Steuertipp: Vorsicht, wenn der Arbeitgeber das Knöllchen zahlt
#Knöllchen #Verwarngeld #Bußgeld #Arbeitgeber #Lohn #Steuer #Finanzamt #Arbeitsrecht #Steuerrecht #Steuern #Bundesfinanzhof
Übernimmt ein Unternehmen für seine Mitarbeiter die Zahlung von Verwarngeldern, entsteht daraus manchmal ein geldwerter Vorteil aufseiten des Arbeitnehmers․
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