Sprachschwierigkeiten...
Die deutsche Sprache wird z.B. von Philosophen gern verwendet, weil sie sehr exakt ist. Aber nicht alle sind dem gewachsen!
Stellt Euch vor, Ihr sagt Eurem Kind oder Enkel: Leon-Noah Mohamed (oder wie Kinder heutzutage so heißen), bring mir doch von den roten Legosteinen mal bitte fünf besonders kleine!, und Leon-Noah Mohamed rennt nun zur Mami und schreit: Papa will alle meine Legosteine haben!
Nun, wenn man früher dachte: ach Du Schreck, aus dem Kleinen wird wohl nix, das Sprachverständnis ist in katastrophaler Weise unterentwickelt!, so gibt es heutzutage in solchen Fällen Hoffnung: Für einen Job als Staatsanwalt reicht es allemal.
Was war geschehen? Über “illegale Asylschmarotzer, die über unsere Grenzen kommen und nichts Gutes im Sinn haben” ärgerte sich eine Aktivistin aus Hohenstein-E. auf Facebook. Genauer gesagt: sie ärgerte sich darüber, daß gewissen politischen Polizeieinheiten das offenbar egal ist.
“Volksverhetzung!” schrie die Staatsanwaltschaft Zwickau und klagte die betagte Dame an. Sie habe damit alle in Deutschland lebenden Asylbewerber als Schmarotzer bezeichnet, ihnen pauschal schlechte Absichten unterstellt und damit deren Menschenwürde schwer angekratzt.
Freispruch, entschied bereits das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, weil Leute, die illegal über die Grenze kommen, schon mal weder ein Teil der Bevölkerung sind noch eine sonstige abgrenzbare Gruppe nach § 130 StGB, also nach Volkstum, Religion, Ethnie usw. definiert.
Das gefiel der Staatsanwaltschaft aber nicht, und sie ging in Berufung.
Freispruch bleibt, entschied nun das Landgericht Zwickau, und wurde ziemlich deutlich: Frau H. habe rein sprachlich schon gar nicht von allen Asylbewerbern gesprochen, sondern zum einen nur die beschrieben, die illegal über die Grenze kommen, und von denen wiederum nur die Schmarotzer, die es zweifellos gebe (Richter S. holte auch weit aus zu definieren, was überhaupt ein Schmarotzer ist, nämlich jemand, der auf Kosten anderer lebt, wie es einige Asylbewerber nun einmal ganz zweifellos tun). Und selbst über alle illegalen Asyl-Schmarotzer hatte sich Frau H. nicht aufgeregt, sondern nur über die, die nichts Gutes im Sinn haben. Und auch die gibt es – das kann jeder jeden Tag in der Zeitung lesen, und das wußte auch das Landgericht Zwickau.
Völlig richtig ist dieses Urteil, aber dennoch glücklich. Nicht überall trifft man nämlich auf Richter, die die Feinheiten der deutschen Sprache beherrschen. Die Pisa-Studie macht sich auch hier bemerkbar. In Bayern oder NRW hätte man mit der Äußerung möglicherweise weniger Aussicht auf Recht gehabt. Manche sehen "Asyl" und "Schmarotzer" in einem Satz, und fertig ist die Volksverhetzung.
Das muß auch einmal hervorgehoben werden: In Sachsen ist die Meinungsfreiheit vielfach durchaus höher als im Rest der Republik.
Also, Leon-Noah Mohamed, Papa wollte nur ganz wenige, recht päzise beschriebene Legosteine. Das kann man verstehen, und dann muß man auch nicht Staatsanwalt werden, sondern kommt für vernünftige Tätigkeiten infrage.
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
Die deutsche Sprache wird z.B. von Philosophen gern verwendet, weil sie sehr exakt ist. Aber nicht alle sind dem gewachsen!
Stellt Euch vor, Ihr sagt Eurem Kind oder Enkel: Leon-Noah Mohamed (oder wie Kinder heutzutage so heißen), bring mir doch von den roten Legosteinen mal bitte fünf besonders kleine!, und Leon-Noah Mohamed rennt nun zur Mami und schreit: Papa will alle meine Legosteine haben!
Nun, wenn man früher dachte: ach Du Schreck, aus dem Kleinen wird wohl nix, das Sprachverständnis ist in katastrophaler Weise unterentwickelt!, so gibt es heutzutage in solchen Fällen Hoffnung: Für einen Job als Staatsanwalt reicht es allemal.
Was war geschehen? Über “illegale Asylschmarotzer, die über unsere Grenzen kommen und nichts Gutes im Sinn haben” ärgerte sich eine Aktivistin aus Hohenstein-E. auf Facebook. Genauer gesagt: sie ärgerte sich darüber, daß gewissen politischen Polizeieinheiten das offenbar egal ist.
“Volksverhetzung!” schrie die Staatsanwaltschaft Zwickau und klagte die betagte Dame an. Sie habe damit alle in Deutschland lebenden Asylbewerber als Schmarotzer bezeichnet, ihnen pauschal schlechte Absichten unterstellt und damit deren Menschenwürde schwer angekratzt.
Freispruch, entschied bereits das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, weil Leute, die illegal über die Grenze kommen, schon mal weder ein Teil der Bevölkerung sind noch eine sonstige abgrenzbare Gruppe nach § 130 StGB, also nach Volkstum, Religion, Ethnie usw. definiert.
Das gefiel der Staatsanwaltschaft aber nicht, und sie ging in Berufung.
Freispruch bleibt, entschied nun das Landgericht Zwickau, und wurde ziemlich deutlich: Frau H. habe rein sprachlich schon gar nicht von allen Asylbewerbern gesprochen, sondern zum einen nur die beschrieben, die illegal über die Grenze kommen, und von denen wiederum nur die Schmarotzer, die es zweifellos gebe (Richter S. holte auch weit aus zu definieren, was überhaupt ein Schmarotzer ist, nämlich jemand, der auf Kosten anderer lebt, wie es einige Asylbewerber nun einmal ganz zweifellos tun). Und selbst über alle illegalen Asyl-Schmarotzer hatte sich Frau H. nicht aufgeregt, sondern nur über die, die nichts Gutes im Sinn haben. Und auch die gibt es – das kann jeder jeden Tag in der Zeitung lesen, und das wußte auch das Landgericht Zwickau.
Völlig richtig ist dieses Urteil, aber dennoch glücklich. Nicht überall trifft man nämlich auf Richter, die die Feinheiten der deutschen Sprache beherrschen. Die Pisa-Studie macht sich auch hier bemerkbar. In Bayern oder NRW hätte man mit der Äußerung möglicherweise weniger Aussicht auf Recht gehabt. Manche sehen "Asyl" und "Schmarotzer" in einem Satz, und fertig ist die Volksverhetzung.
Das muß auch einmal hervorgehoben werden: In Sachsen ist die Meinungsfreiheit vielfach durchaus höher als im Rest der Republik.
Also, Leon-Noah Mohamed, Papa wollte nur ganz wenige, recht päzise beschriebene Legosteine. Das kann man verstehen, und dann muß man auch nicht Staatsanwalt werden, sondern kommt für vernünftige Tätigkeiten infrage.
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@martinkohlmann
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Ich will, daß die AfD auf Bundesebene regiert, und wähle sie deswegen nicht.
Klingt unlogisch? Ich erkläre es. Es hat wieder einmal mit dem strategischen Wählen zu tun, und zwar wie folgt:
Kommt das BSW nicht in den Bundestag, reicht es sehr wahrscheinlich für eine Mehrheit aus CDU und SPD. Das wäre katastrophal. Kommt das BSW dagegen über 5 %, steht die CDU vor der Wahl: die Grünen mit dazu nehmen, was sie ihren eigenen Wählern kaum verkaufen kann, oder eben doch über den Abbau der Brandmauer nachzudenken. Im Klartext: Der Einzug des BSW erhöht die Chance auf eine Regierungsbeteiligung der AfD.
Ich habe schon die Frage im Ohr: Aber Martin, was passiert, wenn jetzt alle AfD-Wähler ihre Zweitstimme dem BSW geben?
Vergeßt es. 90% der (rechten) Wähler sind nicht im Stande, strategisches Wählen zu verstehen. Wir wenigen, die politische UND mathematische Zusammenhänge begreifen, können entscheidend Einfluß nehmen.
Also geht bitte, und wählt strategisch!
