QUERDENKEN (718 - SCHORNDORF) - INFO-Kanal
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🌟Wissenschaftlich wird es eng für Politik und Gerichte🌟

https://www.mdpi.com/1660-4601/18/8/4344

Die erste Meta-Studie zu Masken liegt vor.
Ergebnis:

Masken sind gesundheitsgefährdend!

Die Verfasser raten Ärzten dringend, auf ihren Eid zu achten, und großzügig Befreiungen auszusprechen.
Diese Studie dürfte zweierlei bedeuten:

1. Ärzte, die wegen angeblich falscher Atteste ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind, dürfen nicht weiter verfolgt werden.

2. Bußgelder wegen Maskenverstößen müssen zurückgenommen werden.

Jeder, der einen Bußgeldbescheid bekommen hat, sollte diese Studie an die zuständige Behörde/Staatsanwaltschaft senden.

Auch Schulleitungen/Lehrer und Arbeitgeber sollten noch vorsichtiger sein.
Denkt daran, die Pandemie wird vorbei sein und damit Panik und Hysterie. Dann werden die Gerichte - alleine, um von ihrer eigenen Schuld abzulenken - euch zum Sündenbock machen und mit aller Härte verfolgen.
Immer mehr Rechtsanwälte raten dringend davon ab, auch nur einen Schüler oder einen Arbeitnehmer zu "nötigen", eine Maske zu tragen, ohne vorher ein konkretes Positivattest eines Arztes bekommen zu haben.

Auch Geschäftsinhabern wird abgeraten, niemanden ohne Maske mehr des Geschäfts zu verweisen.

Masken erzeugen Gesundheitsschäden und es gibt keine einzige Studie, die evident den Nutzen belegt.
Schreibt an eure Türen, dass ihr davon ausgeht, dass jeder der keine Maske trägt, befreit ist. Es ist nicht eure Aufgabe Hilfssherrif zu spielen. Ihr begebt euch dadurch nur in die Gefahr, euch selbst strafbar zu machen.

Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz:

Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 1 UN Antifolterkonvention

Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck «Folter» jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden ... um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.

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