinweise & Rückrufe
Aktueller Stand:
Dieses Gesetz ist momentan in Stufe 2 von 6
(klicke hier für Weg der Gesetzgebung)
👉Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.✔️
👉Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen):
➡️wurde eingeleitet.✔️
👉Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)⛔️
👉Stellungnahme im Bundesrat⛔️
👉Lesungen im Bundestag⛔️
👉Abschluss des Gesetzes⛔️

07.10.2024
Tax Pro

#Zensus
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Grundsteuer 2025: Die Lösung!

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Neue Gesetze 2025 sind offiziell! Mehr Geld FÜR ALLE!

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Ich möchte gerne noch einmal zum allgemeinen Verständnis das Bestimmtheisgebot erörtern.
Dieses leitet sich Aus Art, 20 Abs. 3 ab. (kurz formuliert: Alle müssen sich an Recht und Gesetz halten und das Gesetz muss für einen durchschnittlich informierten Bürger verständlich sein)
Damit Ihr jetzt einschätzen könnte, ob das Bestimmtheitsgebot in Eurem Fall verletzt wurde.
Aus meiner Sicht verletzen fast alle Bescheide die Pflicht auf Rechtsgrundlagen hinzuweisen. So wird bspw. bei einem Wohngeldbescheid ein Rechenbeispiel angeführt, aber nicht auf die Rechtsgrundlage verwiesen. Vor dreißig Jahren, war ein Sozialhoilfebescheid gespickt mit Verweisen auf das Gesetz. Heute wird nur noch vorgerechnet, was klar gegen das Bestimmtheitsgebot verstösst. Hier meine Ausführung am Beispiel der Coronaverodrnungen in Hamburg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburgische_SARS-CoV-2-Eind%C3%A4mmungsverordnung
——
Nach deutschem Verfassungsrecht – konkret aus Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip) – folgt das sogenannte Bestimmtheitsgebot. Dieses verlangt, dass staatliche Regelungen (sei es in Form von Gesetzen, Verordnungen oder auch Verwaltungsakten/Bescheiden) so formuliert sein müssen, dass die Adressaten sie verstehen und sich entsprechend darauf einstellen können. Im Folgenden wird das Bestimmtheitsgebot zunächst allgemein erläutert und dann jeweils auf Gesetze und Bescheide angewandt. Anschließend wird auf die Frage eingegangen, ob ständige Verweisungen und die Vielzahl an Verordnungen (wie im Hamburger „Corona-Gesetzgebungschaos“) gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen können und welche landesrechtlichen Normen das Bestimmtheitsgebot stützen.

1. Allgemeine Bedeutung des Bestimmtheitsgebotes
Verortung im Grundgesetz

Art. 20 Abs. 3 GG enthält den Grundsatz, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden und die vollziehende Gewalt (Verwaltung) sowie Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Rechtsstaatsprinzip).
Aus diesem Rechtsstaatsprinzip leitet das Bundesverfassungsgericht unter anderem die Pflicht zu hinreichend bestimmten Normen ab, damit Bürger wissen können, was Recht und Gesetz von ihnen verlangt.
Funktion

Rechtssicherheit: Bürgerinnen und Bürger sollen erkennen können, was erlaubt und was verboten ist, um sich entsprechend rechtskonform verhalten zu können.
Willkürvermeidung: Vage und unklare Normen schaffen einen zu weiten Ermessensspielraum für Behörden und Gerichte, was zu unterschiedlichen und potenziell willkürlichen Entscheidungen führen kann.
Grenzen der Bestimmtheit

