♦️♦️♦️♦️♦️❤️♦️♦️♦️♦️♦️Jetzt ist es genug!
In Ebikon (LU) ist ab morgen (22.10.20) ganztägiger Maskenzwang für alle Kinder ab der 5.Klasse!!!
Wir wehren uns dagegen!
Um 8.00-8.30 treffen wir uns beim Schulhaus Wydenhof, Schulhausstr. 22 in Ebikon.
Nehmt Kochtöpfe und Kellen sowie Transparente mit z. B. "Jetzt reichts", "keine Masken für Kinder", "Masken schaden" , "Freiheit" , "Friede" , "Liebe"
Bitte kommt zahlreich aus der ganzen Schweiz: Jung, alt, weiblich und männlich, ALLE!
Mögen wir damit ein Zeichen setzen. Ein positives❤️🙏
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In Ebikon (LU) ist ab morgen (22.10.20) ganztägiger Maskenzwang für alle Kinder ab der 5.Klasse!!!
Wir wehren uns dagegen!
Um 8.00-8.30 treffen wir uns beim Schulhaus Wydenhof, Schulhausstr. 22 in Ebikon.
Nehmt Kochtöpfe und Kellen sowie Transparente mit z. B. "Jetzt reichts", "keine Masken für Kinder", "Masken schaden" , "Freiheit" , "Friede" , "Liebe"
Bitte kommt zahlreich aus der ganzen Schweiz: Jung, alt, weiblich und männlich, ALLE!
Mögen wir damit ein Zeichen setzen. Ein positives❤️🙏
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STRICKER.TV: „WER WIR SIND UND WER WIR SEIN WOLLEN.“ https://youtu.be/2qamHwv7k0E
ICH WURDE EINE WOCHE BEI YOUTUBE GESPERRT. Wegen dem folgenden Video. Bitte Audio abhören.
Wegen diesem Video wurde ich bei Youtube 1 Woche gesperrt. Bitte weiterverbreiten und allen mitteilen: Die Echte Tagesschau gibt es weiterhin, allerdings vorerst nur auf Telegram und Facebook. www.stricker.tv
Es gibt KEINE Maskenpflicht in der Schweiz. Die Behörden können HÖCHSTENS eine dringende Empfehlung aussprechen. Dass sie das nicht zugeben, ist ein Verstoss gegen Treu und Glauben.
Der Bundesrat gehört ins Gefängnis. Aus vielen Gründen.
Der Bundesrat gehört ins Gefängnis. Aus vielen Gründen.
Vielen Dank, Stefan Milius, für diese schöne Überraschung.
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/thurgauer-youtuber-gesperrt-weil-er-coronamassnahmen-kritisiert-bGzYL3R
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/thurgauer-youtuber-gesperrt-weil-er-coronamassnahmen-kritisiert-bGzYL3R
www.dieostschweiz.ch
Thurgauer Youtuber gesperrt - weil er Coronamassnahmen kritisiert
Seit Monaten setzt sich Daniel Stricker aus Tobel auf seinem Youtubekanal gegen die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus ein. «Stricker TV» hat ein schnell wachsendes Publikum. Dieses schaut jetzt allerdings für eine Woche in die Röhre: Stricker wurde gesperrt.
Trotz Maskenpflicht rechnet das RKI damit, dass sich das Virus unkontrolliert verbreiten kann? Sehr seltsam, nicht wahr? Aber sie nützen. Alles andere ist Fake News und hat Sperren auf YouTube zur Folge.
Vermutlich liegt es daran, dass wir ohne Masken schlafen. Wir sind einfach nicht diszipliniert genug. Zum Glück haben wir Regierungen, die uns von der Qual der Selbstverantwortlichkeit erlösen. Da kommen sicher bald neue Ideen dazu.
Zum Beispiel "im Sarg überwintern".
Vermutlich liegt es daran, dass wir ohne Masken schlafen. Wir sind einfach nicht diszipliniert genug. Zum Glück haben wir Regierungen, die uns von der Qual der Selbstverantwortlichkeit erlösen. Da kommen sicher bald neue Ideen dazu.
Zum Beispiel "im Sarg überwintern".
Die WHO selber hat eine Studie publiziert, die zum Schluss kommt: Es ist so tödlich wie eine durchschnittliche Grippe. Autor: Einer der 10 meistzitierten Wissenschaftler der Welt: Prof. Ioannidis, Stanford.
Dieser Nachweis, verfasst von einem Psychiater, wird heute Thema der Sendung.
Thema: Maskenpflicht Special
Nachweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Zürich, den 20.10.2020
dieses Dokument führe ich mit mir und zeige es Ihnen, weil ich gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b sowie Art. 3b Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Stand am 19. Oktober 2020, nachweisen soll, dass ich "keine Gesichtsmaske tragen" kann.
Ich schicke voraus:
1. Es steht nicht in der Verordnung, dass ich das schriftlich nachweisen muss. Es liegt also von meiner
Seite her eine Übererfüllung des Solls vor, indem ich Ihnen diesen Nachweis zeige. Ich könnte da-
rauf beharren, es Ihnen nur mündlich nachzuweisen, und Sie bei Nichtbeachtung anzuklagen, mich
einer Lüge zu bezichtigen (div. Straftatbestände Ihrerseits u. geschuldeter Schadenersatz). Es ist al-
so allein meinem guten Willen geschuldet, dass ich mich hiermit schriftlich äussere.