@martinkohlmann
Klingt unlogisch? Ich erkläre es. Es hat wieder einmal mit dem strategischen Wählen zu tun, und zwar wie folgt:
Kommt das BSW nicht in den Bundestag, reicht es sehr wahrscheinlich für eine Mehrheit aus CDU und SPD. Das wäre katastrophal. Kommt das BSW dagegen über 5 %, steht die CDU vor der Wahl: die Grünen mit dazu nehmen, was sie ihren eigenen Wählern kaum verkaufen kann, oder eben doch über den Abbau der Brandmauer nachzudenken. Im Klartext: Der Einzug des BSW erhöht die Chance auf eine Regierungsbeteiligung der AfD.
Ich habe schon die Frage im Ohr: Aber Martin, was passiert, wenn jetzt alle AfD-Wähler ihre Zweitstimme dem BSW geben?
Vergeßt es. 90% der (rechten) Wähler sind nicht im Stande, strategisches Wählen zu verstehen. Wir wenigen, die politische UND mathematische Zusammenhänge begreifen, können entscheidend Einfluß nehmen.
Also geht bitte, und wählt strategisch!
@martinkohlmann
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Forwarded from Balaclava Graphics Bautzen
Warum die Grünen trotz Verlusten die eigentlichen Sieger der Bundestagswahl sind
Die Grünen haben bei der Bundestagswahl ein Minus von nur 3,2 Prozent hinnehmen müssen – ein bemerkenswert geringer Verlust, wenn man bedenkt, dass ihre Politik in den letzten Jahren stark in der Kritik stand. Während FDP und SPD mit über -7 Prozent und -9 Prozent deutliche Niederlagen einstecken, bleibt das grüne Wählerpotenzial weitgehend stabil.
Das bedeutet, dass die Grünen-Wähler nicht einfach Protestwähler sind, sondern Überzeugungstäter – Menschen, die trotz hoher Energiepreise, wirtschaftlicher Einbußen und ideologisch geprägter Politik weiterhin hinter dieser Partei stehen. Diese gefestigte Stammwählerschaft ist für eine Partei ein entscheidender Vorteil, da sie unabhängig von kurzfristigen politischen Entwicklungen bleibt.
Auch der enorme Zuwachs der AfD von +10 Prozent wird voraussichtlich keinen großen Einfluss auf die tatsächliche Politik haben. Zwar gibt es mehr Gelder für die Partei und neue Abgeordnete mit gut dotierten Diäten, doch ohne Koalitionsfähigkeit und Mehrheiten bleiben diese Stimmen weitgehend symbolisch. Die Grünen hingegen haben ihre Position innerhalb des linken Lagers behauptet und sind trotz Regierungsverantwortung nicht in den freien Fall geraten.
Unterm Strich zeigt sich: Die Grünen haben sich gehalten - trotz katastrophaler Politik.
Die Grünen haben bei der Bundestagswahl ein Minus von nur 3,2 Prozent hinnehmen müssen – ein bemerkenswert geringer Verlust, wenn man bedenkt, dass ihre Politik in den letzten Jahren stark in der Kritik stand. Während FDP und SPD mit über -7 Prozent und -9 Prozent deutliche Niederlagen einstecken, bleibt das grüne Wählerpotenzial weitgehend stabil.
Das bedeutet, dass die Grünen-Wähler nicht einfach Protestwähler sind, sondern Überzeugungstäter – Menschen, die trotz hoher Energiepreise, wirtschaftlicher Einbußen und ideologisch geprägter Politik weiterhin hinter dieser Partei stehen. Diese gefestigte Stammwählerschaft ist für eine Partei ein entscheidender Vorteil, da sie unabhängig von kurzfristigen politischen Entwicklungen bleibt.
Auch der enorme Zuwachs der AfD von +10 Prozent wird voraussichtlich keinen großen Einfluss auf die tatsächliche Politik haben. Zwar gibt es mehr Gelder für die Partei und neue Abgeordnete mit gut dotierten Diäten, doch ohne Koalitionsfähigkeit und Mehrheiten bleiben diese Stimmen weitgehend symbolisch. Die Grünen hingegen haben ihre Position innerhalb des linken Lagers behauptet und sind trotz Regierungsverantwortung nicht in den freien Fall geraten.
Unterm Strich zeigt sich: Die Grünen haben sich gehalten - trotz katastrophaler Politik.
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BSW - ein Scheitern, das Möglichkeiten eröffnet: Gemeinsam für den Ausstieg Ost?
Lange hatte es gedauert, bis sich wieder eine klassisch linke Kraft am politischen Markt etablierte: Das BSW. Und dabei wollte Sarah Wagenknecht aus anderen Parteigründungen lernen: Durch eine sehr zurückhaltende Mitgliederaufnahme sollte eine Art Kaderpartei entstehen, kompetent, zuverlässig, ohne die bei Neugründungen üblichen Glücksritter und Sektierer.
Doch ausgerechnet dieser schöne Plan flog der Gründerin nun um die Ohren. Zum einen fehlten die abgewiesenen Enthusiasten (Gerüchten zufolge wurden 50.000 Beitrittswillige abgelehnt oder vertröstet!) als Aktivisten im letzten Wahlkampf. Und zum anderen fanden sich unter den handverlesenen Kadern leider doch Karrieristen, denen es mehr ums eigene Fortkommen geht als um eine andere Politik. Sarah Wagenknecht wollte eine davon, Ramelow-Freundin und Die-Linke-Unsympathin Wolf aus Eisenach, welche dem BSW durch ihre Beteiligung an der CDU-SPD-Regierung in Thüringen schweren Schaden zugefügt hatte, gerne wieder loswerden. Der Thüringer Parteitag stellte sich aber gegen Wagenknecht. Das hätten die 50.000 abgewiesenen Sarah-Verehrer garantiert anders gemacht...
Unter solcher Führung wie in Thrüringen wird das BSW neben der Linkspartei eine weitere neulinke Partei – vielleicht mit etwas weniger Klimawahn –, Teil des alten Systems, hinter Brandmauern verschanzt und damit überflüssig.
Es bleiben aber viele BSWer, die genau dafür nicht angetreten waren und die in Kommunal- und Landesparlamenten auch bereits gezeigt haben, daß sie nicht für ein “Weiter so, nur unter anderem Namen” stehen.
Wofür stehen sie?
1. Für eine friedliche Außenpolitik – keine Feindschaft zu Rußland!
2. Steuergeld sparsam und zum Nutzen aller Einsetzen - gegen Geldverschwendung für Ideologieprojekte.
3. Bildung, die wieder aufs Leben vorbereitet. Kein Gender-Gaga.
4. Sicherheit statt Massenzuwanderung
Alles Punkte, die wir teilen. Aber wird sich auch bei den vernünftigen Teilen des BSW die Erkenntis durchsetzen, daß all das in einer Gesamt-BRD nicht durchzusetzen sein wird?
Ich denke, ja. Die Wahlergebnisse des BSW zeigen ein deutliches Ost-West-Gefälle.
Vielleicht klingt es ungewohnt, aber der vernünftige Flügel des BSW scheint uns FREIEN SACHSEN so nahe wie kaum ein anderer politischer Akteur. Wir bieten ihnen ausdrücklich die Zusammenarbeit an. Gemeinsam für eine Politik, die die Leute wieder in Ruhe läßt, die ihnen die Landschaft nicht mit Windanlagen vollstellt und die Energiepreise in die Höhe treibt, die ihnen ihr ehrlich verdientes Geld nicht aus der Tasche holt, die für inneren und äußeren Frieden sorgt. Und das geht nur mit einem etwas erweiterten SÄXIT: Raus aus dieser BRD, und zwar gemeinsam mit Thrüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg und Vorpommern. Ausstieg Ost!
Eine Querfront aus BSW und FREIEN SACHSEN. Ein etwas außergewöhnlicher Vorschlag? Kann sein. Aber wenn nicht etwas völlig Außergewöhnliches passiert, schlittern wir geradewegs in die größte Katastrophe in der Geschichte unseres Landes.
Wagen wir also das Außergewöhnliche!
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@martinkohlmann
Lange hatte es gedauert, bis sich wieder eine klassisch linke Kraft am politischen Markt etablierte: Das BSW. Und dabei wollte Sarah Wagenknecht aus anderen Parteigründungen lernen: Durch eine sehr zurückhaltende Mitgliederaufnahme sollte eine Art Kaderpartei entstehen, kompetent, zuverlässig, ohne die bei Neugründungen üblichen Glücksritter und Sektierer.