Das Bestimmtheitsgebot verlangt nicht, dass jede Rechtsvorschrift „alltagssprachlich“ oder „jedem sofort verständlich“ sein muss. Juristischer Fachjargon und Verweise auf andere Normen sind prinzipiell zulässig.
Unbestimmte Rechtsbegriffe (z. B. „Gefahr“, „Erforderlichkeit“, „angemessen“) sind erlaubt, wenn es objektive Auslegungskriterien gibt, die gerichtlich überprüfbar sind.
Das Maß der erforderlichen Bestimmtheit hängt vom Eingriffsintensitätsprinzip ab: Je stärker ein Gesetz oder eine Verordnung in Grundrechte eingreift, desto höher sind die Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit.
2. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Bescheide
Begriff „Bescheid“

Ein Bescheid ist ein Verwaltungsakt, also eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, die ein bestimmtes Rechtsverhältnis (z. B. Verpflichtung, Erlaubnis, Verbote) verbindlich regelt.
Anforderungen an Bescheide

Form und Inhalt:
Ein Bescheid muss den Adressaten, den maßgeblichen Sachverhalt, die Rechtsgrundlage sowie Rechtsbehelfsbelehrung (z. B. Widerspruchsfrist) enthalten.
Aus dem Bescheid muss klar hervorgehen, was genau von der bzw. dem Bürger verlangt (Gebot oder Verbot) oder untersagt wird.
Begründungspflicht:
In der Regel besteht bei belastenden Verwaltungsakten eine Pflicht zur Begründung (§ 39 VwVfG auf Bundesebene, entsprechende Regelungen in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen).
Diese Begründung soll nachvollziehbar machen, warum die Behörde so entschieden hat und auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.
Praktische Umsetzung
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Ein Bescheid darf nicht so formuliert sein, dass sein Inhalt ohne größeren Interpretationsaufwand unklar bleibt.
Es ist aber zulässig, bestimmte Ausführungen mit Verweis auf Rechtsgrundlagen zu treffen, wenn diese Rechtsgrundlagen selbst klar genug sind.
Beispiel: Eine Baugenehmigung muss eindeutig beschreiben, welche Baumaßnahmen genehmigt sind. Eine bestimmte Fachsprache kann notwendig sein, ist aber nicht zu verwechseln mit unverständlicher Verweisungstechnik, die für Laien nicht mehr nachvollziehbar ist.
3. Auswirkungen des Bestimmtheitsgebotes auf Gesetze
Gesetze im formellen und materiellen Sinn

Formelle Gesetze: Vom Parlament (Bundestag, Landtag) verabschiedete Gesetze.
Materielle Gesetze: Können auch Verordnungen sein, die auf Basis eines Gesetzes erlassen werden.
Notwendige Klarheit in Gesetzen

Gesetze müssen so bestimmt sein, dass die Bürger grundsätzlich erkennen können, was erlaubt und was verboten ist.
Im Gesetzgebungsverfahren bestehen zwar oft zahlreiche Verweise (z. B. in Steuergesetzen oder Verwaltungsverfahrensregelungen). Diese sind nicht per se unzulässig, sofern sie die Lesbarkeit nicht intransparent machen oder gar den Gesetzesinhalt unbegreiflich werden lassen.
Problem der Verweisungstechniken

Gerade im Bereich des Steuerrechts, des Umweltrechts oder wie jüngst im Infektionsschutz (Corona-Verordnungen) sind umfangreiche Verweisungsketten an der Tagesordnung.
Es gilt die Faustregel: Je mehr und je unübersichtlicher die Verweise, desto eher kann es zu Verstößen gegen das Bestimmtheitsgebot kommen, wenn der Norminhalt sich nur noch mit unzumutbarem Aufwand ermitteln lässt.
Allerdings gehen die Gerichte (inkl. Bundesverfassungsgericht) nicht leichtfertig von einer Verletzung des Bestimmtheitsgebotes aus. Sie verlangen regelmäßig, dass nach einer möglichen methodischen Auslegung noch immer kein klarer (oder zumindest zumutbar ermittelbarer) Sinn erkennbar ist.
Richterliche Kontrolle

