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StrickerTV - frisch frech frei fuckers - Menschenrechte, Bürgerrechte. Freiheit. Freiheit!
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ICH WURDE EINE WOCHE BEI YOUTUBE GESPERRT. Wegen dem folgenden Video. Bitte Audio abhören.
Wegen diesem Video wurde ich bei Youtube 1 Woche gesperrt. Bitte weiterverbreiten und allen mitteilen: Die Echte Tagesschau gibt es weiterhin, allerdings vorerst nur auf Telegram und Facebook. www.stricker.tv
Es gibt KEINE Maskenpflicht in der Schweiz. Die Behörden können HÖCHSTENS eine dringende Empfehlung aussprechen. Dass sie das nicht zugeben, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben.

Der Bundesrat gehört ins Gefängnis. Aus vielen Gründen.
Trotz Maskenpflicht rechnet das RKI damit, dass sich das Virus unkontrolliert verbreiten kann? Sehr seltsam, nicht wahr? Aber sie nützen. Alles andere ist Fake News und hat Sperren auf YouTube zur Folge.
Vermutlich liegt es daran, dass wir ohne Masken schlafen. Wir sind einfach nicht diszipliniert genug. Zum Glück haben wir Regierungen, die uns von der Qual der Selbstverantwortlichkeit erlösen. Da kommen sicher bald neue Ideen dazu.
Zum Beispiel "im Sarg überwintern".
Die WHO selber hat eine Studie publiziert, die zum Schluss kommt: Es ist so tödlich wie eine durchschnittliche Grippe. Autor: Einer der 10 meistzitierten Wissenschaftler der Welt: Prof. Ioannidis, Stanford.
Psychopathie
Dieser Nachweis, verfasst von einem Psychiater, wird heute Thema der Sendung.

Thema: Maskenpflicht Special

Nachweis

Sehr geehrte Damen und Herren, Zürich, den 20.10.2020
 
dieses Dokument führe ich mit mir und zeige es Ihnen, weil ich gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b sowie Art. 3b Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Stand am 19. Oktober 2020, nachweisen soll, dass ich "keine Gesichtsmaske tragen" kann.
 
Ich schicke voraus:
1. Es steht nicht in der Verordnung, dass ich das schriftlich nachweisen muss. Es liegt also von meiner
   Seite her eine Übererfüllung des Solls vor, indem ich Ihnen diesen Nachweis zeige. Ich könnte da-
   rauf beharren, es Ihnen nur mündlich nachzuweisen, und Sie bei Nichtbeachtung anzuklagen, mich
   einer Lüge zu bezichtigen (div. Straftatbestände Ihrerseits u. geschuldeter Schadenersatz). Es ist al-
   so allein meinem guten Willen geschuldet, dass ich mich hiermit schriftlich äussere.
2. Es steht in der Verordnung, dass "besondere... Gründe" nachzuweisen seien. Es steht nicht, dass
   "nur medizinische" Gründe gelten. Falls Sie nur solche gelten lassen wollen, machen Sie sich der
   Nichtbeachtung der bundesrätlichen Verordnung schuldig; es drohen die obengenannten Folgen
   zuzüglich Rückforderungen an Sie wegen von Ihnen unnötigerweise verursachten Arztkosten.
 
Meine Gründe:
1. Ich bin kerngesund, huste und niese nicht und stelle somit keine Gefahr für andere dar.
2. Mir wurde in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter oft der Mund zugehalten und/oder
   verboten. Wenn ich nun gezwungen werde, mir etwas vor den Mund zu halten, halte ich das heute
   nicht mehr aus.
3. Meine Spiritualität gebietet mir, frei zu atmen (Glaubens- u. Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit).
4. Als logisch denkender Mensch ist mir klar, dass keine ausserordentliche Gefahr besteht, auch
   wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich müsste meine Logik vergewaltigen und meine Verant-
   wortung als Teil der Gesellschaft vernachlässigen (sowie meine Ehre kränken), wenn ich so täte, als
   hielte ich die Angstmacherei für begründet und hiesse sie gut, indem ich mir etwas vor den Mund
   hielte.
 
Diese Gründe führen dazu, dass, wenn mir jemand etwas vor den Mund zwingen will, mich Nachhall-erinnerungen überschwemmen, worauf mich extreme Wut, Aggressivität, Amok-Phantasien und noch Tage später Rache-Gelüste packen. Diese sind kaum zu kontrollieren und wenn, dann nur mit grösster Mühe. Deshalb besteht jederzeit die Gefahr eines Blutbades: Es kann sein, dass ich dem Gegenüber, das mich auf eine solche Weise nicht respektiert (und mich z. B. nicht einlassen, trans-portieren oder aushungern will), unmittelbar ins Gesicht springe und ihm die Nase abbeisse oder dass ich mir seinen Namen merke, es später privat aufsuche und ihm die Augen aussteche.
 
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,
 
WWW.STRICKER.TV
 
Heinz Raschein hat mir diese Vorlage zukommen lassen und mir erlaubt, einen Link zu stricker.tv hinzuzufügen.

Das Dokument dient dazu, ohne Ärzteattest seine Bürgerrechte wahrzunehmen. Die Idee ist, dass man versucht, eine Unterschrift des Drangsalierers zu erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies meist verweigert wird. Dennoch ist es ein guter Weg, dem Drangsalierer vor Aucen zu führen, dass er Gefahr läuft, sich strafbar zu machen.

Wichtig: Gemäss Barbara Müller sollte man nicht sagen: „Wenn Alle mir das Recht verwehren, mache ich Strafanzeige“, da dies (kontraintuitiv) als Nötigung ausgelegt werden kann.

Stattdessen soll man sagen: „Ich behalte mir eine Strafanzeige vor wenn Sie mir mein Recht verwehren“?


Ich persönlich würde es sinngemäss so formulieren:

„Ist Ihnen bewusst, dass nicht Ihr Arbeitgeber sondern Sie ganz persönlich eine Strafanzeige und somit eine Vorstrafe riskieren, wenn Sie der Weisung Ihres Arbeitgebers Folge leisten und mir mein Recht verwehren? Ist es das für Sie wirklich wert oder wäre es nicht besser, Sie geben mir jetzt Einlass und klären dann die Rechtslage genau ab? Das würde die Situation entspannen und Sie können sicher sein, sich nicht strafbar gemacht zu haben.“

Wichtig: Für die meisten Mitarbeiter ist diese Hilfspolizei-Aufgabe kein Genuss sondern eine Qual. Euer Feind ist nicht die Person, die vor Euch steht, sondern das System, das die Bevölkerung mit diesen bewusst unscharf und rechtlich verschwommen formulierten „Pflichten“ gegeneinander aufstachelt.
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