Dieser Nachweis, verfasst von einem Psychiater, wird heute Thema der Sendung.
Thema: Maskenpflicht Special
Nachweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Zürich, den 20.10.2020
dieses Dokument führe ich mit mir und zeige es Ihnen, weil ich gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b sowie Art. 3b Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Stand am 19. Oktober 2020, nachweisen soll, dass ich "keine Gesichtsmaske tragen" kann.
Ich schicke voraus:
1. Es steht nicht in der Verordnung, dass ich das schriftlich nachweisen muss. Es liegt also von meiner
Seite her eine Übererfüllung des Solls vor, indem ich Ihnen diesen Nachweis zeige. Ich könnte da-
rauf beharren, es Ihnen nur mündlich nachzuweisen, und Sie bei Nichtbeachtung anzuklagen, mich
einer Lüge zu bezichtigen (div. Straftatbestände Ihrerseits u. geschuldeter Schadenersatz). Es ist al-
so allein meinem guten Willen geschuldet, dass ich mich hiermit schriftlich äussere.
2. Es steht in der Verordnung, dass "besondere... Gründe" nachzuweisen seien. Es steht nicht, dass
"nur medizinische" Gründe gelten. Falls Sie nur solche gelten lassen wollen, machen Sie sich der
Nichtbeachtung der bundesrätlichen Verordnung schuldig; es drohen die obengenannten Folgen
zuzüglich Rückforderungen an Sie wegen von Ihnen unnötigerweise verursachten Arztkosten.
Meine Gründe:
1. Ich bin kerngesund, huste und niese nicht und stelle somit keine Gefahr für andere dar.
2. Mir wurde in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter oft der Mund zugehalten und/oder
verboten. Wenn ich nun gezwungen werde, mir etwas vor den Mund zu halten, halte ich das heute
nicht mehr aus.
3. Meine Spiritualität gebietet mir, frei zu atmen (Glaubens- u. Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit).
4. Als logisch denkender Mensch ist mir klar, dass keine ausserordentliche Gefahr besteht, auch
wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich müsste meine Logik vergewaltigen und meine Verant-
wortung als Teil der Gesellschaft vernachlässigen (sowie meine Ehre kränken), wenn ich so täte, als
hielte ich die Angstmacherei für begründet und hiesse sie gut, indem ich mir etwas vor den Mund
hielte.
Diese Gründe führen dazu, dass, wenn mir jemand etwas vor den Mund zwingen will, mich Nachhall-erinnerungen überschwemmen, worauf mich extreme Wut, Aggressivität, Amok-Phantasien und noch Tage später Rache-Gelüste packen. Diese sind kaum zu kontrollieren und wenn, dann nur mit grösster Mühe. Deshalb besteht jederzeit die Gefahr eines Blutbades: Es kann sein, dass ich dem Gegenüber, das mich auf eine solche Weise nicht respektiert (und mich z. B. nicht einlassen, trans-portieren oder aushungern will), unmittelbar ins Gesicht springe und ihm die Nase abbeisse oder dass ich mir seinen Namen merke, es später privat aufsuche und ihm die Augen aussteche.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,
WWW.STRICKER.TV
Thema: Maskenpflicht Special
Nachweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Zürich, den 20.10.2020
dieses Dokument führe ich mit mir und zeige es Ihnen, weil ich gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b sowie Art. 3b Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Stand am 19. Oktober 2020, nachweisen soll, dass ich "keine Gesichtsmaske tragen" kann.
Ich schicke voraus:
1. Es steht nicht in der Verordnung, dass ich das schriftlich nachweisen muss. Es liegt also von meiner
Seite her eine Übererfüllung des Solls vor, indem ich Ihnen diesen Nachweis zeige. Ich könnte da-
rauf beharren, es Ihnen nur mündlich nachzuweisen, und Sie bei Nichtbeachtung anzuklagen, mich
einer Lüge zu bezichtigen (div. Straftatbestände Ihrerseits u. geschuldeter Schadenersatz). Es ist al-
so allein meinem guten Willen geschuldet, dass ich mich hiermit schriftlich äussere.
