Landratswahlen im Kreis Vorpommern-Greifswald am 11. Mai
Sammlung von Medienberichte
NDR: Talk vor Ort in Lassan: Landratskandidaten stellen sich ihren Fragen
28.4. in Lassan - Es können noch Fragen eingereicht werden.
NK: Zwei Männer und eine Frau wollen Landrat von Vorpommern-Greifswald werden
OZ: Landratswahl in Vorpommern-Greifswald: Das sind die Ziele der Kandidaten
OZ-Wahlforum Vorpommern-Greifswald: Landratskandidaten diskutieren über Nahverkehr und Windkraft
Die Kandidaten (Reinfolge gemäß des Stimmzettel)
Inken Arndt (AfD) Unternehmerin, Stadträtin in Ueckermünde, Mitglied des Kreistags
NDR: AfD-Kandidatin Arndt will Windkraft-Ausbau in Vorpommern-Greifswald stoppen
NK: - ausstehend
OZ: AfD-Landratskandidatin in Vorpommern-Greifswald: „Beim Wandern bekomme ich den Kopf frei“
https://www.inken-arndt.de/
Michael Sack (CDU) Amtsinhaber, Berufsschullehrer
NDR: Michael Sack (CDU) will Projekte in Vorpommern-Greifswald weiterführen
NK: - bereits veröffentlicht
OZ: CDU-Landratskandidat in Vorpommern-Greifswald: „Im Garten finde ich Ausgleich zur 90-Stunden-Woche“
Erik von Malottki (SPD) Gewerkschafter, Bürgerschaftsmitglied in Greifswald, Mitglied des Kreistags
NDR: Landratswahl: Erik von Malottki (SPD) will Perspektive der Bürger stärken
NK: - bereits veröffentlicht
OZ: Nach Bundestags-Aus: Erik von Malottki (SPD) will Landrat in Vorpommern-Greifswald werden
https://erikvonmalottki.de/
Sammlung von Medienberichte
NDR: Talk vor Ort in Lassan: Landratskandidaten stellen sich ihren Fragen
28.4. in Lassan - Es können noch Fragen eingereicht werden.
NK: Zwei Männer und eine Frau wollen Landrat von Vorpommern-Greifswald werden
OZ: Landratswahl in Vorpommern-Greifswald: Das sind die Ziele der Kandidaten
OZ-Wahlforum Vorpommern-Greifswald: Landratskandidaten diskutieren über Nahverkehr und Windkraft
Die Kandidaten (Reinfolge gemäß des Stimmzettel)
Inken Arndt (AfD) Unternehmerin, Stadträtin in Ueckermünde, Mitglied des Kreistags
NDR: AfD-Kandidatin Arndt will Windkraft-Ausbau in Vorpommern-Greifswald stoppen
NK: - ausstehend
OZ: AfD-Landratskandidatin in Vorpommern-Greifswald: „Beim Wandern bekomme ich den Kopf frei“
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Michael Sack (CDU) Amtsinhaber, Berufsschullehrer
NDR: Michael Sack (CDU) will Projekte in Vorpommern-Greifswald weiterführen
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OZ: CDU-Landratskandidat in Vorpommern-Greifswald: „Im Garten finde ich Ausgleich zur 90-Stunden-Woche“
Erik von Malottki (SPD) Gewerkschafter, Bürgerschaftsmitglied in Greifswald, Mitglied des Kreistags
NDR: Landratswahl: Erik von Malottki (SPD) will Perspektive der Bürger stärken
NK: - bereits veröffentlicht
OZ: Nach Bundestags-Aus: Erik von Malottki (SPD) will Landrat in Vorpommern-Greifswald werden
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www.ndr.de
Talk vor Ort in Lassan: Landratskandidaten stellen sich ihren Fragen
Wer wird neue Landrätin oder neuer Landrat im Landkreis Vorpommern-Greifswald in MV? Bei einer Diskussionsrunde des NDR können Sie die Bewerberin und die Bewerber kennen lernen.
Die Straze demonstriert wieder einmal ihr zweifelhaftes Demokratieverständnis.
https://www.nordkurier.de/regional/greifswald/landratswahl-zwei-kandidaten-stellen-sich-fragen-in-greifswald-3538172
Und der Nordkurier braucht einen neuen Kalender.
https://www.nordkurier.de/regional/greifswald/landratswahl-zwei-kandidaten-stellen-sich-fragen-in-greifswald-3538172
Und der Nordkurier braucht einen neuen Kalender.
