Umstrittene Regelung: Groko bessert bei steuerlicher Verlustverrechnung von Termingeschäften nach
#Verlustverrechnung #Steuer #Beschränkung #Grenze #Option #Optionsschein #Zertifikat #Steuerrecht #Steuern #Kapitalertragsteuer #Steuerpolitik #Steuertipp #CDU #BdB #Bundesfinanzministerium #FDP #SPD
Verluste aus Termingeschäften bis zu 20․000 Euro sollen künftig mit Gewinnen bei der Steuer verrechnet werden․ Kritiker wollten das Gesetz kippen․
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Verluste aus Termingeschäften bis zu 20․000 Euro sollen künftig mit Gewinnen bei der Steuer verrechnet werden․ Kritiker wollten das Gesetz kippen․
Verlustverrechnungsbeschränkung: Auch für Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate: Steuerregel könnte für Anleger teuer werden
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Verluste aus Termingeschäften können nur noch bis zu 20․000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden․ Das könnte den Privatanlegermarkt für diese Produkte deutlich beeinflussen․
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Verluste aus Termingeschäften können nur noch bis zu 20․000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden․ Das könnte den Privatanlegermarkt für diese Produkte deutlich beeinflussen․