Doch ausgerechnet dieser schöne Plan flog der Gründerin nun um die Ohren. Zum einen fehlten die abgewiesenen Enthusiasten (Gerüchten zufolge wurden 50.000 Beitrittswillige abgelehnt oder vertröstet!) als Aktivisten im letzten Wahlkampf. Und zum anderen fanden sich unter den handverlesenen Kadern leider doch Karrieristen, denen es mehr ums eigene Fortkommen geht als um eine andere Politik. Sarah Wagenknecht wollte eine davon, Ramelow-Freundin und Die-Linke-Unsympathin Wolf aus Eisenach, welche dem BSW durch ihre Beteiligung an der CDU-SPD-Regierung in Thüringen schweren Schaden zugefügt hatte, gerne wieder loswerden. Der Thüringer Parteitag stellte sich aber gegen Wagenknecht. Das hätten die 50.000 abgewiesenen Sarah-Verehrer garantiert anders gemacht...
Unter solcher Führung wie in Thrüringen wird das BSW neben der Linkspartei eine weitere neulinke Partei – vielleicht mit etwas weniger Klimawahn –, Teil des alten Systems, hinter Brandmauern verschanzt und damit überflüssig.
Es bleiben aber viele BSWer, die genau dafür nicht angetreten waren und die in Kommunal- und Landesparlamenten auch bereits gezeigt haben, daß sie nicht für ein “Weiter so, nur unter anderem Namen” stehen.
Wofür stehen sie?
1. Für eine friedliche Außenpolitik – keine Feindschaft zu Rußland!
2. Steuergeld sparsam und zum Nutzen aller Einsetzen - gegen Geldverschwendung für Ideologieprojekte.
3. Bildung, die wieder aufs Leben vorbereitet. Kein Gender-Gaga.
4. Sicherheit statt Massenzuwanderung
Alles Punkte, die wir teilen. Aber wird sich auch bei den vernünftigen Teilen des BSW die Erkenntis durchsetzen, daß all das in einer Gesamt-BRD nicht durchzusetzen sein wird?
Ich denke, ja. Die Wahlergebnisse des BSW zeigen ein deutliches Ost-West-Gefälle.
Vielleicht klingt es ungewohnt, aber der vernünftige Flügel des BSW scheint uns FREIEN SACHSEN so nahe wie kaum ein anderer politischer Akteur. Wir bieten ihnen ausdrücklich die Zusammenarbeit an. Gemeinsam für eine Politik, die die Leute wieder in Ruhe läßt, die ihnen die Landschaft nicht mit Windanlagen vollstellt und die Energiepreise in die Höhe treibt, die ihnen ihr ehrlich verdientes Geld nicht aus der Tasche holt, die für inneren und äußeren Frieden sorgt. Und das geht nur mit einem etwas erweiterten SÄXIT: Raus aus dieser BRD, und zwar gemeinsam mit Thrüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg und Vorpommern. Ausstieg Ost!
Eine Querfront aus BSW und FREIEN SACHSEN. Ein etwas außergewöhnlicher Vorschlag? Kann sein. Aber wenn nicht etwas völlig Außergewöhnliches passiert, schlittern wir geradewegs in die größte Katastrophe in der Geschichte unseres Landes.
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"Tag der Befreiung" und die Beziehungen zu Rußland
In letzter Zeit wundere ich mich manchmal, wer sich am 8. Mai so alles befreit fühlt - und auch, bei wem das auf einmal nicht mehr der Fall ist. In beiden Fällen scheinen die aktuellen außenpolitischen Verbundenheiten eine nicht zu unterschätzende Rolle zu spielen. Im Klartext: Wer sich eher prorussisch positioniert, meint wohl mitunter, die sowjetische Lesart der Geschichte übernehmen zu müssen.
Das halte ich für falsch. Über die Interpretation unserer Geschichte entscheiden wir selbst. Und der allergrößte Teil unseres Volkes hat die Ereignisse 1945 als größte Katastrophe in der deutschen Geschichte erlebt. Sinnlos zerstörte Städte, Millionen Deutsche geflüchtet und vertrieben, organisierte Hungersnot mit zahlreichen Todesopfern, Massenmord an deutschen Kriegsgefangenen durch miserable Unterbringung und Versorgung - und erstmals seit dem Dreißigjährigen Krieg Massenvergewaltigungen als neue Normalität.
Wir haben keinen Grund, die zahllosen Kriegsverbrechen unserer damaligen Feinde unter den Teppich zu kehren. Umgekehrt werden nämlich vermeintliche oder tatsächliche deutsche Untaten auch eher aufgebauscht als vergessen.
Wieder einmal hilft ein Blick ins Ausland, um eine vernünftige Position zu finden: "Selbst wenn die westeuropäischen Länder gute Beziehungen zu Russland hätten, wäre es für Ungarn nicht sinnvoll, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, da das Ende des Zweiten Weltkriegs für das Land eine bittere Niederlage bedeutete," formulierte Orbans Bürochef und bringt den Sachverhalt damit perfekt auf den Punkt.
Wir FREIEN SACHSEN streben freundschaftliche Beziehungen zu Rußland an. Und ein echter Freund wird auch immer akzeptieren, daß man manche Dinge unterschiedlich sieht.
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@martinkohlmann
In letzter Zeit wundere ich mich manchmal, wer sich am 8. Mai so alles befreit fühlt - und auch, bei wem das auf einmal nicht mehr der Fall ist. In beiden Fällen scheinen die aktuellen außenpolitischen Verbundenheiten eine nicht zu unterschätzende Rolle zu spielen. Im Klartext: Wer sich eher prorussisch positioniert, meint wohl mitunter, die sowjetische Lesart der Geschichte übernehmen zu müssen.
Das halte ich für falsch. Über die Interpretation unserer Geschichte entscheiden wir selbst. Und der allergrößte Teil unseres Volkes hat die Ereignisse 1945 als größte Katastrophe in der deutschen Geschichte erlebt. Sinnlos zerstörte Städte, Millionen Deutsche geflüchtet und vertrieben, organisierte Hungersnot mit zahlreichen Todesopfern, Massenmord an deutschen Kriegsgefangenen durch miserable Unterbringung und Versorgung - und erstmals seit dem Dreißigjährigen Krieg Massenvergewaltigungen als neue Normalität.
Wir haben keinen Grund, die zahllosen Kriegsverbrechen unserer damaligen Feinde unter den Teppich zu kehren. Umgekehrt werden nämlich vermeintliche oder tatsächliche deutsche Untaten auch eher aufgebauscht als vergessen.
Wieder einmal hilft ein Blick ins Ausland, um eine vernünftige Position zu finden: "Selbst wenn die westeuropäischen Länder gute Beziehungen zu Russland hätten, wäre es für Ungarn nicht sinnvoll, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, da das Ende des Zweiten Weltkriegs für das Land eine bittere Niederlage bedeutete," formulierte Orbans Bürochef und bringt den Sachverhalt damit perfekt auf den Punkt.
Wir FREIEN SACHSEN streben freundschaftliche Beziehungen zu Rußland an. Und ein echter Freund wird auch immer akzeptieren, daß man manche Dinge unterschiedlich sieht.
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Blitzkrieg gegen das Königreich
Nun, es mag den meisten Menschen komisch vorkommen, wenn jemand in Wittenberg ein Königreich Deutschland ausruft und sich selbst zum König krönt. Dem Bundesinnenminister schien das auch komisch vorzukommen - während es ihm weniger komisch vorkommt, wenn jemand in Westdeutschland ein Kalifat ausruft.
Mir persönlich kommt es hingegen komisch vor, wenn der BGH, also das höchste deutsche ordentliche Gericht, offenbar koordiniert mit Verbotsbehörden arbeitet. Ich hatte mal gelernt, daß die Exekutive und die Judikative getrennt sind...
Doch was hat das "Königreich Deutschland" unter Peter I. (Fitzek) so Gefährliches getan? Schlimme Dinge: Eine Heilfürsorge organisiert, die wesentlich günstiger und effektiver ist als die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Altersvorsorge, ebenfalls der Zwangsrentenkasse weit überlegen. Ja, und dann haben sie auch noch angefangen, gesunde Lebensmittel anzubauen, weit besser als das längst aufgeweichte Bio-Siegel. Und das alles geschah ohne Zwang und Gewalt!
