Bekanntmachung
Rechtsverbindlichkeit der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Saarsteinstraße“ (Flur 32, Flurstücke 23/1 teilw. und 22 teilw.) der Ortsgemeinde Serrig
Der Ortsgemeinderat Serrig hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Klarstellungssatzung für den Bereich „Saarsteinstraße“ als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Klarstellungssatzung wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Gebiets ergibt sich aus Plan, der im Kreisblatt 18/2021 abgedruckt ist.
Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann die Satzung nebst Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Irscher Straße 56, 54439 Saarburg, Zimmer 16, während der allgemeinen Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Serrig unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Serrig geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 - 18.00 Uhr
- freitags von 8.30 - 12.00 Uhr
(derzeit nach Terminvereinbarung)
Serrig, 29.04.2021
Ortsgemeinde Serrig
gez. Pinter, Ortsbürgermeister
Rechtsverbindlichkeit der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Klarstellungssatzung) für den Bereich „Saarsteinstraße“ (Flur 32, Flurstücke 23/1 teilw. und 22 teilw.) der Ortsgemeinde Serrig
Der Ortsgemeinderat Serrig hat in seiner Sitzung am 10.02.2021 die Klarstellungssatzung für den Bereich „Saarsteinstraße“ als Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Die Begründung zur Klarstellungssatzung wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Die Klarstellungssatzung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Gebiets ergibt sich aus Plan, der im Kreisblatt 18/2021 abgedruckt ist.
Jede Bürgerin/Jeder Bürger kann die Satzung nebst Begründung beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Irscher Straße 56, 54439 Saarburg, Zimmer 16, während der allgemeinen Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Serrig unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der hierzu ergangenen Rechtsvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Serrig geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
- montags bis donnerstags von 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
- donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 - 18.00 Uhr
- freitags von 8.30 - 12.00 Uhr
(derzeit nach Terminvereinbarung)
Serrig, 29.04.2021
Ortsgemeinde Serrig
gez. Pinter, Ortsbürgermeister
Pfarreiengemeinschaft Serrig-Freudenburg
Neues Videoprojekt
Nach zwei erfolgreich durchgeführten Videoaktionen zu Weihnachten und der Karwoche, soll es einen dritten Anlauf geben, um ein Medienprojekt ins Leben zu rufen. Am Freitag, dem 07.05.21 findet um 19.00 Uhr ein erstes Planungstreffen online statt, zu dem Interessierte eingeladen sind ihre Ideen einzubringen. Die Umsetzung des Projektes, das inhaltlich noch ganz offen ist, ist für Ende des Jahres angedacht, so dass genügend Zeit zum Entwickeln und Durchführen bleibt.
Wer Lust hat dabei zu sein, melde sich über: nicole.zehren@bistum-trier.de Allen Angemeldeten werden die Zugangsdaten zugesendet.
Neues Videoprojekt
Nach zwei erfolgreich durchgeführten Videoaktionen zu Weihnachten und der Karwoche, soll es einen dritten Anlauf geben, um ein Medienprojekt ins Leben zu rufen. Am Freitag, dem 07.05.21 findet um 19.00 Uhr ein erstes Planungstreffen online statt, zu dem Interessierte eingeladen sind ihre Ideen einzubringen. Die Umsetzung des Projektes, das inhaltlich noch ganz offen ist, ist für Ende des Jahres angedacht, so dass genügend Zeit zum Entwickeln und Durchführen bleibt.
Wer Lust hat dabei zu sein, melde sich über: nicole.zehren@bistum-trier.de Allen Angemeldeten werden die Zugangsdaten zugesendet.
Heute hat die Projektgruppe "Analoge und digitale Kommunikation" die Ausgabe 9/2021 der Druckausgabe von "Neues aus Serrig" veröffentlicht. Diese Projektgruppe wird unterstützt von der Bürgergenossenschaft SeLe Serrig Lebenswert eG.
Die Druckausgabe wurde gesponsert von:
Jupp Dellerie
Die Druckausgabe wurde gesponsert von:
Jupp Dellerie
Veranstaltungen/Termine (alle Termine unter Vorbe-
halt):
7. Mai: Florianstag mit Messe
19. Mai: Ortsgemeinderat
halt):
7. Mai: Florianstag mit Messe
19. Mai: Ortsgemeinderat
Projektstart von „Digital in die Zukunft. Unterstützung für Vereine bei der Digitalisierung“ 1️⃣1️⃣0️⃣0️⃣1️⃣1️⃣
Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung möchte Sie über das neue Projekt „Digital in die Zukunft. Unterstützung für Vereine bei der Digitalisierung“ informieren. Ziel ist es, Vereine, Projekte und Initiativen auf ihrem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen. Ab sofort sind die verschiedenen Angebote online nutzbar. Am 6. Mai 2021 startet das Projekt mit dem ersten Online-Seminar. Dabei wird das Dauerthema „Vereinsrecht“ im Mittelpunkt stehen.
