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Markus Haintz auf X:
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.
Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.
Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
👍143❤25🤔6😢4👎2
Reisen bildet. Das gilt auch für Friedrich Merz. Und manchmal hilft es zum besseren Verständnis, wenn jemand mit Blick von außen einem seine Sicht kurz darlegt.
Kanzler Merz sitzt also im Weißen Haus bei Präsident Trump und will irgendwas erklären über die angebliche Befreiung und den anstehenden Jahrestag des D-Day, der Landung der britischen und amerikanischen Truppen an der Küste der Normandie am 6.6.1944.
Trump kommentiert kurz und knapp: “That wasn´t a good day for you!” (Das war kein guter Tag für Euch!)
Daraus lernen wir so Verschiedenes:
1. Nicht damals und nicht heute ist auf amerikanischer Seite irgendjemand der Meinung, man habe gegen den Nationalsozialismus gekämpft. Man hat gegen Deutschland gekämpft, genauso wie im Ersten Weltkrieg. Und man macht keinen Unterschied zwischen dem damaligen und dem heutigen Deutschland, zumindest keinen großen. Mit “Euch” meint Trump in dem Fall Deutschland und unterscheidet nicht, ob Hitler oder Merz gerade Kanzler ist.
2. Immerhin ist der derzeitige amerikanische Präsident so ehrlich, das auch nicht ideolgisch zu verbrämen und von Deutschen einschließlich Kanzler zu erwarten, sich über die eigene Niederlage zu erfreuen und sie gar zu feiern. Die diesbezügliche Äußerung Merz´ kann er als Amerikaner schlicht nicht verstehen. Das war kein guter Tag für Euch! So einfach ist das.
3. Unterwürfiges Kriechen und geheuchelte oder gar echte Dankbarkeit gegenüber den Siegern von damals wird nirgendwo wirklich ernstgenommen und kommt in der großen weiten Welt ebenso schlecht an wie die zweite Untugend deutscher Politik, die Besserwisserei. Ernstgenommen wird man, wenn man auf eigene Erfolge und Stärke verweisen kann. Nicht, wenn man sich dafür bedanken will, verprügelt worden zu sein.
Folgt mir für Interessantes aus recht und Politik!
@martinkohlmann
Kanzler Merz sitzt also im Weißen Haus bei Präsident Trump und will irgendwas erklären über die angebliche Befreiung und den anstehenden Jahrestag des D-Day, der Landung der britischen und amerikanischen Truppen an der Küste der Normandie am 6.6.1944.
Trump kommentiert kurz und knapp: “That wasn´t a good day for you!” (Das war kein guter Tag für Euch!)
Daraus lernen wir so Verschiedenes:
1. Nicht damals und nicht heute ist auf amerikanischer Seite irgendjemand der Meinung, man habe gegen den Nationalsozialismus gekämpft. Man hat gegen Deutschland gekämpft, genauso wie im Ersten Weltkrieg. Und man macht keinen Unterschied zwischen dem damaligen und dem heutigen Deutschland, zumindest keinen großen. Mit “Euch” meint Trump in dem Fall Deutschland und unterscheidet nicht, ob Hitler oder Merz gerade Kanzler ist.
2. Immerhin ist der derzeitige amerikanische Präsident so ehrlich, das auch nicht ideolgisch zu verbrämen und von Deutschen einschließlich Kanzler zu erwarten, sich über die eigene Niederlage zu erfreuen und sie gar zu feiern. Die diesbezügliche Äußerung Merz´ kann er als Amerikaner schlicht nicht verstehen. Das war kein guter Tag für Euch! So einfach ist das.
3. Unterwürfiges Kriechen und geheuchelte oder gar echte Dankbarkeit gegenüber den Siegern von damals wird nirgendwo wirklich ernstgenommen und kommt in der großen weiten Welt ebenso schlecht an wie die zweite Untugend deutscher Politik, die Besserwisserei. Ernstgenommen wird man, wenn man auf eigene Erfolge und Stärke verweisen kann. Nicht, wenn man sich dafür bedanken will, verprügelt worden zu sein.
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@martinkohlmann
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“Deutschland ...(hör auf zu schlafen)!” wegen einer “fanatischen Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen”
Wenn mich Leute so fragen, was ich den ganzen Tag so arbeite, so ernten meine Antworten häufig Kopfschütteln: Was? Damit befassen sich Gerichte? Kein Wunder, daß die keine Kapazitäten haben, sich um wirkliche Straftaten zu kümmern.
Nun, es ist ein Fakt: Diese BRD führt jedes einzelne Jahr mehr Verfahren wegen mißliebiger Äußerungen als die DDR in ihrer gesamten 40 Jahren. Und nicht wenige davon landen bei mir. Daher zwei Beispiele den letzten Tagen:
Kürzlich war ich am AG Bautzen und dann am AG Hohenstein-Ernstthal, wo jeweils jungen Leuten vorgeworfen wurde, bei Demonstrationen die Losung “Deutschland erwache” verwendet zu haben. Dies sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organsisation und daher nach § 86a StGB strafbar.
Nun, der Wunsch, das deutsche Volk aus seinem Schlaf zu reißen, hat schon Luthers Mitstreiter Johann Walter vor knapp 500 Jahren dazu bewegt, das schöne Lied “Wach auf, wach auf Du deutsches Land!” zu schreiben. Ein wunderbares Lied, Lektüre ausdrücklich empfohlen.
Aber, oh weh!, auch die NSDAP (ganuer: die SA) forderte das Deutsche Volk zum Aufwachen auf, und daraus folgt für die Strafverfolgungsbehörden: Man darf weder alles für Deutschland geben, noch es aufwecken wollen.
Hätten Sie´s gewußt? Die Angeklagten wußten es nicht. Deshalb (und weil die Richter ziemlich gewissenhaft waren und das auch nicht widerlegen konnten) wurden beide freigesprochen. In Bayern geht sowas oft anders aus...und kann es auch hier, wenn ein Richter einmal nicht glaubt, daß ein Verwender dieser Losung deren Herkunft nicht kennt.
Mit einem anderen Text, den eine politisch interessierte Dame auf ihrem Facebook-Profil teilte und in dem sie sich über eine “fanatische Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen” beschwerte, mußten sich das Landgericht Chemnitz und ich befassen. Kurz zusammengefaßt, ging es im Text darum, daß man keinem Vietnamesen, Italiener, Portugiesen Japaner usw. erklären müsse, wie man mit Frauen (nicht) umgeht und daß man seine Mitmenschen auch nicht abmessert, aber eine ganz bestimmten Sorte Gäste diesbezüglich nicht nur gelegentlich an-, sondern auch aus der Reihe tanzt. Das Amtsgericht Marienberg hatte darin eine Volksverhetzung gesehen, daß Merkels orientalische Gäste als “fanatische Primatenkultur” bezeichnet und in die Nähe bestimmter Straftaten gerückt wurden.
Das Landgericht Chemnitz verhalf nun der Biologie, der Meinungsfreiheit und damit auch der Angeklagten zu ihrem Recht und sprach sie frei: 1. Zu den Primaten gehören auch die Menschen. Der Begriff ist also nicht per se abwertend. 2. Wenn man seine vielfältigen schlechten Erfahrungen mit Orientalen formuliert, darf man auch mal mit dem rhetorischen Knüppel vorgehen und nicht nur mit dem Florett. Will heißen: Bei politischen Themen darf man auch überspitzt und polemisch formulieren.
Zuletzt: Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteils des Amtsgerichtes Torgau wegen verbotener Symbole auf, die der Angeklagte in seinen WhatsApp-Status gestellt hatte. Problem: Auch verbotenste Äußerungen oder Zeichen sind nur dann strafbar, wenn sie nach außen gelangen. Ist der WhatsApp-Status (oder die Facebook-Seite) so eingestellt, daß nur wirkliche Freunde und gute Bekannte das Gepostete sehen, und sind das nicht allzu viele (im vorliegenden Fall waren es etwa 20), so ist das nicht öffentlich und damit nicht strafbar.
Die Lehre daraus: Strafbefehle und selbst Urteile in Meinungsäußerungssachen muß man nicht einfach hinnehmen. Die Meinungsfreiheit geht weiter, als mancher Bürokrat so denkt, und oft genug haben die unteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in solchen Fragen schlicht wenig Ahnung.
