Forwarded from Antifa & Aufklärung von Remstal Rebell
#STOLZMONAT GEKAPERT? EINGETRAGENE MARKE?
Der Bursche unten im Link ist sehr, sehr schlecht informiert. Die Einspruchsfrist läuft noch bis zum 9.7.24. Bis dahin kann der kleine, bunte Markeneintrager keine Rechte geltend machen.
"Falls der neue Markeninhaber die Marke in einer Weise nutzt, die als unlauterer Wettbewerb angesehen werden könnte (z.B. um andere Nutzer gezielt zu behindern), könnten die ursprünglichen Influencer oder andere betroffene Parteien möglicherweise rechtliche Schritte auf Basis des Wettbewerbsrechts einleiten."
"Sollte sich herausstellen, dass die Markenanmeldung allein dazu dient, den Gebrauch des Begriffs durch andere zu verhindern und keine ernsthafte Nutzung der Marke beabsichtigt ist, könnte dies unter Umständen als Rechtsmissbrauch angesehen werden. In solchen Fällen könnten rechtliche Schritte zur Löschung der Marke in Betracht gezogen werden."
Er und seinesgleichen sollten mal Ihre Hausaufgaben machen.
Für @shlomo96 und Co. gilt folgende Vorgehensweise:
Um Widerspruch gegen eine Markenanmeldung bei der Europäischen Union Intellectual Property Office (EUIPO) zu erheben, sind folgende Schritte notwendig:
1. Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung im Amtsblatt der EUIPO erhoben werden. In Ihrem Fall ist die Veröffentlichung am 09.04.2024 erfolgt, daher endet die Widerspruchsfrist am 09.07.2024.
2. Widerspruchsgrund prüfen: Der Widerspruch kann aus verschiedenen Gründen erhoben werden, z.B. wenn die Marke beschreibend oder irreführend ist oder bereits durch eine frühere Marke geschützt ist. In Ihrem Fall könnte argumentiert werden, dass die Marke bereits Verkehrsgeltung erlangt hat oder dass die Anmeldung bösgläubig erfolgt ist.
3. Widerspruch einreichen: Der Widerspruch muss schriftlich bei der EUIPO eingereicht werden. Dies kann online über das EUIPO-Benutzerkonto erfolgen. Es gibt ein spezielles Formular für den Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke (Formular OS-1).
4. Gebühr bezahlen: Die Widerspruchsgebühr beträgt derzeit 320 EUR (Stand: 2024). Die Gebühr muss zusammen mit dem Widerspruch eingereicht werden.
5. Begründung und Nachweise: Im Widerspruch müssen die Gründe dargelegt werden, warum die Marke nicht eingetragen werden sollte. Dabei können Beweismittel wie frühere Nutzungsnachweise, Bekanntheit des Begriffs, und Beweise für unlauteren Wettbewerb oder Bösgläubigkeit vorgelegt werden.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erhebung eines Widerspruchs:
1. Vorbereitung:
- Sammeln Sie alle relevanten Beweise und Dokumente, die Ihren Widerspruch unterstützen (z.B. Nachweise über die frühere Nutzung des Begriffs "Stolzmonat", Beweise für die Bekanntheit, Screenshots von viralen Beiträgen, etc.).
- Bereiten Sie eine schriftliche Begründung vor, die die Gründe für den Widerspruch darlegt.
2. Online-Antrag:
- Gehen Sie zur EUIPO-Website und melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an. Falls Sie noch kein Konto haben, müssen Sie sich registrieren.
- Navigieren Sie zum Abschnitt für Widersprüche und wählen Sie das entsprechende Formular (Formular OS-1).
3. Formular ausfüllen:
- Geben Sie die Angaben zur Markenanmeldung ein, gegen die Sie Widerspruch erheben (Markennummer, Name des Inhabers, etc.).
- Fügen Sie Ihre Begründung und die gesammelten Beweismittel bei.
4. Gebühr bezahlen:
- Zahlen Sie die Widerspruchsgebühr von 320 EUR. Die Zahlungsmethoden sind auf der EUIPO-Website angegeben.
5. Einreichung:
- Reichen Sie den Widerspruch innerhalb der Frist ein und erhalten Sie eine Bestätigung von der EUIPO.
6. Weiteres Verfahren:
- Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die EUIPO die Begründungen und Beweismittel. Es kann zu einem schriftlichen Verfahren oder einer mündlichen Verhandlung kommen.
