Neuss – Bürgerinformation: Welche Feier ist dem Ordnungsamt anzuzeigen?
#Neuss #Veranstaltung #Ordnungsamt #Anmeldung #Feier #Corona_Schutzverordnung #Privatgelände #öffentlicher_Bereich
Neuss – Das Land NRW hat zum 1. Oktober 2020 die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neue Verordnung – aus der sich für die Bürgerinnen und Bürger neue Regelungen für das Anmelden von privaten Feiern ergeben – gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
https://www.klartext-ne.de/2020/10/02/neuss-buergerinformation-welche-feier-ist-dem-ordnungsamt-anzuzeigen/
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Neuss – Das Land NRW hat zum 1. Oktober 2020 die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neue Verordnung – aus der sich für die Bürgerinnen und Bürger neue Regelungen für das Anmelden von privaten Feiern ergeben – gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
https://www.klartext-ne.de/2020/10/02/neuss-buergerinformation-welche-feier-ist-dem-ordnungsamt-anzuzeigen/