Auch wenn ein Gesetz scheinbar sehr komplex oder unübersichtlich ist, kann es dennoch mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wenn es für juristisch Vorgebildete (ggf. mit zumutbarer Beratung) noch hinreichend eindeutig ausgelegt werden kann.
Die Gerichte können – sofern eine Regelung unklar erscheint – diese auslegen und so für Klarheit sorgen; völlig unklare Gesetze werden gegebenenfalls für verfassungswidrig erklärt.
4. Verstoßen ständige Verweisungen und zahlreiche Änderungsverordnungen (wie in Hamburg) gegen das Bestimmtheitsgebot?
Hamburgische Corona-Eindämmungsverordnungen

Wie erwähnt, wurden in Hamburg (ähnlich wie in anderen Bundesländern) mehrfach innerhalb kurzer Zeit neue Verordnungen und Änderungsverordnungen zum Infektionsschutz erlassen.
Dieses ständige Hin und Her kann für Bürgerinnen und Bürger äußerst verwirrend sein, zumal sich Regelungsinhalte in wenigen Tagen oder Wochen mehrmals ändern konnten.
Rechtliche Bewertung

Das bloße Vorhandensein vieler Änderungsverordnungen bzw. Verordnungstexte ist für sich genommen kein automatischer Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot.
Maßgeblich ist, ob jeder einzelne Normadressat (Bürger) zumutbar in Erfahrung bringen kann, was gegenwärtig gilt.
In Krisenzeiten (z. B. Corona-Pandemie) argumentieren Gerichte oft, dass „dynamische Anpassungen“ aufgrund der pandemischen Lage unvermeidlich seien. Solange die Verordnungstexte amtlich bekanntgemacht wurden und es allgemein zugängliche Informationswege (Internetportale, behördliche Hotlines, Pressekonferenzen etc.) gab, ist eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots eher zurückhaltend anzunehmen.
Allerdings haben viele Verwaltungsgerichte in Einzelfällen bemängelt, dass manche Verordnungsinhalte zu unklar oder widersprüchlich formuliert waren. Einige Verordnungsinhalte (z. B. Begriffsdefinitionen oder Ausnahmekataloge) wurden kassiert oder mussten nachgebessert werden.
Grenze zur Unbestimmtheit
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Die Grenze ist überschritten, wenn ein durchschnittlich informierter Mensch selbst mit zumutbarem Aufwand nicht mehr ermitteln kann, was gerade gilt.
In der Praxis wird ein Bürger oft auf Informationen, z. B. auf offiziellen Internetseiten (Landesregierungen, Gesundheitsämter) oder Hotlines, zurückgreifen. Solange diese leicht zugänglich und verlässlich sind, könnte man argumentieren, dass die Verordnungen noch hinreichend bestimmbar sind.
Kritik an „Gesetzgebung durch Verordnungsflut“ ist durchaus berechtigt, weil sie faktisch für große Rechtsunsicherheit sorgt. Ob sie formal das Bestimmtheitsgebot verletzt, ist eine Frage, die Gerichte sorgfältig anhand des Einzelfalls prüfen.
5. Welche Landesgesetze oder Vorschriften stützen das Bestimmtheitsgebot?
Landesverfassungen

Das Bestimmtheitsgebot gilt nicht nur auf Bundesebene. Alle deutschen Landesverfassungen enthalten (ausdrücklich oder implizit) eine Verankerung des Rechtsstaatsprinzips.
In Hamburg finden sich die Grundsätze des Rechtsstaats im Art. 3 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Zwar wird dort nicht explizit das Wort „Bestimmtheitsgebot“ genannt, jedoch wird auf die Bindung an Recht und Gesetz abgestellt. Hieraus leitet man in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG ebenfalls das Bestimmtheitsgebot ab.
Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG)