2. Es steht in der Verordnung, dass "besondere... Gründe" nachzuweisen seien. Es steht nicht, dass
"nur medizinische" Gründe gelten. Falls Sie nur solche gelten lassen wollen, machen Sie sich der
Nichtbeachtung der bundesrätlichen Verordnung schuldig; es drohen die obengenannten Folgen
zuzüglich Rückforderungen an Sie wegen von Ihnen unnötigerweise verursachten Arztkosten.
Meine Gründe:
1. Ich bin kerngesund, huste und niese nicht und stelle somit keine Gefahr für andere dar.
2. Mir wurde in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter oft der Mund zugehalten und/oder
verboten. Wenn ich nun gezwungen werde, mir etwas vor den Mund zu halten, halte ich das heute
nicht mehr aus.
3. Meine Spiritualität gebietet mir, frei zu atmen (Glaubens- u. Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit).
4. Als logisch denkender Mensch ist mir klar, dass keine ausserordentliche Gefahr besteht, auch
wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich müsste meine Logik vergewaltigen und meine Verant-
wortung als Teil der Gesellschaft vernachlässigen (sowie meine Ehre kränken), wenn ich so täte, als
hielte ich die Angstmacherei für begründet und hiesse sie gut, indem ich mir etwas vor den Mund
hielte.
Diese Gründe führen dazu, dass, wenn mir jemand etwas vor den Mund zwingen will, mich Nachhall-erinnerungen überschwemmen, worauf mich extreme Wut, Aggressivität, Amok-Phantasien und noch Tage später Rache-Gelüste packen. Diese sind kaum zu kontrollieren und wenn, dann nur mit grösster Mühe. Deshalb besteht jederzeit die Gefahr eines Blutbades: Es kann sein, dass ich dem Gegenüber, das mich auf eine solche Weise nicht respektiert (und mich z. B. nicht einlassen, trans-portieren oder aushungern will), unmittelbar ins Gesicht springe und ihm die Nase abbeisse oder dass ich mir seinen Namen merke, es später privat aufsuche und ihm die Augen aussteche.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,
WWW.STRICKER.TV
https://t.co/eV7wKBZiyO— Daniel Stricker (@DanielStricker) October 22, 2020
October 22, 2020 at 08:09PM
via Twitter https://twitter.com/DanielStricker
October 22, 2020 at 08:09PM
via Twitter https://twitter.com/DanielStricker
Periscope
StrickerTV @StrickerTV
StrickerTV was LIVE
WICHTIG:
BITTE ABONNIERT MEINEN NEUEN KANAL:
StrickerTV2
https://www.youtube.com/watch?v=toeWVd_T4VQ&ab_channel=StrickerTV2
BITTE ABONNIERT MEINEN NEUEN KANAL:
StrickerTV2
https://www.youtube.com/watch?v=toeWVd_T4VQ&ab_channel=StrickerTV2
YouTube
MASKENPFLICHT? Tobias Güttinger & Robin Spiri
Abonniere unbedingt meinen Newsletter auf www.stricker.tv
Abonniere:
Periscope: www.pscp.tv/StrickerTV
Twitch: https://www.twitch.tv/strickertv2
dlive: https://dlive.tv/strickertv
Telegram: @strickertv
Unterstütze mich und shoppe in meinem völlig überteuerten…
Abonniere:
Periscope: www.pscp.tv/StrickerTV
Twitch: https://www.twitch.tv/strickertv2
dlive: https://dlive.tv/strickertv
Telegram: @strickertv
Unterstütze mich und shoppe in meinem völlig überteuerten…
Heinz Raschein hat mir diese Vorlage zukommen lassen und mir erlaubt, einen Link zu stricker.tv hinzuzufügen.
