Studi-Info Senat TU Dresden
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Hier gibt's ℹ️ rund um die studentische Arbeit im Senat der TU Dresden. Es schreiben u.a. Helene, Franzi und Ludwig von der Offenen Fachschaftenliste und der Liste Mexikaner-Kirsch-Pfeffi-Wodka-O.

Kontakt:
studis_im_senat@mailbox.tu-dresden.de
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Zunächst einmal Danke, dass in so kurzer Zeit so viele beigetreten sind und auch schon an der Abstimmung teilgenommen haben. Das hat uns bereits jetzt in der Argumentation mit der Uni geholfen. 👍 Sagt es gerne noch euren Freund*innen weiter.

>> Update: Schon in einer Woche könnte Klarheit herrschen, ob das Semester zählt oder nicht <<

Auf unsere Initiative hin, wird nun tatsächlich eine Sondersitzung des Senats stattfinden. Dazu läuft seit heute eine interne Terminabfrage, für nächsten Mittwoch, den 29.04., 10 Uhr. Wir hatten auf eine Sondersitzung gedrängt, da der nächste reguläre Termin erst am 20. Mai gewesen wäre. Das halten wir allerdings für zu spät, da viele von uns schnell Sicherheit durch klare Regelungen zu den Rahmenbedingungen dieses Semesters brauchen.
Uff, wir haben echt viele Nachrichten mit Fragen, Problemen und Input bekommen. Seid bitte geduldig mit uns, wir kommen nicht immer ganz so schnell mit dem Antworten hinterher. Das soll euch aber keinesfalls davon abhalten uns weiter jederzeit unter corona@stura.tu-dresden.de zu kontaktieren. :)

>> Update: FAQ zu Urlaubssemestern <<

Es gab viele Fragen zum Thema Beurlaubung. Wir haben uns nochmal mit dem Imma-Amt kurzgeschlossen und können euch diese abgesicherten Antworten hier geben (werden leider wieder erst später auf die Info-Seite der TU kommen):

ℹ️ Sollte ich jetzt einen Beurlaubungsantrag stellen?
Abwarten! Wie schon in unserer Mail empfohlen, ist hier keine Eile geboten, da die Anträge noch mind. bis Semesterende gestellt werden können. Wenn es gut läuft, ist das aber eh gar nicht nötig, wenn das Semester nicht zählt.

ℹ️ Ist es möglich mein bereits beantragtes/bewilligtes Urlaubssemester zu "stornieren"?
Jap, das geht! Wenn ihr z.B. eigentlich einen Auslandsaufenthalt oder Erwerbstätigkeit geplant hattet und das nun nicht mehr zutrifft, macht es evtl. Sinn das Urlaubssemester zu stornieren, um bspw. für BAföG antragsberechtigt zu sein.

Es gibt hierfür kein Antragsformular in Selma. Stattdessen einfach Studiengang, Matrikelnummer und eine kurze Begründung von eurer TU-Mailadresse aus an servicecenter.studium@tu-dresden.de senden.

ℹ️ Sollte ich meinen Beurlaubungsgrund zu "Corona" ändern?
Nein, das ist nicht nötig. Alle Urlaubssemester in diesem Semester werden als "Ausnahme-Urlaubssemester" behandelt und zählen damit nicht ins reguläre Kontigent!

>> Info: 📣 Online-Demo #Bildungskrise [HEUTE | 19 Uhr] <<

Wie ihr evtl. aus eigener Erfahrung wisst, sind gerade auch viele Studierende in finanzieller Not, da nur 12% von uns BAföG erhalten und 70% Nebenjobs haben, die natürlich wie ganz normale Jobs auch durch Corona eingeschränkt sein können. Doch gerade Bundesbildungsministerin Anja Karliczek sperrt sich vehement gegen Soforthilfen, obwohl sie sogar von ALLEN Ländern dazu aufgefordert wurde. ¯\_(ツ)_/¯

Angesichts dieses Nichtstuns soll es heute Abend online ein paar coole Aktionen geben. Mehr Infos 👉 https://t.me/CoronaStudiumSachsen/66
Hier noch ein paar gute Neuigkeiten zum Start ins Wochenende:

>> Update: Rektorat übernimmt unsere wichtigsten Forderungen 💪 <<

Nach einigem Hin und Her konnten wir das Rektorat heute überzeugen nun selbst dem Senat u.a. Folgendes vorzuschlagen:
– unkomplizierte Nichtanrechnung ohne Nachweise für alle, die es wollen 😎
– Aussetzung von Fristen zur Wiederholung von Prüfungen 🚫
– Möglichkeit Prüfungsergebnisse abzulehnen und nochmal zu schreiben 🤓