Analog zum Bundes-VwVfG enthält das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz Regelungen zur Bestimmtheit von Verwaltungsakten (vgl. z. B. §§ 35 ff. HmbVwVfG). Ein Bescheid muss demnach hinreichend bestimmt sein, also eindeutig festlegen, wer was warum zu tun oder zu unterlassen hat.
Begründungspflichten und Anforderungen an die Form sollen die Klarheit und Nachvollziehbarkeit sicherstellen.
Spezielle Landesgesetze

Viele Fachgesetze in Hamburg (z. B. das Hamburgische Polizeigesetz, das Hamburgische Bauordnungsrecht etc.) enthalten Vorschriften, die nur wirksam sind, wenn sie hinreichend bestimmt formuliert sind.
Des Weiteren findet sich auf Länderebene oftmals eine verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht (z. B. im Gesetz- und Verordnungsblatt). Diese Veröffentlichungspflicht dient ebenfalls dem Transparenz- und Bestimmtheitsgedanken.
6. Zusammenfassung und Fazit
Bestimmtheit in Gesetzen und Bescheiden bedeutet, dass für die Betroffenen (mit zumutbarem Aufwand) erkennbar sein muss, welche Rechte und Pflichten sie haben.
Bei Bescheiden wird dies konkret durch Formvorschriften (Adressat, Begründung, Rechtsgrundlage, Rechtsbehelfsbelehrung) sichergestellt.
Bei Gesetzen ist eine gewisse Komplexität unvermeidlich. Solange juristisch methodisch – notfalls mithilfe von Experten oder behördlichen Erläuterungen – klar wird, was die Regelung vorschreibt, gilt das Bestimmtheitsgebot als gewahrt.
Das Dauerproblem: Allzu viele Verweisungen und ständige Änderungen (wie bei den Hamburgischen Corona-Verordnungen) erschweren die Rechtsanwendung erheblich und führen zu Verunsicherung in der Bevölkerung. Allein aus dieser Verunsicherung folgt jedoch nicht zwingend eine Verfassungswidrigkeit. Eine Verletzung des Bestimmtheitsgebotes muss konkret nachgewiesen werden, indem man darlegt, dass eine Bestimmung auch unter Heranziehung üblicher Auslegungsmethoden nicht mehr eindeutig ist.
Landesrechtliche Stützung: In Hamburg (wie in jedem Bundesland) greifen zum einen das Rechtsstaatsprinzip der Landesverfassung (hier: Art. 3 HV), zum anderen die Vorschriften des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (z. B. über hinreichend bestimmte Verwaltungsakte).
Gerichtliche Nachprüfung: Bestehen Zweifel an der Bestimmtheit, können Gerichte Vorschriften außer Kraft setzen oder aufhebende Urteile fällen. Hinzu kommt, dass Unsicherheiten in Landesverordnungen durch Auslegung oder ergänzende Hinweise (FAQ-Seiten, behördliche Rundschreiben) reduziert werden können – ob dies im Ergebnis noch als „zumutbar“ angesehen wird, bewerten Gerichte im Streitfall.
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Kurzum: Ja, wenn Gesetze oder Bescheide so oft geändert oder so kryptisch formuliert werden, dass die Adressaten sie nicht mehr mit vertretbarem Aufwand verstehen können, kann das gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen. In der Praxis schauen die Gerichte aber genau auf den Einzelfall: Wie klar war die Regelung bei sorgfältiger Lektüre wirklich? Gibt es Hilfestellungen oder Auslegungshilfen? Erst wenn das alles nicht mehr ausreicht, liegt ein formaler Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot vor. Die Landesverfassungen und -gesetze (insbesondere die Verwaltungsverfahrensgesetze) greifen das Bestimmtheitsprinzip auf und setzen es in Detailregelungen für Verwaltungsakte und Normgebung um.