Nun, und da muß das BRD-System natürlich reinhauen. Zieht es seine Legitimation doch daraus, daß es uns Untertanen Rekordbeträge abpreßt unter dem Vorwand, u.a. mustergültig für uns zu sorgen. Und da kommt einer, der macht das einfach viel besser und billiger? Und dann machen da noch viele Leute freiwillig mit? Und der Hauptorganisator läßt sich nicht etwa üppige Diäten zahlen, sondern besteht darauf, von seinen Projekten nicht mehr als ein Bürgergeldempfänger zu haben? Das kann nicht geduldet werden. Denn, in der Tat: So ein "Königreich Deutschland", mag es auch noch so skuril auftreten, stellt die Legitimation der Räuberdiktatur BRD infrage!
Begründung für das Verbot: Die hätten keine Steuern bezahlt. Ist dafür nicht das Finanzamt zuständig? Also wenn ich keine Steuern bezahle, melden die sich und nicht das BKA. Außerdem wirft man dem "Königreich" vor, verbotene Bankgeschäfte getätigt zu haben. Nun, das klärt normalerweise die Finanzbehörde Bafin. Der entsprechende Streit des Königreichs mit dieser Einrichtung ist mir bekannt und war noch nicht in die letzte Runde gegangen. Dafür gibt es Verwaltungsgerichte. So war das bisher zumindest. Neuerdings gibt es für jedes unliebsame Verhalten gleich den Generalbundesanwalt, den Innenminister und den Bundesgerichtshof. Denn den eigentlich zuständigen Stellen kann das System wohl nicht 100 % vertrauen...
Übrigens bezieht sich das Fitzeksche Königreich nicht auf historische Verfassungen o.ä. Die Bezeichnung als "Reichsbürger" ist also noch unpassender als sonst schon immer. Aber zur Diffamierung Andersdenkender wird sie doch immer noch mit draufgepackt.
Das zeigt: Auch hierbei ging es nur wieder darum, Andersdenkende einzuschüchtern, kreative Köpfe abzuhacken, die Diktatur voranzutreiben. Bleibt zu wünschen, daß Peter die Haft gut übersteht, und, nachdem wir alle die BRD gut überstanden haben, seine wunderbaren Projekte, die mir Hochachtung abnötigen, weiterbetreiben wird!
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@martinkohlmann
Nun, es mag den meisten Menschen komisch vorkommen, wenn jemand in Wittenberg ein Königreich Deutschland ausruft und sich selbst zum König krönt. Dem Bundesinnenminister schien das auch komisch vorzukommen - während es ihm weniger komisch vorkommt, wenn jemand in Westdeutschland ein Kalifat ausruft.
Mir persönlich kommt es hingegen komisch vor, wenn der BGH, also das höchste deutsche ordentliche Gericht, offenbar koordiniert mit Verbotsbehörden arbeitet. Ich hatte mal gelernt, daß die Exekutive und die Judikative getrennt sind...
Doch was hat das "Königreich Deutschland" unter Peter I. (Fitzek) so Gefährliches getan? Schlimme Dinge: Eine Heilfürsorge organisiert, die wesentlich günstiger und effektiver ist als die gesetzlichen Krankenkassen. Eine Altersvorsorge, ebenfalls der Zwangsrentenkasse weit überlegen. Ja, und dann haben sie auch noch angefangen, gesunde Lebensmittel anzubauen, weit besser als das längst aufgeweichte Bio-Siegel. Und das alles geschah ohne Zwang und Gewalt!
Nun, und da muß das BRD-System natürlich reinhauen. Zieht es seine Legitimation doch daraus, daß es uns Untertanen Rekordbeträge abpreßt unter dem Vorwand, u.a. mustergültig für uns zu sorgen. Und da kommt einer, der macht das einfach viel besser und billiger? Und dann machen da noch viele Leute freiwillig mit? Und der Hauptorganisator läßt sich nicht etwa üppige Diäten zahlen, sondern besteht darauf, von seinen Projekten nicht mehr als ein Bürgergeldempfänger zu haben? Das kann nicht geduldet werden. Denn, in der Tat: So ein "Königreich Deutschland", mag es auch noch so skuril auftreten, stellt die Legitimation der Räuberdiktatur BRD infrage!
Begründung für das Verbot: Die hätten keine Steuern bezahlt. Ist dafür nicht das Finanzamt zuständig? Also wenn ich keine Steuern bezahle, melden die sich und nicht das BKA. Außerdem wirft man dem "Königreich" vor, verbotene Bankgeschäfte getätigt zu haben. Nun, das klärt normalerweise die Finanzbehörde Bafin. Der entsprechende Streit des Königreichs mit dieser Einrichtung ist mir bekannt und war noch nicht in die letzte Runde gegangen. Dafür gibt es Verwaltungsgerichte. So war das bisher zumindest. Neuerdings gibt es für jedes unliebsame Verhalten gleich den Generalbundesanwalt, den Innenminister und den Bundesgerichtshof. Denn den eigentlich zuständigen Stellen kann das System wohl nicht 100 % vertrauen...
Übrigens bezieht sich das Fitzeksche Königreich nicht auf historische Verfassungen o.ä. Die Bezeichnung als "Reichsbürger" ist also noch unpassender als sonst schon immer. Aber zur Diffamierung Andersdenkender wird sie doch immer noch mit draufgepackt.
Das zeigt: Auch hierbei ging es nur wieder darum, Andersdenkende einzuschüchtern, kreative Köpfe abzuhacken, die Diktatur voranzutreiben. Bleibt zu wünschen, daß Peter die Haft gut übersteht, und, nachdem wir alle die BRD gut überstanden haben, seine wunderbaren Projekte, die mir Hochachtung abnötigen, weiterbetreiben wird!
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Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.
Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
Wie unfähige Anwälte der Meinungsfreiheit und ihren Mandanten Schaden zufügen:
Die bloße Frage:
„Warum ist ’Deutschland verrecke‘
legal und
´Alles für Deutschland‘ verboten?“
ist rechtlich offenkundig zulässig.
„Alles für Deutschland“ wird in der obigen Frage nicht als NS-Parole und mit einer solchen Zielsetzung verbreitet, sondern es wird die Frage aufgeworfen, warum eine Allerweltsfloskel strafbar ist, während es zulässige Meinung ist, Deutschland zu wünschen, es solle verrecken.
Nach der Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 4 StGB ist die Verbreitung nicht strafbar, „wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.“
Eine Strafbarkeit ist dann nur noch möglich, wenn etwa die Berichterstattung in der Öffentlichkeit nur einen Vorwand bildet, um in Wahrheit die mit dem im Text angestrebte propagandistische Wirkung zu erzielen. Um das festzustellen, reichte der Screenshot nicht aus, die weitere Frage (mit Bezug zu Thüringen) auch nicht.
Würde ein bekannter Neonazi diese Frage(n) regelmäßig stellen, um Propaganda in Frageform zu verbreiten, dann könnte man ggf. von einer Umgehung ausgehen. Dafür ist hier aber nichts ersichtlich.
Das erstinstanzliche Urteil ist eine Farce und der Betroffene war anwaltlich miserabel „beraten“. Nie im Leben hätte das zu einer rechtskräftigen Verurteilung nach drei Instanzen geführt. Schon in der Berufung wäre hier aller Voraussicht nach ein Freispruch erfolgt. Zumindest eine - rechtlich auch fragwürdige - Einstellung des Verfahrens wäre erfolgt.
Regelmäßig übernehmen Anwälte, die keine Ahnung von der Materie haben, solche Fälle, um keine Mandate zu verlieren. Sie reiten ihre Mandanten damit ins Verderben.
Hinzu kommen überhöhte Abrechnungen (wie hier, Honorarvereinbarung, ca. 2.000 € statt grob 1.000 € nach RVG), was häufig dazu führt, dass der Angeklagte dann aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgibt, weil ihn der eigene Anwalt arm macht.
Nur dadurch entstehen solche rechtskräftigen Urteile, die mit Recht nichts zu tun haben.
Es macht regelmäßig keinen Sinn, hohe Summen bei Amtsgerichtsverfahren aus dem Fenster zu werfen, da die Richter ohnehin häufig ohne jede Rechtskenntnis aburteilen und sich rechtlich auch nicht überzeugen lassen. Man kann hier auch mit einem günstigen Terminsvertreter arbeiten, das erstinstanzliche Urteil mitnehmen, um dann in der Berufung zum ersten Mal vor einem tatsächlich unabhängigen Richter die Sache auszudiskutieren, der Recht versteht.
