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"Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten." Quelle: Bundesverfassungsgericht, 21.10.87
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☝️👉In lockerer Folge - Meine Anfragen🗣 an die #Bundesregierung.
Thema heute: „Grußwort der Bundeskanzlerin im Rahmen des 33. Parteitags der CDU“
(Antwort 👇👇👇 im Link!)
https://www.brandner-im-bundestag.de/anfragen/kleine-anfrage-17-maerz-2021-1927678.html
#AfD #wirholendasDirektmandat #Gera #Greiz #AltenburgerLand #WK194 #Berlin #Bundestag #Brandner
AfD wirkt!👍
Ein Verfassungsschutzchef kann nicht gleichzeitig Bundestagskandidat sein!
Der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz hat verkündet, dass er nun doch nicht als Direktkandidat für die SPD bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 192, Ilm-Kreis-Gotha, antreten wolle. Kramer war in Kritik geraten, nachdem er die Beobachtung der AfD Thüringen durch den Verfassungsschutz bekannt gegeben hatte - ein ganz klares Wahlkampfmanöver, um sich selbst die Chancen auf ein Direktmandat zu sichern.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, betont, dass Kramer nicht nur als Bundestagskandidat ungeeignet sei, sondern noch viel mehr als Behördenleiter, da es ihm für diese Position nicht nur an der fachlichen Eignung fehle, sondern auch an der menschlichen.

„Kramer gesteht mit seinem Rückzug ein, dass die Beobachtung der AfD nichts als billiger Wahlkampf war und ist, für den er sich nun offenbar selbst schämt und für seine SPD, die in Thüringen an der 5%-Hürde zu scheitern droht. Die AfD jedoch steht wie keine andere Partei auf dem Boden des Grundgesetzes. Ich fordere Kramer auf, nun auch als Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes seinen Hut zu nehmen. Kramer hat einmal mehr bewiesen, dass es dem Verfassungsschutz nicht um den Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung geht, sondern um den Schutz der Mandate von Altparteilern. Nachdem er ja bereits in FDP und CDU war und nun SPD-Mitglied ist, sollte er seine Parteienrunde voll machen und bei Linken und Grünen eintreten.“
#AfD #Thüringen
#Deutschlandabernormal!🇩🇪
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AfD-Fraktion strebt gerichtliche Prüfung der Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes an!

Die AfD-Bundestagsfraktion prüft, wie sie gerichtlich gegen die Verschärfungen vorgehen kann.
Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, teilt dazu mit:

„Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD versuchen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren immer wieder, eine Art Unterwerfung sämtlicher Abgeordneter dadurch zu erreichen, dass sie vernünftige und auch von allen akzeptierte Gesetze, wie den Fluthilfefonds, mit gänzlich anders gelagerten und umstrittenen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes verbinden. Ein Abgeordneter wird so gezwungen, einem Gesetz zuzustimmen, das er für falsch hält, weil er andernfalls eine gute Sache, wie den Fluthilfefonds, ablehnen müsste.
Dieses als ‚Omnibus-Verfahren‘ bezeichnete Gesetzgebungsverfahren wird immer öfter zu einer Verknüpfung von guten mit schlechten Gesetzen missbraucht und von der Regierung mittlerweile methodisch genutzt. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde das ‚Omnibus-Verfahren‘ als Ausnahmefall bislang geduldet. Nach Auffassung der AfD-Fraktion dürfte die Verknüpfung vernünftiger Gesetze mit abzulehnenden Gesetzen im Bereich des Infektionsschutzes mittlerweile verfassungswidrig sein, weil sie eine geduldete Ausnahme zur Regel macht. Deshalb prüfen wir intensiv rechtliche Möglichkeiten dagegen.“
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