Aber ein bißchen Nachdenken oder auch mal googeln, bevor man etwas veröffentlicht, schadet auch nicht. Dies gilt besonders für Grußformeln, Parolen, Sprüche. Nicht immer geht es so erfreulich aus, und das sauer verdiente Geld ist jedenfalls als Strafe an die Staatskasse am schlechtesten investiert.
@martinkohlmann
Wenn mich Leute so fragen, was ich den ganzen Tag so arbeite, so ernten meine Antworten häufig Kopfschütteln: Was? Damit befassen sich Gerichte? Kein Wunder, daß die keine Kapazitäten haben, sich um wirkliche Straftaten zu kümmern.
Nun, es ist ein Fakt: Diese BRD führt jedes einzelne Jahr mehr Verfahren wegen mißliebiger Äußerungen als die DDR in ihrer gesamten 40 Jahren. Und nicht wenige davon landen bei mir. Daher zwei Beispiele den letzten Tagen:
Kürzlich war ich am AG Bautzen und dann am AG Hohenstein-Ernstthal, wo jeweils jungen Leuten vorgeworfen wurde, bei Demonstrationen die Losung “Deutschland erwache” verwendet zu haben. Dies sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organsisation und daher nach § 86a StGB strafbar.
Nun, der Wunsch, das deutsche Volk aus seinem Schlaf zu reißen, hat schon Luthers Mitstreiter Johann Walter vor knapp 500 Jahren dazu bewegt, das schöne Lied “Wach auf, wach auf Du deutsches Land!” zu schreiben. Ein wunderbares Lied, Lektüre ausdrücklich empfohlen.
Aber, oh weh!, auch die NSDAP (ganuer: die SA) forderte das Deutsche Volk zum Aufwachen auf, und daraus folgt für die Strafverfolgungsbehörden: Man darf weder alles für Deutschland geben, noch es aufwecken wollen.
Hätten Sie´s gewußt? Die Angeklagten wußten es nicht. Deshalb (und weil die Richter ziemlich gewissenhaft waren und das auch nicht widerlegen konnten) wurden beide freigesprochen. In Bayern geht sowas oft anders aus...und kann es auch hier, wenn ein Richter einmal nicht glaubt, daß ein Verwender dieser Losung deren Herkunft nicht kennt.
Mit einem anderen Text, den eine politisch interessierte Dame auf ihrem Facebook-Profil teilte und in dem sie sich über eine “fanatische Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen” beschwerte, mußten sich das Landgericht Chemnitz und ich befassen. Kurz zusammengefaßt, ging es im Text darum, daß man keinem Vietnamesen, Italiener, Portugiesen Japaner usw. erklären müsse, wie man mit Frauen (nicht) umgeht und daß man seine Mitmenschen auch nicht abmessert, aber eine ganz bestimmten Sorte Gäste diesbezüglich nicht nur gelegentlich an-, sondern auch aus der Reihe tanzt. Das Amtsgericht Marienberg hatte darin eine Volksverhetzung gesehen, daß Merkels orientalische Gäste als “fanatische Primatenkultur” bezeichnet und in die Nähe bestimmter Straftaten gerückt wurden.
Das Landgericht Chemnitz verhalf nun der Biologie, der Meinungsfreiheit und damit auch der Angeklagten zu ihrem Recht und sprach sie frei: 1. Zu den Primaten gehören auch die Menschen. Der Begriff ist also nicht per se abwertend. 2. Wenn man seine vielfältigen schlechten Erfahrungen mit Orientalen formuliert, darf man auch mal mit dem rhetorischen Knüppel vorgehen und nicht nur mit dem Florett. Will heißen: Bei politischen Themen darf man auch überspitzt und polemisch formulieren.
Zuletzt: Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteils des Amtsgerichtes Torgau wegen verbotener Symbole auf, die der Angeklagte in seinen WhatsApp-Status gestellt hatte. Problem: Auch verbotenste Äußerungen oder Zeichen sind nur dann strafbar, wenn sie nach außen gelangen. Ist der WhatsApp-Status (oder die Facebook-Seite) so eingestellt, daß nur wirkliche Freunde und gute Bekannte das Gepostete sehen, und sind das nicht allzu viele (im vorliegenden Fall waren es etwa 20), so ist das nicht öffentlich und damit nicht strafbar.
Die Lehre daraus: Strafbefehle und selbst Urteile in Meinungsäußerungssachen muß man nicht einfach hinnehmen. Die Meinungsfreiheit geht weiter, als mancher Bürokrat so denkt, und oft genug haben die unteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in solchen Fragen schlicht wenig Ahnung.
Aber ein bißchen Nachdenken oder auch mal googeln, bevor man etwas veröffentlicht, schadet auch nicht. Dies gilt besonders für Grußformeln, Parolen, Sprüche. Nicht immer geht es so erfreulich aus, und das sauer verdiente Geld ist jedenfalls als Strafe an die Staatskasse am schlechtesten investiert.
@martinkohlmann
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Die Wehrpflicht ist wieder da. Einige Betrachtungen dazu.
Zunächst ist die Überschrift nicht ganz korrekt, so wie die meisten Artikel zum Thema. Die Wehrpflicht war nie abgeschafft, sie wurde lediglich ausgesetzt. Jetzt wird sie also wieder eingesetzt. Was ist davon zu halten?
Zunächst fällt auf, daß viele Menschen ihre diesbezügliche Position drehen und wenden: Die einen haben nicht nur den Dienst an der Waffe verweigert, sondern auch bei jeder Gelegenheit gegen die Bundeswehr demonstriert - und jetzt sind sie glühende Befürworter der Wiederaufrüstung und natürlich der Wehrpflicht. Andere dagegen waren eigentlich immer fürs Militär, waren erbost über die Abschaffung (also die Aussetzung) der Wehrpflicht – und kritisieren nun deren Wiedereinsetzung. Mal so, mal so - das ist natürlich keine tragfähige Grundhaltung. Eine solche ist entweder richtig oder falsch, aber nicht heute so und morgen so. Dazu Folgendes:
1. Wir leben seit Jahrtausenden in einer Welt, wo viele Menschen Dein Auto, Dein Haus und Dein Boot sowie zusätzlich Deine Frau, Deine Kindern und Euer Essen gern nehmen würden, ohne sich für Anschaffung und Erhalt abmühen zu müssen. In den letzten Jahren wurde uns das noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist also völlig sinnlos, etwas aufzubauen oder anzuschaffen, wenn man es nicht auch verteidigen kann und will. Neben dem Pflug das Schwert, hieß es schon bei den Altvorderen. Ein Wir-haben-uns-doch-alle-lieb-Pazifismus, der auf Militär verzichten will, ist weltfremd und führt in den Untergang. Die Schwerter-zu-Pflugscharen-Prophetie gilt für eine andere Zeit, in der wir noch nicht leben.
2. Sich selbst und das individuell oder gemeinsam Geschaffene zu verteidigen, ist ein ganz grundsätzliches natürliches Menschenrecht. Dieses ist auch individuell und jedenfalls nicht an eine Bande (“Staat”) abzutreten, die uns selbst am meisten ausraubt und dazu behauptet, für unsere Sicherheit zu sorgen – wozu sie uns allerdings dann auch wieder braucht, und zwar notfalls mit Gewalt. Den schlimmsten Räubern dürfen wir kein Gewaltmonopol zubilligen!
3. Wofür kämpfen? In den ersten Weltkrieg zogen unsere Urgroßväter mit Hurra. Weil sie kriegslüstern waren? Nein, sondern weil es etwas zu verteidigen gab. Sie alle hatten in den Jahren zuvor einen Aufschwung und eine Entwicklung erlebt, an denen breite Bevölkerungsschichten ihren Anteil hatten – und den sie selbstverständlich schützen wollten. Und heute? Gigantische Steuern und Abgaben bei sinkendem Wohlstand und steigender Bevormundung, Genderquatsch und Massenzuwanderung – sind Sie bereit, dafür Ihr Leben einzusetzen? Ich nicht. Ketzerisch gefragt: Was könnte denn unter der angeblich drohenden russischen Besatzung noch schlimmer werden, als es unter bundesdeutscher Besatzung nicht derzeit sowieso wird?