Die Wahrscheinlichkeit, dass wir eine wirklich solide, Studi-freundliche Lösung bekommen steigt damit weiter. Tatsächlich abgestimmt wird aber erst am Mittwoch und da könnte sich schlimmstenfalls noch einiges ändern. 🤞

An Folgendem sind wir noch zusätzlich dran:
– alle Prüfungsversuche als "echte" Freiversuche
– großzügige, uniweite Verlängerung von Hausarbeiten
– zusätzliche Prüfungsangebote im nächsten Semester

>> Info: Befragung vom ZQA <<

Ihr solltet heute per Mail eine Erinnerung zur Befragung bzgl. der digitalen Lehre bekommen haben. Die läuft zwar noch bis 03.05., aber ihr könnt uns helfen, wenn ihr schon dieses Wochenende 5-10 Minuten zum Ausfüllen investiert. Eine erste Auswertung soll nämlich schon Dienstag pünktlich vor der Senatssitzung erfolgen. Die Ergebnisse könnten entsprechend beim Argumentieren helfen. Danke, an alle 🙏
Wir sitzen gerade in der Sondersitzung des Senats und es gibt Breaking News. 🚨

>> Alles kann, nichts muss im Corona-Semester <<

Der Senat hat eben mehrere unserer zentralen Forderungen für dieses Corona-Semester beschlossen:

unkomplizierte Nichtzählung des Semesters ohne Nachweise oder Voraussetzung, für alle die es wollen
Möglichkeit Prüfungsergebnisse abzulehnen und nochmal zu schreiben
Aussetzung von Fristen zur Wiederholung von Prüfungen, z.B. beim Drittversuch

Oberstes Ziel all dieser Regelungen: angesichts der vielfältigen persönlichen Umstände in dieser Ausnahmesituation den Druck nicht noch durchs Studium unnötig weiter zu erhöhen und Nachteile. Es muss völlig okay sein, wenn du dieses Semester nicht an alle Veranstaltungen teilnimmst, weil du gerade andere Sorgen hast!

Nachdem die Uni anfangs gar nicht so begeistert von den Vorschlägen war, freuen wir uns nun umso mehr über diesen riesigen Erfolg, für den wir die letzten Wochen hinter den Kulissen hart gekämpft haben. Leider war bei einigen Punkten trotz noch so guter Argumente nichts zu machen. Gerne hätten wir
– alle Prüfungsversuche als "echte" Freiversuche mit der Option auf Notenverbesserung
– großzügige, uniweite Verlängerung von Hausarbeiten
– zusätzliche Prüfungsangebote im nächsten Semester
durchgesetzt.

Das Rektorat wird wohl heute noch eine Rundmail mit den detaillierten Regelungen verschicken.
Die Rundmail des Prorektors für Bildung von gestern enthielt die Beschlüsse des Senats ohne weitere Erklärungen dazu. Wir möchten gerne noch unsere Perspektive ergänzen, deswegen planen wir gerade eine Rundmail für Anfang nächste Woche. Bis dahin gibt's natürlich weiterhin hier im Channel Infos:

>> Update: FAQ zur Semesterzählung aktualisiert <<

Auf der FAQ-Seite der TU Dresden zum Studium im Abschnitt "Informationen für Studierende" >
"Immatrikulation / Rückmeldung" findet ihr nun ausführliche Infos zur Frage "Kann/sollte ich aufgrund der Corona-Krise ein Urlaubssemester beantragen oder einen Antrag auf Nichtanrechnung des Semesters stellen?"

Da das sehr lang und mitunter verklausuliert geschrieben ist, hier unsere Zusammenfassung und Anmerkungen zu den verschiedenen Optionen, die ihr gerade habt:

1. Nichts tun 🤨
Solange ihr innerhalb von 4 Semestern nach eurer Regelstudienzeit mit dem Studium fertig werdet oder nicht Gefahr lauft 4 Semester keine Leistung zu erbringen, habt ihr seitens der Uni mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen (Langzeitstudiengebühren, Nichtbestehen, etc.). Ihr könntet also einfach nix tun und dann ggf. 1 Semester mehr auf dem Abschlusszeugnis stehen haben, falls das für euch okay ist.

