Fragen & Antworten № 9
Frage: Meine Tochter hat an einem Sonntag ihre Erstkommunion. Bekomme ich trotzdem einen bezahlten Tag frei, auch wenn ich an dem Sonntag ohnehin frei habe.
Antwort: Für Mitarbeitende der Caritas kennen die AVR einige Gründe für Freistellungen von der Arbeit. Auch für Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters gibt es einen Arbeitstag Freistellung unter Fortzahlung der Dienstbezüge (§ 10 Abs. 2 Buchstabe e AVR). Die Freistellung erfolgt auch, wenn die/der Mitarbeiter:in am Ereignistag nicht zur Arbeit verpflichtet ist. Allerdings muss ein „gegenständlicher und zeitlicher Bezug“ zum Ereignis gegeben sein.
Es gab dazu auch ein Schlichtungsverfahren bei der zentralen Schlichtungsstelle des Deutschen Caritas-Verbandes.
Frage: Meine Tochter hat an einem Sonntag ihre Erstkommunion. Bekomme ich trotzdem einen bezahlten Tag frei, auch wenn ich an dem Sonntag ohnehin frei habe.
Antwort: Für Mitarbeitende der Caritas kennen die AVR einige Gründe für Freistellungen von der Arbeit. Auch für Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters gibt es einen Arbeitstag Freistellung unter Fortzahlung der Dienstbezüge (§ 10 Abs. 2 Buchstabe e AVR). Die Freistellung erfolgt auch, wenn die/der Mitarbeiter:in am Ereignistag nicht zur Arbeit verpflichtet ist. Allerdings muss ein „gegenständlicher und zeitlicher Bezug“ zum Ereignis gegeben sein.
Es gab dazu auch ein Schlichtungsverfahren bei der zentralen Schlichtungsstelle des Deutschen Caritas-Verbandes.
Guten Morgen, in der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst zur Aufwertung und Entlastung im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) gab es gestern eine Einigung.
Neben jährlich zwei Regenerationstagen und einer SuE-Zulage enthält das detaillierte Einigungspapier noch weiterer Bestandteile zur finanziellen Aufwertung und Entlastung. Ver.di hat die Ergebnisse in einem Flugblatt zusammengefasst.
Für die 237.000 Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst in 19.000 Einrichtungen der Caritas hatte die Bundeskommission im März eine Verhandlungsgruppe eingesetzt. Beide Seiten waren sich einig, zunächst die Entwicklung der Verhandlungen im kommunalen Öffentlichen Dienst abzuwarten. Die nächste Sitzung der Bundeskommission ist am 30. Juni in Münster. Die Regionalkommission Ost tagt am 7. Juli in Berlin.
Neben jährlich zwei Regenerationstagen und einer SuE-Zulage enthält das detaillierte Einigungspapier noch weiterer Bestandteile zur finanziellen Aufwertung und Entlastung. Ver.di hat die Ergebnisse in einem Flugblatt zusammengefasst.
Für die 237.000 Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst in 19.000 Einrichtungen der Caritas hatte die Bundeskommission im März eine Verhandlungsgruppe eingesetzt. Beide Seiten waren sich einig, zunächst die Entwicklung der Verhandlungen im kommunalen Öffentlichen Dienst abzuwarten. Die nächste Sitzung der Bundeskommission ist am 30. Juni in Münster. Die Regionalkommission Ost tagt am 7. Juli in Berlin.
Guten Tag, heute hat die Bundeskommission in Münster getagt.
Die Tarifrunde in der Anlage 30 wurde durch Beschluss zum Abschluss gebracht. Dadurch erhalten auch die Ärztinnen und Ärzte in der Caritas die identischen verbesserten Arbeitsbedingungen wie die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst (TV-Ärzte VKA). Auch die Erhöhung (mittlere Werte) der Entgelte um 3,35 % und des Erholungsurlaubs um einen Tag wurden beschlossen. Im Rahmen der mittleren Werte müssen nun die zuständigen Regionalkommissionen entsprechende Beschlüsse herbeiführen. Es soll weiterhin die Möglichkeiten für abweichende Regelungen in so genannten kleinen Fachabteilungen geben. Auch hier wurden die Bedingungen sehr deutlich verbessert.
Zur Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33) wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt.
Weitere Details zur Bundeskommissionssitzung können den demnächst erscheinenden Informationsschreiben der Mitarbeiterseite entnommen werden, die auch hier veröffentlicht werden.
Die Regionalkommission Ost tagt am 7. Juli in Berlin.
