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OFFENE REPRESSION DES MERKEL-REGIMES. Generalbundesanwalt, 8.4.2018: "Die Bundesanwaltschaft lässt seit heute Morgen (8. April 2018) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs unter anderem die Wohnungen von acht namentlich bekannten Beschuldigten sowie weiterer nicht tatverdächtiger Personen in Berlin, Brandenburg und Thüringen durchsuchen.
Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus bestehen Anhaltspunkte für waffenrechtliche Verstöße.
Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen stehen nicht im Zusammenhang mit der gestrigen Tat in Münster.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen gehören die Beschuldigten der sogenannten Reichsbürgerszene an. Als solche identifizieren sich die Beschuldigten mit dem deutschen Kaiserreich von 1871 bis 1918 und lehnen die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Vor diesem Hintergrund sollen sich die Beschuldigten zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt, spätestens aber im Sommer 2017, zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben, um innerhalb der sogenannten Reichsbürgerszene koordiniert agieren zu können. Ihr Ziel soll es sein, die bundesrepublikanische Ordnung durch eine an die organisatorische Struktur des deutschen Kaiserreiches angelehnte, neue staatliche Ordnung zu ersetzen. Dabei sollen die Beschuldigten auch in Betracht gezogen haben, nötigenfalls zielgerichtet Menschen zu töten. Nach den bisherigen Ermittlungen könnten sich die Beschuldigten zu diesem Zweck bereits Waffen beschafft haben.
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten tatsächlich über Waffen verfügen. Vor diesem Hintergrund sind die GSG 9 und das MEK des Bundeskriminalamtes im Einsatz. Sie unterstützen die Beamten des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg und Thüringen bei den heutigen Maßnahmen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Gera am 16. August 2017 Ermittlungen aufgenommen. Die Bundesanwaltschaft hat das dortige Verfahren am 24. Oktober 2017 übernommen und Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB) eingeleitet."
KONTEXT: Auch wenn der gegen Linksterror (neue "RAF") beharrlich NICHT wegen § 129 a StGB ermittelnde Generalbundesanwalt es in Abrede stellt - natürlich erfolgt diese Repression gegen rechtsanarchistische Wirrköpfe exakt im zeitlichen, juristischen, operationellen Umfeld der mutmaßlich inszenierten Anschläge von Münster und Cottbus; hier wird vom Merkel-Regime erkennbarst versucht einen neuen "NSU" nach bewährtem Strickmuster zu konstruieren‼️
#generalbundesanwalt #merkelregime #terror #terrorismus #repression #reichsbuerger #buntland #diktatur #widerstand
http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=764
'DRUIDE' BURGOS VON BUCHONIA 🤡👻 Schon Cäsar wusste, dass Druiden gefährlich sein können. Der Generalbundesanwalt hält sich nun so klug wie Cäsar selbst. Der Grund ist der aus VK einschlägig bekannte rechtsextreme Spinner "Burgos von Buchonia" - den dort manche für einen Sockenpuppen-Account des "Verfassungsschutz" halten. So eine Art "Terrorzelle" mit Luftgewehr und Quarzhandschuh, mit Russen-Netzwerk und Teutates. Was nimmt man eigentlich in Karlsruhe, Wiesbaden?
SPIEGEL, 5.7.2019: "Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft neue Ermittlungen gegen Karl Burghard B., der als selbst ernannter Druide 'Burgos von Buchonia' wiederholt durch rechtsextreme Umtriebe aufgefallen war. Im sozialen Netzwerk VK, einer bei Neonazis beliebten Internetplattform aus Russland, soll er zum Mord an politischen Gegnern aufgerufen haben.
Es sei 'die Zeit der aktiven Notwehr gekommen', hieß es am Dienstag in einem unter B.s Künstlernamen verfassten Eintrag. 'Täter und Helfer, Beschützer und Nutznießer' einer angeblichen 'Invasion' krimineller Einwanderer nach Deutschland müssten 'sucsessive getötet werden' [...] Bereits im Juni hatte 'Burgos von Buchonia' über VK den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begrüßt und zu Angriffen auf Kommunalpolitiker, deren Familien sowie Journalisten aufgerufen. Der Mord an Lübcke dürfe 'kein Einzelfall bleiben'; 'Deutschfeinde' würden 'ab jetzt hingerichtet' [...] Der 69-jährige B. ist der Justiz einschlägig bekannt. 2017 ermittelte die Bundesanwaltschaft gegen ihn und fünf mutmaßliche Komplizen wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung (SPIEGEL 5/2017). Der Terrorverdacht gegen die Gruppe ließ sich damals nicht belegen. Ende Februar 2019 wurden Karl Burghard B. und drei weitere Beschuldigte stattdessen von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe angeklagt. Die Vorwürfe lauten unter anderem Volksverhetzung, unerlaubter Erwerb von Munition und Herstellen von Schusswaffen. Über die Zulassung der Anklage muss nun das Landgericht Mannheim entscheiden."
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spiegel.de/panorama/justiz/rechtsextremer-druide-unter-verdacht-a-1275952.html