Forwarded from Nius
🚨EILMELDUNG: Jahre Haft für Philippos-Killer: Gericht verurteilt 19-jährigen Syrer
Im Fall des grausamen Mordes von Philippos Tsanis hat das Landgericht Bielefeld sein Urteil gesprochen: Neun Jahre Jugendhaft für den Haupttäter Mwafak A. (19). Der Syrer hatte den 18-jährigen Schüler im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen zu Tode geprügelt.
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Im Fall des grausamen Mordes von Philippos Tsanis hat das Landgericht Bielefeld sein Urteil gesprochen: Neun Jahre Jugendhaft für den Haupttäter Mwafak A. (19). Der Syrer hatte den 18-jährigen Schüler im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen zu Tode geprügelt.
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Forwarded from Apollo News
Friedrich Merz hatte im Wahlkampf umfassende Zurückweisungen an den Grenzen angekündigt, rückt nun aber davon ab: In Brüssel stellte er klar, dass Grenzkontrollen lediglich „in etwa so wie bei der Fußball-Europameisterschaft“ erfolgen sollen.
https://apollo-news.net/merz-will-nur-noch-grenzkontrollen-in-etwa-so-wie-bei-der-fuball-europameisterschaft/
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Apollo News
Merz will nur noch Grenzkontrollen „in etwa so wie bei der Fußball-Europameisterschaft“
Friedrich Merz hatte im Wahlkampf umfassende Zurückweisungen an den Grenzen angekündigt, rückt nun aber davon ab: In Brüssel stellte er klar, dass Grenzkontrollen lediglich „in etwa so wie bei der Fußball-Europameisterschaft“ erfolgen sollen.
Forwarded from Ein Prozent
Wir haben es getan!
Wer Wahlbeobachter systematisch behindert, Zugang zur Auszählung erschwert und sich dabei auf eine selbst erfundene Handreichung beruft, verstößt nicht nur gegen demokratische Grundsätze – er macht sich unser Meinung nach strafbar.
🟠 Dr. Ruth Brand hat mit ihren Anweisungen zur Bundestagswahl 2025 den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt. Ohne Gesetz, ohne Rechtfertigung – aber mit Wirkung: Bürger wurden ausgeschlossen, Wahlbeobachtung verhindert.
➡️ Wir akzeptieren das nicht. Die Demokratie gehört dem Volk, nicht den Bürokraten. Alle Fakten hier nachlesen.
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Wer Wahlbeobachter systematisch behindert, Zugang zur Auszählung erschwert und sich dabei auf eine selbst erfundene Handreichung beruft, verstößt nicht nur gegen demokratische Grundsätze – er macht sich unser Meinung nach strafbar.
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Forwarded from Apollo News
Im Interview mit Apollo News schätzt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz die bisher bekannten Teile des AfD-Gutachtens ein - er hält es für wenig schlüssig. Gerade die Kern-Argumentation mit dem ethnischen Volksbegriff hält er für „völligen Unsinn“.
https://apollo-news.net/kernargumentation-auf-basis-des-ethnischen-volksbegriffs-ist-voelliger-unsinn-interview-mit-rupert-scholz/
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Apollo News
Verfassungsschutz-Argumentation auf Basis des ethnischen Volksbegriffs ist „völliger Unsinn“ – Interview mit Rupert Scholz
Nachdem ein Medienbericht weite Einblicke in das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD gewährte, sprach Apollo News mit dem renommierten Verfassungsrechtler Rupert Scholz darüber. Er übt scharfe Kritik - insbesondere an der Kernargumentation des Verfassungsschutzes.
Forwarded from Alexander-wallasch.de
Gesichert rechtsextrem: Deutsche mit parallel verlaufenden Familiengeschichten. Das totalitäre Gutachten des Verfassungsschutzes: https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/gesichert-rechtsextrem-deutsche-mit-parallel-verlaufenden-familiengeschichten
www.alexander-wallasch.de/unterstuetzen
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Forwarded from Team Bystron
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Forwarded from Schuberts Lagemeldung - Stefan Schubert Offiziell
Hip-Hop-Szene in Aufruhr
Gangster-Rapper Xatar ist tot
Wie BILD erfuhr, ist Gangster-Rapper Xatar tot. Er soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gestorben sein. Die Todesursache des Musikers ist noch unklar. Er soll nicht in seiner Wahlheimat Köln, sondern in Berlin gestorben sein.