2. Urlaubssemester 🤔
Die Informationen sind nun endlich auf dem gleichen Stand, wie in unserer Rundmail und der Nachricht vom 23.04.

Prüfungen sind möglich, aber beachtet hier besonders finanzielle Auswirkungen z.B. aufs BAföG, Stipendien, Kindergeld, usw.

3. Nichtanrechnung 🤗
Wie schon vermutet, wird es ein unkompliziertes Verfahren online via Selma geben. Leider soll die Beantragung bisher erst nach vollständigem Ablauf des Semesters also ab 01.10.2020 möglich sein. Wir sind dran und schauen mal, ob eine Beantragung nicht auch früher möglich gemacht werden kann!

Wichter Hinweis für diese Option:
Wir konnten durchsetzen, dass die Nichtanrechnung an keine Voraussetzungen oder Nachweise geknüpft ist! Also egal wie viele Prüfungen ihr schreibt oder nicht, der Antrag wird bewilligt. 😉

Die finanziellen Konsequenzen dieser Option versuchen wir gemeinsam mit der Universität in Gesprächen u.a. mit dem BAföG-Amt so schnell wie möglich zu klären. Wir sind nach einem ersten Kontakt vorsichtig optimistisch sind, dass mindestens keine Rückforderungen fällig werden und das Semester evtl. sogar nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird. 🤞

>> Info: Unsere Pressemitteilung von heute <<

Wir haben heute übrigens eine Pressemitteilung zu den Beschlüssen herausgegeben. Wer mag, kann sie hier lesen.
Da uns schon Anfragen zu den Unterschieden zwischen Urlaubssemester und Nichtanrechnung erreicht haben, hier noch eine kleine Übersicht:

Urlaubssemester
Prüfungen können ganz normal, ohne Beschränkungen abgelegt werden
Beantragung schon während des Semesters möglich
Beantragung nach dem Semester nicht mehr möglich
in diesem Semester keine Nachweise nötig
⚠️ definitiv negative finanzielle Auswirkungen wegen Verlust von BAföG, Stipendium, Kindergeld, usw.
🙄 Antrag muss eigentlich ausgedruckt und per Post geschickt werden (Geheimtipp: per E-Mail probieren)

vs.

Nichanrechnung
Prüfungen können ganz normal, ohne Beschränkungen abgelegt werden
Beantragung zunächst noch nicht während des Semesters möglich
Beantragung im gesamten späteren Verlauf des Studiums möglich
in diesem Semester keine Nachweise nötig
🤞 wahrscheinlich keine negativen finanzielle Auswirkungen
🙏 Antragsverfahren komplett online, halleluja
Seit fast genau einem Monat läuft nun das digitale Semester an unserer Uni, die gerne betont wie gut es doch läuft und wie viele Veranstaltungen online stattfinden. Doch wir alle wissen, dass es nur ein Anschein von Normalität und oft ein Studium im Ausnahmezustand ist. Aktuell läuft der Versand unserer neuen Rundmail, die nochmal einiges hier aus diesem Channel wiederholt und versucht euch allen den Druck etwas zu nehmen. Es ist völlig okay, wenn ihr dieses Semester weniger schafft als sonst!

Außerdem gibt's noch einige Neuigkeiten:

>> Info: Finanzielle Unterstützung 💸<<
Wir wissen, dass einige von euch finanzielle Probleme z.B. durch den Wegfall ihres Nebenjobs haben. Trotz wochenlanger, bundesweiter Kritik durch Studierendenschaften, Bündnisse und Länder hält Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek bisher an Plänen zu Darlehen als einzige Lösung für Studierende in finanziellen Notlagen fest 🤦‍♀️ Zahlreiche Studierendenvertretung fordern ihren Rücktritt und auch wir fragen uns ersthaft https://warumistanjakarliczekimamt.de

Auch wenn die Politik komplett versagt, gibt es zum Glück die aus unseren Semesterbeiträgen finanzierte Soforthilfe vom Studierendenwerk, um Studierenden in finanzieller Notlage zu helfen. Eine Alternative ist der spendenfinanzierte Corona-Hilfsfonds der Gesellschaft der Freunde und Förderer (GFF) der TU Dresden, dem Förderverein unserer Uni.