Der Amtsrichter ist immer vorbefasst, weil er den Strafbefehl/die Anklage unterzeichnet/zulässt. Das Berufungsgericht ist das erste Gericht, das unbefangen an die Angelegenheit herangehen kann.
Die Empörung über solche erstinstanzlichen Urteile sind für die Meinungsfreiheit und die Stimmung im Land schädlich, da damit suggeriert wird, dass man solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen müsste und dass das die Linie der deutschen Rechtsprechung ist. Niemand muss und sollte solche Amtsgerichtsurteile ernst nehmen, dafür gibt es Rechtsmittel und qualifiziertere Richter, die am Ende darüber entscheiden können.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
PS: der obige Post dient nicht dazu, die Berichterstattung zu kritisieren, sondern lediglich dazu, solche Sachverhalte und die teils unterirdische anwaltliche Leistung vieler Kollegen rechtlich einzuordnen.
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Reisen bildet. Das gilt auch für Friedrich Merz. Und manchmal hilft es zum besseren Verständnis, wenn jemand mit Blick von außen einem seine Sicht kurz darlegt.
Kanzler Merz sitzt also im Weißen Haus bei Präsident Trump und will irgendwas erklären über die angebliche Befreiung und den anstehenden Jahrestag des D-Day, der Landung der britischen und amerikanischen Truppen an der Küste der Normandie am 6.6.1944.
Trump kommentiert kurz und knapp: “That wasn´t a good day for you!” (Das war kein guter Tag für Euch!)
Daraus lernen wir so Verschiedenes:
1. Nicht damals und nicht heute ist auf amerikanischer Seite irgendjemand der Meinung, man habe gegen den Nationalsozialismus gekämpft. Man hat gegen Deutschland gekämpft, genauso wie im Ersten Weltkrieg. Und man macht keinen Unterschied zwischen dem damaligen und dem heutigen Deutschland, zumindest keinen großen. Mit “Euch” meint Trump in dem Fall Deutschland und unterscheidet nicht, ob Hitler oder Merz gerade Kanzler ist.
2. Immerhin ist der derzeitige amerikanische Präsident so ehrlich, das auch nicht ideolgisch zu verbrämen und von Deutschen einschließlich Kanzler zu erwarten, sich über die eigene Niederlage zu erfreuen und sie gar zu feiern. Die diesbezügliche Äußerung Merz´ kann er als Amerikaner schlicht nicht verstehen. Das war kein guter Tag für Euch! So einfach ist das.
3. Unterwürfiges Kriechen und geheuchelte oder gar echte Dankbarkeit gegenüber den Siegern von damals wird nirgendwo wirklich ernstgenommen und kommt in der großen weiten Welt ebenso schlecht an wie die zweite Untugend deutscher Politik, die Besserwisserei. Ernstgenommen wird man, wenn man auf eigene Erfolge und Stärke verweisen kann. Nicht, wenn man sich dafür bedanken will, verprügelt worden zu sein.
Folgt mir für Interessantes aus recht und Politik!
@martinkohlmann
Kanzler Merz sitzt also im Weißen Haus bei Präsident Trump und will irgendwas erklären über die angebliche Befreiung und den anstehenden Jahrestag des D-Day, der Landung der britischen und amerikanischen Truppen an der Küste der Normandie am 6.6.1944.
Trump kommentiert kurz und knapp: “That wasn´t a good day for you!” (Das war kein guter Tag für Euch!)
Daraus lernen wir so Verschiedenes:
1. Nicht damals und nicht heute ist auf amerikanischer Seite irgendjemand der Meinung, man habe gegen den Nationalsozialismus gekämpft. Man hat gegen Deutschland gekämpft, genauso wie im Ersten Weltkrieg. Und man macht keinen Unterschied zwischen dem damaligen und dem heutigen Deutschland, zumindest keinen großen. Mit “Euch” meint Trump in dem Fall Deutschland und unterscheidet nicht, ob Hitler oder Merz gerade Kanzler ist.
2. Immerhin ist der derzeitige amerikanische Präsident so ehrlich, das auch nicht ideolgisch zu verbrämen und von Deutschen einschließlich Kanzler zu erwarten, sich über die eigene Niederlage zu erfreuen und sie gar zu feiern. Die diesbezügliche Äußerung Merz´ kann er als Amerikaner schlicht nicht verstehen. Das war kein guter Tag für Euch! So einfach ist das.
3. Unterwürfiges Kriechen und geheuchelte oder gar echte Dankbarkeit gegenüber den Siegern von damals wird nirgendwo wirklich ernstgenommen und kommt in der großen weiten Welt ebenso schlecht an wie die zweite Untugend deutscher Politik, die Besserwisserei. Ernstgenommen wird man, wenn man auf eigene Erfolge und Stärke verweisen kann. Nicht, wenn man sich dafür bedanken will, verprügelt worden zu sein.
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“Deutschland ...(hör auf zu schlafen)!” wegen einer “fanatischen Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen”
Wenn mich Leute so fragen, was ich den ganzen Tag so arbeite, so ernten meine Antworten häufig Kopfschütteln: Was? Damit befassen sich Gerichte? Kein Wunder, daß die keine Kapazitäten haben, sich um wirkliche Straftaten zu kümmern.
Nun, es ist ein Fakt: Diese BRD führt jedes einzelne Jahr mehr Verfahren wegen mißliebiger Äußerungen als die DDR in ihrer gesamten 40 Jahren. Und nicht wenige davon landen bei mir. Daher zwei Beispiele den letzten Tagen:
Kürzlich war ich am AG Bautzen und dann am AG Hohenstein-Ernstthal, wo jeweils jungen Leuten vorgeworfen wurde, bei Demonstrationen die Losung “Deutschland erwache” verwendet zu haben. Dies sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organsisation und daher nach § 86a StGB strafbar.
Nun, der Wunsch, das deutsche Volk aus seinem Schlaf zu reißen, hat schon Luthers Mitstreiter Johann Walter vor knapp 500 Jahren dazu bewegt, das schöne Lied “Wach auf, wach auf Du deutsches Land!” zu schreiben. Ein wunderbares Lied, Lektüre ausdrücklich empfohlen.
Aber, oh weh!, auch die NSDAP (ganuer: die SA) forderte das Deutsche Volk zum Aufwachen auf, und daraus folgt für die Strafverfolgungsbehörden: Man darf weder alles für Deutschland geben, noch es aufwecken wollen.
Hätten Sie´s gewußt? Die Angeklagten wußten es nicht. Deshalb (und weil die Richter ziemlich gewissenhaft waren und das auch nicht widerlegen konnten) wurden beide freigesprochen. In Bayern geht sowas oft anders aus...und kann es auch hier, wenn ein Richter einmal nicht glaubt, daß ein Verwender dieser Losung deren Herkunft nicht kennt.
Mit einem anderen Text, den eine politisch interessierte Dame auf ihrem Facebook-Profil teilte und in dem sie sich über eine “fanatische Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen” beschwerte, mußten sich das Landgericht Chemnitz und ich befassen. Kurz zusammengefaßt, ging es im Text darum, daß man keinem Vietnamesen, Italiener, Portugiesen Japaner usw. erklären müsse, wie man mit Frauen (nicht) umgeht und daß man seine Mitmenschen auch nicht abmessert, aber eine ganz bestimmten Sorte Gäste diesbezüglich nicht nur gelegentlich an-, sondern auch aus der Reihe tanzt. Das Amtsgericht Marienberg hatte darin eine Volksverhetzung gesehen, daß Merkels orientalische Gäste als “fanatische Primatenkultur” bezeichnet und in die Nähe bestimmter Straftaten gerückt wurden.
Das Landgericht Chemnitz verhalf nun der Biologie, der Meinungsfreiheit und damit auch der Angeklagten zu ihrem Recht und sprach sie frei: 1. Zu den Primaten gehören auch die Menschen. Der Begriff ist also nicht per se abwertend. 2. Wenn man seine vielfältigen schlechten Erfahrungen mit Orientalen formuliert, darf man auch mal mit dem rhetorischen Knüppel vorgehen und nicht nur mit dem Florett. Will heißen: Bei politischen Themen darf man auch überspitzt und polemisch formulieren.