Das Dokument dient dazu, ohne Ärzteattest seine Bürgerrechte wahrzunehmen. Die Idee ist, dass man versucht, eine Unterschrift des Drangsalierers zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies meist verweigert wird. Dennoch ist es ein guter Weg, dem Drangsalierer vor Aucen zu führen, dass er Gefahr läuft, sich strafbar zu machen.
Wichtig: Gemäss Barbara Müller sollte man nicht sagen: „Wenn Alle mir das Recht verwehren, mache ich Strafanzeige“, da dies (kontraintuitiv) als Nötigung ausgelegt werden kann.
Stattdessen soll man sagen: „Ich behalte mir eine Strafanzeige vor wenn Sie mir mein Recht verwehren“?
Ich persönlich würde es sinngemäss so formulieren:
„Ist Ihnen bewusst, dass nicht Ihr Arbeitgeber sondern Sie ganz persönlich eine Strafanzeige und somit eine Vorstrafe riskieren, wenn Sie der Weisung Ihres Arbeitgebers Folge leisten und mir mein Recht verwehren? Ist es das für Sie wirklich wert oder wäre es nicht besser, Sie geben mir jetzt Einlass und klären dann die Rechtslage genau ab? Das würde die Situation entspannen und Sie können sicher sein, sich nicht strafbar gemacht zu haben.“
Wichtig: Für die meisten Mitarbeiter ist diese Hilfspolizei-Aufgabe kein Genuss sondern eine Qual. Euer Feind ist nicht die Person, die vor Euch steht, sondern das System, das die Bevölkerung mit diesen bewusst unscharf und rechtlich verschwommen formulierten „Pflichten“ gegeneinander aufstachelt.
Das Dokument dient dazu, ohne Ärzteattest seine Bürgerrechte wahrzunehmen. Die Idee ist, dass man versucht, eine Unterschrift des Drangsalierers zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies meist verweigert wird. Dennoch ist es ein guter Weg, dem Drangsalierer vor Aucen zu führen, dass er Gefahr läuft, sich strafbar zu machen.
Wichtig: Gemäss Barbara Müller sollte man nicht sagen: „Wenn Alle mir das Recht verwehren, mache ich Strafanzeige“, da dies (kontraintuitiv) als Nötigung ausgelegt werden kann.
Stattdessen soll man sagen: „Ich behalte mir eine Strafanzeige vor wenn Sie mir mein Recht verwehren“?
Ich persönlich würde es sinngemäss so formulieren:
„Ist Ihnen bewusst, dass nicht Ihr Arbeitgeber sondern Sie ganz persönlich eine Strafanzeige und somit eine Vorstrafe riskieren, wenn Sie der Weisung Ihres Arbeitgebers Folge leisten und mir mein Recht verwehren? Ist es das für Sie wirklich wert oder wäre es nicht besser, Sie geben mir jetzt Einlass und klären dann die Rechtslage genau ab? Das würde die Situation entspannen und Sie können sicher sein, sich nicht strafbar gemacht zu haben.“
Wichtig: Für die meisten Mitarbeiter ist diese Hilfspolizei-Aufgabe kein Genuss sondern eine Qual. Euer Feind ist nicht die Person, die vor Euch steht, sondern das System, das die Bevölkerung mit diesen bewusst unscharf und rechtlich verschwommen formulierten „Pflichten“ gegeneinander aufstachelt.
Psychopazien: Betten leer aber Massnahmen schlimmer als in fast jeder Pre-Covid-Diktatur.
Leider etwas verspätet, aber ich glaube, das ist eine meiner besseren Sendungen. Sehr dicht gepackt mit „philosophischem“ Finale.
https://youtu.be/yj5YusKYLiE
https://youtu.be/yj5YusKYLiE
YouTube
PRÄDIKAT HIGHLIGHT: Spitalversagen. Maske: Empfehlung, Pflicht, Plage? Reto Brennwald als Voltaire.
Die letzten Minuten sind "philosophisch".