BGH-Urteil zum Eigenbedarf: Gerichte müssen Härtefälle bei Miet-Kündigungen genauer prüfen
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Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, können Härtefall-Regelungen greifen - Gerichte dürfen aber nicht pauschal urteilen, entscheidet der Bundesgerichtshof.
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Wenn Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, können Härtefall-Regelungen greifen - Gerichte dürfen aber nicht pauschal urteilen, entscheidet der Bundesgerichtshof.
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