Die Tarifrunde in der Anlage 30 wurde durch Beschluss zum Abschluss gebracht. Dadurch erhalten auch die Ärztinnen und Ärzte in der Caritas die identischen verbesserten Arbeitsbedingungen wie die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst (TV-Ärzte VKA). Auch die Erhöhung (mittlere Werte) der Entgelte um 3,35 % und des Erholungsurlaubs um einen Tag wurden beschlossen. Im Rahmen der mittleren Werte müssen nun die zuständigen Regionalkommissionen entsprechende Beschlüsse herbeiführen. Es soll weiterhin die Möglichkeiten für abweichende Regelungen in so genannten kleinen Fachabteilungen geben. Auch hier wurden die Bedingungen sehr deutlich verbessert.
Zur Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 33) wurde eine Verhandlungsgruppe eingesetzt.
Weitere Details zur Bundeskommissionssitzung können den demnächst erscheinenden Informationsschreiben der Mitarbeiterseite entnommen werden, die auch hier veröffentlicht werden.
Die Regionalkommission Ost tagt am 7. Juli in Berlin.
Guten Morgen, heute tagt in Berlin die Regionalkommission Ost. Wichtigster Tagesordnungspunkt ist die Umsetzung des Bundesbeschlusses zur Ärztetarifrunde in der Region Ost.
Auch die Regionalkommission Ost hat sich auf eine wertgleiche Übernahme des Bundesbeschlusses für die Ärztinnen und Ärzte geeinigt. Näheres zur Sitzung kann dem RK-Ost-Info entnommen werden, dass in Kürze auch hier erscheint.
Soeben wurde das akmas-Sonder-Info Juli 2022 mit ausführlichen Erläuterungen zum Tarifbeschluss Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht …
Guten Morgen. ab dem 1. September gelten bundesweit neue Mindestlöhne in der ambulanten und stationären Altenpflege.
In den AVR Caritas gibt es in einzelnen Vergütungsgruppen Tabellenentgelte, die unter diesen neuen Mindestentgelten liegen. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) hat daher für die Mitarbeitervertretungen und für Betroffene auf ihrer Internetseite Informationen über den Pflegemindestlohn zusammengetragen.
In den AVR Caritas gibt es in einzelnen Vergütungsgruppen Tabellenentgelte, die unter diesen neuen Mindestentgelten liegen. Die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission (ak.mas) hat daher für die Mitarbeitervertretungen und für Betroffene auf ihrer Internetseite Informationen über den Pflegemindestlohn zusammengetragen.
Caritas Mitarbeiterseite fordert 10,5 Prozent
In ihrer Sitzung am 18. Oktober 2022 in Fulda hat die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ihre Forderungen für die Tarifrunde 2023 beschlossen.
Die über 650.000 Beschäftigten der zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste sollen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr erhalten. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten sollen 200 Euro mehr erhalten.
Die Caritas Mitarbeiterseite schließt sich damit den Forderungen von ver.di in der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes der Kommunen und des Bundes an.
Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die aktuellen Preissteigerungen wirken wie permanente Lohnkürzungen, gerade in den unteren und mittleren Lohngruppen. Pandemie und Arbeitsverdichtung treiben die Beschäftigten über den Rand ihrer Belastungsgrenze. Das Ziel der kommenden Tarifrunde ist klar: Wir müssen hier wirkungsvoll gegensteuern, sonst stimmen die Beschäftigten mit den Füßen ab!“
Verhandelt wird für über 650.000 Beschäftigte in allen Einrichtungen der Caritas, unter anderem aus der Pflege, dem Sozial- und Erziehungsdienst, medizinischen und therapeutischen Berufen sowie der Servicebereichen und der Verwaltung. Ausgenommen sind nur Ärztinnen und Ärzte, für die am 30. Juni 2022 ein Abschluss erzielt wurde, und Lehrkräfte, deren Vergütung sich am Tarifvertrag der Länder orientiert.
In ihrer Sitzung am 18. Oktober 2022 in Fulda hat die Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes ihre Forderungen für die Tarifrunde 2023 beschlossen.
Die über 650.000 Beschäftigten der zur Caritas gehörenden Einrichtungen und Dienste sollen 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro mehr erhalten. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten sollen 200 Euro mehr erhalten.
Die Caritas Mitarbeiterseite schließt sich damit den Forderungen von ver.di in der Tarifrunde des Öffentlichen Dienstes der Kommunen und des Bundes an.