4. Natürlich erfolgt die derzeitige Aufrüstung vor dem nicht hinnehmbaren Hintergrund, daß gewisse Kräfte, denen sich die BRD-Regierung unterordnet, mit aller Gewalt einen Krieg gegen Rußland vom Zaune brechen wollen, der gerade für unsere Region verheerend sein würde. Das ist das Problem! Und es beweist wieder einmal: In dieser BRD gibt es für uns kein Überleben. Nicht nur kulturell, sondern auch ganz physisch. Wir müssen da raus!
5. In einem Freien Sachsen (bzw. einer Sächsischen Konföderation vom Erzgebirge bis zur Ostsee) wird es keinen Wehrzwang geben, sondern ein Wehrrecht im Rahmen einer Miliz-Verteidigung nach Schweizer Vorbild. Jeder ist eingeladen, sich daran zu beteiligen und zu diesem Zwecke natürlich auch seine Waffe zu Hause zu haben. Für jeden vernünftigen Mann dürfte das eine Selbstverständlichkeit sein. In der Schweiz gab es übrigens lange Zeit die höchste Waffendichte in Privathaushalten – und die niedrigste Gewaltkriminalität. Ein Widerspruch? Nein, ein logischer Zusammenhang. Und in einem solchen Land wird es in allererster Linie wieder die Freiheit geben, sich ohne staatliche Gängelung etwas aufzubauen, was es sich zu verteidigen lohnt.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
Zunächst ist die Überschrift nicht ganz korrekt, so wie die meisten Artikel zum Thema. Die Wehrpflicht war nie abgeschafft, sie wurde lediglich ausgesetzt. Jetzt wird sie also wieder eingesetzt. Was ist davon zu halten?
Zunächst fällt auf, daß viele Menschen ihre diesbezügliche Position drehen und wenden: Die einen haben nicht nur den Dienst an der Waffe verweigert, sondern auch bei jeder Gelegenheit gegen die Bundeswehr demonstriert - und jetzt sind sie glühende Befürworter der Wiederaufrüstung und natürlich der Wehrpflicht. Andere dagegen waren eigentlich immer fürs Militär, waren erbost über die Abschaffung (also die Aussetzung) der Wehrpflicht – und kritisieren nun deren Wiedereinsetzung. Mal so, mal so - das ist natürlich keine tragfähige Grundhaltung. Eine solche ist entweder richtig oder falsch, aber nicht heute so und morgen so. Dazu Folgendes:
1. Wir leben seit Jahrtausenden in einer Welt, wo viele Menschen Dein Auto, Dein Haus und Dein Boot sowie zusätzlich Deine Frau, Deine Kindern und Euer Essen gern nehmen würden, ohne sich für Anschaffung und Erhalt abmühen zu müssen. In den letzten Jahren wurde uns das noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist also völlig sinnlos, etwas aufzubauen oder anzuschaffen, wenn man es nicht auch verteidigen kann und will. Neben dem Pflug das Schwert, hieß es schon bei den Altvorderen. Ein Wir-haben-uns-doch-alle-lieb-Pazifismus, der auf Militär verzichten will, ist weltfremd und führt in den Untergang. Die Schwerter-zu-Pflugscharen-Prophetie gilt für eine andere Zeit, in der wir noch nicht leben.
2. Sich selbst und das individuell oder gemeinsam Geschaffene zu verteidigen, ist ein ganz grundsätzliches natürliches Menschenrecht. Dieses ist auch individuell und jedenfalls nicht an eine Bande (“Staat”) abzutreten, die uns selbst am meisten ausraubt und dazu behauptet, für unsere Sicherheit zu sorgen – wozu sie uns allerdings dann auch wieder braucht, und zwar notfalls mit Gewalt. Den schlimmsten Räubern dürfen wir kein Gewaltmonopol zubilligen!
3. Wofür kämpfen? In den ersten Weltkrieg zogen unsere Urgroßväter mit Hurra. Weil sie kriegslüstern waren? Nein, sondern weil es etwas zu verteidigen gab. Sie alle hatten in den Jahren zuvor einen Aufschwung und eine Entwicklung erlebt, an denen breite Bevölkerungsschichten ihren Anteil hatten – und den sie selbstverständlich schützen wollten. Und heute? Gigantische Steuern und Abgaben bei sinkendem Wohlstand und steigender Bevormundung, Genderquatsch und Massenzuwanderung – sind Sie bereit, dafür Ihr Leben einzusetzen? Ich nicht. Ketzerisch gefragt: Was könnte denn unter der angeblich drohenden russischen Besatzung noch schlimmer werden, als es unter bundesdeutscher Besatzung nicht derzeit sowieso wird?
4. Natürlich erfolgt die derzeitige Aufrüstung vor dem nicht hinnehmbaren Hintergrund, daß gewisse Kräfte, denen sich die BRD-Regierung unterordnet, mit aller Gewalt einen Krieg gegen Rußland vom Zaune brechen wollen, der gerade für unsere Region verheerend sein würde. Das ist das Problem! Und es beweist wieder einmal: In dieser BRD gibt es für uns kein Überleben. Nicht nur kulturell, sondern auch ganz physisch. Wir müssen da raus!
5. In einem Freien Sachsen (bzw. einer Sächsischen Konföderation vom Erzgebirge bis zur Ostsee) wird es keinen Wehrzwang geben, sondern ein Wehrrecht im Rahmen einer Miliz-Verteidigung nach Schweizer Vorbild. Jeder ist eingeladen, sich daran zu beteiligen und zu diesem Zwecke natürlich auch seine Waffe zu Hause zu haben. Für jeden vernünftigen Mann dürfte das eine Selbstverständlichkeit sein. In der Schweiz gab es übrigens lange Zeit die höchste Waffendichte in Privathaushalten – und die niedrigste Gewaltkriminalität. Ein Widerspruch? Nein, ein logischer Zusammenhang. Und in einem solchen Land wird es in allererster Linie wieder die Freiheit geben, sich ohne staatliche Gängelung etwas aufzubauen, was es sich zu verteidigen lohnt.
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Der lange Atem einer Atemwegserkrankung: Streit mit der SAB
Wenn einem etwas Gutes widerfährt, so ist das bekanntlich eigentlich einen Asbach Uralt wert. Da der (Arbeits-)Tag aber noch eine Weile geht, ist ein Stück Torte auch erst einmal nicht zu verachten. Was ist mir denn Gutes widerfahren?
In eigener Sache durfte ich heute am Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Sächsische Aufbaubank verhandeln. Es geht, Sie ahnen es, um die Rückzahlung der Corona-Beihilfen. Ausweislich der Anschlagstafel nahm dieses Thema heute den ganzen Arbeitstag des Richters ein (und längst nicht nur diesen). Es schien sich der alte Spruch zu bewahrheiten: Ich kenne mittlerweile mehr Unternehmer, die zurückzahlen müssen, als die welche bekommen haben. Hatte man die Leute damals nur schnell beruhigen und auf lange Sicht ausnehmen wollen? Zumal ich nicht nur die kompletten 9.000 € zurückzahlen sollte, sondern auch noch noch gut 5.000 (!!!) € Zinsen. Da wäre ja jeder Bankkredit billiger gewesen als dieses vermeintliche Geschenk!
Doch es kam anders. Der SAB-Vertreter erwies sich als recht umgänglich, nahm meine Monatsabrechnungen aus 2020 nun auch in Papierform entgegen (die von der SAB zuvor als einzig zulässig verlangte elektronische Einreichung auf einem technisch wohl nicht ganz ausgereiften Internet-Portal war mir wie etlichen anderen auch nicht gelungen), und fing sofort an zu rechnen. Daß ich im April noch Einnahmen hatte, weil zuvor ja noch normale Arbeit möglich war und das Geld bei mir größtenteils nach getaner Arbeit reinkommt, verstand er. Wir verwendeten dann den Zeitraum Mai bis Juli 2020, in welchem ich insgesamt ein Plus von knapp 500 € verzeichnet hatte. Wenn kaum Verhandlungen stattfinden, wie das in den ersten C-Monaten so war, verdient ein Strafverteidiger nämlich nichts. Dieser Gewinn wurde ordnungsgemäß abgezogen, und aus einer 9.000-€-Rückzahlung plus Hammerzinsen wurde eine solche von 500 €. Der Richter hatte also mit der letzten Verhandlung des Tages wenig Mühe, zumal ich mich bzgl. der Gerichtskosten in Höhe von 260,50 € zur Übernahme bereiterklärte – der Preis des Nichtklarkommens mit dem SAB-Portal.