Hier geht es zum Projekt und seinen verschiedenen Bausteinen.
https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/
Weitere Infos finden Sie im Anhang des Posts.
Die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung möchte Sie über das neue Projekt „Digital in die Zukunft. Unterstützung für Vereine bei der Digitalisierung“ informieren. Ziel ist es, Vereine, Projekte und Initiativen auf ihrem Weg in die Digitalisierung zu unterstützen. Ab sofort sind die verschiedenen Angebote online nutzbar. Am 6. Mai 2021 startet das Projekt mit dem ersten Online-Seminar. Dabei wird das Dauerthema „Vereinsrecht“ im Mittelpunkt stehen.
Hier geht es zum Projekt und seinen verschiedenen Bausteinen.
https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/digital-in-die-zukunft/
Weitere Infos finden Sie im Anhang des Posts.
Schreiben_Werbung_Projekt_Digital_in_die_Zukunft_23_4_2021_Kopie.pdf
205.4 KB
Projektstart von „Digital in die Zukunft. Unterstützung für Vereine bei der Digitalisierung“
Niederschwelliges Betreuungsangebot in Krettnach 🧠
Die Geschäftsstelle der Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V. – bis zum 31.12.2020 mit Sitz im Rathaus Saarburg- und die Betreuungsgruppe der Alzheimer Gesellschaft – bis Mitte Febr. 2021 mit Sitz in der Alten Schule in Paschel – haben sich unter einem Dach in Konz-Krettnach zusammengeschlossen.
Die Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V betreibt seit mehreren Jahren eine Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Menschen. Unsere Tagesbetreuung ist ein anerkanntes, niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot und ist in dieser Konstellation in der Region einzigartig.
Es richtet sich vornehmlich an alle, die von einer Demenz betroffen sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Menschen mit einer ausgeprägten Altersdemenz handelt oder um eine „normale“ Vergesslichkeit. Unsere Gruppe kann auch von jüngeren Menschen mit einer hirnorganischen Veränderung oder von älteren Menschen besucht werden, die bedingt durch den Verlust von sozialen Kontakten etwas gegen ihre Einsamkeit unternehmen möchten.
Da es sich hier um ein niederschwelliges Angebot handelt, sind die bürokratischen Anforderungen Gott sei Dank überschaubar, so daß sich drei Betreuungskräfte um bis zu elf Tagesgäste an drei Tagen in der Woche kümmern können.
Zu unserem Angebot gehört nach Wunsch auch ein regelmäßiger Abholdienst mit einem Kleinbus. Dies dient in erster Linie der Entlastung der Angehörigen, damit diese die Tagesgäste nicht mit dem Privat PKW bringen müssen.
Wir sind ein nicht gewinnorientierter Verein und versuchen die Tagespauschale möglichst gering zu halten. Diese liegt momentan bei 53,75 € und kann bei bestimmten Voraussetzungen ganz oder zum größten Teil über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
Der geringe Tagessatz ist auch dadurch möglich, weil die Tagesbetreuung z.T. durch Ehrenamtliche erbracht wird, die dafür eine Pauschale erhalten.
Damit die Betreuung auch weiterhin gelingen kann, freuen wir uns über alle “Ehrenamtler”, die tageweise zum Wohl unserer Gäste mitarbeiten möchten.
Bei allen Fragen rund um die Betreuung oder zur Mitarbeit stehen wir Ihnen künftig montags, mittwochs und donnerstags zur Verfügung.
Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V
Vorstand: Edgar Berg (1. Vorsitzender) und Marita Schlotter (2. Vorsitzende)
Betreuungsgruppe
Frau Anne Kammer
Grendelgarten 7
54329 Konz-Krettnach
Tel: 6501 6065204
Weitere Informationen finden Sie auf
www.demenzbetreuung-trier.de
Die Geschäftsstelle der Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V. – bis zum 31.12.2020 mit Sitz im Rathaus Saarburg- und die Betreuungsgruppe der Alzheimer Gesellschaft – bis Mitte Febr. 2021 mit Sitz in der Alten Schule in Paschel – haben sich unter einem Dach in Konz-Krettnach zusammengeschlossen.
Die Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V betreibt seit mehreren Jahren eine Betreuungsgruppe für an Demenz erkrankte Menschen. Unsere Tagesbetreuung ist ein anerkanntes, niederschwelliges Betreuungs- und Entlastungsangebot und ist in dieser Konstellation in der Region einzigartig.
