Steuertipp: Pflege-Pauschbetrag : Kein Steuer-Bonus ohne Verpflichtung zu Pflege
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Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt, hat Anspruch auf eine steuerliche Entlastung․ Einem amtlich bestellten Betreuer bleibt diese jedoch verwehrt․
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Wer eine hilfsbedürftige Person pflegt, hat Anspruch auf eine steuerliche Entlastung․ Einem amtlich bestellten Betreuer bleibt diese jedoch verwehrt․