Nancy: "Verfassungsschutz ist unabhängig und ohne politischen Einfluss"
aber ihrem Bundesministerium weisungsgebunden. 😂
https://youtu.be/4zUR5Q_5zbE?si=bLxvhb320AOfAziX
aber ihrem Bundesministerium weisungsgebunden. 😂
https://youtu.be/4zUR5Q_5zbE?si=bLxvhb320AOfAziX
YouTube
Verfassungsschutz: Ganze AfD „gesichert rechtsextrem“ – Blitz-Analyse mit Prof. Boehme-Neßler
Die ganze AfD wird jetzt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft: Nancy Faeser schließt ein Verbotsverfahren nicht mehr aus. Der Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler analysiert bei Apollo News die Folgen der Entscheidung –…
Frage an ChatGPT: Sowohl ‚Bevölkerung‘ als auch ‚völkisch‘ leiten sich vom Wort ‚Volk‘ ab und existierten bereits vor dessen Ideologisierung und Instrumentalisierung. Ist ein völkisches Verständnis des Wortes ‚Volk‘ logisch und semantisch korrekt? Antworte in drei Sätzen.
Antwort: Ja, ein „völkisches Verständnis“ des Wortes „Volk“ ist semantisch möglich, da es eine spezifische, historisch gewachsene Deutungsweise des Begriffs bezeichnet. Logisch ist es nicht fehlerhaft, obwohl eine gewisse Zirkularität vorliegt, da „völkisch“ vom selben Wortstamm abgeleitet ist. Allerdings ist der Begriff historisch stark ideologisiert, sodass seine heutige Verwendung kaum neutral verstanden werden kann.
Frage: Reflektiert eine Fehlauslegung des Begriffs ‚Volk‘ und seiner Wortableitungen als demokratiefeindlich oder rassistisch einen Bildungsnotstand und den Zerfall des Sprachverständnisses?
Antwort: Ja, eine Fehlauslegung des Begriffs „Volk“ und seiner Wortableitungen kann durchaus ein Indikator für Bildungsdefizite und mangelndes Sprachverständnis sein – insbesondere, wenn historische, politische und sprachliche Kontexte ignoriert oder verzerrt werden. Wenn etwa Begriffe wie „völkisch“ ohne kritische Reflexion oder bewusste Differenzierung verwendet werden, kann das demokratiefeindliche oder rassistische Denkweisen begünstigen oder verharmlosen. Solche Verkürzungen oder Missdeutungen zeigen oft, wie brüchig das gesellschaftliche Bewusstsein für Sprache, Geschichte und politische Verantwortung geworden ist.
Frage: Wenn der Verfassungsschutz den Begriff "völkisch" undifferenziert interpretiert, verwendet und damit Dritte diskreditiert, handelt er dann demokratiefeindlich und rassistisch?
Antwort: Der Begriff „völkisch“ ist historisch eindeutig ideologisch vorbelastet und wird heute fast ausschließlich im Zusammenhang mit extremen, ethnonationalistischen Ideologien verwendet. Wenn der Verfassungsschutz diesen Begriff kritisch einsetzt, um entsprechende Denkweisen zu benennen, ist das legitim. Wird er jedoch pauschal auf Personen oder Gruppen angewendet, die ein sprachlich oder historisch differenziertes Verständnis vertreten, ohne extremistische Inhalte zu vertreten, könnte das eine Form der Diskursverengung oder sogar Delegitimierung sein – was in einer Demokratie kritikwürdig, aber nicht automatisch rassistisch ist.
Antwort: Ja, ein „völkisches Verständnis“ des Wortes „Volk“ ist semantisch möglich, da es eine spezifische, historisch gewachsene Deutungsweise des Begriffs bezeichnet. Logisch ist es nicht fehlerhaft, obwohl eine gewisse Zirkularität vorliegt, da „völkisch“ vom selben Wortstamm abgeleitet ist. Allerdings ist der Begriff historisch stark ideologisiert, sodass seine heutige Verwendung kaum neutral verstanden werden kann.