Thomas Rühl, Sprecher der Caritas Mitarbeiterseite:
„Die aktuellen Preissteigerungen wirken wie permanente Lohnkürzungen, gerade in den unteren und mittleren Lohngruppen. Pandemie und Arbeitsverdichtung treiben die Beschäftigten über den Rand ihrer Belastungsgrenze. Das Ziel der kommenden Tarifrunde ist klar: Wir müssen hier wirkungsvoll gegensteuern, sonst stimmen die Beschäftigten mit den Füßen ab!“
Verhandelt wird für über 650.000 Beschäftigte in allen Einrichtungen der Caritas, unter anderem aus der Pflege, dem Sozial- und Erziehungsdienst, medizinischen und therapeutischen Berufen sowie der Servicebereichen und der Verwaltung. Ausgenommen sind nur Ärztinnen und Ärzte, für die am 30. Juni 2022 ein Abschluss erzielt wurde, und Lehrkräfte, deren Vergütung sich am Tarifvertrag der Länder orientiert.
Heute hat die Bundeskommission in Fulda getagt. Dabei wurden auch Verbesserungen für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen.
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Mitarbeitende in Anlage 33 je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) in Höhe von 130 € (S 2 bis S 11a) bzw. 180 € (Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen und Heilpädagog:innen in S 11b, S 12, S 14 bzw. S 15). Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitenden je nach Entgeltgruppe eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 €.
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter:innen in Anlage 33 eine monatliche Zulage in Höhe von 70 €. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitende eine Einmalzahlung von 490 €.
Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Wohnzulage auf 100 bzw. 50 €, und die Werkstattzulage auf 65 € pro Monat. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitende je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 270, 135 bzw. 170 €.
Zur Entlastung erhalten alle Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst (in Anlage 33) ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Teile ihrer SuE-Zulagen in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Bezüglich der beschlossenen mittleren Werte (€urobeträge) bedarf es noch eines Beschlusses in den Regionalkommissionen. Die Regionalkommission Ost tagt am 3. November 2022 in Leipzig.
Die übrigen Teile der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst sollen bei der nächsten Sitzung der Bundeskommission am 8. Dezember 2022 in Fulda beschlossen werden.
Nähere Informationen auch zu den weiteren Beschlüssen können dem in Kürze folgenden ak.mas-Info entnommen werden.
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Mitarbeitende in Anlage 33 je nach Tätigkeitsbereich eine monatliche Zulage (SuE-Zulage) in Höhe von 130 € (S 2 bis S 11a) bzw. 180 € (Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen und Heilpädagog:innen in S 11b, S 12, S 14 bzw. S 15). Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitenden je nach Entgeltgruppe eine Einmalzahlung von 910 bzw. 1.240 €.
Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Praxisanleiter:innen in Anlage 33 eine monatliche Zulage in Höhe von 70 €. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitende eine Einmalzahlung von 490 €.
Ab dem 1. Januar 2023 steigt die Wohnzulage auf 100 bzw. 50 €, und die Werkstattzulage auf 65 € pro Monat. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 erhalten diese Mitarbeitende je nach Tätigkeit eine Einmalzahlung in Höhe von 270, 135 bzw. 170 €.
Zur Entlastung erhalten alle Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst (in Anlage 33) ab 2022 bis zu zwei Regenerationstage unter Fortzahlung ihrer Bezüge. Ab dem Jahr 2024 besteht für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, Teile ihrer SuE-Zulagen in bis zu zwei zusätzliche freie Tage umzuwandeln.
Bezüglich der beschlossenen mittleren Werte (€urobeträge) bedarf es noch eines Beschlusses in den Regionalkommissionen. Die Regionalkommission Ost tagt am 3. November 2022 in Leipzig.
Die übrigen Teile der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst sollen bei der nächsten Sitzung der Bundeskommission am 8. Dezember 2022 in Fulda beschlossen werden.
Nähere Informationen auch zu den weiteren Beschlüssen können dem in Kürze folgenden ak.mas-Info entnommen werden.
Hier kommt der angekündigte Bericht von der Bundeskommissionssitzung vom Donnerstag vergangener Woche im ak.mas-Info …
Außerdem empfehlen wir die Podcastfolge aus dem Bistum Erfurt …
Wir wünschen ein schönes Wochenende
Wir wünschen ein schönes Wochenende
Guten Abend, heute hat die Regionalkommission Ost in Leipzig getagt. Die Ergebnisse der Sitzung können unserem Info entnommen werden …