✏️ Problembär 🐻🔎📰
Hip-Hop-Szene in Aufruhr Gangster-Rapper Xatar ist tot Wie BILD erfuhr, ist Gangster-Rapper Xatar tot. Er soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gestorben sein. Die Todesursache des Musikers ist noch unklar. Er soll nicht in seiner Wahlheimat Köln…
Sein ganzer Ruhm und Reichtum basierte letztlich auf dem Goldräuber-Mythos – irgendwann kommt nun mal die Rechnung, in welcher Form auch immer.
Forwarded from Lukreta ✌🏼
In diesen Tagen jährt sich zum neunten Mal der Mord an Niklas Pöhler. Anfang Mai 2016 war der damals 17-Jährige in Begleitung seiner Freunde auf dem Heimweg von "Rhein in Flammen".
An der Rheinallee in Bad Godesberg wurde er angesprochen von drei jungen Männern, die kurzerhand auf ihn einprügelten und ihn mit mehreren Tritten gegen den Kopf schwer verletzten. Seine Freunde schritten ein und wurden ebenfalls angegriffen.
Die drei Täter sprachen Zeugenaussagen zufolge akzentfrei Deutsch. Zwei von ihnen waren dunkler Hautfarbe.
Niklas war zuerst bewusstlos, wurde vom Notarzt reanimiert, verstarb aber aufgrund der Schwere seiner Verletzungen am 12. Mai im Krankenhaus.
Mehrere mutmaßliche Täter wurden ermittelt, eine Jacke mit Blut des Opfers gefunden und Zeugen verprügelt. Dennoch gibt es bis heute keine Klarheit über den genauen Tathergang.
An der Rheinallee brennt immer noch eine Kerze für einen Jungen, der diese Welt viel zu früh verlassen musste.
Wir wollen sein Andenken wahren und ihn nicht vergessen!
An der Rheinallee in Bad Godesberg wurde er angesprochen von drei jungen Männern, die kurzerhand auf ihn einprügelten und ihn mit mehreren Tritten gegen den Kopf schwer verletzten. Seine Freunde schritten ein und wurden ebenfalls angegriffen.
Die drei Täter sprachen Zeugenaussagen zufolge akzentfrei Deutsch. Zwei von ihnen waren dunkler Hautfarbe.
Niklas war zuerst bewusstlos, wurde vom Notarzt reanimiert, verstarb aber aufgrund der Schwere seiner Verletzungen am 12. Mai im Krankenhaus.
Mehrere mutmaßliche Täter wurden ermittelt, eine Jacke mit Blut des Opfers gefunden und Zeugen verprügelt. Dennoch gibt es bis heute keine Klarheit über den genauen Tathergang.
An der Rheinallee brennt immer noch eine Kerze für einen Jungen, der diese Welt viel zu früh verlassen musste.
Wir wollen sein Andenken wahren und ihn nicht vergessen!
Forwarded from Manfred Lehmann
Womit die Hintergründe auch dieses Falls geklärt sind.
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/tod-nach-maifest-dieser-autotuner-soll-hanna-19-totgerast-haben-6818ce3d6255e217f6c1a520?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.pro-remscheid.org/was-die-lokalmedien-verschweigen-beruechtigter-raser-burak-can-a-faehrt-in-lennep-19-jaehrige-tot/
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/tod-nach-maifest-dieser-autotuner-soll-hanna-19-totgerast-haben-6818ce3d6255e217f6c1a520?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.pro-remscheid.org/was-die-lokalmedien-verschweigen-beruechtigter-raser-burak-can-a-faehrt-in-lennep-19-jaehrige-tot/
Forwarded from XzumTreme
Das ist mal ne Ansage!
In der grünen Hochburg baden Württemberg ist die AfD mittlerweile vor den Grünen!
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Forwarded from XzumTreme
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Ist Angela Merkel rechtsextrem?
Chrupalla hat hier definitiv nen Punkt!
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Forwarded from 1984 - Das Magazin | Oliver Flesch
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Der Missbrauch hat ein Ende
Zum Tod von Margot Friedländer, sie wurde 103 Jahre alt, hier nochmal mein Video aus Februar 2025, es heißt:
Wie die Lügenlinken der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer die Worte im Mund verdrehen
Forwarded from TheRealTom (tm) - Trusted Flagger
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Na, heizt ihr auch schon mit nachhaltigen Molekülen?
