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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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🇺🇸 Ausführungsverordnung zur Verhinderung von Online-Zensur 🇺🇸

Abschnitt 1. Politik. Die Redefreiheit ist das Fundament der amerikanischen Demokratie. Unsere Gründerväter haben dieses heilige Recht mit dem Ersten Zusatz zur Verfassung geschützt. Die Freiheit, Ideen auszudrücken und zu diskutieren, ist die Grundlage für all unsere Rechte als freies Volk.
Abschnitt 2. Schutz gegen Online-Zensur. (a) Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, klare Grundregeln zu fördern, die eine freie und offene Debatte im Internet fördern. Zu den Grundregeln, die diese Debatte regeln, gehört vor allem die durch Abschnitt 230(c) des Communications Decency Act (Abschnitt 230(c)) geschaffene Immunität vor Haftung. 47 U.S.C. 230(c)
Abschnitt 3. Schutz des Bundes-Steuerzahler-Dollars vor der Finanzierung von Online-Plattformen, die die Redefreiheit einschränken. (a) Der Leiter jeder Exekutivabteilung und jeder Agentur (Agentur) überprüft die Bundesausgaben seiner Agentur für Werbung und Marketing, die an Online-Plattformen gezahlt werden.
Abschnitt 4. Bundesweite Überprüfung unlauterer oder irreführender Handlungen oder Praktiken. (a) Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, dass große Online-Plattformen wie Twitter und Facebook als die entscheidenden Mittel zur Förderung des freien Rede- und Ideenflusses heutzutage den geschützten Redefluss nicht einschränken sollten. Der Oberste Gerichtshof hat festgestellt, dass Social-Media-Websites als moderner öffentlicher Platz "die vielleicht mächtigsten Mechanismen bieten können, die einem Privatbürger zur Verfügung stehen, um seiner Stimme Gehör zu verschaffen". Packingham gegen North Carolina, 137 S. Ct. 1730, 1737 (2017).
Abschnitt 5. Staatliche Überprüfung unlauterer oder irreführender Handlungen oder Praktiken und Antidiskriminierungsgesetze. (a) Der Generalstaatsanwalt setzt eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der möglichen Durchsetzung von Staatsgesetzen befasst, die Online-Plattformen die Beteiligung an unlauteren oder irreführenden Handlungen oder Praktiken verbieten.
Abschnitt 6. Gesetzgebung. Der Generalbundesanwalt erarbeitet einen Vorschlag für eine Bundesgesetzgebung, die nützlich wäre, um die politischen Ziele dieser Ordnung zu fördern.
Abschnitt 7. Definition. Für die Zwecke dieser Ordnung bezeichnet der Begriff "Online-Plattform" jede Website oder Anwendung, die es den Benutzern ermöglicht, Inhalte zu erstellen und auszutauschen oder sich in sozialen Netzwerken zu engagieren, sowie jede allgemeine Suchmaschine.
Abschnitt 8. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in dieser Ordnung darf so ausgelegt werden, dass es eine Beeinträchtigung oder andere Auswirkungen hat:
👉 Ausführlicher Text Online (deutsch)

👉 Quelle: whitehouse.gov

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t.me/buergerinformative/9713