Zuletzt: Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteils des Amtsgerichtes Torgau wegen verbotener Symbole auf, die der Angeklagte in seinen WhatsApp-Status gestellt hatte. Problem: Auch verbotenste Äußerungen oder Zeichen sind nur dann strafbar, wenn sie nach außen gelangen. Ist der WhatsApp-Status (oder die Facebook-Seite) so eingestellt, daß nur wirkliche Freunde und gute Bekannte das Gepostete sehen, und sind das nicht allzu viele (im vorliegenden Fall waren es etwa 20), so ist das nicht öffentlich und damit nicht strafbar.
Die Lehre daraus: Strafbefehle und selbst Urteile in Meinungsäußerungssachen muß man nicht einfach hinnehmen. Die Meinungsfreiheit geht weiter, als mancher Bürokrat so denkt, und oft genug haben die unteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in solchen Fragen schlicht wenig Ahnung.
Aber ein bißchen Nachdenken oder auch mal googeln, bevor man etwas veröffentlicht, schadet auch nicht. Dies gilt besonders für Grußformeln, Parolen, Sprüche. Nicht immer geht es so erfreulich aus, und das sauer verdiente Geld ist jedenfalls als Strafe an die Staatskasse am schlechtesten investiert.
@martinkohlmann
Wenn mich Leute so fragen, was ich den ganzen Tag so arbeite, so ernten meine Antworten häufig Kopfschütteln: Was? Damit befassen sich Gerichte? Kein Wunder, daß die keine Kapazitäten haben, sich um wirkliche Straftaten zu kümmern.
Nun, es ist ein Fakt: Diese BRD führt jedes einzelne Jahr mehr Verfahren wegen mißliebiger Äußerungen als die DDR in ihrer gesamten 40 Jahren. Und nicht wenige davon landen bei mir. Daher zwei Beispiele den letzten Tagen:
Kürzlich war ich am AG Bautzen und dann am AG Hohenstein-Ernstthal, wo jeweils jungen Leuten vorgeworfen wurde, bei Demonstrationen die Losung “Deutschland erwache” verwendet zu haben. Dies sei ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organsisation und daher nach § 86a StGB strafbar.
Nun, der Wunsch, das deutsche Volk aus seinem Schlaf zu reißen, hat schon Luthers Mitstreiter Johann Walter vor knapp 500 Jahren dazu bewegt, das schöne Lied “Wach auf, wach auf Du deutsches Land!” zu schreiben. Ein wunderbares Lied, Lektüre ausdrücklich empfohlen.
Aber, oh weh!, auch die NSDAP (ganuer: die SA) forderte das Deutsche Volk zum Aufwachen auf, und daraus folgt für die Strafverfolgungsbehörden: Man darf weder alles für Deutschland geben, noch es aufwecken wollen.
Hätten Sie´s gewußt? Die Angeklagten wußten es nicht. Deshalb (und weil die Richter ziemlich gewissenhaft waren und das auch nicht widerlegen konnten) wurden beide freigesprochen. In Bayern geht sowas oft anders aus...und kann es auch hier, wenn ein Richter einmal nicht glaubt, daß ein Verwender dieser Losung deren Herkunft nicht kennt.
Mit einem anderen Text, den eine politisch interessierte Dame auf ihrem Facebook-Profil teilte und in dem sie sich über eine “fanatische Primatenkultur mit ihren mittelalterlichen Gebräuchen” beschwerte, mußten sich das Landgericht Chemnitz und ich befassen. Kurz zusammengefaßt, ging es im Text darum, daß man keinem Vietnamesen, Italiener, Portugiesen Japaner usw. erklären müsse, wie man mit Frauen (nicht) umgeht und daß man seine Mitmenschen auch nicht abmessert, aber eine ganz bestimmten Sorte Gäste diesbezüglich nicht nur gelegentlich an-, sondern auch aus der Reihe tanzt. Das Amtsgericht Marienberg hatte darin eine Volksverhetzung gesehen, daß Merkels orientalische Gäste als “fanatische Primatenkultur” bezeichnet und in die Nähe bestimmter Straftaten gerückt wurden.
Das Landgericht Chemnitz verhalf nun der Biologie, der Meinungsfreiheit und damit auch der Angeklagten zu ihrem Recht und sprach sie frei: 1. Zu den Primaten gehören auch die Menschen. Der Begriff ist also nicht per se abwertend. 2. Wenn man seine vielfältigen schlechten Erfahrungen mit Orientalen formuliert, darf man auch mal mit dem rhetorischen Knüppel vorgehen und nicht nur mit dem Florett. Will heißen: Bei politischen Themen darf man auch überspitzt und polemisch formulieren.
Zuletzt: Das Oberlandesgericht Dresden hob ein Urteils des Amtsgerichtes Torgau wegen verbotener Symbole auf, die der Angeklagte in seinen WhatsApp-Status gestellt hatte. Problem: Auch verbotenste Äußerungen oder Zeichen sind nur dann strafbar, wenn sie nach außen gelangen. Ist der WhatsApp-Status (oder die Facebook-Seite) so eingestellt, daß nur wirkliche Freunde und gute Bekannte das Gepostete sehen, und sind das nicht allzu viele (im vorliegenden Fall waren es etwa 20), so ist das nicht öffentlich und damit nicht strafbar.
Die Lehre daraus: Strafbefehle und selbst Urteile in Meinungsäußerungssachen muß man nicht einfach hinnehmen. Die Meinungsfreiheit geht weiter, als mancher Bürokrat so denkt, und oft genug haben die unteren Gerichte und Staatsanwaltschaften in solchen Fragen schlicht wenig Ahnung.
Aber ein bißchen Nachdenken oder auch mal googeln, bevor man etwas veröffentlicht, schadet auch nicht. Dies gilt besonders für Grußformeln, Parolen, Sprüche. Nicht immer geht es so erfreulich aus, und das sauer verdiente Geld ist jedenfalls als Strafe an die Staatskasse am schlechtesten investiert.
@martinkohlmann
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Die Wehrpflicht ist wieder da. Einige Betrachtungen dazu.
Zunächst ist die Überschrift nicht ganz korrekt, so wie die meisten Artikel zum Thema. Die Wehrpflicht war nie abgeschafft, sie wurde lediglich ausgesetzt. Jetzt wird sie also wieder eingesetzt. Was ist davon zu halten?
Zunächst fällt auf, daß viele Menschen ihre diesbezügliche Position drehen und wenden: Die einen haben nicht nur den Dienst an der Waffe verweigert, sondern auch bei jeder Gelegenheit gegen die Bundeswehr demonstriert - und jetzt sind sie glühende Befürworter der Wiederaufrüstung und natürlich der Wehrpflicht. Andere dagegen waren eigentlich immer fürs Militär, waren erbost über die Abschaffung (also die Aussetzung) der Wehrpflicht – und kritisieren nun deren Wiedereinsetzung. Mal so, mal so - das ist natürlich keine tragfähige Grundhaltung. Eine solche ist entweder richtig oder falsch, aber nicht heute so und morgen so. Dazu Folgendes:
1. Wir leben seit Jahrtausenden in einer Welt, wo viele Menschen Dein Auto, Dein Haus und Dein Boot sowie zusätzlich Deine Frau, Deine Kindern und Euer Essen gern nehmen würden, ohne sich für Anschaffung und Erhalt abmühen zu müssen. In den letzten Jahren wurde uns das noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist also völlig sinnlos, etwas aufzubauen oder anzuschaffen, wenn man es nicht auch verteidigen kann und will. Neben dem Pflug das Schwert, hieß es schon bei den Altvorderen. Ein Wir-haben-uns-doch-alle-lieb-Pazifismus, der auf Militär verzichten will, ist weltfremd und führt in den Untergang. Die Schwerter-zu-Pflugscharen-Prophetie gilt für eine andere Zeit, in der wir noch nicht leben.
2. Sich selbst und das individuell oder gemeinsam Geschaffene zu verteidigen, ist ein ganz grundsätzliches natürliches Menschenrecht. Dieses ist auch individuell und jedenfalls nicht an eine Bande (“Staat”) abzutreten, die uns selbst am meisten ausraubt und dazu behauptet, für unsere Sicherheit zu sorgen – wozu sie uns allerdings dann auch wieder braucht, und zwar notfalls mit Gewalt. Den schlimmsten Räubern dürfen wir kein Gewaltmonopol zubilligen!