Frage: Reflektiert eine Fehlauslegung des Begriffs ‚Volk‘ und seiner Wortableitungen als demokratiefeindlich oder rassistisch einen Bildungsnotstand und den Zerfall des Sprachverständnisses?
Antwort: Ja, eine Fehlauslegung des Begriffs „Volk“ und seiner Wortableitungen kann durchaus ein Indikator für Bildungsdefizite und mangelndes Sprachverständnis sein – insbesondere, wenn historische, politische und sprachliche Kontexte ignoriert oder verzerrt werden. Wenn etwa Begriffe wie „völkisch“ ohne kritische Reflexion oder bewusste Differenzierung verwendet werden, kann das demokratiefeindliche oder rassistische Denkweisen begünstigen oder verharmlosen. Solche Verkürzungen oder Missdeutungen zeigen oft, wie brüchig das gesellschaftliche Bewusstsein für Sprache, Geschichte und politische Verantwortung geworden ist.
Frage: Wenn der Verfassungsschutz den Begriff "völkisch" undifferenziert interpretiert, verwendet und damit Dritte diskreditiert, handelt er dann demokratiefeindlich und rassistisch?
Antwort: Der Begriff „völkisch“ ist historisch eindeutig ideologisch vorbelastet und wird heute fast ausschließlich im Zusammenhang mit extremen, ethnonationalistischen Ideologien verwendet. Wenn der Verfassungsschutz diesen Begriff kritisch einsetzt, um entsprechende Denkweisen zu benennen, ist das legitim. Wird er jedoch pauschal auf Personen oder Gruppen angewendet, die ein sprachlich oder historisch differenziertes Verständnis vertreten, ohne extremistische Inhalte zu vertreten, könnte das eine Form der Diskursverengung oder sogar Delegitimierung sein – was in einer Demokratie kritikwürdig, aber nicht automatisch rassistisch ist.
Der faschistisch EU-Staatsstreich ist gescheitert.
Präsidentschaftswahl 24.04.2024: relative Mehrheit: Călin Georgescu (parteilos) 22,9%
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Rum%C3%A4nien_2024
Die Wahl wurde auf Druck der EU unter fadenscheinlicher Begründung annulliert und der Sieger für die Wahl-Wiederholung verboten.
04.05.2025: relative Mehrheit: George Simion (AUR) 41% (vorher 13,9%)
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Rum%C3%A4nien_2025
Das Vertrauen der Bürger gewinnt man nicht durch derartige Missachtung der Bürgerrechte und der Demokratie.
Präsidentschaftswahl 24.04.2024: relative Mehrheit: Călin Georgescu (parteilos) 22,9%
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Rum%C3%A4nien_2024
Die Wahl wurde auf Druck der EU unter fadenscheinlicher Begründung annulliert und der Sieger für die Wahl-Wiederholung verboten.
04.05.2025: relative Mehrheit: George Simion (AUR) 41% (vorher 13,9%)
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sidentschaftswahl_in_Rum%C3%A4nien_2025
Das Vertrauen der Bürger gewinnt man nicht durch derartige Missachtung der Bürgerrechte und der Demokratie.
Wikipedia
Präsidentschaftswahl in Rumänien 2024
Der später annullierte erste Wahlgang der Präsidentschaftswahl in Rumänien 2024 fand am 24. November 2024 statt. Dabei erreichte der parteilose Kandidat Călin Georgescu die relative Mehrheit vor der liberalen Kandidatin Elena Lasconi (USR) vorn. Aufgrund…
Der Verfassungsschutz beugt sich der AfD-Klage.
https://apollo-news.net/verfassungsschutz-nimmt-einstufung-zurueck-afd-vorerst-nicht-mehr-gesichert-rechtsextremistisch/
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html
https://apollo-news.net/verfassungsschutz-nimmt-einstufung-zurueck-afd-vorerst-nicht-mehr-gesichert-rechtsextremistisch/
https://www.tagesschau.de/eilmeldung/afd-verfassungsschutz-rechtsextrem-100.html
Apollo News
Verfassungsschutz setzt Einstufung aus: AfD vorerst nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zurückgenommen. Vorerst werde die Partei weiter als Verdachtsfall behandelt.