Forwarded from Freiburger Standard
„Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder werfen der AfD vor allem die Propagierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vor. Alle weiteren Vorwürfe der Verletzung der Menschenwürdegarantie oder des Demokratieprinzips schließen sich an den inkriminierten ethnisch-kulturellen Volksbegriff an. So werde aus Sicht des BfV mit der Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs zugleich die Achtung vor der fundamentalen Rechtsgleichheit nicht-ethnisch deutscher Staatsangehöriger bestritten und diese in der Folge aus dem Staatsvolk ausgegliedert.
Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.
Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.
So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.
Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:
1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.
Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.
So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.
Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:
1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
Freiburger Standard
Der ungewisse juristische Rahmen eines AfD-Verbotsverfahrens
Von Jakob Maria Mierscheid
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…
Forwarded from Freiburger Standard
Mit diesem Bekenntnis zur ungeteilten Volkssouveränität enthält das Grundgesetz nicht etwa eine lose ideologische Legitimationsideologie, sondern eine echte Kompetenznorm, die normative verfassungsrechtliche Bindungskraft entfaltet.
Daraus folgt, dass bereits vor dem Grundgesetz ein deutsches Volk existierte. In seiner ethnisch-kulturellen Zusammensetzung formuliert es das materielle Leitbild des Staatsangehörigkeitsrechts.
3Dem steht auch die Regelung des Art. 116 I Fall 1 nicht entgegen, wonach Deutscher iSd GG der Inhaber der Staatbürgerschaft ist. Denn Fall 2 der Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Volkszugehörigkeit als Kriterium der Staatsangehörigkeit. Zudem stellte Art. 116 gerade die rechtliche Kontinuität zwischen dem Staatsvolk des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik her. Mit anderen Worten ordnet die Vorschrift an, dass wer im Kaiserreich Deutscher war, es in der Bundesrepublik ebenfalls sein soll. Art. 116 ist somit als Ausprägung der Fortsetzung des Nationalstaates der Deutschen (Präambel) zu sehen.
Zu Recht geht deshalb ein gewichtiger Teil des Schrifttums davon aus, dass Art. 116 I GG nicht nur einen formalen Zurechnungszusammenhang, sondern eine Statusgarantie zwecks Erhaltung des ethnisch-kulturellen Volkes enthalte. …“
https://freiburger-standard.de/2025/05/09/der-ungewisse-juristische-rahmen-eines-afd-verbotsverfahrens/
Daraus folgt, dass bereits vor dem Grundgesetz ein deutsches Volk existierte. In seiner ethnisch-kulturellen Zusammensetzung formuliert es das materielle Leitbild des Staatsangehörigkeitsrechts.
3Dem steht auch die Regelung des Art. 116 I Fall 1 nicht entgegen, wonach Deutscher iSd GG der Inhaber der Staatbürgerschaft ist. Denn Fall 2 der Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Volkszugehörigkeit als Kriterium der Staatsangehörigkeit. Zudem stellte Art. 116 gerade die rechtliche Kontinuität zwischen dem Staatsvolk des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik her. Mit anderen Worten ordnet die Vorschrift an, dass wer im Kaiserreich Deutscher war, es in der Bundesrepublik ebenfalls sein soll. Art. 116 ist somit als Ausprägung der Fortsetzung des Nationalstaates der Deutschen (Präambel) zu sehen.
Zu Recht geht deshalb ein gewichtiger Teil des Schrifttums davon aus, dass Art. 116 I GG nicht nur einen formalen Zurechnungszusammenhang, sondern eine Statusgarantie zwecks Erhaltung des ethnisch-kulturellen Volkes enthalte. …“
https://freiburger-standard.de/2025/05/09/der-ungewisse-juristische-rahmen-eines-afd-verbotsverfahrens/
Freiburger Standard
Der ungewisse juristische Rahmen eines AfD-Verbotsverfahrens
Von Jakob Maria Mierscheid
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…
✏️ Problembär 🐻🔎📰
Mit diesem Bekenntnis zur ungeteilten Volkssouveränität enthält das Grundgesetz nicht etwa eine lose ideologische Legitimationsideologie, sondern eine echte Kompetenznorm, die normative verfassungsrechtliche Bindungskraft entfaltet. Daraus folgt, dass bereits…
Letzten Endes geht es doch im Kern bloß um eine völkerrechtlich-historische Kontinuität, welche logischerweise weit über das Grundgesetz hinausgeht – und somit eben auch, aber nicht ausschließlich eine ethnisch-kulturelle Dimension enthält. Dass diese bewahrt werden sollte, liegt in der Natur der Sache und sollte eigentlich gar nicht erklärungsbedürftig sein. Gleiches gilt für die Tatsache, dass selbstverständlich ausnahmslos jeder Staatsbürger die gleichen Rechte innehat.