Auch hier heißt es also: Es gilt die Wehrpflicht. Die Pflicht, sich zu wehren. Wer auch mit der SAB (oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern) wegen der Rückzahlung von Corona-Beihilfen zu kämpfen hat: Auf geht´s!
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
Wenn einem etwas Gutes widerfährt, so ist das bekanntlich eigentlich einen Asbach Uralt wert. Da der (Arbeits-)Tag aber noch eine Weile geht, ist ein Stück Torte auch erst einmal nicht zu verachten. Was ist mir denn Gutes widerfahren?
In eigener Sache durfte ich heute am Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Sächsische Aufbaubank verhandeln. Es geht, Sie ahnen es, um die Rückzahlung der Corona-Beihilfen. Ausweislich der Anschlagstafel nahm dieses Thema heute den ganzen Arbeitstag des Richters ein (und längst nicht nur diesen). Es schien sich der alte Spruch zu bewahrheiten: Ich kenne mittlerweile mehr Unternehmer, die zurückzahlen müssen, als die welche bekommen haben. Hatte man die Leute damals nur schnell beruhigen und auf lange Sicht ausnehmen wollen? Zumal ich nicht nur die kompletten 9.000 € zurückzahlen sollte, sondern auch noch noch gut 5.000 (!!!) € Zinsen. Da wäre ja jeder Bankkredit billiger gewesen als dieses vermeintliche Geschenk!
Doch es kam anders. Der SAB-Vertreter erwies sich als recht umgänglich, nahm meine Monatsabrechnungen aus 2020 nun auch in Papierform entgegen (die von der SAB zuvor als einzig zulässig verlangte elektronische Einreichung auf einem technisch wohl nicht ganz ausgereiften Internet-Portal war mir wie etlichen anderen auch nicht gelungen), und fing sofort an zu rechnen. Daß ich im April noch Einnahmen hatte, weil zuvor ja noch normale Arbeit möglich war und das Geld bei mir größtenteils nach getaner Arbeit reinkommt, verstand er. Wir verwendeten dann den Zeitraum Mai bis Juli 2020, in welchem ich insgesamt ein Plus von knapp 500 € verzeichnet hatte. Wenn kaum Verhandlungen stattfinden, wie das in den ersten C-Monaten so war, verdient ein Strafverteidiger nämlich nichts. Dieser Gewinn wurde ordnungsgemäß abgezogen, und aus einer 9.000-€-Rückzahlung plus Hammerzinsen wurde eine solche von 500 €. Der Richter hatte also mit der letzten Verhandlung des Tages wenig Mühe, zumal ich mich bzgl. der Gerichtskosten in Höhe von 260,50 € zur Übernahme bereiterklärte – der Preis des Nichtklarkommens mit dem SAB-Portal.
Auch hier heißt es also: Es gilt die Wehrpflicht. Die Pflicht, sich zu wehren. Wer auch mit der SAB (oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern) wegen der Rückzahlung von Corona-Beihilfen zu kämpfen hat: Auf geht´s!
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@martinkohlmann
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Wieder geht ein Jahr zu Ende, und wieder gibt es die Diskussion um Feuerwerke und Böllerei. Auch ich will mich diesmal einschalten:
Ursprünglich wird ja geknallt, um böse Geister fürs neue Jahr zu vertreiben. Der Grundgedanke ist zunächst einmal nicht falsch, denn bereits die Bibel lehrt uns (Epheser 6,12): "Unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut, sondern gegen Mächte und Gewalten, gegen die Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel."
Allerdings hat sich die Knallerei diesbezüglich als höchst ineffektiv erwiesen. Wie man unschwer erkennen kann, werden die Mächte und Gewalten der Finsternis eher mehr als weniger. Wir sollten also auf effektivere Wege zu deren Bekämpfung umsteigen. Beten und Fasten empfiehlt die Bibel z.B. gegen einige von ihnen.
Bleibt der folkloristische Teil des Ganzen. Und hier meine ich doch, daß uns der Mißbrauch dieser Traditionen durch einige noch nicht so lange hier Lebende nicht dazu verleiten sollte, von diesen Abschied zu nehmen. Also von den Traditionen; von einigen noch nicht so lange hier Lebenden gerne.
Ich persönlich habe die ersten 44 Jahre meines Lebens kein Geld für Silvesterfeuerwerke ausgegeben, sondern mich darüber gefreut, wie andere dies taten. Erst in den dunklen Jahren des Kokolores, als man uns auch diese Tradition rauben wollte und viele am Kauf entsprechender Waren gehindert waren, hatte ich Freude und Gelegenheit, der Gesellschaft diesbezüglich etwas zurückzugeben.
Feuerwerk hin oder her, gleich beginnt ein neues Jahr, und der Kampf gegen die Herren der Welt und gegen die bösen Geister unter dem Himmel bleibt aktuell, ob nun geistlich geführt oder ganz weltlich. Am besten beides.
Am Ende siegt das Licht, die Wahrheit, das Leben. Und wir, die wir auf deren Seite stehen, können aus der Gewißheit wieder die Kraft nehmen zu sagen: der Kampf geht weiter, auch im neuen Jahr!
Auf ein gesundes und erfolgreiches 2026!
@martinkohlmann
Ursprünglich wird ja geknallt, um böse Geister fürs neue Jahr zu vertreiben. Der Grundgedanke ist zunächst einmal nicht falsch, denn bereits die Bibel lehrt uns (Epheser 6,12): "Unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut, sondern gegen Mächte und Gewalten, gegen die Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel."
Allerdings hat sich die Knallerei diesbezüglich als höchst ineffektiv erwiesen. Wie man unschwer erkennen kann, werden die Mächte und Gewalten der Finsternis eher mehr als weniger. Wir sollten also auf effektivere Wege zu deren Bekämpfung umsteigen. Beten und Fasten empfiehlt die Bibel z.B. gegen einige von ihnen.
Bleibt der folkloristische Teil des Ganzen. Und hier meine ich doch, daß uns der Mißbrauch dieser Traditionen durch einige noch nicht so lange hier Lebende nicht dazu verleiten sollte, von diesen Abschied zu nehmen. Also von den Traditionen; von einigen noch nicht so lange hier Lebenden gerne.
Ich persönlich habe die ersten 44 Jahre meines Lebens kein Geld für Silvesterfeuerwerke ausgegeben, sondern mich darüber gefreut, wie andere dies taten. Erst in den dunklen Jahren des Kokolores, als man uns auch diese Tradition rauben wollte und viele am Kauf entsprechender Waren gehindert waren, hatte ich Freude und Gelegenheit, der Gesellschaft diesbezüglich etwas zurückzugeben.
Feuerwerk hin oder her, gleich beginnt ein neues Jahr, und der Kampf gegen die Herren der Welt und gegen die bösen Geister unter dem Himmel bleibt aktuell, ob nun geistlich geführt oder ganz weltlich. Am besten beides.
Am Ende siegt das Licht, die Wahrheit, das Leben. Und wir, die wir auf deren Seite stehen, können aus der Gewißheit wieder die Kraft nehmen zu sagen: der Kampf geht weiter, auch im neuen Jahr!
Auf ein gesundes und erfolgreiches 2026!
@martinkohlmann
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“Sächsische Separatisten”: RA Martin Kohlmann fordert Einstellung des Verfahrens wegen Prozeßhindernisses
“Großteil der Anklage ist reines Phantasieprodukt”
Heute beginnt vor dem OLG Dresden das Verfahren gegen acht junge Sachsen wegen des Vorwurfs der Bildung einer terrosistischen Vereinigung.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann als Verteidiger des Hauptangeklagten Jörg S. fordert die Einstellung des Verfahrens wegen Unbestimmtheit der Anklage. “Es fehlt an einer nachvollziehbaren Einordnung des vorgeworfenen Verhaltens der Angeklagten unter die angeklate Strafnorm. Mit dieser Anklage wäre die Bundesanwaltschaft durch jede Jura-Klausur gefallen. Das Verfahren ist wegen Prozeßhindernisses sofort durch Prozeßurteil einzustellen!”
