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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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+Pressemitteilung der AfD-Ratsfraktion zur geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Ludwigshafen am Rhein+

Die AfD-Fraktion im Stadtrat Ludwigshafen am Rhein kritisiert die Pläne
der Stadt, ab kommenden Samstag eine nächtliche Ausgangssperre zu
erlassen, scharf.

''Die stetig weitergeführte Gängelung erwachsener Menschen auch in Ludwigshafen treibt schon seit Monaten immer wahnwitzigere Blüten.
Erst wird sämtlichen Gastronomen ihre Existenzgrundlage genommen, jetzt dürfen sich die Bürger außer auf dem Arbeitsweg oder aufgrund eines medizinischen Notfalls nachts nicht mehr frei bewegen?
Ausgangssperren sind doch wohl etwas, dass man eigentlich eher aus anderen Herrschaftsformen kennt und sie sollten daher in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nur im extremen Katastrophenfall angewandt werden.
Die Zahl der Menschen, die sich bei diesen Temperaturen draußen aufhalten, vor allem, wenn sie keinerlei Angebote eines normalen Nachtlebens nutzen können, dürfte ohnehin nicht allzu groß sein. Es handelt sich hierbei
also um eine weitgehend ergebnislose Symbolpolitik.
Wird Frau Steinruck auch in Zukunft jede Entscheidung ihres Mannheimer Amtskollegen bedenkenlos nachahmen?", so Johannes Thiedig, Fraktionsvorsitzender.

Fraktionsmitglied Ralf Senck ergänzt:
„Eine nächtliche Ausgangssperre ist paradox. Es bewegt sich ja nachts im Vergleich zu tagsüber kaum jemand auf der Strasse. Die Maskenpflicht und gerade die Abstandsregeln können also auch nachts eingehalten werden.
Es ist lediglich eine weitere Repressalie um die Menschen ‚weichzukochen‘, damit sie impfaffin werden und die Heilsbringung in einer nicht ausgereiften RNA-Impfung suchen.“

#AfD #Ludwigshafen #Ausgangssperre #Covid #Verhältnismäßigkeit #Stadtrat