>> Info: Notbetreuung von Kindern 👪<<
Erleichterung für alle Eltern! Studierende mit Kind können nun auch die Notbetreuung in Kitas und Schulen Anspruch nehmen. Das entsprechende Formular zur Beantragung findet sich auf der FAQ-Seite des Freistaats. Wer dort seitens der TU Dresden als Kontakt einzutragen ist und gegenzeichnet, ist derzeit noch in Klärung. Auf der FAQ-Seite der Uni zum Studium im Abschnitt "Lehre" findet ihr unter der Frage "Wie soll ich in diesem Semester (online) studieren, wenn ich gleichzeitig meine Kinder zu Hause betreuen muss?" zeitnah alle weiteren ℹ️
So heute probieren wir mal was neues aus. Die beiden Infos, die wir für euch haben, betreffen nicht alle, aber sind für die Betroffenen natürlich trotzdem wichtig. Deswegen haben wir diese Nachricht stumm verschickt. 🤓

>> Update: Notbetreuung von Kindern 👪 <<
Seit Montag ist eine neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen in Kraft. Demnach haben, wie schon am Montag geschrieben, jetzt auch Studierende Anspruch auf Notbetreuung. Dabei lässt die Verfügung offen, ob sich dies nur auf Studierende in der Präsenzlehre oder auch im Homeoffice bezieht. Deswegen gab es auch noch keine ganz sicheren oder eindeutigen Infos der Uni in ihrer Rundmail dazu.

Prinzipiell gilt: Geht mit eurer Immabescheinigung zu eurer Kita und schaut, ob sie diese akzeptieren. Das Studierendenwerk z.B. tut das auf jeden Fall. Falls eure Kita das nicht macht wendet ihr euch an euer Prüfungsamt und bekommt dort eine Bestätigung mit der ihr es versuchen könnt.

>> Info: Medizinische Fakultät 🚑 <<
Hier gab’s über das Wochenende einige Aufregung. Zum Einen ging es um einen hinsichtlich Datenschutz bedenklichen Fragebogen, auf dem Angaben zur Gesundheit gemacht werden mussten, um an Präsenzlehre teilzunehmen. Dieses Problem wurde mittlerweile gelöst und sollte auch schon an die Studierenden kommuniziert sein. Ihr müsst nur Seite 1 ausfüllen und diese wird dann nicht in der Studierendenakte sondern wie eine Patientenakte datenschutzkonform verwahrt.

Dann stand auch noch im Raum, dass die Fakultät unsere Senatsbeschlüsse von letztem Mittwoch nicht akzeptiert bzw. meinte diese sein für sie nicht gültig. 🙄 Auch hier haben wir uns gemeinsam mit dem FSR Medizin dahinter geklemmt und das Problem ist jetzt gelöst. Die Uni-Leitung hat ein Schreiben geschickt, das klärt: auch an der Medizinischen Fakultät gelten die Nichtanrechnungs- und Prüfungsregelungen, die wir im Senat beschlossen haben. Auch euch werden entstehende Nachteile so gut wie möglich ausgeglichen. Sollte es da noch Probleme geben, schreibt uns!
Nach einigen Tagen Funkstille haben wir mal wieder ein paar Infos für euch, denn hinter den Kulissen ist immer noch viel in Bewegung.

>> Info: Lehrveranstaltungen im Wintersemester beginnen an der TU Dresden FÜR ALLE am 26.10. (außer Medizin) 🚨<<

In der heutigen Senatssitzung ging es unter anderem darum, wie angesichts verschobener Abitur-Prüfungen und entsprechend späterer Immatrikulation der neuen Erstis mit dem Vorlesungsbeginn umgegangen wird. Die Kultusminister*innenkonferenz (KMK) hat eine Empfehlung für einen deutschlandweit einheitlichen Start aller Studierenden am 02.11. ausgesprochen. Das Rektorat der TU Dresden hat jedoch – aus uns nur zum Teil nachvollziehbaren Gründen – den 26.10. als Startdatum und dies auch nur für die Erstsemester vorgeschlagen. ¯\_(ツ)_/¯

Aufgrund vieler Verflechtungen und Überschneidungen von Lehrveranstaltungen, Komplikationen bei der Erstsemestereinführung und weiteren Gründen wurde von vielen Mitgliedern des Senats ein gemeinsamer Start aller Fachsemester bevorzugt und per Änderungsantrag beschlossen. Die Medizinische Fakultät erklärte, dass für sie wie so oft unbedingt Sonderregeln nötig seien. Daher ergibt sich nun folgender…

‼️ Vorlesungbeginn im Wintersemester 2020/2021 ‼️
Für erstes Fachsemester Medizin am 02.11.
Für höhere Fachsemester Medizin am 12.10.
Für ALLE anderen Studierenden am 26.10.