Große Teile der Anklage haben laut Kohlmann zudem keinen Bezug zur Realität, sondern sind ein reines Phantasieprodukt der Ermittler. “Das beginnt beim Namen: Als Sächsische Separatisten” hat sich kein hier Angeklagter jemals selbst bezeichnet, weder sich einzeln, noch als Gruppe.”
Der Angeklagte Jörg S. habe diesen Namen vielmehr gegenüber einem FBI-Spitzel gebraucht, um die politische Landschaft Sachsens zu beschreiben. “They are ... Saxon Separatists...” heißt es da, also “sie”, nicht “wir”. Gemeint waren damit die Freien Sachsen.
Es fehle zudem an einem Mindestmaß von organisatorischen, personellen und intzeressenbezogenen Merkmalen für eine Vereinigung. “Wir haben hier lose, sich überlappende Freundeskreise – es gibt keine Organisation und gar keinen erkennbaren Willen der Angeklagten, eine Gemeinschaft zu sein, die einem übergeordneten Interesse dient. Genau das ist aber Voraussetzung für eine Vereinigung nach §§ 129 und 129 a StGB,” erklärt der Verteidiger weiter.
Der Hauptvorwurf, auf einen “Tag X” hingearbeitet zu haben, beruhe zudem auf einem Übersetzungefehler. Während Tag X den Startpunkt und Auslöser für eine geplante Operation markiert, verwenden im Chat des Jörg S. mit dem FBI-Spitzel beide Gesprächspartner das Kürzel “SHTF” (shit hits the fan, deutsch etwa: wenn die Kacke am Dampfen ist). Dieser Begriff kommt aus der amerikanischen Prepper-Szene und beschreibt ein Katastrophenereignis (Erdbeben, Bürgerkrieg, Nuklearkatastrophe), das die Zivilisation vorübergehend beendet und auf das man sich vorbereitet. Dies als "Tag X" zu übersetzen, ist eine grobe tendenziöse Verzerrung.
Der Spitzel fragt Jörg S. übrigens auch, was sie tun werden, wenn “SHTF” eintritt: Sich an einen sicheren Ort zurückziehen und die Angehörigen schützen, ist die Antwort.
“Das ist kein Terror, das ist keine Eroberung großer Gebiete, das ist das Gegenteil!” erklärt Martin Kohlmann abschließend.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
“Großteil der Anklage ist reines Phantasieprodukt”
Heute beginnt vor dem OLG Dresden das Verfahren gegen acht junge Sachsen wegen des Vorwurfs der Bildung einer terrosistischen Vereinigung.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann als Verteidiger des Hauptangeklagten Jörg S. fordert die Einstellung des Verfahrens wegen Unbestimmtheit der Anklage. “Es fehlt an einer nachvollziehbaren Einordnung des vorgeworfenen Verhaltens der Angeklagten unter die angeklate Strafnorm. Mit dieser Anklage wäre die Bundesanwaltschaft durch jede Jura-Klausur gefallen. Das Verfahren ist wegen Prozeßhindernisses sofort durch Prozeßurteil einzustellen!”
Große Teile der Anklage haben laut Kohlmann zudem keinen Bezug zur Realität, sondern sind ein reines Phantasieprodukt der Ermittler. “Das beginnt beim Namen: Als Sächsische Separatisten” hat sich kein hier Angeklagter jemals selbst bezeichnet, weder sich einzeln, noch als Gruppe.”
Der Angeklagte Jörg S. habe diesen Namen vielmehr gegenüber einem FBI-Spitzel gebraucht, um die politische Landschaft Sachsens zu beschreiben. “They are ... Saxon Separatists...” heißt es da, also “sie”, nicht “wir”. Gemeint waren damit die Freien Sachsen.
Es fehle zudem an einem Mindestmaß von organisatorischen, personellen und intzeressenbezogenen Merkmalen für eine Vereinigung. “Wir haben hier lose, sich überlappende Freundeskreise – es gibt keine Organisation und gar keinen erkennbaren Willen der Angeklagten, eine Gemeinschaft zu sein, die einem übergeordneten Interesse dient. Genau das ist aber Voraussetzung für eine Vereinigung nach §§ 129 und 129 a StGB,” erklärt der Verteidiger weiter.
Der Hauptvorwurf, auf einen “Tag X” hingearbeitet zu haben, beruhe zudem auf einem Übersetzungefehler. Während Tag X den Startpunkt und Auslöser für eine geplante Operation markiert, verwenden im Chat des Jörg S. mit dem FBI-Spitzel beide Gesprächspartner das Kürzel “SHTF” (shit hits the fan, deutsch etwa: wenn die Kacke am Dampfen ist). Dieser Begriff kommt aus der amerikanischen Prepper-Szene und beschreibt ein Katastrophenereignis (Erdbeben, Bürgerkrieg, Nuklearkatastrophe), das die Zivilisation vorübergehend beendet und auf das man sich vorbereitet. Dies als "Tag X" zu übersetzen, ist eine grobe tendenziöse Verzerrung.
Der Spitzel fragt Jörg S. übrigens auch, was sie tun werden, wenn “SHTF” eintritt: Sich an einen sicheren Ort zurückziehen und die Angehörigen schützen, ist die Antwort.
“Das ist kein Terror, das ist keine Eroberung großer Gebiete, das ist das Gegenteil!” erklärt Martin Kohlmann abschließend.
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Der bürgerliche Tod ist zurück – verschärft!
Es ist ein Instrument aus dem Römischen Recht: Über einen verurteilten Straftäter konnte der bürgerliche Tod verhängt werden. Das bedeutet: der Betroffene wurde zwar am physischen Leben gelassen, als Person aber aufgelöst: Er war kein Rechtssubjekt mehr. Alle seine geschlossenen Verträge einschließlich Ehe waren nichtig, und neue konnte er nicht abschließen und auch sonst keine Rechtspositionen erlangen: nichts kaufen und verkaufen, nichts mieten, nicht heiraten, nicht erben.
Im alten deutschen Recht hatte der bürgerliche Tod seine Entsprechung in der Reichs-Acht. Dem Geächteten durfte keiner helfen, weder mit Nahrung, noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen.
Zum Glück sind in unserem modernen Staatswesen solche mittelalterlich anmutenden Unmenschlichkeiten längst überwunden, oder? Nun, waren sie seit 1871, aber das ist vorbei:
Die EU verhängt seit Kurzem Sanktionen nicht nur gegen gar pöhsartige fremde Tyrannen und ihre Helfer oder verfeindete Staaten, sondern auch gegen Zivilisten, sogar eigene Bürger! Die Folge: Keiner darf mit dem Sanktionierten Verträge abschließen: Keine Wohnung vermieten, kein Essen verkaufen oder schenken (!), kein Bankkonto einrichten, ihn nicht transportieren. (Gut: In der Praxis wird der Aldi nicht wissen, daß Du sanktioniert bist, und Dir trotzdem Brot und Käse verkaufen – solange Du bar bezahlen kannst. Denn das Konto ist jedenfalls zu.)
Aber ganz so wie bei den alten Römern oder im Mittelalter wird´s ja wohl nicht sein, oder? Nein, natürlich nicht. Während früher der bürgerliche Tod bzw. die Acht in einem förmlichen Verfahren verhängt wurden, in dem sich der Betroffene auch verteidigen konnte, hat die EU solchen bürokratischen Schnickschnack nicht mehr nötig. Über die Sanktionen entscheidet der Rat, vorherige Anhörung ist nicht vorgesehen.
Bekanntester Fall ist bisher der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud, der seit Dezember 2025 in Brüssel festsitzt. Auch Alina Lipp und Thomas Röper sind schon sanktioniert. Da beide sich allerdings in Rußland aufhalten, kommen die Sanktionen nicht dem Hungertod gleich, sondern nur einer Ausbürgerung. Doch auch ein (linker) Berliner Journalist mit deutschem Paß ist bereits betroffen, seit Mai darf er nicht mehr kaufen oder verkaufen, auch nicht für seine drei kleinen Kinder. Und seiner Frau wurden Konto und Krankenversicherung gleich mit entzogen! Er sei ein prorussischer Desinformant – dabei hat seine Medienplattform nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Begründung: In seiner Plattform arbeiteten Journalisten, die vorher auch für russische Medien tätig gewesen waren.