Wieso ist es dann dennoch so relevant, auf die Bewahrung und Fortsetzung der ethnokulturellen Kontinuität im Sinne einer relativen Homogenität zu bestehen, mögen sich manche fragen. – Die Antwort liegt, wie so oft, am besten im Kontrast dazu begründet: Also was wäre, wenn diese regulatorische Schranke gänzlich wegfiele?
Nun, es würde mittel- bis langfristig unumkehrbaren Zuständen Tür und Tor öffnen: Tilgung jeglicher historisch, kulturell und ethnisch gewachsener Kollektiventitäten, die bestenfalls noch museal begutachtet werden könnten, ähnlich wie die amerikanischen Ureinwohner, also ein bloßes stereotypes Abziehbild dessen, was über Jahrhunderte gewachsen ist und in aller natürlichen Selbstverständlichkeit und Würde Bestand hatte.
Des Weiteren würde dies vor allem bedeuten, dass die Bundesrepublik Deutschland zu einer bloßen Verwaltungseinheit bzw. einem globalistisch gemanageten Wirtschaftsraum degradiert werden würde – ein zentralistisch gelenkter, autoritärer Orwellstaat, in dem die Reschkes, Restles und Böhmermanns die Staatsdoktrin vorbeten, nämlich die bedingungslose Unterwerfung der verbliebenen einheimischen Teilbevölkerung bis hin zur absoluten Selbstverleugnung.
Es handelt sich um ein durchweg geisteskrank-bösartiges Gesellschaftsexperiment, welches offenbar um jeden Preis durchgepeitscht werden soll.
Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung, und ich beobachte die Entwicklungen und forcierten Umbrüche nun schon seit vielen Jahren sehr genau. Ich kann zu keinen anderen Schlüssen mehr kommen. Aber soll sich jeder seine eigene Meinung bilden – solange er nicht von Erkenntnisangst ausgebremst und von Realitätsverdrängung abgehalten wird.
Gerade vor dem Hintergrund des Kriegsendes von 1945 müssen wir erkennen: Wir werden immer noch – aber seit einigen Jahren wieder umso mehr – wie ein besiegtes Volk behandelt, mit allem was dazugehört(e). Allein die täglichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in diesem Ausmaß und in dieser speziellen Ausprägung sind mindestens starke Indizien für die Willkürherrschaft militärischer Sieger zwecks Demütigung und psychologischer Kriegsführung, um die letzten Widerstandskräfte sukzessive zu brechen.
In Verbindung mit dem medialen, politischen wie juristischen Messen mit zweierlei Maß, welches bereits ein prägendes Wesensmerkmal der postdemokratischen BRD zu sein scheint, erhärtet sich nur stetig der schlimme Verdacht, dass das deutsche Volk von den eigenen "Eliten" verraten und verkauft worden ist.
Das sind natürlich harte Worte, und mitunter auch schwere Vorwürfe, aber wie gesagt: es erscheint mir nun mal keine andere "Erklärung" plausibler. Und ausschließlich mit Dummheit, Ignoranz und Inkompetenz sind diese systematisch organisierten und exekutierten Transformationsprozesse aus meiner Sicht schon lange nicht mehr zu erklären, geschweige denn zu rechtfertigen.
Wieso ist es dann dennoch so relevant, auf die Bewahrung und Fortsetzung der ethnokulturellen Kontinuität im Sinne einer relativen Homogenität zu bestehen, mögen sich manche fragen. – Die Antwort liegt, wie so oft, am besten im Kontrast dazu begründet: Also was wäre, wenn diese regulatorische Schranke gänzlich wegfiele?
Nun, es würde mittel- bis langfristig unumkehrbaren Zuständen Tür und Tor öffnen: Tilgung jeglicher historisch, kulturell und ethnisch gewachsener Kollektiventitäten, die bestenfalls noch museal begutachtet werden könnten, ähnlich wie die amerikanischen Ureinwohner, also ein bloßes stereotypes Abziehbild dessen, was über Jahrhunderte gewachsen ist und in aller natürlichen Selbstverständlichkeit und Würde Bestand hatte.
Des Weiteren würde dies vor allem bedeuten, dass die Bundesrepublik Deutschland zu einer bloßen Verwaltungseinheit bzw. einem globalistisch gemanageten Wirtschaftsraum degradiert werden würde – ein zentralistisch gelenkter, autoritärer Orwellstaat, in dem die Reschkes, Restles und Böhmermanns die Staatsdoktrin vorbeten, nämlich die bedingungslose Unterwerfung der verbliebenen einheimischen Teilbevölkerung bis hin zur absoluten Selbstverleugnung.