Es richtet sich vornehmlich an alle, die von einer Demenz betroffen sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Menschen mit einer ausgeprägten Altersdemenz handelt oder um eine „normale“ Vergesslichkeit. Unsere Gruppe kann auch von jüngeren Menschen mit einer hirnorganischen Veränderung oder von älteren Menschen besucht werden, die bedingt durch den Verlust von sozialen Kontakten etwas gegen ihre Einsamkeit unternehmen möchten.
Da es sich hier um ein niederschwelliges Angebot handelt, sind die bürokratischen Anforderungen Gott sei Dank überschaubar, so daß sich drei Betreuungskräfte um bis zu elf Tagesgäste an drei Tagen in der Woche kümmern können.
Zu unserem Angebot gehört nach Wunsch auch ein regelmäßiger Abholdienst mit einem Kleinbus. Dies dient in erster Linie der Entlastung der Angehörigen, damit diese die Tagesgäste nicht mit dem Privat PKW bringen müssen.
Wir sind ein nicht gewinnorientierter Verein und versuchen die Tagespauschale möglichst gering zu halten. Diese liegt momentan bei 53,75 € und kann bei bestimmten Voraussetzungen ganz oder zum größten Teil über Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden.
Der geringe Tagessatz ist auch dadurch möglich, weil die Tagesbetreuung z.T. durch Ehrenamtliche erbracht wird, die dafür eine Pauschale erhalten.
Damit die Betreuung auch weiterhin gelingen kann, freuen wir uns über alle “Ehrenamtler”, die tageweise zum Wohl unserer Gäste mitarbeiten möchten.
Bei allen Fragen rund um die Betreuung oder zur Mitarbeit stehen wir Ihnen künftig montags, mittwochs und donnerstags zur Verfügung.
Alzheimer Gesellschaft Region Trier e.V
Vorstand: Edgar Berg (1. Vorsitzender) und Marita Schlotter (2. Vorsitzende)
Betreuungsgruppe
Frau Anne Kammer
Grendelgarten 7
54329 Konz-Krettnach
Tel: 6501 6065204
Weitere Informationen finden Sie auf
www.demenzbetreuung-trier.de
Das Kreisblatt 19/2021 dieser Woche steht zum Download bereit unter:
⬇️📰 http://httpdownload.wittich-foehren.de/733/733.pdf
⬇️📰 http://httpdownload.wittich-foehren.de/733/733.pdf
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Serrig findet am Mittwoch, 19. Mai 2021, 19 Uhr, in der Turnhalle in Serrig statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1. Martinusbrücke
2. Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Serrig
3. Bauangelegenheiten
4. Bildung eines Solidarpakts für den Bereich Windenergie
5. Informationen und Anfragen
B. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschauerzahl der öffentlichen Sitzung zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes wie Einhaltung der Mindestabstände beschränkt werden sowie das Tragen einer Schutzmaske empfohlen bzw. erforderlich sein kann.
Serrig, 7. Mai 2021
Ortsgemeinde Serrig
gez. Karl Heinz Pinter, Ortsbürgermeister
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Serrig findet am Mittwoch, 19. Mai 2021, 19 Uhr, in der Turnhalle in Serrig statt.
Tagesordnung
A. Öffentliche Sitzung
1. Martinusbrücke
2. Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Serrig
3. Bauangelegenheiten
4. Bildung eines Solidarpakts für den Bereich Windenergie
5. Informationen und Anfragen
B. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuschauerzahl der öffentlichen Sitzung zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes wie Einhaltung der Mindestabstände beschränkt werden sowie das Tragen einer Schutzmaske empfohlen bzw. erforderlich sein kann.
Serrig, 7. Mai 2021
Ortsgemeinde Serrig
gez. Karl Heinz Pinter, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Serrig
Gewann/Lage Hinter der Wolfswiese
Wirtschaftsart Landwirtschaftsfläche
Größe (ar) 166,70
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 21.05.2021 schriftlich mitzuteilen.
Trier, 03.05.2021
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) zu entscheiden:
Gemarkung Serrig
Gewann/Lage Hinter der Wolfswiese
Wirtschaftsart Landwirtschaftsfläche
Größe (ar) 166,70
Landwirte bzw. Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des oben aufgeführten Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Abt. 4/Grundstücksverkehr, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, Telefon 0651/715-411, Fax 0651/715-17633, bis spätestens 21.05.2021 schriftlich mitzuteilen.
Trier, 03.05.2021
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
- Untere Landwirtschaftsbehörde -
Abfallsäcke | Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.)
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) ist zuständig für die Abfallentsorgung in der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Vulkaneifel, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem Landkreis Trier-Saarburg.
Die nächste Abholung von Restmüll ist in Serrig am:
**********************
Dienstag, den 11.05.2021
**********************
Hinweis zur Restmülltonne:
Bitte beachten Sie, dass der Deckel der Mülltonne geschlossen sein muss.
