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News aus der ICIC Recherche
V.i.S.d.P. Dr. Reiner Füllmich
Die Beiträge dienen als Informationsquellen zwecks eigener Recherchen und spiegeln nicht unbedingt die persönliche Meinung von Dr. Reiner Füllmich oder die des ICIC-Teams wider.
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Ein User auf X fragt nun: "Kann auch nur ein Urteil Bestand haben, nachdem nun klar ist, das die Datenlage überwiegend frei erfunden wurde?"

Antwort: „Rechtskräftige Urteile haben grundsätzlich Bestand, selbst wenn rechtswidrig. Im #Strafrecht kann allerdings die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel unter Umständen die #Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zu Gunsten des Verurteilten ermöglichen (§ 359 Nr. 5 StPO).

Möglicherweise führen die fortlaufend anwachsenden Erkenntnisse aus den #RKIFiles und #RKILeaks dazu, dass Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich angestrengt werden können. Das bedarf aber einer Prüfung im Einzelfall." (X🔗) @RA_Friede