Problematisch finden wir, dass am Beginn der Prüfungsphase nichts verändert wurde. Die Vorlesungszeit im kommenden Semester wäre also nach aktuellem Stand zwei Wochen kürzer. Ein Änderungsantrag von uns, der vorsah, mit allen Studierenden am 02.11. zu starten und die Vorlesungszeit um nur 1 Woche zu verkürzen, indem die Prüfungsphase und ggf. auch der Start des Sommersemesters nach hinten verschoben werden, wurde leider denkbar knapp mit 10 Ja-, 8 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Wir wissen gerade auch noch nicht so recht, was wir davon halten sollen, da wir eine zwei bzw. im Fall der Medizin-Ersits sogar drei Wochen kürzere Vorlesungszeit durchaus kritisch sehen. 🤔

>> Info: Nicht grundsätzlich Veranstaltungen in der Pfingstwoche <<

Die Pfingstwoche ist zwar offiziell nicht mehr vorlesungsfreie Zeit, allerdings hat das vor allem den Hintergrund, dass hier Präsenzveranstaltungen nachgeholt werden können. Ob digitale Vorlesungen und Übungen stattfinden, sollen die Lehrenden mit ihren Studierenden nach Bedarf klären. Falls eure Lehrenden also denken, es muss unbedingt Lehre stattfinden, weist sie ggf. drauf hin, dass dies nicht der Fall ist.

>> Ankündigung: Großes Update zur Prüfungsphase dieses Sommersemester in Arbeit 👷🚧 <<

Wir waren in den letzten Tagen natürlich nicht untätig und haben uns u.a. mit der zeitlichen und organisatorischen Durchführung der kommenden Prüfungsphase beschäftigt. Außerdem erarbeiten wir gerade übersichtliche, leicht zu verstehende FAQ zu den Senatsbeschlüssen und Festlegungen für den Prüfungsbetrieb. 🤓
Leider haben wir’s noch nicht geschafft ein Update der FAQ zur Prüfungsphase mit der Uni final abzuklären und zu verschicken, das schaffen wir hoffentlich noch diese Woche. Ansonsten war heute Senat und es gibt auch so ein paar interessante Neuigkeiten, sowohl mit als auch ohne Corona-Bezug (ja so Themen gibt’s tatsächlich auch noch 😅).

>> Update: Weitere Corona-Lockerungen <<

Mündliche Prüfungen wieder in Präsenz

In den vergangenen Wochen haben wir immer wieder nachgefragt, inwiefern unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften optional auch mündliche Prüfungen wieder in Präsenz stattfinden können. Daraufhin hat das Rektorat nun in einer Rundmail angekündigt, dass dies wieder möglich ist.

Natürlich nur wenn ihr wollt und generell von der Uni weiterhin bevorzugt digital 🤓

Nutzung von Räumen der Uni zur Prüfungsvorbereitung

Da es doch etwas anderes ist, sich in Lerngruppen nur virtuell zu treffen, vom Platz her in privaten Wohnungen schnell eng wird und auch das Lernumfeld zu Hause nicht für alle gleich gut ist, hatten wir es befürwortet, kleinen Gruppen die verantwortungsvolle Nutzung von Räumen pünktlich zur Prüfungsphase zu ermöglichen. Das Ganze funktioniert natürlich nur so lange, wie es die Infektionslage zulässt und sich an Regeln wie Mindestabstände, maximale Personenzahl, usw. gehalten wird. ☝️ Mehr Infos folgen zeitnah durch eine Rundmail der Uni.

>> Info: Rahmenprüfungsordnung mit großen studentischen Erfolgen beschlossen 🎉 <<

Von diesem Thema habt ihr vermutlich noch nichts gehört, wir haben uns tatsächlich viele Tage und Nächte damit um die Ohren gehauen – zuletzt ganze 9.5 Stunden Sitzungen letzte Woche. 🙈🤪

Die sogenannte Rahmenprüfungsordnung, kurz RPO, wird wie der Name schon sagt der Rahmen aller Prüfungsordnungen an der TU Dresden werden. Es findet also eine Vereinheitlichung der Regelungen statt und für jeden Studiengang werden nur noch die wirklich fachlich unterschiedlichen Inhalte angepasst.

