EuGH-Urteil: Fluggastentschädigung auch bei Verspätung außerhalb der EU
#Fluggastrechte #Airline #Gericht #Passagiere #Fluggesellschaft #Ceskeaerolinie #Umsteigen #Reiserecht #Tourismus #Schadensersatz #EuropäischerGerichtshof #Etihad #Luftfahrt #Fluggesellschaften #Linienfluggesellschaften
Auch bei verspäteten Anschlussflügen haftet die Fluggesellschaft. Das EuGH entschied, dass solche Flüge als Einheit betrachtet werden müssen.
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Auch bei verspäteten Anschlussflügen haftet die Fluggesellschaft. Das EuGH entschied, dass solche Flüge als Einheit betrachtet werden müssen.