Zieht einen Fachanwalt für Markenrecht hinzu.
x.com/bunt_gemischt/…
Der Bursche unten im Link ist sehr, sehr schlecht informiert. Die Einspruchsfrist läuft noch bis zum 9.7.24. Bis dahin kann der kleine, bunte Markeneintrager keine Rechte geltend machen.
"Falls der neue Markeninhaber die Marke in einer Weise nutzt, die als unlauterer Wettbewerb angesehen werden könnte (z.B. um andere Nutzer gezielt zu behindern), könnten die ursprünglichen Influencer oder andere betroffene Parteien möglicherweise rechtliche Schritte auf Basis des Wettbewerbsrechts einleiten."
"Sollte sich herausstellen, dass die Markenanmeldung allein dazu dient, den Gebrauch des Begriffs durch andere zu verhindern und keine ernsthafte Nutzung der Marke beabsichtigt ist, könnte dies unter Umständen als Rechtsmissbrauch angesehen werden. In solchen Fällen könnten rechtliche Schritte zur Löschung der Marke in Betracht gezogen werden."
Er und seinesgleichen sollten mal Ihre Hausaufgaben machen.
Für @shlomo96 und Co. gilt folgende Vorgehensweise:
Um Widerspruch gegen eine Markenanmeldung bei der Europäischen Union Intellectual Property Office (EUIPO) zu erheben, sind folgende Schritte notwendig:
1. Frist beachten: Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Markenanmeldung im Amtsblatt der EUIPO erhoben werden. In Ihrem Fall ist die Veröffentlichung am 09.04.2024 erfolgt, daher endet die Widerspruchsfrist am 09.07.2024.
2. Widerspruchsgrund prüfen: Der Widerspruch kann aus verschiedenen Gründen erhoben werden, z.B. wenn die Marke beschreibend oder irreführend ist oder bereits durch eine frühere Marke geschützt ist. In Ihrem Fall könnte argumentiert werden, dass die Marke bereits Verkehrsgeltung erlangt hat oder dass die Anmeldung bösgläubig erfolgt ist.
3. Widerspruch einreichen: Der Widerspruch muss schriftlich bei der EUIPO eingereicht werden. Dies kann online über das EUIPO-Benutzerkonto erfolgen. Es gibt ein spezielles Formular für den Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke (Formular OS-1).
4. Gebühr bezahlen: Die Widerspruchsgebühr beträgt derzeit 320 EUR (Stand: 2024). Die Gebühr muss zusammen mit dem Widerspruch eingereicht werden.
5. Begründung und Nachweise: Im Widerspruch müssen die Gründe dargelegt werden, warum die Marke nicht eingetragen werden sollte. Dabei können Beweismittel wie frühere Nutzungsnachweise, Bekanntheit des Begriffs, und Beweise für unlauteren Wettbewerb oder Bösgläubigkeit vorgelegt werden.
Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erhebung eines Widerspruchs:
1. Vorbereitung:
- Sammeln Sie alle relevanten Beweise und Dokumente, die Ihren Widerspruch unterstützen (z.B. Nachweise über die frühere Nutzung des Begriffs "Stolzmonat", Beweise für die Bekanntheit, Screenshots von viralen Beiträgen, etc.).
- Bereiten Sie eine schriftliche Begründung vor, die die Gründe für den Widerspruch darlegt.
2. Online-Antrag:
- Gehen Sie zur EUIPO-Website und melden Sie sich bei Ihrem Benutzerkonto an. Falls Sie noch kein Konto haben, müssen Sie sich registrieren.
- Navigieren Sie zum Abschnitt für Widersprüche und wählen Sie das entsprechende Formular (Formular OS-1).
3. Formular ausfüllen:
- Geben Sie die Angaben zur Markenanmeldung ein, gegen die Sie Widerspruch erheben (Markennummer, Name des Inhabers, etc.).
- Fügen Sie Ihre Begründung und die gesammelten Beweismittel bei.
4. Gebühr bezahlen:
- Zahlen Sie die Widerspruchsgebühr von 320 EUR. Die Zahlungsmethoden sind auf der EUIPO-Website angegeben.
5. Einreichung:
- Reichen Sie den Widerspruch innerhalb der Frist ein und erhalten Sie eine Bestätigung von der EUIPO.
6. Weiteres Verfahren:
- Nach Einreichung des Widerspruchs prüft die EUIPO die Begründungen und Beweismittel. Es kann zu einem schriftlichen Verfahren oder einer mündlichen Verhandlung kommen.
Zieht einen Fachanwalt für Markenrecht hinzu.
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