Wir konnten uns in den intensiven, zähen Verhandlungen in vielen Punkten durchsetzen und richtig gute Verbesserungen erreichen, die nun allen Studierenden der Uni nach und nach zugute kommen. Dazu zählen:

– grundsätzlich 3 Werktage Frist zur Abmeldung von Prüfungen ohne Gründe, in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 14 Tage
Ausschluss von Anwesenheitspflicht als Voraussetzung zur Prüfungszulassung
– erklärtes Ziel der TU Dresden anonymisierte schriftliche Prüfungen einzuführen
– häufigeres Angebot von Wiederholungsprüfungen, in der Regel jedes Semester, außer sie sind an ein Seminar o.Ä. geknüpft, das nicht semesterweise angeboten wird
– ihr werdet über eure Rechte bei der Klausureinsicht aufgeklärt

Zu allen Punkten planen wir in der nächsten Zeit noch ausführliche Beiträge zu veröffentlichen. Es ist auf jeden Fall ein weiterer riesiger studentischer Erfolg, dass wir viele ursprünglich von der Uni und den Fakultäten vorgeschlagene schlechtere Regelungen verhindern konnten. 💪

Um weiterhin so on fire 🔥 zu sein wie in letzter Zeit bzw. so ‘nen guten Lauf zu haben, werden wir uns auch demnächst mal auf die Suche nach Nachwuchs machen. Überlegt doch schon mal, ob ihr euch vorstellen könnt, mit uns gemeinsam dem Rektorat und den Profs. auf die Nerven zu gehen und für bessere Studienbedingungen zu kämpfen. 😏😇
Nein, hier kommen leider immer noch nicht die FAQ zu den Corona-Regelungen für Prüfungen. 🙈 Es ist aber auch echt ganz schön nervig und kompliziert, die bis ins Detail korrekt aufzubereiten. 😅 Um Prüfungen geht's trotzdem irgendwie:

>> Info: Jitsi bleibt online – nutzt es z.B. für Lerngruppen <<

Wahrscheinlich ist der Videokonferenz-Dienst mit dem bulgarischen Namen vielen schon bekannt. Unter https://jitsi.tu-dresden.de/ gibt es auch eine Instanz unserer Uni. Die wollte das Rektorat eigentlich zum 30.06. abschalten – genau vor der Prüfungsphase. 🙄 Das konnten wir heute zum Glück durch eine beherzte studentische Intervention verhindern. 💪

Einer Nutzung von Jitsi zur Prüfungsvorbereitung bspw. für Lerngruppen oder auch einfach nur so zum Abhängen mit Freund*innen steht also auch in Zukunft erstmal nichts mehr im Wege. Der Hinweis auf die Abschaltung kommt dann auch bald weg.

Vorteile von Jitsi:
für alle Studierenden sofort nutzbar (einfach 'nen Namen für einen Raum eingeben und auf geht’s, ab geht’s...)
auch externe Personen z.B. Freund*innen oder Familie können ohne Account teilnehmen
funktioniert im Browser (neuste Versionen von Firefox oder Chromium-basierten Browsern, wie Chrome, Microsoft Edge, Brave, Vivaldi oder Opera)
Apps für Windows, macOS und Linux sowie iOS und Android verfügbar
datenschutzfreundlich und sicher auf Servern der TU gehosted (da Open Source, also auch kein Geld für fragwürdige US-amerikanische Unternehmen)

>> Reminder: Nutzung von Räumen der Uni zur Prüfungsvorbereitung<<

Wie schon beim letzten Mal angekündigt, ist die Nutzung von Räumen zur Prüfungsvorbereitung für kleine Gruppen von bis zu 11 Personen ohne Anmeldung möglich. So könnt ihr z.B. GER/07, ABS/213, SCH/A117, SE2/211, WIL/C102, WIL/C106 und WEB/122 in der Zeit von 7.30 Uhr –20.00 Uhr nutzen. Beachtet bitte die Festlegungen der Uni dazu. 🤓
Was lange währt, wird endlich gut… hoffentlich. 😅
Wir hatten schon selbst nicht mehr so richtig dran geglaubt, aber mit dieser langen Nachricht erhaltet ihr tatsächlich doch noch unsere Zusammenfassung mit gesicherten Informationen zu den Corona-Regelungen. Morgen beginnt ja offiziell die Kernprüfungsphase, wir hoffen das Folgende hilft der einen oder dem anderen etwas und nimmt vielleicht nochmal etwas Druck raus. In jedem Fall schonmal viel Erfolg von uns für die Prüfungen! 🙌💪🍀

Eigentlich sind wir dem Rektorat auch ordentlich auf die Nerven gegangen, dass letzte Woche nochmal eine Rundmail zu den anstehenden Prüfungen rumgeschickt wird, aber obwohl wir sogar den Text für sie vorgeschrieben und eine Zusage bekommen haben, ist da noch nix passiert. 🙄 Da wir ja aber sowieso nicht wissen, wie viel Inhalt letztlich tatsächlich drin sein und welchen Ton die Mail anschlagen wird, hier also nochmal von Infos, die so auch den Prüfungsämtern, Studienbüros und dem Imma-Amt als Ausführungsbestimmungen vorliegen.

