Verlustverrechnungsbeschränkung: Auch für Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate: Steuerregel könnte für Anleger teuer werden
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Verluste aus Termingeschäften können nur noch bis zu 20․000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden․ Das könnte den Privatanlegermarkt für diese Produkte deutlich beeinflussen․
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