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​Bargeld & Finanzamt: BFH stoppt Schätzungen (2026-04-03)
​Das Video der Kanzlei TaxPro (RA Patrizia Lederer) thematisiert ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Thema Steuerschätzungen bei Bargeldbetrieben. Der Fokus liegt auf der Unzulässigkeit von Schätzungen, die auf geheimen oder nicht offengelegten Vergleichsdaten basieren.
Zusammenfassung des Videoinhalts
​Eine selbstständige Prostituierte aus Thüringen hatte für ein Jahr keine Steuererklärung abgegeben. Das Finanzamt nahm daraufhin eine Schätzung vor, die auf „Erfahrungswerten der Steuerfahndung“ basierte: Man unterstellte 4 Kunden pro Tag à 70 €, was zu einer massiven Steuernachforderung führte. Die Klägerin wehrte sich, da sie deutlich geringere Umsätze angab und ein Notizbuch als Beweis vorlegte.
​Während das Finanzgericht (FG) Thüringen der Schätzung noch zustimmte und sich auf „Erkenntnisse aus ähnlichen Fällen“ berief, hob der Bundesfinanzhof (BFH) dieses Urteil auf. Der Kern der Entscheidung: Richter dürfen ihre Schätzung nicht auf anonyme Vergleichsfälle stützen, ohne diese dem Steuerpflichtigen offenzulegen. Dies verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör und das Prinzip der Waffengleichheit.
Detaillierung der wichtigsten Punkte
Die „Blackbox“-Schätzung: Das Finanzamt nutzt oft interne Richtsätze oder Daten der Steuerfahndung. Wenn diese Daten für den Steuerpflichtigen nicht einsehbar sind, kann er sie nicht entkräften. Der BFH hat klargestellt, dass solche intransparenten Grundlagen nicht haltbar sind.
Verfahrensfehler der Vorinstanz: Das Finanzgericht hatte es versäumt, einen angebotenen Zeugen (den Steuerberater der Betriebsstätte) zu hören. Diese unterbliebene Beweisaufnahme wurde vom BFH als schwerer Mangel gerügt.
Bedeutung für Bargeldbetriebe: Das Urteil ist ein „Gamechanger“ für alle Branchen mit hohem Bargeldanteil (Gastronomie, Handwerk, Friseure etc.). Es stärkt die Position der Steuerpflichtigen, Schätzungen der Höhe nach anzugreifen, wenn die Herleitung der Zahlen unklar bleibt.
Handlungsempfehlung: RA Lederer betont, dass Einspruch gegen Schätzungsbescheide oft erfolgreich ist, da zwei von drei Steuerbescheiden fehlerhaft seien. Man sollte Schätzungen nie ungeprüft akzeptieren.
​Recherche zu Drittquellen & vertiefende Informationen
​Um den zentralen Punkt der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Schätzungen zu untermauern, lassen sich folgende juristische Fakten und Quellen ergänzen:
Der BFH-Beschluss (X B 88/18): In der amtlichen Begründung führt der BFH aus, dass ein Finanzgericht seine Überzeugung aus dem „Gesamtergebnis des Verfahrens“ gewinnen muss (§ 96 Abs. 1 FGO). Stützt sich das Gericht auf Wissen aus anderen Verfahren (sog. gerichtsbekannte Tatsachen), muss es den Beteiligten die Möglichkeit geben, dazu Stellung zu nehmen. Geschieht dies nicht, liegt ein Gehörsverstoß vor, der zur Aufhebung des Urteils führt.
Die Richtsatzsammlung des BMF: Drittquellen weisen oft darauf hin, dass die amtliche Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen zwar eine Orientierung bietet, aber keine bindende Rechtsnorm ist. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung (wie auch im Video erwähnt) zeigen, dass die statistische Grundlage dieser Sammlung zunehmend kritisch gesehen wird, da sie oft veraltet ist oder regionale Unterschiede (Stadt vs. Land) nicht ausreichend berücksichtigt. * Waffengleichheit im Steuerprozess: In der Fachliteratur wird betont, dass die Finanzverwaltung einen Informationsvorsprung hat. Die Rechtsprechung des BFH dient hier als Korrektiv, um sicherzustellen, dass der Steuerpflichtige nicht gegen „unsichtbare Gegner“ (anonymisierte Vergleichsdaten) kämpfen muss.
