Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Italien: Impfpasspflicht kommt
"Die Passpflicht für den Besuch von Restaurants und Kaffeebars soll von Montag an für ganz Italien kommen. Bis Ende August soll immerhin noch die alte Regelung gelten, wonach der italienische grüne Pass schon nach der ersten Impfdosis ausgestellt wird. Von September an ist dann die vollständige Immunisierung mit zwei Dosen erforderlich, um den grünen Pass zu erhalten. Den grünen Pass bekommt außerdem, wer in den zurückliegenden sechs Monaten von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist oder einen negativen Coronatest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Passpflicht gilt neben Restaurants und Kaffeebars für Sportveranstaltungen und Konzerte, für Diskotheken, Kinos und Theater, für Messen und Fitnesscenter sowie in Flugzeugen, Zügen und Überlandbussen. Auch bei Feiern und Festen nach zivilen und religiösen Zeremonien sind die Veranstalter für die Passkontrolle verantwortlich. Wer der Kontrollpflicht nicht nachkommt, riskiert die Schließung seiner Einrichtung für fünf Tage. Wer seinen grünen Pass fälscht oder sich ohne diesen Zutritt zu den betreffenden Einrichtungen verschafft, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 400 Euro rechnen.
Vom 15. September an, rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres, soll der grüne Pass dann auch im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein. Und auch die Impfpflicht für Angestellte im Bildungswesen soll schon bald kommen."
👉🏻 Die Impfapartheid schreitet auch in Italien mit grossen Schritten voran.
https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/corona-in-italien-impfpflicht-fuer-lehrer-und-nachweise-fuer-cafes-17449102.html
#Italien #Impfpass #3G
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"Die Passpflicht für den Besuch von Restaurants und Kaffeebars soll von Montag an für ganz Italien kommen. Bis Ende August soll immerhin noch die alte Regelung gelten, wonach der italienische grüne Pass schon nach der ersten Impfdosis ausgestellt wird. Von September an ist dann die vollständige Immunisierung mit zwei Dosen erforderlich, um den grünen Pass zu erhalten. Den grünen Pass bekommt außerdem, wer in den zurückliegenden sechs Monaten von einer Covid-19-Erkrankung genesen ist oder einen negativen Coronatest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Passpflicht gilt neben Restaurants und Kaffeebars für Sportveranstaltungen und Konzerte, für Diskotheken, Kinos und Theater, für Messen und Fitnesscenter sowie in Flugzeugen, Zügen und Überlandbussen. Auch bei Feiern und Festen nach zivilen und religiösen Zeremonien sind die Veranstalter für die Passkontrolle verantwortlich. Wer der Kontrollpflicht nicht nachkommt, riskiert die Schließung seiner Einrichtung für fünf Tage. Wer seinen grünen Pass fälscht oder sich ohne diesen Zutritt zu den betreffenden Einrichtungen verschafft, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 400 Euro rechnen.
Vom 15. September an, rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres, soll der grüne Pass dann auch im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend sein. Und auch die Impfpflicht für Angestellte im Bildungswesen soll schon bald kommen."
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FAZ.NET
Impfpasspflicht in Italien: Ohne Impfung kein Cappuccino
In Italien steigt die Zahl der Corona-Infektionen. Mit einer Impfpasspflicht für Restaurants, Kaffeebars, Kinos, Züge und weitere Bereiche will die Regierung in Rom gegensteuern. Für Lehrer gilt künftig eine Impfpflicht.
Forwarded from Report24.news
Bei Schulbeginn zeigte sich zaghafter Widerstand in Südtirol. 20 Lehrkräfte kündigten, 50 weitere erschienen nicht zum Dienst. #Corona #Maßnahmen #3G
https://report24.news/impfungen-in-suedtirol-lehrer-kuendigen-oder-erscheinen-nicht-zum-dienst/?feed_id=5031
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Report24
Impfungen in Südtirol: Lehrer kündigen oder erscheinen nicht zum Dienst
In Südtirol konnten es viele Lehrer wohl auch nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren, systematisierten Kindesmissbrauch zu begehen.
Forwarded from Jessica Hamed
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
https://lnkd.in/dEU993W4
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
https://lnkd.in/dyrnGyAr
Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
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In einigen Berliner Arztpraxen gilt jetzt 3G: Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen Negativtest vorlegen. Auch Kinderärzte sind dabei.
Die Berliner Zeitung gibt Ratschläge, unter welchen Umständen ein Arzt die Behandlung Ungeimpfter ablehnen kann:
"Privat-Ärzte sind etwas freier in ihren Entscheidungen, aber Kassen-Ärzte, die an der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, „haben die Pflicht, jene Patienten zu versorgen, die zu ihnen kommen“, so eine Anwältin. Zwar hätten auch diese ein Hausrecht, aber das gelte nur eingeschränkt, eben weil sie sich haftbar machen können, wenn sie Patienten ungesehen abweisen. „Die Botschaft muss also immer sein: Im Notfall bin ich da“, erklärt die Expertin.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Arzt die Behandlung aber durchaus ablehnen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört ist sowie „eine anderweitige Behandlungsmöglichkeit besteht“, so Dr. Maren Charlotte Bedau. Und: „Wenn der Arzt spezialisiert ist, kann er Menschen natürlich abweisen, deren Erkrankung nicht in sein Spezialisierungsgebiet fällt, oder wenn er keine freien Kapazitäten mehr hat.“
https://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/berlin-mediziner-zu-3g-regel-beim-kinderarzt-das-ist-unethisch-und-unserioes-li.187256
#3G #Arztpraxis #Hausrecht
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Die Berliner Zeitung gibt Ratschläge, unter welchen Umständen ein Arzt die Behandlung Ungeimpfter ablehnen kann:
"Privat-Ärzte sind etwas freier in ihren Entscheidungen, aber Kassen-Ärzte, die an der sogenannten vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, „haben die Pflicht, jene Patienten zu versorgen, die zu ihnen kommen“, so eine Anwältin. Zwar hätten auch diese ein Hausrecht, aber das gelte nur eingeschränkt, eben weil sie sich haftbar machen können, wenn sie Patienten ungesehen abweisen. „Die Botschaft muss also immer sein: Im Notfall bin ich da“, erklärt die Expertin.