Der Bundestag hat nun am 15. Januar 2026 ein Gesetz beschlossen, wonach sich jeder, der gegen diese Sanktionen verstößt – sprich: einem Geächteten Nahrung oder Unterkunft gibt – strafbar macht. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Wie die Opposition im Bundestag dazu abstimmte, konnte ich nirgendwo finden. Fragen Sie bitte Ihren örtlichen Abgeordneten!
Übrigens dürfen die Betroffenen vor einem EU-Gericht gegen ihren bürgerlichen Tod klagen. Das dauert Jahre, die man erst einmal überleben muß, ohne Geld verdienen und sich Essen kaufen zu dürfen. Und: Hilft ihnen ein Anwalt dabei, macht der sich nach dem neuen Gesetz strafbar.
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@martinkohlmann
Es ist ein Instrument aus dem Römischen Recht: Über einen verurteilten Straftäter konnte der bürgerliche Tod verhängt werden. Das bedeutet: der Betroffene wurde zwar am physischen Leben gelassen, als Person aber aufgelöst: Er war kein Rechtssubjekt mehr. Alle seine geschlossenen Verträge einschließlich Ehe waren nichtig, und neue konnte er nicht abschließen und auch sonst keine Rechtspositionen erlangen: nichts kaufen und verkaufen, nichts mieten, nicht heiraten, nicht erben.
Im alten deutschen Recht hatte der bürgerliche Tod seine Entsprechung in der Reichs-Acht. Dem Geächteten durfte keiner helfen, weder mit Nahrung, noch mit Unterkunft. Sein Eigentum wurde eingezogen.
Zum Glück sind in unserem modernen Staatswesen solche mittelalterlich anmutenden Unmenschlichkeiten längst überwunden, oder? Nun, waren sie seit 1871, aber das ist vorbei:
Die EU verhängt seit Kurzem Sanktionen nicht nur gegen gar pöhsartige fremde Tyrannen und ihre Helfer oder verfeindete Staaten, sondern auch gegen Zivilisten, sogar eigene Bürger! Die Folge: Keiner darf mit dem Sanktionierten Verträge abschließen: Keine Wohnung vermieten, kein Essen verkaufen oder schenken (!), kein Bankkonto einrichten, ihn nicht transportieren. (Gut: In der Praxis wird der Aldi nicht wissen, daß Du sanktioniert bist, und Dir trotzdem Brot und Käse verkaufen – solange Du bar bezahlen kannst. Denn das Konto ist jedenfalls zu.)
Aber ganz so wie bei den alten Römern oder im Mittelalter wird´s ja wohl nicht sein, oder? Nein, natürlich nicht. Während früher der bürgerliche Tod bzw. die Acht in einem förmlichen Verfahren verhängt wurden, in dem sich der Betroffene auch verteidigen konnte, hat die EU solchen bürokratischen Schnickschnack nicht mehr nötig. Über die Sanktionen entscheidet der Rat, vorherige Anhörung ist nicht vorgesehen.
Bekanntester Fall ist bisher der Schweizer Oberst und Militäranalyst Jacques Baud, der seit Dezember 2025 in Brüssel festsitzt. Auch Alina Lipp und Thomas Röper sind schon sanktioniert. Da beide sich allerdings in Rußland aufhalten, kommen die Sanktionen nicht dem Hungertod gleich, sondern nur einer Ausbürgerung. Doch auch ein (linker) Berliner Journalist mit deutschem Paß ist bereits betroffen, seit Mai darf er nicht mehr kaufen oder verkaufen, auch nicht für seine drei kleinen Kinder. Und seiner Frau wurden Konto und Krankenversicherung gleich mit entzogen! Er sei ein prorussischer Desinformant – dabei hat seine Medienplattform nicht einmal über den Ukraine-Krieg berichtet. Begründung: In seiner Plattform arbeiteten Journalisten, die vorher auch für russische Medien tätig gewesen waren.
Der Bundestag hat nun am 15. Januar 2026 ein Gesetz beschlossen, wonach sich jeder, der gegen diese Sanktionen verstößt – sprich: einem Geächteten Nahrung oder Unterkunft gibt – strafbar macht. Es drohen bis zu fünf Jahren Haft, in schweren Fällen sogar zehn. Wie die Opposition im Bundestag dazu abstimmte, konnte ich nirgendwo finden. Fragen Sie bitte Ihren örtlichen Abgeordneten!
Übrigens dürfen die Betroffenen vor einem EU-Gericht gegen ihren bürgerlichen Tod klagen. Das dauert Jahre, die man erst einmal überleben muß, ohne Geld verdienen und sich Essen kaufen zu dürfen. Und: Hilft ihnen ein Anwalt dabei, macht der sich nach dem neuen Gesetz strafbar.
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Darf man Sheriff spielen? Kann man das Recht selbst durchsetzen?
Manchmal definitiv ja, und zwar öfter, als viele denken, zumal wenn es um eigene Rechte geht. Auch öfter, als manche Staatsanwaltschaft denkt. Doch auch den Rechten Anderer darf man mitunter handfest zur Durchsetzung verhelfen.
Mit einem solchen Fall hatte sich heute das Landgericht Chemnitz zu befassen. Beim Landespokal-Finale CFC - Chemie Leipzig vor vier Jahren waren die Leipziger Fans nicht mit der Menge der ihnen zugeteilten Karten zufrieden. Sie riefen auf, sich Tickets für den Chemnitzer Bereich zu beschaffen und taten dies auch in großer Zahl. Dies verstößt allerdings nicht nur gegen die Stadionordnung, sondern rief auch engagierte Chemnitzer Fans auf den Plan. Diese veranstalteten Kontrollen vor dem Heim-Fanblock. Erkennbare Chemie-Fans durften nicht rein, Unbekannte wurden nach ihrem Ausweis gefragt. Stand da eine Leipziger Adresse drin, wurden auch sie abgewiesen. Nicht gut, meinte die Polizei und wollte die Aktion beenden. Doch gut, meinten die Fans und setzten ihre friedliche Stadionverteidigung fort.
Auf den ersten Blick stellt dieses Verhalten eine Nötigung da. Die Leipziger wurden schließlich physisch daran gehindert, ihren Weg ins Stadion fortsetzen. Das Sich-in-den-Weg-Stellen ist dabei auch als (einfache) Form von Gewalt zu werten.
Eine strafbare Nötigung liegt aber erst dann vor, wenn die Ausübung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Und hier nun hatte das Landgericht Chemnitz erhebliche Zweifel. Hätte es z. B. Schläge gegeben, sähe die Sache vielleicht anders aus, aber bloßes In-den-Weg-Stellen, damit jemand nicht illegal in den für ihn nicht erlaubten Stadionbereich gelangt, ist nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Das Verfahren gegen zwei CFC-Fans wurde eingestellt, nachdem das Amtsgericht sie noch zu Geldstrafen verurteilt hatte. Sie müssen nun nichts bezahlen und bekommen auch die Anwaltskosten erstattet.
Schade nur, daß einige Teilnehmer der Kontrollaktion die Strafen voreilig bezahlt und die Staatskasse unnötig bereichert hatten. Diese bekommen sie leider nicht zurückgezahlt, außer sie erreichen eine (schwierige) Wiederaufnahme.
Was lernen wir daraus?
1. Man darf Unrecht mitunter auch selbst aktiv verhindern, auch ohne bzw. sogar gegen die Polizei.
2. Man sollte sich gegen zweifelhafte Geldstrafen zu Wehr setzen. Oftmals hat man damit Erfolg.
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@martinkohlmann
Manchmal definitiv ja, und zwar öfter, als viele denken, zumal wenn es um eigene Rechte geht. Auch öfter, als manche Staatsanwaltschaft denkt. Doch auch den Rechten Anderer darf man mitunter handfest zur Durchsetzung verhelfen.