Link zum Video: https://youtu.be/VVvim5e0CXI
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Das folgende Video befasst sich mit einem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Städtebaurechts, der weitreichende Konsequenzen für Immobilienbesitzer in Deutschland haben könnte.
​Enteignung 2026? Neues Gesetz erlaubt Zugriff auf Ihr Haus! (2026-04-10)
​Das Video der Kanzlei TaxPro GmbH, präsentiert von Rechtsanwältin Patrizia Lederer, thematisiert den Entwurf des "Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts". Kernpunkt ist die neue Befugnis für Gemeinden, sogenannte „Schrottimmobilien“ unter erleichterten Bedingungen zu enteignen.
Zusammenfassung und detaillierte Analyse der Kernpunkte
1. Definition der Schrottimmobilie und Unbestimmtheit des Gesetzes
Das Gesetz führt den Begriff der Schrottimmobilie ein, lässt diesen jedoch weitgehend unbestimmt. Laut Video liegt ein Missstand vor, wenn ein Grundstück „erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das soziale oder städtebauliche Umfeld“ hat. Konkrete Kriterien wie die Anzahl von Ratten, die Menge an Müll oder der Grad der Verwitterung fehlen im Gesetzestext. Diese Unbestimmtheit gibt den Behörden einen weiten Ermessensspielraum, was die Gefahr von Willkür birgt.
Drittquellen-Check: Der § 177 BauGB (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot) dient hier als Basis. Er besagt bereits jetzt, dass Mängel vorliegen, wenn die Nutzung oder das Straßenbild erheblich beeinträchtigt sind. Das neue Gesetz verschärft die Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung dieser Gebote massiv.
2. Das Verfahren: Gebot vor Enteignung
Bevor es zur Enteignung kommt, erlässt die Gemeinde ein "Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot". Dies ist ein Verwaltungsakt, der den Eigentümer verpflichtet, Mängel innerhalb einer „angemessenen“ Frist zu beheben. Was angemessen ist, entscheidet primär die Behörde. Besonders kritisch: Die Behörde muss das Haus für diese Feststellung nicht von innen besichtigen; eine Außenansicht kann ausreichen.
3. Einschränkung des Rechtswegs (Sofortige Vollziehbarkeit)
Ein zentraler Kritikpunkt im Video ist, dass Widerspruch und Klage gegen das Instandsetzungsgebot keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Das bedeutet, die Gemeinde kann die Enteignung vorantreiben und das Objekt sogar verwerten (verkaufen), während der Eigentümer noch vor Gericht gegen den ursprünglichen Bescheid kämpft. Zwar gibt es den Eilrechtsschutz (Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung), dieser stellt jedoch eine zusätzliche Hürde dar.
4. Verfassungsrechtliche Bedenken
Rechtsanwältin Lederer sieht mehrere Grundrechte verletzt:
Art. 14 GG (Eigentumsgarantie): Die Enteignung ist das schärfste Schwert des Staates und unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsregeln.
Art. 19 Abs. 4 GG (Rechtsweggarantie): Durch den Entzug der aufschiebenden Wirkung wird der effektive Rechtsschutz erschwert.
Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung): Das Gesetz sieht vor, dass Beauftragte der Gemeinde Grundstücke und Wohnungen zur Zustandsfeststellung betreten dürfen. Das Grundrecht wird hier explizit eingeschränkt.