2. Es steht in der Verordnung, dass "besondere... Gründe" nachzuweisen seien. Es steht nicht, dass
"nur medizinische" Gründe gelten. Falls Sie nur solche gelten lassen wollen, machen Sie sich der
Nichtbeachtung der bundesrätlichen Verordnung schuldig; es drohen die obengenannten Folgen
zuzüglich Rückforderungen an Sie wegen von Ihnen unnötigerweise verursachten Arztkosten.
Meine Gründe:
1. Ich bin kerngesund, huste und niese nicht und stelle somit keine Gefahr für andere dar.
2. Mir wurde in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter oft der Mund zugehalten und/oder
verboten. Wenn ich nun gezwungen werde, mir etwas vor den Mund zu halten, halte ich das heute
nicht mehr aus.
3. Meine Spiritualität gebietet mir, frei zu atmen (Glaubens- u. Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit).
4. Als logisch denkender Mensch ist mir klar, dass keine ausserordentliche Gefahr besteht, auch
wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich müsste meine Logik vergewaltigen und meine Verant-
wortung als Teil der Gesellschaft vernachlässigen (sowie meine Ehre kränken), wenn ich so täte, als
hielte ich die Angstmacherei für begründet und hiesse sie gut, indem ich mir etwas vor den Mund
hielte.
Diese Gründe führen dazu, dass, wenn mir jemand etwas vor den Mund zwingen will, mich Nachhall-erinnerungen überschwemmen, worauf mich extreme Wut, Aggressivität, Amok-Phantasien und noch Tage später Rache-Gelüste packen. Diese sind kaum zu kontrollieren und wenn, dann nur mit grösster Mühe. Deshalb besteht jederzeit die Gefahr eines Blutbades: Es kann sein, dass ich dem Gegenüber, das mich auf eine solche Weise nicht respektiert (und mich z. B. nicht einlassen, trans-portieren oder aushungern will), unmittelbar ins Gesicht springe und ihm die Nase abbeisse oder dass ich mir seinen Namen merke, es später privat aufsuche und ihm die Augen aussteche.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,
WWW.STRICKER.TV
Thema: Maskenpflicht Special
Nachweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Zürich, den 20.10.2020
dieses Dokument führe ich mit mir und zeige es Ihnen, weil ich gemäss Art. 3a Abs. 1 lit. b sowie Art. 3b Abs. 2 lit. b der Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Stand am 19. Oktober 2020, nachweisen soll, dass ich "keine Gesichtsmaske tragen" kann.
Ich schicke voraus:
1. Es steht nicht in der Verordnung, dass ich das schriftlich nachweisen muss. Es liegt also von meiner
Seite her eine Übererfüllung des Solls vor, indem ich Ihnen diesen Nachweis zeige. Ich könnte da-
rauf beharren, es Ihnen nur mündlich nachzuweisen, und Sie bei Nichtbeachtung anzuklagen, mich
einer Lüge zu bezichtigen (div. Straftatbestände Ihrerseits u. geschuldeter Schadenersatz). Es ist al-
so allein meinem guten Willen geschuldet, dass ich mich hiermit schriftlich äussere.
2. Es steht in der Verordnung, dass "besondere... Gründe" nachzuweisen seien. Es steht nicht, dass
"nur medizinische" Gründe gelten. Falls Sie nur solche gelten lassen wollen, machen Sie sich der
Nichtbeachtung der bundesrätlichen Verordnung schuldig; es drohen die obengenannten Folgen
zuzüglich Rückforderungen an Sie wegen von Ihnen unnötigerweise verursachten Arztkosten.
Meine Gründe:
1. Ich bin kerngesund, huste und niese nicht und stelle somit keine Gefahr für andere dar.
2. Mir wurde in Kindheit, Jugend und jungem Erwachsenenalter oft der Mund zugehalten und/oder
verboten. Wenn ich nun gezwungen werde, mir etwas vor den Mund zu halten, halte ich das heute
nicht mehr aus.
3. Meine Spiritualität gebietet mir, frei zu atmen (Glaubens- u. Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit).
4. Als logisch denkender Mensch ist mir klar, dass keine ausserordentliche Gefahr besteht, auch
wenn das Gegenteil behauptet wird. Ich müsste meine Logik vergewaltigen und meine Verant-
wortung als Teil der Gesellschaft vernachlässigen (sowie meine Ehre kränken), wenn ich so täte, als
hielte ich die Angstmacherei für begründet und hiesse sie gut, indem ich mir etwas vor den Mund
hielte.
Diese Gründe führen dazu, dass, wenn mir jemand etwas vor den Mund zwingen will, mich Nachhall-erinnerungen überschwemmen, worauf mich extreme Wut, Aggressivität, Amok-Phantasien und noch Tage später Rache-Gelüste packen. Diese sind kaum zu kontrollieren und wenn, dann nur mit grösster Mühe. Deshalb besteht jederzeit die Gefahr eines Blutbades: Es kann sein, dass ich dem Gegenüber, das mich auf eine solche Weise nicht respektiert (und mich z. B. nicht einlassen, trans-portieren oder aushungern will), unmittelbar ins Gesicht springe und ihm die Nase abbeisse oder dass ich mir seinen Namen merke, es später privat aufsuche und ihm die Augen aussteche.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme,
WWW.STRICKER.TV