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StrickerTV - frisch frech frei fuckers - Menschenrechte, Bürgerrechte. Freiheit. Freiheit!
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Muss es in Psychopazien erst so aussehen bis die Lieben Führer merken, dass die Massnahmen schlimmer als das Virus ist? Wäre es nicht sinnvoller, eine ehrliche Debatte zu führen und den Menschen ihre Freiheit zurückzugeben?
Ein Schweizer Schüler leistet Widerstand!
Wäre schön, wenn nur die eine Hälfte betroffen wäre. Denn würde das Hirn bei den Menschen wenigstens zur Hälfte funktionieren, wäre die... Pandemie heute vorbei.
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Ereignisprotokoll V1.pdf
Brief an die Schule von einer Zuschauerin:

Sehr geehrte Herren des BBZBL

Wir hatten bisher noch nie miteinander zu tun, jedoch möchte ich Ihnen ein Feedback zu Ihrem Verhalten gegenüber Simon Kück geben. Ich kenne Simon nicht, habe aber über Soziale Medien von seinem und Ihrem Verhalten erfahren. Ich weiss nicht, wer von Ihnen in diese Angelegenheit involviert ist und bitte daher um Weiterleitung an die ensprechden Personen.

Natürlich gibt es im Corona-Zusammenhang unterschiedliche Sichtweisen. Diese gehören m.E. gegenseitig respektiert. Da ich selbst aus gesundheitlichen Gründen extreme Schwierigkeiten bekäme, wenn ich über längere Zeit eine Maske tragen müsste, bin ich durch ein Attest meiner Ärztin vom Maskentragen befreit. Dass Sie oder Ihre Mitarbeiter sich (ich weiss nicht, wer von Ihnen tatsächlich in das Ganze involviert ist, da in den Sozialen Medien keine Namen genannt wurden) über eine ärztlich attestierte Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz einfach so hinwegsetzen, stufe ich als unerhörte Ignoranz und Diskriminierung ein. Ich kann verstehen, dass Sie sich Sorgen um Ihre eigene und die Gesundheit der Mitschüler von Simon machen. Aber wenn Sie sich genau informieren würden, könnten Sie beispielsweise herausfinden, dass die gängig genutzten Masken ausdrücklich KEINEN SCHUTZ vor Viren bieten. Zudem gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass das Tragen von Masken die Gesundheit nicht nur kurzfristig, sondern sogar langfristig erheblich beeinträchtigt. Wenn Sie also Ihren eigenen und den Schutz der Schüler als Argument betrachten, so verstärkt sich mein Eindruck der Ignoranz nur noch mehr. Wenn Sie schon so eine grosse Verantwortung für so viele Menschen haben, stehen Sie erst Recht in der Pflicht, sich ausreichend zu informieren, und zwar nicht nur bei den offiziellen Quellen, denn diese unterstehen alle einer Propaganda-Maschinerie, die nur Angst und Panik verbreitet. Oder kennen Sie tatsächlich jemanden, der aufgrund von Sars-Cov 2 gestorben ist?

Kluge Leute wie Sie sollten zeigen, dass Sie selber denken können und nicht jeden Mist nachplappern.

Freundliche Grüsse
Diese Elfenbeinturmverwalter nennen sich irreführenderweise „Wirtschaftsprofessoren“. Doch mit Wirtschaften haben die nichts zu tun. Wenn sie sagen, dass ein Lockdown der Wirtschaft nützt, ist das nicht nur dumm: Es ist psychopathisch.

Der mobile Lockdown wird bald zum zweiten Hardcore-Lockdown.

Werden die Untertanen von Psychopazien dann endlich aufwachen?
Antwortschreibrn im Zusammenhang mit der angeblichen Maskenpflicht:

Sehr geehrte Frau H...

Das Attest von RA Raschein ist uns hinlänglich bekannt. Es handelt es sich bei Herrn Raschein um eine Figur aus dem Dunstkreis der Impfgegner und Maskenverweigerer und er findet natürlich auch unter Eltern seine Anhänger.
Seine rechtlichen Ausführungen sind abwegig.

Die Maskenpflicht gilt für den Schüler uneingeschränkt. D.h. seit heute Montag müssen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe die Schule und den Unterricht mit Maske besuchen. Weigern sich die Eltern, ihre Kinder eine Maske tragen zu lassen, werden diese auf die Elternpflichten gemäss § 57 VSG hingewiesen. Der Schulbesuch ist obligatorisch und ohne Maske geht es momentan auf der Oberstufe nicht.

§ 57 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG; LS 412.100): Die Eltern und Dritte, denen eine Schülerin oder ein Schüler anvertraut ist, sind für die Erziehung sowie den regelmässigen Schulbesuch, die Erfüllung der Schulpflicht und der damit verbundenen Pflichten verantwortlich.

§ 76 VSG: Wer vorsätzlich gegen die §§ 54, 56, 57 und 57 a dieses Gesetzes verstösst, kann auf Antrag der Schulpflege mit Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden.

Freundliche Grüsse

Martin Kull
Meine Stellungnahme (Achtung, ich bin kein Anwalt - Auskunft drum ohne Gewähr):

Man muss in solchen Fällen eine schriftliche Verfügung inklusive Rechtsmittelbelehrung verlangen.

Das war in der Eidgenossenschaft nämlich noch Pflicht: Wenn eine Behörde etwas verfügt, gehört dies schriftlich auf dem Postweg mitgeteilt - samt Rechtsmittelbelehrung. Email, SMS, etc sind unzureichend - auch im Fall der Quarantäne-Verpflichtung.

Es ist noch nicht richterlich geklärt, ob das auch in Psychopazien noch gilt. Doch ich habe den Optimismus, dass ein absoluter Pfeiler unserer Rechtsordnung nicht einfach aufgehoben wird. Denn es wäre illegal und ein entsprechendes Urteil rein politischer Natur. Ein Richter müsste gegen sein ganzes Wissen und gegen jede Ethik entscheiden.

Das heisst nicht, dass das noch passieren kann. Denn Ärzte, Politiker und Behörden tun das in Sachen Corona seit März.

Und dennoch: Wir sind noch nicht in einem Staat angekommen, wo Bürger willkürlich anderen Bürgern Vorschriften machen können.
Was Kull macht ist unrechtmässig, willkürlich und gegen Treu und Glauben - und Nötigung. Er bewegt sich auf hauchdünnem Eis und läuft Gefahr strafrechtlich belangt zu werden.
#WirVergessenNichts
Hier der Kanal von Rechtsanwalt Dr. Heinz Raschein - mit vielen wertvollen Tipps und Vorlagen:
@heinzraschein
https://t.co/eJvYiLwjcC— Daniel Stricker (@DanielStricker) November 4, 2020

November 04, 2020 at 08:03PM
via Twitter https://twitter.com/DanielStricker