Mehrere Personen aus dem Umfeld des Rappers bestätigen gegenüber BILD den Tod, die Nachricht soll die deutsche Hip-Hop-Szene in den letzten Stunden in Aufruhr versetzt haben. Erste Personen kondolieren schon unter seinem letzten Instagram-Beitrag aus dem Jahr 2024.
Xatars ehemalige Promoterin Marina Buzunashvilli postete ein Foto in ihrer Instagram-Story mit den Worten: „Bis wir uns wiedersehen.“ Auch Rapper-Kollege Farid Bang (38) bestätigte inzwischen den Tod auf Instagram.
Xatar: Vom Räuber zum Rapper
Der Musiker gelangte früh auf die schiefe Bahn, begann mit 14, Drogen zu verkaufen und knüpfte wenig später Kontakte zur Mafia.
Mit seinen Komplizen zog Xatar dann 2009 einen der spektakulärsten Raubüberfälle in der Geschichte Baden-Württembergs ab: Am 15. Dezember verkleideten sich Xatar und seine Bande als Zollfahnder, überfielen einen Wertgut-Transporter bei Ludwigsburg, fesselten die Fahrer.
https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/gangster-rapper-xatar-ist-tot-hip-hop-szene-in-aufruhr-681de59f6255e217f6c225d8
Gangster-Rapper Xatar ist tot
Wie BILD erfuhr, ist Gangster-Rapper Xatar tot. Er soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gestorben sein. Die Todesursache des Musikers ist noch unklar. Er soll nicht in seiner Wahlheimat Köln, sondern in Berlin gestorben sein.
Mehrere Personen aus dem Umfeld des Rappers bestätigen gegenüber BILD den Tod, die Nachricht soll die deutsche Hip-Hop-Szene in den letzten Stunden in Aufruhr versetzt haben. Erste Personen kondolieren schon unter seinem letzten Instagram-Beitrag aus dem Jahr 2024.
Xatars ehemalige Promoterin Marina Buzunashvilli postete ein Foto in ihrer Instagram-Story mit den Worten: „Bis wir uns wiedersehen.“ Auch Rapper-Kollege Farid Bang (38) bestätigte inzwischen den Tod auf Instagram.
Xatar: Vom Räuber zum Rapper
Der Musiker gelangte früh auf die schiefe Bahn, begann mit 14, Drogen zu verkaufen und knüpfte wenig später Kontakte zur Mafia.
Mit seinen Komplizen zog Xatar dann 2009 einen der spektakulärsten Raubüberfälle in der Geschichte Baden-Württembergs ab: Am 15. Dezember verkleideten sich Xatar und seine Bande als Zollfahnder, überfielen einen Wertgut-Transporter bei Ludwigsburg, fesselten die Fahrer.
https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/gangster-rapper-xatar-ist-tot-hip-hop-szene-in-aufruhr-681de59f6255e217f6c225d8
bild.de
Gangster-Rapper Xatar ist tot: Hip-Hop-Szene in Aufruhr
Wie BILD erfuhr, ist Gangster-Rapper Xatar tot. Er soll im Alter von 43 Jahren in der Nacht zu Freitag gestorben sein.
✏️ Problembär 🐻🔎📰
Hip-Hop-Szene in Aufruhr Gangster-Rapper Xatar ist tot Wie BILD erfuhr, ist Gangster-Rapper Xatar tot. Er soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag gestorben sein. Die Todesursache des Musikers ist noch unklar. Er soll nicht in seiner Wahlheimat Köln…
Sein ganzer Ruhm und Reichtum basierte letztlich auf dem Goldräuber-Mythos – irgendwann kommt nun mal die Rechnung, in welcher Form auch immer.
Forwarded from Lukreta ✌🏼
In diesen Tagen jährt sich zum neunten Mal der Mord an Niklas Pöhler. Anfang Mai 2016 war der damals 17-Jährige in Begleitung seiner Freunde auf dem Heimweg von "Rhein in Flammen".
An der Rheinallee in Bad Godesberg wurde er angesprochen von drei jungen Männern, die kurzerhand auf ihn einprügelten und ihn mit mehreren Tritten gegen den Kopf schwer verletzten. Seine Freunde schritten ein und wurden ebenfalls angegriffen.
Die drei Täter sprachen Zeugenaussagen zufolge akzentfrei Deutsch. Zwei von ihnen waren dunkler Hautfarbe.