3. Wofür kämpfen? In den ersten Weltkrieg zogen unsere Urgroßväter mit Hurra. Weil sie kriegslüstern waren? Nein, sondern weil es etwas zu verteidigen gab. Sie alle hatten in den Jahren zuvor einen Aufschwung und eine Entwicklung erlebt, an denen breite Bevölkerungsschichten ihren Anteil hatten – und den sie selbstverständlich schützen wollten. Und heute? Gigantische Steuern und Abgaben bei sinkendem Wohlstand und steigender Bevormundung, Genderquatsch und Massenzuwanderung – sind Sie bereit, dafür Ihr Leben einzusetzen? Ich nicht. Ketzerisch gefragt: Was könnte denn unter der angeblich drohenden russischen Besatzung noch schlimmer werden, als es unter bundesdeutscher Besatzung nicht derzeit sowieso wird?
4. Natürlich erfolgt die derzeitige Aufrüstung vor dem nicht hinnehmbaren Hintergrund, daß gewisse Kräfte, denen sich die BRD-Regierung unterordnet, mit aller Gewalt einen Krieg gegen Rußland vom Zaune brechen wollen, der gerade für unsere Region verheerend sein würde. Das ist das Problem! Und es beweist wieder einmal: In dieser BRD gibt es für uns kein Überleben. Nicht nur kulturell, sondern auch ganz physisch. Wir müssen da raus!
5. In einem Freien Sachsen (bzw. einer Sächsischen Konföderation vom Erzgebirge bis zur Ostsee) wird es keinen Wehrzwang geben, sondern ein Wehrrecht im Rahmen einer Miliz-Verteidigung nach Schweizer Vorbild. Jeder ist eingeladen, sich daran zu beteiligen und zu diesem Zwecke natürlich auch seine Waffe zu Hause zu haben. Für jeden vernünftigen Mann dürfte das eine Selbstverständlichkeit sein. In der Schweiz gab es übrigens lange Zeit die höchste Waffendichte in Privathaushalten – und die niedrigste Gewaltkriminalität. Ein Widerspruch? Nein, ein logischer Zusammenhang. Und in einem solchen Land wird es in allererster Linie wieder die Freiheit geben, sich ohne staatliche Gängelung etwas aufzubauen, was es sich zu verteidigen lohnt.
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@martinkohlmann
Zunächst ist die Überschrift nicht ganz korrekt, so wie die meisten Artikel zum Thema. Die Wehrpflicht war nie abgeschafft, sie wurde lediglich ausgesetzt. Jetzt wird sie also wieder eingesetzt. Was ist davon zu halten?
Zunächst fällt auf, daß viele Menschen ihre diesbezügliche Position drehen und wenden: Die einen haben nicht nur den Dienst an der Waffe verweigert, sondern auch bei jeder Gelegenheit gegen die Bundeswehr demonstriert - und jetzt sind sie glühende Befürworter der Wiederaufrüstung und natürlich der Wehrpflicht. Andere dagegen waren eigentlich immer fürs Militär, waren erbost über die Abschaffung (also die Aussetzung) der Wehrpflicht – und kritisieren nun deren Wiedereinsetzung. Mal so, mal so - das ist natürlich keine tragfähige Grundhaltung. Eine solche ist entweder richtig oder falsch, aber nicht heute so und morgen so. Dazu Folgendes:
1. Wir leben seit Jahrtausenden in einer Welt, wo viele Menschen Dein Auto, Dein Haus und Dein Boot sowie zusätzlich Deine Frau, Deine Kindern und Euer Essen gern nehmen würden, ohne sich für Anschaffung und Erhalt abmühen zu müssen. In den letzten Jahren wurde uns das noch einmal ganz deutlich vor Augen geführt. Es ist also völlig sinnlos, etwas aufzubauen oder anzuschaffen, wenn man es nicht auch verteidigen kann und will. Neben dem Pflug das Schwert, hieß es schon bei den Altvorderen. Ein Wir-haben-uns-doch-alle-lieb-Pazifismus, der auf Militär verzichten will, ist weltfremd und führt in den Untergang. Die Schwerter-zu-Pflugscharen-Prophetie gilt für eine andere Zeit, in der wir noch nicht leben.
2. Sich selbst und das individuell oder gemeinsam Geschaffene zu verteidigen, ist ein ganz grundsätzliches natürliches Menschenrecht. Dieses ist auch individuell und jedenfalls nicht an eine Bande (“Staat”) abzutreten, die uns selbst am meisten ausraubt und dazu behauptet, für unsere Sicherheit zu sorgen – wozu sie uns allerdings dann auch wieder braucht, und zwar notfalls mit Gewalt. Den schlimmsten Räubern dürfen wir kein Gewaltmonopol zubilligen!
3. Wofür kämpfen? In den ersten Weltkrieg zogen unsere Urgroßväter mit Hurra. Weil sie kriegslüstern waren? Nein, sondern weil es etwas zu verteidigen gab. Sie alle hatten in den Jahren zuvor einen Aufschwung und eine Entwicklung erlebt, an denen breite Bevölkerungsschichten ihren Anteil hatten – und den sie selbstverständlich schützen wollten. Und heute? Gigantische Steuern und Abgaben bei sinkendem Wohlstand und steigender Bevormundung, Genderquatsch und Massenzuwanderung – sind Sie bereit, dafür Ihr Leben einzusetzen? Ich nicht. Ketzerisch gefragt: Was könnte denn unter der angeblich drohenden russischen Besatzung noch schlimmer werden, als es unter bundesdeutscher Besatzung nicht derzeit sowieso wird?
4. Natürlich erfolgt die derzeitige Aufrüstung vor dem nicht hinnehmbaren Hintergrund, daß gewisse Kräfte, denen sich die BRD-Regierung unterordnet, mit aller Gewalt einen Krieg gegen Rußland vom Zaune brechen wollen, der gerade für unsere Region verheerend sein würde. Das ist das Problem! Und es beweist wieder einmal: In dieser BRD gibt es für uns kein Überleben. Nicht nur kulturell, sondern auch ganz physisch. Wir müssen da raus!
5. In einem Freien Sachsen (bzw. einer Sächsischen Konföderation vom Erzgebirge bis zur Ostsee) wird es keinen Wehrzwang geben, sondern ein Wehrrecht im Rahmen einer Miliz-Verteidigung nach Schweizer Vorbild. Jeder ist eingeladen, sich daran zu beteiligen und zu diesem Zwecke natürlich auch seine Waffe zu Hause zu haben. Für jeden vernünftigen Mann dürfte das eine Selbstverständlichkeit sein. In der Schweiz gab es übrigens lange Zeit die höchste Waffendichte in Privathaushalten – und die niedrigste Gewaltkriminalität. Ein Widerspruch? Nein, ein logischer Zusammenhang. Und in einem solchen Land wird es in allererster Linie wieder die Freiheit geben, sich ohne staatliche Gängelung etwas aufzubauen, was es sich zu verteidigen lohnt.
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Der lange Atem einer Atemwegserkrankung: Streit mit der SAB
Wenn einem etwas Gutes widerfährt, so ist das bekanntlich eigentlich einen Asbach Uralt wert. Da der (Arbeits-)Tag aber noch eine Weile geht, ist ein Stück Torte auch erst einmal nicht zu verachten. Was ist mir denn Gutes widerfahren?
In eigener Sache durfte ich heute am Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Sächsische Aufbaubank verhandeln. Es geht, Sie ahnen es, um die Rückzahlung der Corona-Beihilfen. Ausweislich der Anschlagstafel nahm dieses Thema heute den ganzen Arbeitstag des Richters ein (und längst nicht nur diesen). Es schien sich der alte Spruch zu bewahrheiten: Ich kenne mittlerweile mehr Unternehmer, die zurückzahlen müssen, als die welche bekommen haben. Hatte man die Leute damals nur schnell beruhigen und auf lange Sicht ausnehmen wollen? Zumal ich nicht nur die kompletten 9.000 € zurückzahlen sollte, sondern auch noch noch gut 5.000 (!!!) € Zinsen. Da wäre ja jeder Bankkredit billiger gewesen als dieses vermeintliche Geschenk!