5. Zeitplan und Umsetzung
Der Gesetzesentwurf stammt vom April 2026. Das Ziel des Bundesbauministeriums ist es, das Gesetz noch vor der Sommerpause 2026 durch das Bundeskabinett zu bringen. Da es sich um ein Gesetz handelt, das im Bundestag beschlossen wird und im Bundesrat möglicherweise nicht zustimmungspflichtig ist, könnte es noch im Jahr 2026 in Kraft treten.
Wichtige weiterführende Quellen und Links
Video-Link: https://youtu.be/86cFOAo4CPk
Gesetzesgrundlage (Referenz): § 177 Baugesetzbuch (BauGB) regelt die Instandsetzungsgebote.
Grundgesetz: Artikel 14 (Eigentum), Artikel 13 (Wohnung) und Artikel 19 (Rechtsschutz).
Ministerium: Informationen zum "BauGB-Upgrade" finden sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
​Zusammenfassend warnt das Video davor, dass Eigentümer durch schwammige Begriffe und beschleunigte Verfahren schneller als bisher die Kontrolle über ihre Immobilien verlieren könnten, wenn diese optisch oder baulich nicht den Vorstellungen der Gemeinde entsprechen.
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Zusammenfassung und ausführliche Detaillierung des YouTube-Videos
Link zum Video:
https://youtu.be/muXP3d7bHhQ (oder vollständig: https://www.youtube.com/watch?v=muXP3d7bHhQ)
Metadaten (Stand: kurz nach Veröffentlichung am 25. April 2026):
Titel: Grundsteuer vor Gericht I DAS ist im Gerichtssaal WIRKLICH passiert!
Kanal: TaxPro GmbH (Steuerrechts-Experten aus Frankfurt am Main, geführt u. a. von Rechtsanwältin Patrizia Lederer)
Upload-Datum: 24. April 2026 (sehr frisch – das Video ist erst ca. 1 Tag alt)
Dauer: Nicht explizit in den Metadaten angegeben, aber aus den Kapitelmarkern ergibt sich ca. 10–12 Minuten (Kapitel bis 10:02).
Views: ca. 7.907
Likes: 662
Kommentare: 36
Kanal-Links / Kontakt: TaxPro GmbH (Hotline: 069 949444420, E-Mail: team@taxpro-gmbh.de); starke Verknüpfung mit PepperPapers.de (Vorlagen für Rechtsdokumente).
Weitere Quellen im Video: Bundesfinanzhof-Pressemitteilung Nr. 024/26 vom 22. April 2026; Art. 3 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz).
Ausführliche Inhaltszusammenfassung
Das Video ist ein Bericht aus erster Hand über den Gerichtstermin vom 22. April 2026 beim Bundesfinanzhof (BFH) in München. Es handelt sich um neue Musterprozesse (Musterverfahren) gegen das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Die Kanzlei TaxPro GmbH / PepperPapers.de hat offenbar Kläger vertreten oder begleitet und gibt nun einen „Blick hinter die Kulissen“ – sehr engagiert, kritisch und mit klarer Haltung gegen die aktuelle Grundsteuer-Reform.
Rechtsanwältin Patrizia Lederer (Host) fasst den Verhandlungstag chronologisch zusammen und kommentiert scharf die Argumente beider Seiten. Das Video ist bewusst „sensationell“ aufgemacht („mit harten Bandagen gekämpft“, „Hat das Finanzamt gelogen?“), um Betroffene anzusprechen, die sich gegen ihre Grundsteuerbescheide wehren wollen.
Kapitelstruktur (direkt aus der Videobeschreibung):
00:00 Intro
00:37 DAS ist im Gerichtssaal passiert
01:58 So argumentieren die Kläger
04:41 Was das Finanzamt sagt
05:46 Hat das Finanzamt gelogen?
08:46 Was sagen die Richter?
10:02 So berufst du dich auf die Musterprozesse
Detaillierte Argumentation der Kläger (Grundeigentümer):
Die Kläger (u. a. eine Rentnerin mit 1.100 m² Grundstück und Zweifamilienhaus) halten das neue Bewertungssystem für verfassungswidrig. Kernpunkte:
Die Grundsteuer richtet sich fast ausschließlich nach Grundstücksgröße × Bodenrichtwert (ermittelt durch Gutachterausschüsse).
Gebäudenutzung, Mieteinnahmen, Lagequalität oder tatsächlicher Wert spielen praktisch keine Rolle.
Das führt zu krassen Ungleichbehandlungen: Zwei gleich große Grundstücke in derselben Straße können völlig unterschiedlich genutzt werden (z. B. Einfamilienhaus vs. Mehrfamilienhaus), zahlen aber identische Steuer.
Verstoß gegen Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz).
Die Bodenrichtwerte sind für Normalbürger kaum einsehbar und nicht transparent.
Position des Finanzamts (Beklagte):
Die Grundsteuer ist keine Gebäudesteuer, sondern eine reine Bodensteuer.
Pauschalierte Werte sind notwendig, weil es Millionen von Grundstücken gibt – eine individuelle Bewertung wäre bürokratisch unmöglich.
Das Verfahren sei transparent, verfassungskonform und niedrigschwellig („low-bureaucracy“).
Die Reform diene der Vereinfachung und Fairness.
Kritik von RA Lederer (sehr pointiert):
Sie wirft dem Finanzamt vor, die Realität zu beschönigen:
In Wahrheit sei die Umsetzung hochbürokratisch (33 Millionen Erklärungen, überlastete Finanzämter).
Die tatsächlichen Hebesätze (manchmal > 1.000 %) und die endgültige Höhe seien bis 2025 für viele Bürger noch unbekannt → fehlende Transparenz.
Die Komplexität der Erklärungen sei so groß, dass Millionen Menschen Erklärvideos schauen müssten.
Sie stellt die Behauptung „niedrigschwellig“ als irreführend dar.
Haltung der Richter:
Die Richter blieben neutral und kommentierten die Argumente nicht inhaltlich. Das Urteil wird am 20. Mai 2026 verkündet. Die Kläger kündigen bereits an, bei einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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Praktischer Mehrwert des Videos:
Am Ende erklärt Lederer konkret, wie Betroffene sich auf diese Musterprozesse berufen können:
Mit Vorlagen von PepperPapers.de (kostenpflichtig) kann man ein ruhendes Verfahren beantragen und die eigene Grundsteuerfestsetzung aussetzen, bis die Musterklagen entschieden sind.
Ziel: Keine voreilige Zahlung oder Einspruch, solange die Verfassungsmäßigkeit noch geklärt wird.
Zielgruppe & Intention
Das Video richtet sich an Grundstücks- und Hauseigentümer in Baden-Württemberg (und bundesweit, da ähnliche Reformen laufen), die mit hohen Grundsteuerbescheiden konfrontiert sind. Es ist Teil einer größeren Kampagne von TaxPro/PepperPapers, die Vorlagen, Beratung und Abos verkauft. Der Ton ist kämpferisch, pro-Bürger und anti-Bürokratie.
Relevante Links aus der Videobeschreibung:
Musterprozesse-Vorlage (ruhendes Verfahren): https://pepperpapers.de/produkt/grundsteuer-musterprozesse-ruhendes-verfahren-vorlage/
Alle Grundsteuer-Vorlagen: https://pepperpapers.de/produkt-kategorie/grundsteuer/
BFH-Pressemitteilung: https://www.bundesfinanzhof.de/de/presse/pressemeldungen/detail/terminvorschau-verkuendungstermine-zu-den-verfahren-landesgrundsteuergesetz-baden-wuerttemberg-am-mittwoch-20-mai-2026-ab-9-uhr-im-bundesfinanzhof/
Art. 3 GG: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
Falls du eine noch detailliertere Transkription einzelner Passagen, eine Einschätzung der Erfolgschancen der Klagen oder Hilfe bei der eigenen Grundsteuer-Einspruchsstrategie brauchst – lass es mich wissen! Das Video ist sehr aktuell und liefert echte Insider-Informationen aus dem Gerichtssaal.
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