Wenn ab und zu nicht alles in die Tonne passt, verwenden Sie bitte amtliche
Abfallsäcke. Die 70-Liter-Säcke bekommen Sie hier:
http://www.art-trier.de/abfallsaecke
Ist die Tonne regelmäßig zu klein, kann der Hauseigentümer bei uns einen
größeren Abfallbehälter beantragen:
http://www.art-trier.de/antraege
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) ist zuständig für die Abfallentsorgung in der Stadt Trier, dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, dem Landkreis Vulkaneifel, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm und dem Landkreis Trier-Saarburg.
Die nächste Abholung von Restmüll ist in Serrig am:
**********************
Dienstag, den 11.05.2021
**********************
Hinweis zur Restmülltonne:
Bitte beachten Sie, dass der Deckel der Mülltonne geschlossen sein muss.
Wenn ab und zu nicht alles in die Tonne passt, verwenden Sie bitte amtliche
Abfallsäcke. Die 70-Liter-Säcke bekommen Sie hier:
http://www.art-trier.de/abfallsaecke
Ist die Tonne regelmäßig zu klein, kann der Hauseigentümer bei uns einen
größeren Abfallbehälter beantragen:
http://www.art-trier.de/antraege
🚒 Einsatz der Feuerwehr am 28.04.2021 um 19:30 Uhr 🚒
Einsatzort: Flächenbrand, Saarburg
Ausgerückt wurde zu einem Flächenbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Saarburg. Hier war durch einen Grill eine zwei mal zwei Meter große Fläche in Brand geraten. Das Feuer wurde abgelöscht und der Einsatz konnte zügig beendet werden..
Einheiten vor Ort: MLF, MTF
Einsatzort: Flächenbrand, Saarburg
Ausgerückt wurde zu einem Flächenbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in Saarburg. Hier war durch einen Grill eine zwei mal zwei Meter große Fläche in Brand geraten. Das Feuer wurde abgelöscht und der Einsatz konnte zügig beendet werden..
Einheiten vor Ort: MLF, MTF
Garagentoröffner gefunden
Ca. 150 m vom Angelweiher entfernt wurde ein Garagentoröffner gefunden. Er kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werde.
Karl Heinz Pinter
Ortsbürgermeister Serrig,
Saarsteinstraße 26
54455 Serrig
Telefon: 01637303901
E-Mail: mailto:ortsbuergermeister@serrig.de
Ca. 150 m vom Angelweiher entfernt wurde ein Garagentoröffner gefunden. Er kann beim Ortsbürgermeister abgeholt werde.
Karl Heinz Pinter
Ortsbürgermeister Serrig,
Saarsteinstraße 26
54455 Serrig
Telefon: 01637303901
E-Mail: mailto:ortsbuergermeister@serrig.de
Behinderung am Tunnel
In der Hauptstraße verlor ein Bagger Öl am Freitagmorgen . Die Polizei sicherte die Unfallstelle ab, das Öl wurde aufgenommen.
In der Hauptstraße verlor ein Bagger Öl am Freitagmorgen . Die Polizei sicherte die Unfallstelle ab, das Öl wurde aufgenommen.
Radrennen abgesagt; RTF noch offen
Das für den 18.07.2021 angekündigte Straßenradrennen des RV Frei Weg Serrig muss nun leider doch aufgrund der immer noch andauernden Pandemie abgesagt werden.
Ob die ebenfalls für den 18.07.2021 geplante RTF-Veranstaltung des Vereins gegebenenfalls stattfinden kann, ist noch nicht entschieden. Es erfolgt jedoch hierüber eine zeitgerechte Information.
Das für den 18.07.2021 angekündigte Straßenradrennen des RV Frei Weg Serrig muss nun leider doch aufgrund der immer noch andauernden Pandemie abgesagt werden.
Ob die ebenfalls für den 18.07.2021 geplante RTF-Veranstaltung des Vereins gegebenenfalls stattfinden kann, ist noch nicht entschieden. Es erfolgt jedoch hierüber eine zeitgerechte Information.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
In der Nacht vom Freitag 14.05. zum Samstag 15.05.2021 sind vor der Unterführung Hauptstraße aus der Richtung Bahnhofstr. Und von der Saarsteinstr. Richtung Unterführung zwei Verkehrsschilder gestohlen worden siehe Foto.
Zeugen gesucht bitte bei der Polizeiinspektion Saarburg melden.
In der Nacht vom Freitag 14.05. zum Samstag 15.05.2021 sind vor der Unterführung Hauptstraße aus der Richtung Bahnhofstr. Und von der Saarsteinstr. Richtung Unterführung zwei Verkehrsschilder gestohlen worden siehe Foto.
Zeugen gesucht bitte bei der Polizeiinspektion Saarburg melden.