Mikrojobs: Urteil: „Crowdworker“ sind keine Angestellten
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Crowdworker verdienen mit Mikrojobs im Internet ihr Geld․ Doch sind sie selbstständig? Dazu hat das Landesarbeitsgericht in München nun geurteilt․
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Crowdworker verdienen mit Mikrojobs im Internet ihr Geld․ Doch sind sie selbstständig? Dazu hat das Landesarbeitsgericht in München nun geurteilt․
Arbeitsmarkt: Bundesarbeitsgericht stuft Crowdworker als Arbeitnehmer ein
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Plattformen vermitteln Kleinaufträge an Solo-Selbstständige․ In bestimmten Fällen sind diese aber wie Arbeitnehmer zu behandeln, entschieden die höchsten Arbeitsrichter․
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Plattformen vermitteln Kleinaufträge an Solo-Selbstständige․ In bestimmten Fällen sind diese aber wie Arbeitnehmer zu behandeln, entschieden die höchsten Arbeitsrichter․