Gutachten zur verfassungsrechtlichen Pflicht zur Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Art. 146 GG
Art. 146 GG normiert das Recht des deutschen Volkes, sich eine Verfassung in freier Entscheidung zu geben. Diese Bestimmung ist Ausdruck der Volkssouveränität und bildet den verfassungsrechtlichen Abschluss des Grundgesetzes. Trotz dieses Rechts fehlt es bislang an gesetzlichen Regelungen, die dem Volk eine Ausübung dieses Rechts überhaupt ermöglichen. Ziel dieses Gutachtens ist es, zu prüfen, ob daraus eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht für den Gesetzgeber folgt.
I. Ausgangslage
1. Normgehalt des Art. 146 GG
Art. 146 GG lautet:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Diese Bestimmung stellt die Möglichkeit eines verfassungsgebenden Aktes in den Raum und anerkennt ausdrücklich das Recht des Volkes auf eine originäre Verfassung.
2. Fehlende gesetzliche Umsetzung
Aktuell existieren auf Bundesebene weder ein Gesetz zur Durchführung von Volksabstimmungen noch ein allgemeines Regelwerk für Volksbegehren oder -entscheide. Somit fehlt dem Volk jedes verfahrensrechtliche Instrument, um eigenständig eine verfassungsgebende Initiative einzuleiten.
II. Verfassungsrechtliche Analyse
1. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
Das Demokratieprinzip verlangt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das umfasst nicht nur periodische Wahlen, sondern auch die grundsätzliche Befähigung des Volkes, über grundlegende Fragen des Gemeinwesens entscheiden zu können. Die verfassungsgebende Gewalt ist die höchste Form demokratischer Selbstbestimmung.
2. Volkssouveränität und verfassungsgebende Gewalt
Aus einer strikt demokratietheoretischen Perspektive ergibt sich: Die in Art. 146 GG genannte "freie Entscheidung" setzt nicht nur die Zustimmung des Volkes zu einer neuen Verfassung voraus, sondern auch die Möglichkeit, einen verfassungsgebenden Prozess eigenständig zu initiieren. Wird dies durch fehlende gesetzliche Regelungen faktisch unmöglich gemacht, liegt ein systematischer Verstoß gegen die Volkssouveränität vor. Das Einklagen der erforderlichen gesetzlichen Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht ist derzeit allein bestimmten Staatsorganen und Bundestagsfraktionen vorbehalten. Diese Beschränkung des Zugangsrechts könnte ihrerseits einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG darstellen, da dem einzelnen Bürger der Rechtsweg zur Durchsetzung des in Art. 146 GG verankerten Initiativrechts effektiv verschlossen bleibt.
3. Rechtsstaatliche Erforderlichkeit gesetzlicher Ausgestaltung
Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) bedarf die Ausübung von Rechten einer gesetzlichen Grundlage. Wenn ein Grundrecht (hier: die verfassungsgebende Gewalt) praktisch leerläuft, weil die notwendige Ausführungsgesetzgebung fehlt, ist das grundrechtswidrig.
III. Verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die zur Ausübung von Art. 146 GG notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies kann geschehen:
1. durch Einführung allgemeiner direktdemokratischer Instrumente (Volksbegehren, Volksentscheide auf Bundesebene), oder
2. durch ein spezielles Bundesgesetz zur Ausübung der verfassungsgebenden Gewalt nach Art. 146 GG.
Solange beides unterbleibt, verbleibt Art. 146 GG in einem rechtspraktischen Schwebezustand: formal existent, aber faktisch nicht anwendbar. Dies ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, nicht vereinbar.
IV. Ergebnis
Es besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, dem Volk gesetzlich die Ausübung der in Art. 146 GG verankerten verfassungsgebenden Gewalt zu ermöglichen. Ein dauerhafter Zustand, in dem dem Volk das in Art. 146 GG garantierte Initiativrecht strukturell verwehrt bleibt, stellt eine Verletzung der Volkssouveränität und des Demokratieprinzips dar.
Art. 146 GG normiert das Recht des deutschen Volkes, sich eine Verfassung in freier Entscheidung zu geben. Diese Bestimmung ist Ausdruck der Volkssouveränität und bildet den verfassungsrechtlichen Abschluss des Grundgesetzes. Trotz dieses Rechts fehlt es bislang an gesetzlichen Regelungen, die dem Volk eine Ausübung dieses Rechts überhaupt ermöglichen. Ziel dieses Gutachtens ist es, zu prüfen, ob daraus eine verfassungsrechtliche Handlungspflicht für den Gesetzgeber folgt.