Doch es kam anders. Der SAB-Vertreter erwies sich als recht umgänglich, nahm meine Monatsabrechnungen aus 2020 nun auch in Papierform entgegen (die von der SAB zuvor als einzig zulässig verlangte elektronische Einreichung auf einem technisch wohl nicht ganz ausgereiften Internet-Portal war mir wie etlichen anderen auch nicht gelungen), und fing sofort an zu rechnen. Daß ich im April noch Einnahmen hatte, weil zuvor ja noch normale Arbeit möglich war und das Geld bei mir größtenteils nach getaner Arbeit reinkommt, verstand er. Wir verwendeten dann den Zeitraum Mai bis Juli 2020, in welchem ich insgesamt ein Plus von knapp 500 € verzeichnet hatte. Wenn kaum Verhandlungen stattfinden, wie das in den ersten C-Monaten so war, verdient ein Strafverteidiger nämlich nichts. Dieser Gewinn wurde ordnungsgemäß abgezogen, und aus einer 9.000-€-Rückzahlung plus Hammerzinsen wurde eine solche von 500 €. Der Richter hatte also mit der letzten Verhandlung des Tages wenig Mühe, zumal ich mich bzgl. der Gerichtskosten in Höhe von 260,50 € zur Übernahme bereiterklärte – der Preis des Nichtklarkommens mit dem SAB-Portal.
Auch hier heißt es also: Es gilt die Wehrpflicht. Die Pflicht, sich zu wehren. Wer auch mit der SAB (oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern) wegen der Rückzahlung von Corona-Beihilfen zu kämpfen hat: Auf geht´s!
Folgt mir für Interessantes aus Recht und Politik!
@martinkohlmann
Wenn einem etwas Gutes widerfährt, so ist das bekanntlich eigentlich einen Asbach Uralt wert. Da der (Arbeits-)Tag aber noch eine Weile geht, ist ein Stück Torte auch erst einmal nicht zu verachten. Was ist mir denn Gutes widerfahren?
In eigener Sache durfte ich heute am Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die Sächsische Aufbaubank verhandeln. Es geht, Sie ahnen es, um die Rückzahlung der Corona-Beihilfen. Ausweislich der Anschlagstafel nahm dieses Thema heute den ganzen Arbeitstag des Richters ein (und längst nicht nur diesen). Es schien sich der alte Spruch zu bewahrheiten: Ich kenne mittlerweile mehr Unternehmer, die zurückzahlen müssen, als die welche bekommen haben. Hatte man die Leute damals nur schnell beruhigen und auf lange Sicht ausnehmen wollen? Zumal ich nicht nur die kompletten 9.000 € zurückzahlen sollte, sondern auch noch noch gut 5.000 (!!!) € Zinsen. Da wäre ja jeder Bankkredit billiger gewesen als dieses vermeintliche Geschenk!
Doch es kam anders. Der SAB-Vertreter erwies sich als recht umgänglich, nahm meine Monatsabrechnungen aus 2020 nun auch in Papierform entgegen (die von der SAB zuvor als einzig zulässig verlangte elektronische Einreichung auf einem technisch wohl nicht ganz ausgereiften Internet-Portal war mir wie etlichen anderen auch nicht gelungen), und fing sofort an zu rechnen. Daß ich im April noch Einnahmen hatte, weil zuvor ja noch normale Arbeit möglich war und das Geld bei mir größtenteils nach getaner Arbeit reinkommt, verstand er. Wir verwendeten dann den Zeitraum Mai bis Juli 2020, in welchem ich insgesamt ein Plus von knapp 500 € verzeichnet hatte. Wenn kaum Verhandlungen stattfinden, wie das in den ersten C-Monaten so war, verdient ein Strafverteidiger nämlich nichts. Dieser Gewinn wurde ordnungsgemäß abgezogen, und aus einer 9.000-€-Rückzahlung plus Hammerzinsen wurde eine solche von 500 €. Der Richter hatte also mit der letzten Verhandlung des Tages wenig Mühe, zumal ich mich bzgl. der Gerichtskosten in Höhe von 260,50 € zur Übernahme bereiterklärte – der Preis des Nichtklarkommens mit dem SAB-Portal.
Auch hier heißt es also: Es gilt die Wehrpflicht. Die Pflicht, sich zu wehren. Wer auch mit der SAB (oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern) wegen der Rückzahlung von Corona-Beihilfen zu kämpfen hat: Auf geht´s!
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@martinkohlmann
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Wieder geht ein Jahr zu Ende, und wieder gibt es die Diskussion um Feuerwerke und Böllerei. Auch ich will mich diesmal einschalten:
Ursprünglich wird ja geknallt, um böse Geister fürs neue Jahr zu vertreiben. Der Grundgedanke ist zunächst einmal nicht falsch, denn bereits die Bibel lehrt uns (Epheser 6,12): "Unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut, sondern gegen Mächte und Gewalten, gegen die Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel."
Allerdings hat sich die Knallerei diesbezüglich als höchst ineffektiv erwiesen. Wie man unschwer erkennen kann, werden die Mächte und Gewalten der Finsternis eher mehr als weniger. Wir sollten also auf effektivere Wege zu deren Bekämpfung umsteigen. Beten und Fasten empfiehlt die Bibel z.B. gegen einige von ihnen.
Bleibt der folkloristische Teil des Ganzen. Und hier meine ich doch, daß uns der Mißbrauch dieser Traditionen durch einige noch nicht so lange hier Lebende nicht dazu verleiten sollte, von diesen Abschied zu nehmen. Also von den Traditionen; von einigen noch nicht so lange hier Lebenden gerne.
Ich persönlich habe die ersten 44 Jahre meines Lebens kein Geld für Silvesterfeuerwerke ausgegeben, sondern mich darüber gefreut, wie andere dies taten. Erst in den dunklen Jahren des Kokolores, als man uns auch diese Tradition rauben wollte und viele am Kauf entsprechender Waren gehindert waren, hatte ich Freude und Gelegenheit, der Gesellschaft diesbezüglich etwas zurückzugeben.
Feuerwerk hin oder her, gleich beginnt ein neues Jahr, und der Kampf gegen die Herren der Welt und gegen die bösen Geister unter dem Himmel bleibt aktuell, ob nun geistlich geführt oder ganz weltlich. Am besten beides.
Am Ende siegt das Licht, die Wahrheit, das Leben. Und wir, die wir auf deren Seite stehen, können aus der Gewißheit wieder die Kraft nehmen zu sagen: der Kampf geht weiter, auch im neuen Jahr!
Auf ein gesundes und erfolgreiches 2026!
@martinkohlmann
Ursprünglich wird ja geknallt, um böse Geister fürs neue Jahr zu vertreiben. Der Grundgedanke ist zunächst einmal nicht falsch, denn bereits die Bibel lehrt uns (Epheser 6,12): "Unser Kampf ist nicht gegen Fleisch und Blut, sondern gegen Mächte und Gewalten, gegen die Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel."
Allerdings hat sich die Knallerei diesbezüglich als höchst ineffektiv erwiesen. Wie man unschwer erkennen kann, werden die Mächte und Gewalten der Finsternis eher mehr als weniger. Wir sollten also auf effektivere Wege zu deren Bekämpfung umsteigen. Beten und Fasten empfiehlt die Bibel z.B. gegen einige von ihnen.
Bleibt der folkloristische Teil des Ganzen. Und hier meine ich doch, daß uns der Mißbrauch dieser Traditionen durch einige noch nicht so lange hier Lebende nicht dazu verleiten sollte, von diesen Abschied zu nehmen. Also von den Traditionen; von einigen noch nicht so lange hier Lebenden gerne.
Ich persönlich habe die ersten 44 Jahre meines Lebens kein Geld für Silvesterfeuerwerke ausgegeben, sondern mich darüber gefreut, wie andere dies taten. Erst in den dunklen Jahren des Kokolores, als man uns auch diese Tradition rauben wollte und viele am Kauf entsprechender Waren gehindert waren, hatte ich Freude und Gelegenheit, der Gesellschaft diesbezüglich etwas zurückzugeben.
Feuerwerk hin oder her, gleich beginnt ein neues Jahr, und der Kampf gegen die Herren der Welt und gegen die bösen Geister unter dem Himmel bleibt aktuell, ob nun geistlich geführt oder ganz weltlich. Am besten beides.
Am Ende siegt das Licht, die Wahrheit, das Leben. Und wir, die wir auf deren Seite stehen, können aus der Gewißheit wieder die Kraft nehmen zu sagen: der Kampf geht weiter, auch im neuen Jahr!
Auf ein gesundes und erfolgreiches 2026!
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