Es handelt sich um ein durchweg geisteskrank-bösartiges Gesellschaftsexperiment, welches offenbar um jeden Preis durchgepeitscht werden soll.
Das ist jedenfalls meine persönliche Meinung, und ich beobachte die Entwicklungen und forcierten Umbrüche nun schon seit vielen Jahren sehr genau. Ich kann zu keinen anderen Schlüssen mehr kommen. Aber soll sich jeder seine eigene Meinung bilden – solange er nicht von Erkenntnisangst ausgebremst und von Realitätsverdrängung abgehalten wird.
Gerade vor dem Hintergrund des Kriegsendes von 1945 müssen wir erkennen: Wir werden immer noch – aber seit einigen Jahren wieder umso mehr – wie ein besiegtes Volk behandelt, mit allem was dazugehört(e). Allein die täglichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in diesem Ausmaß und in dieser speziellen Ausprägung sind mindestens starke Indizien für die Willkürherrschaft militärischer Sieger zwecks Demütigung und psychologischer Kriegsführung, um die letzten Widerstandskräfte sukzessive zu brechen.
In Verbindung mit dem medialen, politischen wie juristischen Messen mit zweierlei Maß, welches bereits ein prägendes Wesensmerkmal der postdemokratischen BRD zu sein scheint, erhärtet sich nur stetig der schlimme Verdacht, dass das deutsche Volk von den eigenen "Eliten" verraten und verkauft worden ist.
Das sind natürlich harte Worte, und mitunter auch schwere Vorwürfe, aber wie gesagt: es erscheint mir nun mal keine andere "Erklärung" plausibler. Und ausschließlich mit Dummheit, Ignoranz und Inkompetenz sind diese systematisch organisierten und exekutierten Transformationsprozesse aus meiner Sicht schon lange nicht mehr zu erklären, geschweige denn zu rechtfertigen.
Forwarded from Schuberts Lagemeldung - Stefan Schubert Offiziell
„Clownswelt“
Böhmermann veröffentlicht persönliche Informationen eines rechten YouTubers – Kamerateam fährt zum Haus der Eltern
Weil der anonyme YouTuber „Clownswelt“ vermeintlich ein „rechtsextremer Internetpropagandist“ ist, veröffentlichen Jan Böhmermann und die Zeit den Namen und zahlreiche weitere persönliche Daten des YouTubers.
Der YouTuber „Clownswelt“ hat auf seinem Kanal 227.000 Abonnenten – bislang trat er in seinen Videos immer anonym auf, weder zeigte er sein Gesicht noch veröffentlichte er seinen Namen; an seine Stelle trat eine gezeichnete Clownsfigur. Am Freitag haben jedoch das ZDF Magazin Royale und die Zeit den YouTuber „gedoxxt“, also seine persönlichen Informationen veröffentlicht.
In einer Sendung von Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale ging der Moderator auf den YouTuber los: Er sei ein „rechtsextremer Internetpropagandist“ und Teil der „rechtsextremen fünften Kolonne der AfD“ – in einem Artikel der Zeit, der infolge der gemeinsamen Aktion von Magazin Royale und Zeit entstanden ist, wird „Clownswelt“ vorgeworfen, er würde gegen „Frauen, Politiker und Promis“ hetzen – seine Videos seien „menschenverachtend“.
https://apollo-news.net/boehmermann-veroeffentlicht-persoenliche-informationen-eines-rechten-youtubers-kamerateam-faehrt-zum-haus-der-eltern/
Böhmermann veröffentlicht persönliche Informationen eines rechten YouTubers – Kamerateam fährt zum Haus der Eltern
Weil der anonyme YouTuber „Clownswelt“ vermeintlich ein „rechtsextremer Internetpropagandist“ ist, veröffentlichen Jan Böhmermann und die Zeit den Namen und zahlreiche weitere persönliche Daten des YouTubers.
Der YouTuber „Clownswelt“ hat auf seinem Kanal 227.000 Abonnenten – bislang trat er in seinen Videos immer anonym auf, weder zeigte er sein Gesicht noch veröffentlichte er seinen Namen; an seine Stelle trat eine gezeichnete Clownsfigur. Am Freitag haben jedoch das ZDF Magazin Royale und die Zeit den YouTuber „gedoxxt“, also seine persönlichen Informationen veröffentlicht.