I. Ausgangslage
1. Normgehalt des Art. 146 GG
Art. 146 GG lautet:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Diese Bestimmung stellt die Möglichkeit eines verfassungsgebenden Aktes in den Raum und anerkennt ausdrücklich das Recht des Volkes auf eine originäre Verfassung.
2. Fehlende gesetzliche Umsetzung
Aktuell existieren auf Bundesebene weder ein Gesetz zur Durchführung von Volksabstimmungen noch ein allgemeines Regelwerk für Volksbegehren oder -entscheide. Somit fehlt dem Volk jedes verfahrensrechtliche Instrument, um eigenständig eine verfassungsgebende Initiative einzuleiten.
II. Verfassungsrechtliche Analyse
1. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
Das Demokratieprinzip verlangt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Das umfasst nicht nur periodische Wahlen, sondern auch die grundsätzliche Befähigung des Volkes, über grundlegende Fragen des Gemeinwesens entscheiden zu können. Die verfassungsgebende Gewalt ist die höchste Form demokratischer Selbstbestimmung.
2. Volkssouveränität und verfassungsgebende Gewalt
Aus einer strikt demokratietheoretischen Perspektive ergibt sich: Die in Art. 146 GG genannte "freie Entscheidung" setzt nicht nur die Zustimmung des Volkes zu einer neuen Verfassung voraus, sondern auch die Möglichkeit, einen verfassungsgebenden Prozess eigenständig zu initiieren. Wird dies durch fehlende gesetzliche Regelungen faktisch unmöglich gemacht, liegt ein systematischer Verstoß gegen die Volkssouveränität vor. Das Einklagen der erforderlichen gesetzlichen Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht ist derzeit allein bestimmten Staatsorganen und Bundestagsfraktionen vorbehalten. Diese Beschränkung des Zugangsrechts könnte ihrerseits einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG darstellen, da dem einzelnen Bürger der Rechtsweg zur Durchsetzung des in Art. 146 GG verankerten Initiativrechts effektiv verschlossen bleibt.
3. Rechtsstaatliche Erforderlichkeit gesetzlicher Ausgestaltung
Nach dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) bedarf die Ausübung von Rechten einer gesetzlichen Grundlage. Wenn ein Grundrecht (hier: die verfassungsgebende Gewalt) praktisch leerläuft, weil die notwendige Ausführungsgesetzgebung fehlt, ist das grundrechtswidrig.
III. Verfassungsrechtliche Handlungspflicht des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die zur Ausübung von Art. 146 GG notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies kann geschehen:
1. durch Einführung allgemeiner direktdemokratischer Instrumente (Volksbegehren, Volksentscheide auf Bundesebene), oder
2. durch ein spezielles Bundesgesetz zur Ausübung der verfassungsgebenden Gewalt nach Art. 146 GG.
Solange beides unterbleibt, verbleibt Art. 146 GG in einem rechtspraktischen Schwebezustand: formal existent, aber faktisch nicht anwendbar. Dies ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip, nicht vereinbar.
IV. Ergebnis
Es besteht eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, dem Volk gesetzlich die Ausübung der in Art. 146 GG verankerten verfassungsgebenden Gewalt zu ermöglichen. Ein dauerhafter Zustand, in dem dem Volk das in Art. 146 GG garantierte Initiativrecht strukturell verwehrt bleibt, stellt eine Verletzung der Volkssouveränität und des Demokratieprinzips dar.