Mit einem solchen Fall hatte sich heute das Landgericht Chemnitz zu befassen. Beim Landespokal-Finale CFC - Chemie Leipzig vor vier Jahren waren die Leipziger Fans nicht mit der Menge der ihnen zugeteilten Karten zufrieden. Sie riefen auf, sich Tickets für den Chemnitzer Bereich zu beschaffen und taten dies auch in großer Zahl. Dies verstößt allerdings nicht nur gegen die Stadionordnung, sondern rief auch engagierte Chemnitzer Fans auf den Plan. Diese veranstalteten Kontrollen vor dem Heim-Fanblock. Erkennbare Chemie-Fans durften nicht rein, Unbekannte wurden nach ihrem Ausweis gefragt. Stand da eine Leipziger Adresse drin, wurden auch sie abgewiesen. Nicht gut, meinte die Polizei und wollte die Aktion beenden. Doch gut, meinten die Fans und setzten ihre friedliche Stadionverteidigung fort.
Auf den ersten Blick stellt dieses Verhalten eine Nötigung da. Die Leipziger wurden schließlich physisch daran gehindert, ihren Weg ins Stadion fortsetzen. Das Sich-in-den-Weg-Stellen ist dabei auch als (einfache) Form von Gewalt zu werten.
Eine strafbare Nötigung liegt aber erst dann vor, wenn die Ausübung der Gewalt zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. Und hier nun hatte das Landgericht Chemnitz erhebliche Zweifel. Hätte es z. B. Schläge gegeben, sähe die Sache vielleicht anders aus, aber bloßes In-den-Weg-Stellen, damit jemand nicht illegal in den für ihn nicht erlaubten Stadionbereich gelangt, ist nicht verwerflich und damit nicht strafbar. Das Verfahren gegen zwei CFC-Fans wurde eingestellt, nachdem das Amtsgericht sie noch zu Geldstrafen verurteilt hatte. Sie müssen nun nichts bezahlen und bekommen auch die Anwaltskosten erstattet.
Schade nur, daß einige Teilnehmer der Kontrollaktion die Strafen voreilig bezahlt und die Staatskasse unnötig bereichert hatten. Diese bekommen sie leider nicht zurückgezahlt, außer sie erreichen eine (schwierige) Wiederaufnahme.
Was lernen wir daraus?
1. Man darf Unrecht mitunter auch selbst aktiv verhindern, auch ohne bzw. sogar gegen die Polizei.
2. Man sollte sich gegen zweifelhafte Geldstrafen zu Wehr setzen. Oftmals hat man damit Erfolg.
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Wer darf wie schnüffeln und was darf man verwenden?
Im Verfahren gegen die angeblichen Sächsischen Separatisten in Dresden haben verschiedene Behörden aus verschiedenen Ländern auf verschiedener rechtlicher Grundlage Telefongespräche mitgehört, Geräte ausgelesen und Daten erhoben. Die spannende Frage ist jetzt: Was davon ist verwertbar?
In der Strafprozeßordnung ist die Frage recht eindeutig geregelt: Erst muß es einen konkreten Verdacht geben, dann kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft z.B. das Abhören eines Telefonanschlusses anordnen – und dann können die derart erlangten Daten auch im Verfahren verwendet werden.
Vorliegend ist es nun etwas anders gelaufen. Das Material hat der Verfassungssschutz geliefert, und der hat wiederum andere Regeln, wann er schnüffeln darf: Hier gilt das G10-Gesetz. Die Geheimdienste stellen den Antrag, jemanden überwachen zu dürfen, an das jeweilige Innenministerium, was die Überwachung genehmigt. Informiert wird zudem die sog. G10-Kommission, eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages bzw. jedes Landtages, welche also genau erfährt, wer warum abgehört und ausgespäht wird. Diese soll die Überwachung quasi überwachen. In der G10-Kommission des Bundestages sitzen übrigens praktischerweise nur Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen.
Im Dresdner Großverfahren werden nun Daten, die der Verfassungsschutz erhoben hat, im Gerichtsverfahren verwendet, was den Widerstand der Verteidiger auf den Plan ruft. Warum? Weil die Regeln der Strafprozeßordnung eben nicht eingehalten worden sind. Geheimdienste erheben Daten zu einem völlig anderen Zweck, nämlich der Abwehr von Gefahren für den Staat (offiziell) oder die Herrschaft der regierenden Parteien und ihrer Hintermänner (tatsächlich). Und dafür gelten (wie oben kurz skizziert) völlig andere Regeln. Die Staatsanwaltschaft dagegen erhebt Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, und dafür gibt es die Strafprozeßordnung, die diesbezüglich erheblich strenger ist.
Doch es wird nun noch wilder: Der Verfassungsschutz hatte vorliegend seine Informationen vom FBI erhalten. Natürlich hat auch diese amerikanische Behörde ihre strengen Regeln – wenn es US-Bürger betrifft. Für den Rest der Menschheit gelten keine Beschränkungen. Die darf man ohne Gerichtsbeschluß bespitzeln, beschatten, abhören, online-überwachen - oder auch per Drohne erschießen. Ein ausländischer Dienst, der absolut ohne Regeln Daten erhoben hat, hat diese also einem inländischen Geheimdienst übermittelt, der das mit seinen Regeln irgendwie in Einklang bringt – und nun sollen sie in einem deutschen Strafprozeß verwendet werden, dessen Regeln ihre Erhebung und Erlangung definitiv in keinster Weise entsprechen.
Das Oberlandesgericht war dennoch der Meinung, den Geheimdiensten und sonstigen Behörden solle man grundsätzlich vertrauen, daß sie Daten ordnungsgemäß und legal erheben. Da die Verteidigung anderer Meinung ist und dies auch sehr ausführlich begründet, wird die Frage nun zunächst zurückgestellt.
Ach ja, und das FBI ist sich selbst nicht ganz klar, ob die übermittelten Daten vor Gericht verwendet werden dürfen. Auf ein- und demselben Dokument steht einmal “Darf nicht in rechtlichen Verfahren verwendet werden” und einmal “darf in rechtlichen Verfahren verwendet werden”. Tolles Arbeiten!
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@martinkohlmann
Im Verfahren gegen die angeblichen Sächsischen Separatisten in Dresden haben verschiedene Behörden aus verschiedenen Ländern auf verschiedener rechtlicher Grundlage Telefongespräche mitgehört, Geräte ausgelesen und Daten erhoben. Die spannende Frage ist jetzt: Was davon ist verwertbar?
In der Strafprozeßordnung ist die Frage recht eindeutig geregelt: Erst muß es einen konkreten Verdacht geben, dann kann ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft z.B. das Abhören eines Telefonanschlusses anordnen – und dann können die derart erlangten Daten auch im Verfahren verwendet werden.
Vorliegend ist es nun etwas anders gelaufen. Das Material hat der Verfassungssschutz geliefert, und der hat wiederum andere Regeln, wann er schnüffeln darf: Hier gilt das G10-Gesetz. Die Geheimdienste stellen den Antrag, jemanden überwachen zu dürfen, an das jeweilige Innenministerium, was die Überwachung genehmigt. Informiert wird zudem die sog. G10-Kommission, eine Gruppe von Abgeordneten des Bundestages bzw. jedes Landtages, welche also genau erfährt, wer warum abgehört und ausgespäht wird. Diese soll die Überwachung quasi überwachen. In der G10-Kommission des Bundestages sitzen übrigens praktischerweise nur Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen.
Im Dresdner Großverfahren werden nun Daten, die der Verfassungsschutz erhoben hat, im Gerichtsverfahren verwendet, was den Widerstand der Verteidiger auf den Plan ruft. Warum? Weil die Regeln der Strafprozeßordnung eben nicht eingehalten worden sind. Geheimdienste erheben Daten zu einem völlig anderen Zweck, nämlich der Abwehr von Gefahren für den Staat (offiziell) oder die Herrschaft der regierenden Parteien und ihrer Hintermänner (tatsächlich). Und dafür gelten (wie oben kurz skizziert) völlig andere Regeln. Die Staatsanwaltschaft dagegen erhebt Daten zum Zwecke der Strafverfolgung, und dafür gibt es die Strafprozeßordnung, die diesbezüglich erheblich strenger ist.
Doch es wird nun noch wilder: Der Verfassungsschutz hatte vorliegend seine Informationen vom FBI erhalten. Natürlich hat auch diese amerikanische Behörde ihre strengen Regeln – wenn es US-Bürger betrifft. Für den Rest der Menschheit gelten keine Beschränkungen. Die darf man ohne Gerichtsbeschluß bespitzeln, beschatten, abhören, online-überwachen - oder auch per Drohne erschießen. Ein ausländischer Dienst, der absolut ohne Regeln Daten erhoben hat, hat diese also einem inländischen Geheimdienst übermittelt, der das mit seinen Regeln irgendwie in Einklang bringt – und nun sollen sie in einem deutschen Strafprozeß verwendet werden, dessen Regeln ihre Erhebung und Erlangung definitiv in keinster Weise entsprechen.
