Bundesarbeitsgericht: Befristete Arbeitsverträge sind auch nach 22 Jahren noch möglich
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Die Richter am Bundesarbeitsgericht ermöglichen Arbeitgebern mehr Spielraum – obwohl die Bundesregierung die sachgrundlose Befristung einschränken will․
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Die Richter am Bundesarbeitsgericht ermöglichen Arbeitgebern mehr Spielraum – obwohl die Bundesregierung die sachgrundlose Befristung einschränken will․