Neuss – Stadt legt Bereiche fest: Nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
#Polizei #Neuss #Innenstadt #Ordnungsamt #Hafengebiet #Corona #Schutzverordnung #Mindestabstand #Pflicht #Mund_Nasen_Bedeckung #Fußgängerzonen #Bereiche
Neuss – Mit der seit Montag gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
https://www.klartext-ne.de/2020/10/20/neuss-stadt-legt-bereiche-fest-nur-mit-mund-nasen-bedeckung/
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Neuss – Mit der seit Montag gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.
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