Niklas war zuerst bewusstlos, wurde vom Notarzt reanimiert, verstarb aber aufgrund der Schwere seiner Verletzungen am 12. Mai im Krankenhaus.
Mehrere mutmaßliche Täter wurden ermittelt, eine Jacke mit Blut des Opfers gefunden und Zeugen verprügelt. Dennoch gibt es bis heute keine Klarheit über den genauen Tathergang.
An der Rheinallee brennt immer noch eine Kerze für einen Jungen, der diese Welt viel zu früh verlassen musste.
Wir wollen sein Andenken wahren und ihn nicht vergessen!
An der Rheinallee in Bad Godesberg wurde er angesprochen von drei jungen Männern, die kurzerhand auf ihn einprügelten und ihn mit mehreren Tritten gegen den Kopf schwer verletzten. Seine Freunde schritten ein und wurden ebenfalls angegriffen.
Die drei Täter sprachen Zeugenaussagen zufolge akzentfrei Deutsch. Zwei von ihnen waren dunkler Hautfarbe.
Niklas war zuerst bewusstlos, wurde vom Notarzt reanimiert, verstarb aber aufgrund der Schwere seiner Verletzungen am 12. Mai im Krankenhaus.
Mehrere mutmaßliche Täter wurden ermittelt, eine Jacke mit Blut des Opfers gefunden und Zeugen verprügelt. Dennoch gibt es bis heute keine Klarheit über den genauen Tathergang.
An der Rheinallee brennt immer noch eine Kerze für einen Jungen, der diese Welt viel zu früh verlassen musste.
Wir wollen sein Andenken wahren und ihn nicht vergessen!
Forwarded from Manfred Lehmann
Womit die Hintergründe auch dieses Falls geklärt sind.
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/tod-nach-maifest-dieser-autotuner-soll-hanna-19-totgerast-haben-6818ce3d6255e217f6c1a520?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.pro-remscheid.org/was-die-lokalmedien-verschweigen-beruechtigter-raser-burak-can-a-faehrt-in-lennep-19-jaehrige-tot/
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/tod-nach-maifest-dieser-autotuner-soll-hanna-19-totgerast-haben-6818ce3d6255e217f6c1a520?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
https://www.pro-remscheid.org/was-die-lokalmedien-verschweigen-beruechtigter-raser-burak-can-a-faehrt-in-lennep-19-jaehrige-tot/
Forwarded from XzumTreme
Das ist mal ne Ansage!
In der grünen Hochburg baden Württemberg ist die AfD mittlerweile vor den Grünen!
In der grünen Hochburg baden Württemberg ist die AfD mittlerweile vor den Grünen!
Forwarded from XzumTreme
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Ist Angela Merkel rechtsextrem?
Chrupalla hat hier definitiv nen Punkt!
Chrupalla hat hier definitiv nen Punkt!
Forwarded from 1984 - Das Magazin | Oliver Flesch
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Der Missbrauch hat ein Ende
Zum Tod von Margot Friedländer, sie wurde 103 Jahre alt, hier nochmal mein Video aus Februar 2025, es heißt:
Wie die Lügenlinken der Holocaust-Überlebenden Margot Friedländer die Worte im Mund verdrehen
Forwarded from TheRealTom (tm) - Trusted Flagger
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Na, heizt ihr auch schon mit nachhaltigen Molekülen?
Forwarded from Freiburger Standard
„Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder werfen der AfD vor allem die Propagierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vor. Alle weiteren Vorwürfe der Verletzung der Menschenwürdegarantie oder des Demokratieprinzips schließen sich an den inkriminierten ethnisch-kulturellen Volksbegriff an. So werde aus Sicht des BfV mit der Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs zugleich die Achtung vor der fundamentalen Rechtsgleichheit nicht-ethnisch deutscher Staatsangehöriger bestritten und diese in der Folge aus dem Staatsvolk ausgegliedert.
Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.
Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.
So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.
Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:
1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.
Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.
So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.
Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:
1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
Freiburger Standard
Der ungewisse juristische Rahmen eines AfD-Verbotsverfahrens
Von Jakob Maria Mierscheid
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…
Auf hoher See wie vor Gericht ist man in Gottes Hand, weiß der Volksmund. Umso erstaunlicher ist es, dass nach der nunmehr zurückgenommenen Hochstufung der AfD zum gesichert rechtsextremen Beobachtungsfall sich zahlreiche Stimmen…