Unter gewissen Voraussetzungen kann ein Arzt die Behandlung aber durchaus ablehnen, etwa wenn das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört ist sowie „eine anderweitige Behandlungsmöglichkeit besteht“, so Dr. Maren Charlotte Bedau. Und: „Wenn der Arzt spezialisiert ist, kann er Menschen natürlich abweisen, deren Erkrankung nicht in sein Spezialisierungsgebiet fällt, oder wenn er keine freien Kapazitäten mehr hat.“
https://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/berlin-mediziner-zu-3g-regel-beim-kinderarzt-das-ist-unethisch-und-unserioes-li.187256
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Forwarded from Jessica Hamed
#Impfpflicht #2G #zdfmorgenmagazin #Infektionsschutz #sozialeungerechtigkeit #testfüralleoderniemanden
Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
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Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
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Im #zdfmorgenmagazin habe ich heute kurz zur #2G-Regelung, die ich für eindeutig #rechtswidrig halte, Stellung genommen:
"Ich sehe hier eine Stigmatisierung Ungeimpfter, die politisch gewollt ist. Der Druck wird durch #2G natürlich erhöht, denn ich habe jetzt die Wahl mich ausschließen zu lassen als ungeimpfte Person oder eben der Impfung zu beugen. Und selbst dort wo es #3G noch gibt, ist es so, dass ab dem 11.10 die Tests selbst bezahlt werden müssen. Das heißt, dann stellt sich die Frage, ob man sich die freie Impfentscheidung sozusagen noch leisten kann."
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Bei #allesaufdentisch habe ich juristisch begründet, warum #2G rechtswidrig ist. Im Klappentext unter dem Video habe ich die Punkte kurz zusammengefasst. Auszugsweise heißt es dort:
"Der Ausschluss einer ganzen Bevölkerungsgruppe aufgrund ihrer freien Entscheidung gegen einen irreversiblen medizinischen Eingriff, der mit dem – wenngleich niedrigen – Risiko von erheblichen Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden ist, stellt eine Impfpflicht dar. Denn den Ausschluss aus dem öffentlichen Leben hinzunehmen, ist offensichtlich keine Alternative, weshalb die angebliche Wahlmöglichkeit faktisch auch nicht besteht. Zudem sind die Folgen einer ausdrücklich so bezeichneten Impfpflicht dieselben wie jene der 2-G Regel: Zutritts- und Berufsausübungsverbote. Die Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten, werden hier für ihre Entscheidung aufs Schärfste sanktioniert, weil man ihnen eine unwiderlegbare Gefährdung ihrer Mitmenschen...unterstellt. Und das, obwohl sie völlig gesund sind....
Da Geimpfte somit zwar kürzer, aber nicht weniger infektiös, zur „Bedrohung des Gesundheitssystems“ beitragen, gibt es keine Rechtfertigung für eine so dramatische Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Menschen...
Soweit hiergegen eingewendet wird, dass Geimpfte ein reduziertes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und damit für eine Krankenhauseinweisung hätten und sich hierdurch die Unterscheidung rechtfertige, führt dies zu Weiterungen, die wiederum in eine tiefere Spaltung der Gesellschaft einmünden:
Denn die #Hospitalisierungsrisiko lässt sich eben nicht einfach nach dem Impfstatus bemessen, vielmehr müssten wenigstens Faktoren wie das #Alter, #Zeitpunkt der Impfung und #Übergewicht als die relevantesten Faktoren berücksichtigt werden.
D.h. wenn die Gesellschaft ein solch‘ menschenverachtendes System (eine Art „#Health #Credit #System“) etablieren möchte, müsste konsequenterweise das individuelle Risiko jedes Menschen für eine Krankenhauseinweisung wegen aller Krankheiten (jedoch wenigstens für Covid), für die er potenziell ins Krankenhaus kommen könnte und damit die von ihm ausgehende Belastung der Solidargemeinschaft berechnet werden."
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Zur Demo in Berlin? Für Ungeimpfte nur noch mit negativem Test!
Der noch amtierende Berliner Senat hat im Rahmen seiner am Mittwoch beschlossenen neuen Corona-Maßnahmen explizit die „Demokratieausübung“ an die 3G-Regel geknüpft. Das meldet der RBB unter Berufung auf eine Senatssprecherin. Das heißt unter anderem: An Demonstrationen dürfen Ungeimpfte nur nach Tests teilnehmen.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berlin-demokratieausuebung-nur-mit-3g/
#Berlin #Demo #3G
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Der noch amtierende Berliner Senat hat im Rahmen seiner am Mittwoch beschlossenen neuen Corona-Maßnahmen explizit die „Demokratieausübung“ an die 3G-Regel geknüpft. Das meldet der RBB unter Berufung auf eine Senatssprecherin. Das heißt unter anderem: An Demonstrationen dürfen Ungeimpfte nur nach Tests teilnehmen.
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Tichys Einblick
Senatssprecherin „konkretisiert“: Doch keine 3G-Regel für Demonstrationen in Berlin
Nachdem eine Sprecherin zunächst bestätigt hatte, dass bei politischen Demonstrationen künftig eine 3G-Regel gilt, kommt nun die "Korrektur": Es bleibe bei Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für die meisten anderen sozialen Aktivitäten gilt ab Montag 2G.