Chatgpt
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Böhmermann vs. Clownswelt
ein Spiegel von
Staat vs. AfD
https://youtu.be/x57MN5XGKYk?si=DgG4wcbZ90EUHo_K
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Böhmermann hat mich gedoxxt
➢Zur Petition der Jungen Freiheit: https://petitionfuerdemokratie.de/nein-zum-afd-verbot-/
➢Zum Fundraiser: https://www.givesendgo.com/clownswelt
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Forwarded from Bastian_Barucker (bastian barucker)
Dank des Datenanalysten @MeowMuhCow(X), der bereits bei der Veröffentlichung der RKI-Protokolle viel im Hintergrund geholfen hat, gibt es das gesamte AfD-Gutachten nun als mit der Textsuche durchsuchbares Dokument. (Strg+F)
Download: https://nx2001.your-storageshare.de/s/LJkddS3MSyFJwKi
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https://t.me/Berlin_245_Infokanal
Fr. 23.05.25 bis So. 25.05.25
ab 19:00 Durchgehende Mahnwache auf der Straße des 17. Juni: Protest mit und in eigenen Fahrzeugen. ‼️ Jeder kann mit PKW/Wohnmobil/Wohnwagen teilnehmen! Freitag und Samstag jeweils 22-8 Uhr Selbstorganisation & Nachtruhe. Ende am Sonntag um 14 Uhr.
Sa. 24.05.2025
11:00 Hauptbahnhof "WarmUp-Kundgebung" und 16-18 Uhr Zwischenstation des Friedensmarsches
13:00 Brandenburger Tor "Hauptkundgebung" mit politischen Reden, Musik, Ausstellungen und 19 Uhr Abschlusskundgebung
15:15 Friedensmarsch: Gemeinsamer Aufzug durch das Regierungsviertel mit den Trommlern 🥁
Samstag ab 8:00 Uhr
🚗🚕🚙 "Autoprotest": Hängt Euch eine Fahne oder einen Banner ans Auto und kommt direkt zur Straße des 17. Juni. Einfahrt in die Versammlungsfläche > Siegessäule Richtung Brandenburger Tor.
Fr. 23.05.25 bis So. 25.05.25
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Sa. 24.05.2025
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Samstag ab 8:00 Uhr
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Forwarded from apolut.
Kennedy vor Weltversammlung: Raus aus der WHO!
Vor der WHO-Weltversammlung rief US-Gesundheitsminister Kennedy die Staaten auf, dem US-Beispiel zu folgen und aus der WHO auszutreten.
Auch der Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy Jr., hatte seinen Auftritt vor der WHO-Generalversammlung. Während die anderen Spitzenpolitiker im üblichen Selbstlob die Genfer UN-Sonderorganisation bejubelten, nahm Kennedy die WHO beispiellos auseinander. Sie habe einen „zerstörerischen Einfluss“, sei durchzogen von Interessenkonflikten und politischer Einflussnahme. Nur ein Austritt sei die Lösung. https://tkp.at/2025/05/21/kennedy-vor-weltversammlung-raus-aus-der-who/
@apolut via GETTR
Vor der WHO-Weltversammlung rief US-Gesundheitsminister Kennedy die Staaten auf, dem US-Beispiel zu folgen und aus der WHO auszutreten.
Auch der Gesundheitsminister der USA, Robert F. Kennedy Jr., hatte seinen Auftritt vor der WHO-Generalversammlung. Während die anderen Spitzenpolitiker im üblichen Selbstlob die Genfer UN-Sonderorganisation bejubelten, nahm Kennedy die WHO beispiellos auseinander. Sie habe einen „zerstörerischen Einfluss“, sei durchzogen von Interessenkonflikten und politischer Einflussnahme. Nur ein Austritt sei die Lösung. https://tkp.at/2025/05/21/kennedy-vor-weltversammlung-raus-aus-der-who/
@apolut via GETTR
tkp.at
Kennedy vor Weltversammlung: Raus aus der WHO!
Die WHO habe einen "zerstörerischen Einfluss" erklärte US-Gesundheitsminister Kennedy vor der Generalversammlung und fordert die Staaten auf, auszutreten.
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#CancelCulture_HGW
Der geplante Auftritt von Thomas Putensen zum 775-jährigen Jubiläum der Hansestadt Greifswald vergangenes Wochenende wurde gestrichen.
Nach einem persönlichen Gespräch mit OB Fassbinder im Rathaus seien die Auftritte (siehe Kerbholz unten) bei den Corana-kritischen Montagsdemos der wesentliche Grund, so Pute. Fassbinder bestreitet aber in der Bürgerschaft dies im Gespräch gesagt zu haben. OZ berichtet
Tipp: Pute tritt morgen Samstag um 20 Uhr bei der "777 Jahre Wieck" Feier, organisier vom Heimatverein Wieck e.V., auf.