Das Oberlandesgericht war dennoch der Meinung, den Geheimdiensten und sonstigen Behörden solle man grundsätzlich vertrauen, daß sie Daten ordnungsgemäß und legal erheben. Da die Verteidigung anderer Meinung ist und dies auch sehr ausführlich begründet, wird die Frage nun zunächst zurückgestellt.
Ach ja, und das FBI ist sich selbst nicht ganz klar, ob die übermittelten Daten vor Gericht verwendet werden dürfen. Auf ein- und demselben Dokument steht einmal “Darf nicht in rechtlichen Verfahren verwendet werden” und einmal “darf in rechtlichen Verfahren verwendet werden”. Tolles Arbeiten!
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Ungarn hat gewählt, aber nicht so, wie wir es wünschten?
1. Eine der vielen Schwächen der Demokratie ist: Zu wissen, was man nicht (mehr) will, ist leicht. Und dann wird aus Prinzip irgendjemand anderes gewählt, Hauptsache anders. “Irgendjemand” paßt hier, denn was der Wahlsieger Magyar vorhat und wofür er steht, ist weitgehend unklar. Gerichtlich festgestellt ist, daß er mehrere Frauen verprügelt hat. Interessante Referenzen für den Liebling der EU-Bürokratie...
2. Intern werden Politiker oft anders wahrgenommen als im Ausland. Zu meinem Erstaunen machte ich oft die Erfahrung, daß sich z.B. Ex-Bundeskanzler Schröder in weiten Teilen Osteuropas großer Beliebtheit erfreut. Hier dagegen ist sein Vermächtnis eher umstritten. Und an Orban hat uns im Ausland seine Außenpoltik gefallen, v.a. wie er gern gegen die EU poltert und z.B. die Sanktionspolitik gegen Rußland torpediert. Was seine Politik für die Ungarn bedeutet hat, haben wir hier allerdings kaum wahrgenommen. Offenbar waren sie in letzter Zeit nicht mehr allzu begeistert, und nein, das kann nicht nur an der EU-Propaganda gegen ihn gelegen haben, auch wenn diese ihre Rolle gespielt haben mag.
3. Und weil alle rechten Medien Orban zum großen Helden stilisiert haben, nutze ich die Gelegenheit, mich etwas unbeliebt zu machen und zu widersprechen.
Korruption blüht in Ungarn. Nicht erst seit Orban, aber eben auch unter ihm. Das mögen viele Menschen nicht, nachvollziehbarerweise.
Ein Mann, ein Wort? Nach außen stellte Orban Ungarn als Land der Meinungsfreiheit dar und lud Europäer, die in ihren Ländern diesbezüglich eingeschränkt werden, zur Auswanderung nach Ungarn ein. Der deutsche Dissident Horst Mahler, der wegen friedlicher Meinungsäußerung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt war, vertraute auf diese Worte und floh nach Ungarn – er wurde von dort aus reibungslos an die BRD ausgeliefert. Auch sonst arbeitet Ungarn bei der Verfolgung Andersdenkender geradezu mustergültig mit BRD-Behörden zusammen, wie ich aus Gerichtsakten weiß.
Aber in der EU, da hat er doch so schön gepoltert und den größten Unsinn gebremst? Hat er, teilweise. Gender-Gaga und Überfremdung hielt er von Ungarn bestmöglich fern. Als Verteidiger des christlichen Abendlandes, den er mitunter mimte, taugt er aber nicht. Im bewaffneten Konflikt des christlichen Armenien mit dem muslimischen Aserbaidschan vertrat er konsequent türkisch-aserbeidschanische Interessen und blockierte EU-Hilfe für Armenien.
4. Es gab aber auch einen erfreulichen Aspekt der Parlamentswahl. Die authentisch patriotische Bewegung Mi Hazank (Unsere Heimat) hat es mit 5,9 % erneut ins Parlament geschafft.
Ich mußte mich in den letzten Wochen oft herzlich aufregen, wie rechte deutsche Medien in ihren zahlreichen Artikeln zur Ungarn-Wahl ausschließlich den Pseudo-Messias Orban bejubelten und Mi Hazank, die uns jedenfalls deutlich näher steht als Orbans staatstragende FIDESZ, nicht einmal erwähnten. Umso erfreulicher ist deren Abschneiden. Herzliche Gratulation nach Budapest!
Folgt mir für Interessantes aus Politik und Recht!
@martinkohlmann
1. Eine der vielen Schwächen der Demokratie ist: Zu wissen, was man nicht (mehr) will, ist leicht. Und dann wird aus Prinzip irgendjemand anderes gewählt, Hauptsache anders. “Irgendjemand” paßt hier, denn was der Wahlsieger Magyar vorhat und wofür er steht, ist weitgehend unklar. Gerichtlich festgestellt ist, daß er mehrere Frauen verprügelt hat. Interessante Referenzen für den Liebling der EU-Bürokratie...
2. Intern werden Politiker oft anders wahrgenommen als im Ausland. Zu meinem Erstaunen machte ich oft die Erfahrung, daß sich z.B. Ex-Bundeskanzler Schröder in weiten Teilen Osteuropas großer Beliebtheit erfreut. Hier dagegen ist sein Vermächtnis eher umstritten. Und an Orban hat uns im Ausland seine Außenpoltik gefallen, v.a. wie er gern gegen die EU poltert und z.B. die Sanktionspolitik gegen Rußland torpediert. Was seine Politik für die Ungarn bedeutet hat, haben wir hier allerdings kaum wahrgenommen. Offenbar waren sie in letzter Zeit nicht mehr allzu begeistert, und nein, das kann nicht nur an der EU-Propaganda gegen ihn gelegen haben, auch wenn diese ihre Rolle gespielt haben mag.
3. Und weil alle rechten Medien Orban zum großen Helden stilisiert haben, nutze ich die Gelegenheit, mich etwas unbeliebt zu machen und zu widersprechen.
Korruption blüht in Ungarn. Nicht erst seit Orban, aber eben auch unter ihm. Das mögen viele Menschen nicht, nachvollziehbarerweise.
Ein Mann, ein Wort? Nach außen stellte Orban Ungarn als Land der Meinungsfreiheit dar und lud Europäer, die in ihren Ländern diesbezüglich eingeschränkt werden, zur Auswanderung nach Ungarn ein. Der deutsche Dissident Horst Mahler, der wegen friedlicher Meinungsäußerung zu einer hohen Haftstrafe verurteilt war, vertraute auf diese Worte und floh nach Ungarn – er wurde von dort aus reibungslos an die BRD ausgeliefert. Auch sonst arbeitet Ungarn bei der Verfolgung Andersdenkender geradezu mustergültig mit BRD-Behörden zusammen, wie ich aus Gerichtsakten weiß.
Aber in der EU, da hat er doch so schön gepoltert und den größten Unsinn gebremst? Hat er, teilweise. Gender-Gaga und Überfremdung hielt er von Ungarn bestmöglich fern. Als Verteidiger des christlichen Abendlandes, den er mitunter mimte, taugt er aber nicht. Im bewaffneten Konflikt des christlichen Armenien mit dem muslimischen Aserbaidschan vertrat er konsequent türkisch-aserbeidschanische Interessen und blockierte EU-Hilfe für Armenien.
4. Es gab aber auch einen erfreulichen Aspekt der Parlamentswahl. Die authentisch patriotische Bewegung Mi Hazank (Unsere Heimat) hat es mit 5,9 % erneut ins Parlament geschafft.
Ich mußte mich in den letzten Wochen oft herzlich aufregen, wie rechte deutsche Medien in ihren zahlreichen Artikeln zur Ungarn-Wahl ausschließlich den Pseudo-Messias Orban bejubelten und Mi Hazank, die uns jedenfalls deutlich näher steht als Orbans staatstragende FIDESZ, nicht einmal erwähnten. Umso erfreulicher ist deren Abschneiden. Herzliche Gratulation nach Budapest!
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