KOPP Report
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Forwarded from KOPP Report
Depression, Pleitewelle, Währungsreform, Lastenausgleich
Was Sie jetzt tun müssen, um morgen nicht zu den Krisenverlierern zu gehören

Mit genauer Prognose, wann der finale Crash eintreten wird!


https://www.kopp-verlag.de/a/vorbereitung-auf-den-finalen-crash
Forwarded from KOPP Report
Anonym surfen - das wünschen sich deshalb in Zeiten staatlicher Überwachung und kommerzieller Datenhändler viele Nutzer des Internets.

Internetnutzer, egal ob am Smartphone oder am PC, geben ständig freiwillig Informationen über sich preis, die eigentlich niemanden etwas angehen. Normalerweise geben Sie ja auch nicht jedem Fremden einfach so Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer. Im Internet ist das anders: Sobald Sie Ihren Rechner mit dem Internet verbinden, sind Sie identifizierbar. Von privaten und kommerziellen Datenschnüfflern - aber auch von staatlichen Behörden.

Mit jedem Besuch einer Internetseite verraten Sie einen Teil Ihrer Identität. Dagegen können Sie sich wehren. Wenn Sie sich im Internet anonym bewegen möchten, müssen Sie wissen, welche Spuren Sie beim Surfen hinterlassen und wie Sie dadurch identifiziert werden können. Erst dann können Sie sich daranmachen, Ihre Schritte zu verschleiern.


https://www.kopp-verlag.de/a/sicherheit-und-anonymitaet-im-internet?d=1&&6=11449698
Forwarded from Querdenken 471 Bremerhaven
Eilantrag gegen die Maskenpflicht in „Ladengebieten“, „Einkaufszentren“ und „Einkaufsstraßen“ der Region Hannover hat Erfolg
15. KAMMER GIBT EILANTRAG ZWEIER ANTRAGSTELLER STATT

Die Antragsteller wenden sich gegen die sich aus der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 26. Oktober 2020 ergebende Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) für das Gebiet der Region Hannover in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen.
Mit Beschluss vom 10. November 2020 hat die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover diesem Eilantrag stattgegeben. Nach Ansicht der Kammer bestünde nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung zwar kein durchgreifender Zweifel daran, dass die Antragsgegnerin grundsätzlich dazu berechtigt gewesen sei, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für bestimmte öffentliche Örtlichkeiten anzuordnen. Erhebliche Zweifel bestünden allerdings an der konkreten Ausgestaltung der Allgemeinverfügung, insbesondere im Hinblick auf deren Bestimmtheit. Nach § 37 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) müsse ein Verwaltungsakt inhaltlich hinreichend bestimmt sein...

https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/eilantrag-gegen-die-maskenpflicht-in-ladengebieten-einkaufszentren-und-einkaufsstrassen-der-region-hannover-hat-erfolg-194379.html