In einer Sendung von Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale ging der Moderator auf den YouTuber los: Er sei ein „rechtsextremer Internetpropagandist“ und Teil der „rechtsextremen fünften Kolonne der AfD“ – in einem Artikel der Zeit, der infolge der gemeinsamen Aktion von Magazin Royale und Zeit entstanden ist, wird „Clownswelt“ vorgeworfen, er würde gegen „Frauen, Politiker und Promis“ hetzen – seine Videos seien „menschenverachtend“.
https://apollo-news.net/boehmermann-veroeffentlicht-persoenliche-informationen-eines-rechten-youtubers-kamerateam-faehrt-zum-haus-der-eltern/
Apollo News
Böhmermann veröffentlicht persönliche Informationen eines rechten YouTubers – Reporterteam fährt zum Haus der Eltern
Weil der anonyme YouTuber „Clownswelt“ vermeintlich ein „rechtsextremer Internetpropagandist“ ist, veröffentlichen Jan Böhmermann und die Zeit den Namen und zahlreiche weitere persönliche Daten des YouTubers.
Forwarded from Alexander Tuschinski
"Schwachkopf-Affäre" - Trailer und große Neuigkeiten
Mein Film (43 min) über Stefan Niehoff feiert am 16. Mai 2025 Premiere auf dem IFS Film Festival in Los Angeles. Am selben Tag erscheint er auch auf Youtube. Danke für eure motivierenden Worte!
👉 Trailer auf Youtube:
https://youtu.be/4WooKWtMl0U
Alexander Tuschinski
t.me/AlexanderTuschinski
Mein Film (43 min) über Stefan Niehoff feiert am 16. Mai 2025 Premiere auf dem IFS Film Festival in Los Angeles. Am selben Tag erscheint er auch auf Youtube. Danke für eure motivierenden Worte!
👉 Trailer auf Youtube:
https://youtu.be/4WooKWtMl0U
Alexander Tuschinski
t.me/AlexanderTuschinski
Forwarded from Apollo News
Die Anklage warf einem 30-jährigen Syrer 140 Vergewaltigungen in einer islamischen Kinderehe mit einer 15-Jährigen in Deutschland vor. Das Verfahren endete jetzt in einem Freispruch.
https://apollo-news.net/anklage-sprach-von-bis-zu-140-vergewaltigungen-freispruch-nach-islamischer-kinderehe-in-deutschland/
https://apollo-news.net/anklage-sprach-von-bis-zu-140-vergewaltigungen-freispruch-nach-islamischer-kinderehe-in-deutschland/
Apollo News
Anklage sprach von bis zu 140 Vergewaltigungen: Freispruch nach islamischer Kinderehe in Deutschland
Ein Syrer, heute 30 Jahre alt, schloss 2022 mit einer 15-Jährigen eine islamische Ehe – nun wurde er vom Vorwurf der Vergewaltigung in 140 Fällen freigesprochen.
Forwarded from Der Waldgang
„[…] Während dieses Streits stach plötzlich ein 17-Jähriger mit einem Messer auf den Jungen (14) ein. Der Tatverdächtige floh von dem Spielplatz. Nach ihm fahnden die Ermittler, er ist bereits polizeibekannt. […]“
14-Jähriger auf Spielplatz in Menden erstochen https://bild.de/news/jugendlicher-17-tatverdaechtig-14-jaehriger-auf-spielplatz-getoetet-681f53b56255e217f6c23b6f
14-Jähriger auf Spielplatz in Menden erstochen https://bild.de/news/jugendlicher-17-tatverdaechtig-14-jaehriger-auf-spielplatz-getoetet-681f53b56255e217f6c23b6f
Forwarded from Der Waldgang
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„[…] Während dieses Streits stach plötzlich ein 17-Jähriger mit einem Messer auf den Jungen (14) ein. Der Tatverdächtige floh von dem Spielplatz. Nach ihm fahnden die Ermittler, er ist bereits polizeibekannt. […]“ 14-Jähriger auf Spielplatz in Menden erstochen…
„Wie ein Polizeisprecher t-online sagte, ist der Tatverdächtige noch auf der Flucht. Die Polizei fahndet nach dem Mann und will im Laufe des Samstags ein Fahndungsfoto veröffentlichen.“
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100716310/menden-im-sauerland-jugendlicher-toetet-14-jaehrigen-taeter-auf-der-flucht.html
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100716310/menden-im-sauerland-jugendlicher-toetet-14-jaehrigen-taeter-auf-der-flucht.html
t-online
Jugendlicher Täter auf der Flucht: 14-Jähriger im Sauerland erstochen
Eine Gewalttat unter Jugendlichen erschüttert NRW. Der tatverdächtige Minderjährige ist auf der Flucht. Der Innenminister zeigt sich alarmiert.