Da diese Nachricht viel zu lang ist (Sorry schon mal dafür 🙈), als dass sie von irgendwem ganz gelesen wird, verwenden wir die Abkürzungen PL = Prüfungs(vor-)leistung und SoSe/WiSe = Sommer-/ Wintersemester. Außerdem senden wir euch die einzelnen Abschnitte nacheinander separat ohne Push-Benachrichtigung zu und verlinken sie hier im Inhaltsverzeichnis:

👉 Gültigkeit und Anwendbarkeit der Corona-Regelungen
👉 Ablehnung von Prüfungsergebnissen und Wiederholung von Prüfungen
👉 Sonderfall Freiversuche
👉 Wie genau verlängern sich Prüfungsfristen jetzt
👉 Präsenzprüfungen sind nicht alternativlos
👉 Was Profs. bei elektronischen Prüfungen nicht dürfen

Bei Fragen oder Problemen schreibt uns einfach wie gehabt eine Mail an studis_im_senat@mailbox.tu-dresden.de :)
>> Gültigkeit und Anwendbarkeit der Corona-Regelungen 👀<<

Die Regelungen gelten zunächst ausschließlich für das laufende SoSe, also weder für das vergangene noch das kommende WiSe. Solltest du jedoch derzeit eine PL absolvieren, die im letzten Semester begonnen hat und entsprechend Ende März bspw. durch die Schließung der SLUB oder von Laboren beeinträchtigt war, fällt sie unter die Regelungen, da du die PL erst in diesem Semester abschließt.

Die Regelungen gelten UNABHÄNGIG VOM PRÜFUNGSVERSUCH für ALLE PL, die dieses Semester erbracht bzw. abgeschlossen werden, außer Staatsexamensprüfungen und Täuschungen bzw. Täuschungsversuche. Das heißt einschließlich Prüfungsvorleistungen, Nach- und Wiederholungsprüfungen, Drittversuche, Hausarbeiten, Belege, Abschlussarbeiten und Kolloquien. 😎 Bei den sogenannten Nichtpräsenzprüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Belegen, usw. ist meistens eine Verlängerung einem Abbruch vorzuziehen, aber auch der ist ohne Nachteile möglich.
>> Was ihr bei der Ablehnung von Prüfungsergebnissen beachten müsst <<

Bis zum Ende des kommenden WiSe könnt ihr Prüfungsergebnisse OHNE ANGABE VON GRÜNDEN ablehnen. In diesem Fall kann die PL im selben Prüfungsversuch erneut abgelegt werden, wobei die spätere Bewertung zählt. Die Ablehnung ist dabei endgültig und unwiderruflich. Eine Täuschung führt zu einer 5,0 bzw. einem „nicht bestanden“, was nicht Corona-bedingt ist und daher nicht durch den Senatsbeschluss gedeckt ist!

Ihr müsst euch gegenüber dem Prüfungsamt nur für den Fall äußern, dass ihr die Bewertung nicht annehmen möchtet. Die Erklärung muss zwingend vor einer erneuten Prüfungseinschreibung erfolgen. Für die Erklärung soll eigentlich ein einheitliches online-Formular genutzt werden, falls es das nicht auf der Webseite eures Prüfungsamtes gibt, schreibt einfach eine Mail.

NICHT BESTANDENE PL ⚠️

Auch für die PL, die mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet wurden, müsst ihr eure Ablehnung erklären, um diese im gleichen Versuch wiederholen zu können. Diese Ergebnisse werden leider NICHT automatisch nicht gewertet.

ABSCHLUSSARBEITEN

Bei Abschlussarbeiten kann nur die gesamte Arbeit wiederholt werden und nicht ausschließlich einzelne Teile, wie die Verteidigung.