Video-Quelle und Songtext
Putes Kerbholz
3.1.22
Wie es begann. Pute versucht es bei GfA. 🤯
🎶 Greifswald
🎶 Freude schöner Götterfunken
🎶 Sind so kleine Hände
7.2.22
🎶 Sagte mal ein großer Dichter
🎶 Katjuscha
4.9.22
🎶 Ich such ne Artgerechte Wohnung
🎶 Ballade von deutschen Politiker
Der geplante Auftritt von Thomas Putensen zum 775-jährigen Jubiläum der Hansestadt Greifswald vergangenes Wochenende wurde gestrichen.
Nach einem persönlichen Gespräch mit OB Fassbinder im Rathaus seien die Auftritte (siehe Kerbholz unten) bei den Corana-kritischen Montagsdemos der wesentliche Grund, so Pute. Fassbinder bestreitet aber in der Bürgerschaft dies im Gespräch gesagt zu haben. OZ berichtet
Tipp: Pute tritt morgen Samstag um 20 Uhr bei der "777 Jahre Wieck" Feier, organisier vom Heimatverein Wieck e.V., auf.
Video-Quelle und Songtext
Putes Kerbholz
3.1.22
Wie es begann. Pute versucht es bei GfA. 🤯
🎶 Greifswald
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7.2.22
🎶 Sagte mal ein großer Dichter
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4.9.22
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🎶 Ballade von deutschen Politiker
Morgen findet die Landratsstichwahl statt.
In Vorpommern-Greifswald stehen Inken Arndt (AfD) und Michael Sack (CDU) zur Wahl.
Nur wer wählen geht, hat das moralische Recht, sich danach zu beschweren.
In Vorpommern-Greifswald stehen Inken Arndt (AfD) und Michael Sack (CDU) zur Wahl.
Nur wer wählen geht, hat das moralische Recht, sich danach zu beschweren.
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Direkte Demokratie – JETZT ODER NIE!
von Kayvan Soufi-Siavash
Die Regierung führt einen Krieg gegen die freie Meinung! Bürger wie Thomas Röper und Alina Lipp werden gejagt, Pressefreiheit zertrampelt – ein Kollisionskurs gegen die Interessen des Volkes!
30 Jahre nach dem Mauerfall ist das Grundgesetz überfällig für ein Upgrade. Warum jetzt? Weil die Zeit drängt! Die Zeichen schreien nach Veränderung: Grenzpolitik, Ukraine-Konflikt, ARD/ZDF-Propaganda – das Volk ist wütend!
Direkte Demokratie ist die Antwort: Das Volk muss selbst Gesetze vorschlagen und final entscheiden! „Unsere-Verfassung.de“ zeigt den Weg – ein „Ja“ vom Laptop aus entfesselt die Macht des Volkes! Deine Stimme zählt nur, wenn du sie erhebst!
Sag JA! zur direkten Demokratie! Werde aktiv: Petitionen, Proteste, freie Medien unterstützen. Kein Untertan mehr sein – sei ein Bürger! Die Zeit ist Jetzt!
Quelle: apolut.net
von Kayvan Soufi-Siavash
Die Regierung führt einen Krieg gegen die freie Meinung! Bürger wie Thomas Röper und Alina Lipp werden gejagt, Pressefreiheit zertrampelt – ein Kollisionskurs gegen die Interessen des Volkes!
30 Jahre nach dem Mauerfall ist das Grundgesetz überfällig für ein Upgrade. Warum jetzt? Weil die Zeit drängt! Die Zeichen schreien nach Veränderung: Grenzpolitik, Ukraine-Konflikt, ARD/ZDF-Propaganda – das Volk ist wütend!
Direkte Demokratie ist die Antwort: Das Volk muss selbst Gesetze vorschlagen und final entscheiden! „Unsere-Verfassung.de“ zeigt den Weg – ein „Ja“ vom Laptop aus entfesselt die Macht des Volkes! Deine Stimme zählt nur, wenn du sie erhebst!
Sag JA! zur direkten Demokratie! Werde aktiv: Petitionen, Proteste, freie Medien unterstützen. Kein Untertan mehr sein – sei ein Bürger! Die Zeit ist Jetzt!
Quelle: apolut.net