Gutachten: Überblendungsverbot im Medienstaatsvertrag schießt übers Ziel hinaus
#Fernsehen #Medienstaatsvertrag #überblendungen
Der Plan der Länder, Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen ohne Erlaubnis der Sender nicht mehr zulassen zu wollen, beißt sich mit dem EU-Recht․
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Der Plan der Länder, Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen ohne Erlaubnis der Sender nicht mehr zulassen zu wollen, beißt sich mit dem EU-Recht․