MEHRFACHE ABLEHNUNG

Sofern eine PL in diesem Semester mehrfach angeboten wird, könnt ihr mehrfach teilnehmen und die Ergebnisse jeweils ablehnen. 🤪 Das gilt nicht, wenn dieselbe PL ausdrücklich in Präsenz und zusätzlich auch alternativ angeboten wird.

ANDERES

Fachliche Voraussetzungen (also Modul B kann erst nach erfolgreichem Abschluss von Modul A durchgeführt werden) sowie bereits ausgestellte Bescheinigungen über mind. 80% erbrachte PL für die Master-Zulassung werden durch eine Ablehnung NICHT beeinflusst und bleiben erhalten, sobald sie einmal erreicht waren. 🤗

Der Umstand der Ablehnung eines Prüfungsergebnisses wird weder auf dem Zeugnis noch auf Notenübersichten vermerkt. 🙃
>> Sonderfall Freiversuche <<

Auch in diesem Semester können ganz normal Freiversuche geschrieben werden, wenn die Bedingungen der Freiversuchsregelung zutreffen. Eine Notenverbesserung nach einem Freiversuch fällt allerdings nicht unter die Senatsregelung, d.h. führst du in diesem Semester eine Notenverbesserung durch, besteht keine Möglichkeit das Prüfungsergebnis abzulehnen.

Wenn eine PL bereits im Freiversuch abgelegt wurde und diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut erbracht werden muss, verlängert sich diese Frist um ein Semester.
>> Wie genau verlängern sich Prüfungsfristen jetzt?! <<

Alle Wiederholungsfristen sind für ein Semester unterbrochen und laufen nicht weiter, sie verlängern sich damit automatisch um das aktuelle Semester. Der Beschluss betrifft die Ein-Jahresfrist für die 1. Wiederholung und die Frist zum nächsten regulären Prüfungstermin beim 2. Wiederholungsversuch. Hier ein paar Beispiele zur Erklärung:

1. VERSUCH NICHT BESTANDEN

– Modul im WiSe 19/20 im 1. Versuch nicht bestanden ➡️ Frist wäre eigentlich 15.01.21 ➡️ neue Frist ist 15.07.21
– Modul im SoSe 2019 im 1. Versuch nicht bestanden ➡️ Frist wäre eigentlich 15.07.20 ➡️ neue Frist ist 15.01.21

2. VERSUCH NICHT BESTANDEN

– Modul im WiSe 19/20 im 2. Versuch nicht bestanden, zwei Varianten:

a) Die dazugehörigen PL werden in jedem Semester angeboten ➡️ Nach Fristberechnung liegt der nächste reguläre Prüfungstermin im SoSe 2020 ➡️ Aufschub bis zum nächsten regulären Prüfungstermin nach dem SoSe 2020 (z. B. WS 2020/21), da es vom Grundsatz her im SoSe 2020 keine regulären Prüfungstermine gibt.

b) Die dazugehörigen PL werden jeweils nur im WS angeboten ➡️ nach Fristberechnung liegt dann der nächste reguläre Prüfungstermin im WiSe 20/21.

ABSCHLUSSARBEITEN

Pflichtanmeldungen zu Abschlussarbeiten werden im SoSe 2020 ausgesetzt, da keine Pflicht zur Absolvierung von Prüfungen besteht.

AUSSCHLUSS MANCHER FRISTEN ⚠️

Die Regelungen greifen jedoch nicht für die Fristen “4 Semester keine Leistungen erbracht” und die “Regelstudienzeitüberschreitung um mehr als 4 Semester”, da diese Fälle schon über die Möglichkeit der Nichtanrechnung abgefangen werden.
>> Präsenzprüfungen sind nicht alternativlos! <<
Das Rektorat hat immer wieder davon gesprochen, dass dieses Semester trotz Corona kein verlorenes Semester sein soll! Insbesondere von ausländischen Studierenden hörten wir nun aber, dass sie aber nun nach Teilnahme an Online-Veransaltungen in Präsenz zur Prüfung erscheinen sollen. 😑

Sofern ihr Corona-bedingt an der Prüfungsteilnahme verhindert seid oder euch aus der vorgesehenen Prüfungsleistungsart Nachteile entstehen, soll euch ein alternativer Prüfungstermin oder eine alternative Prüfungsform ermöglicht werden. Auch wenn darauf kein unmittelbarer Anspruch besteht, solltet ihr unbedingt mit einer entsprechenden Bitte an eure Prüfer*innen herantreten. Das gilt insbesondere für Verhinderungen, die für Sie aus Einreisebeschränkungen resultieren.